Altersgrenze für Beamte an Hochschulen
Altersgrenzen an Hochschulen haben mindestens drei Ebenen: die Berufung/Verbeamtung, den Eintritt in den Ruhestand und das Hinausschieben. Für verbeamtete Professorinnen und Professoren gelten hochschulrechtliche Sonderregeln, die von der allgemeinen Beamten-Altersgrenze abweichen können. Bund, Länder und Personalgruppen dürfen dabei nicht vermischt werden.
Drei Ebenen der Altersgrenze
| Ebene | Beispiel | Beleg |
|---|---|---|
| Regelaltersgrenze Bund | grundsätzlich 67 Jahre | BBG § 51 |
| Höchstalter Berufung (Bayern) | Beamtenberufung als Professor grundsätzlich nicht ab dem 52. Lebensjahr | BayHIG Art. 60 Abs. 3 |
| Ruhestand Professoren (Niedersachsen) | Altersgrenze mit Vollendung des 68. Lebensjahres | NHG § 27 Abs. 2 S. 4 |
Berufungsaltersgrenze ≠ Ruhestandsaltersgrenze
Beide Grenzen sind auseinanderzuhalten. In Bayern dürfen Professorinnen und Professoren im Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht mehr ernannt werden, wenn sie das 52. Lebensjahr vollendet haben; Ausnahmen sind möglich (Art. 60 Abs. 3 BayHIG). Niedersachsen kennt ein Erst-Ernennungs-Höchstalter von 50 Jahren, das sich für Kinderbetreuung oder Pflege um bis zu drei Jahre verschieben kann (§ 27 NHG). Diese Werte gelten je Land und sind nicht bundesweit übertragbar.
Ruhestand und Hinausschieben
Für den Ruhestandseintritt gibt es hochschulspezifische Besonderheiten: In NRW treten Professorinnen und Professoren, die die Altersgrenze in der Vorlesungszeit erreichen, abweichend erst mit Ablauf des letzten Monats der Vorlesungszeit in den Ruhestand (§ 123 Abs. 3 LBG NRW). Das Hinausschieben des Ruhestands ist antrags- und fristgebunden — in Bayern soll der Antrag „spätestens ein Jahr" vor der Altersgrenze gestellt werden (Art. 60 Abs. 4 BayHIG).
Häufige Fragen
Gibt es eine Altersgrenze für Professoren?
Ja, aber sie richtet sich nach Landesrecht und Beamtenstatus. Die Bundes-Regelaltersgrenze liegt grundsätzlich bei 67 Jahren; hochschulnahe Sonderregeln weichen ab.
Kann man nach 52 noch Professor werden?
In Bayern ist die Beamtenberufung als Professor ab dem 52. Lebensjahr grundsätzlich ausgeschlossen, Ausnahmen sind möglich. Das gilt nicht bundesweit einheitlich.
Wann gehen Professoren in Niedersachsen in den Ruhestand?
Nach § 27 Abs. 2 S. 4 NHG erreichen Professorinnen und Professoren die Altersgrenze mit Vollendung des 68. Lebensjahres — abweichend von der allgemeinen Beamtengrenze.
Kann der Ruhestand hinausgeschoben werden?
Ja, aber antrags- und fristgebunden je Land. In Bayern soll der Antrag spätestens ein Jahr vor der Altersgrenze gestellt werden.
Quellen
Amtliche Primärquellen zuerst; Verbands-/Sekundärquellen sind ausdrücklich als Gegencheck gekennzeichnet.
- BBG § 51 (Bundes-Regelaltersgrenze 67)
- BayHIG Art. 60 (Höchstalter Ernennung 52, Hinausschieben Antrag)
- LBG NRW § 123 (Ruhestand Professoren zum Vorlesungszeit-Ende), Fassung 13.12.2025
- NHG § 27 (Niedersächsisches Hochschulgesetz: Altersgrenze 68, Erst-Ernennung 50) — amtlich über nds-voris.de; VORIS blockt maschinellen Abruf, daher im Browser gesichtet (Fable-Endkontrolle)