Altersgrenze für Beamte an Hochschulen

Recht Karriere Aktualisiert: Juli 2026 Redaktionell erstellt · Quellenstand 07/2026

Altersgrenzen an Hochschulen haben mindestens drei Ebenen: die Berufung/Verbeamtung, den Eintritt in den Ruhestand und das Hinausschieben. Für verbeamtete Professorinnen und Professoren gelten hochschulrechtliche Sonderregeln, die von der allgemeinen Beamten-Altersgrenze abweichen können. Bund, Länder und Personalgruppen dürfen dabei nicht vermischt werden.

Drei Ebenen der Altersgrenze

EbeneBeispielBeleg
Regelaltersgrenze Bundgrundsätzlich 67 JahreBBG § 51
Höchstalter Berufung (Bayern)Beamtenberufung als Professor grundsätzlich nicht ab dem 52. LebensjahrBayHIG Art. 60 Abs. 3
Ruhestand Professoren (Niedersachsen)Altersgrenze mit Vollendung des 68. LebensjahresNHG § 27 Abs. 2 S. 4

Berufungsaltersgrenze ≠ Ruhestandsaltersgrenze

Beide Grenzen sind auseinanderzuhalten. In Bayern dürfen Professorinnen und Professoren im Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht mehr ernannt werden, wenn sie das 52. Lebensjahr vollendet haben; Ausnahmen sind möglich (Art. 60 Abs. 3 BayHIG). Niedersachsen kennt ein Erst-Ernennungs-Höchstalter von 50 Jahren, das sich für Kinderbetreuung oder Pflege um bis zu drei Jahre verschieben kann (§ 27 NHG). Diese Werte gelten je Land und sind nicht bundesweit übertragbar.

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Ruhestand und Hinausschieben

Für den Ruhestandseintritt gibt es hochschulspezifische Besonderheiten: In NRW treten Professorinnen und Professoren, die die Altersgrenze in der Vorlesungszeit erreichen, abweichend erst mit Ablauf des letzten Monats der Vorlesungszeit in den Ruhestand (§ 123 Abs. 3 LBG NRW). Das Hinausschieben des Ruhestands ist antrags- und fristgebunden — in Bayern soll der Antrag „spätestens ein Jahr" vor der Altersgrenze gestellt werden (Art. 60 Abs. 4 BayHIG).

Belegstand und offene PunkteEine vollständige 16-Länder-plus-Bund-Matrix wird hier nicht behauptet; belegt sind Bund, Bayern, Niedersachsen und NRW. Der genaue Wortlaut von BayBG Art. 63 und § 31 LBG NRW ist im Recherchestand nicht zitiert. Berufungs- und Ruhestandsaltersgrenze nicht vermischen. Verfall: Dienstrechtsnovellen jährlich prüfen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Altersgrenze für Professoren?

Ja, aber sie richtet sich nach Landesrecht und Beamtenstatus. Die Bundes-Regelaltersgrenze liegt grundsätzlich bei 67 Jahren; hochschulnahe Sonderregeln weichen ab.

Kann man nach 52 noch Professor werden?

In Bayern ist die Beamtenberufung als Professor ab dem 52. Lebensjahr grundsätzlich ausgeschlossen, Ausnahmen sind möglich. Das gilt nicht bundesweit einheitlich.

Wann gehen Professoren in Niedersachsen in den Ruhestand?

Nach § 27 Abs. 2 S. 4 NHG erreichen Professorinnen und Professoren die Altersgrenze mit Vollendung des 68. Lebensjahres — abweichend von der allgemeinen Beamtengrenze.

Kann der Ruhestand hinausgeschoben werden?

Ja, aber antrags- und fristgebunden je Land. In Bayern soll der Antrag spätestens ein Jahr vor der Altersgrenze gestellt werden.

Quellen

Amtliche Primärquellen zuerst; Verbands-/Sekundärquellen sind ausdrücklich als Gegencheck gekennzeichnet.