Beihilfe in Brandenburg (Beamte und Professor:innen)
Brandenburg gewährt eine individuelle Beihilfe nach § 62 LBG Brandenburg über die ZBB – und seit dem 01.01.2020 eine pauschale Beihilfe (§ 62 Abs. 6 LBG BB). Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.
Auf einen Blick
| Thema | Brandenburg |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Zentrale Beihilfestelle Brandenburg (ZBB) |
| Rechtsgrundlage | § 62 LBG Brandenburg |
| Antragsfrist | 3 Jahre ab Ausstellung der Rechnung; Eingang bei der ZBB maßgeblich |
| Pauschale Beihilfe / Zuschuss | pauschale Beihilfe seit 01.01.2020 (§ 62 Abs. 6 LBG) |
| Einordnung | Beihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix |
Was in Brandenburg besonders ist
Brandenburg regelt Bemessung und pauschale Beihilfe im Landesbeamtengesetz. Für Hochschulangehörige ist besonders wichtig, die individuelle Beihilfe nach § 62 Abs. 5 und das Wahlmodell nach § 62 Abs. 6 nicht zu vermischen.
- Beihilfestelle: Die ZBB ist für Festsetzung und Verfahren zentral.
- Pauschalmodell: Seit 2020, schriftlich zu beantragen und mit Pflegeabgrenzung.
- Praxispunkt: Bei Beamten auf Widerruf gelten besondere Wechsel-/Ausnahmehinweise.
So funktioniert der Antrag praktisch
Die ZBB arbeitet mit eigenen Formularen; für die pauschale Beihilfe gibt es ein separates Antragsverfahren.
- Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
- Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
- Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
- Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Wer ist beihilfeberechtigt?
- Verbeamtete sowie Versorgungsempfänger.
- Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.
Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.
Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung
Rechtsgrundlage: § 62 LBG Brandenburg. Bemessung (§ 62 Abs. 5 LBG Brandenburg):
| Personenkreis | Satz |
|---|---|
| Aktive Person | 50 % |
| Aktive Person mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehegatte/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder/Waisen | 80 % |
Während der Elternzeit beträgt der Satz 70 % (§ 62 Abs. 5 LBG Brandenburg).
Frist, Belege und Bearbeitung
Zuständig ist die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB). Die individuelle Beihilfe wird schriftlich beantragt; für die pauschale Beihilfe gibt es einen eigenen Antrag („Antrag auf pauschale Beihilfe“).
Antrag innerhalb von drei Jahren ab Ausstellung der Rechnung; maßgeblich ist der Eingang bei der Festsetzungsstelle (ZBB).
Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.
Pauschale Beihilfe
Ja – seit dem 01.01.2020 (§ 62 Abs. 6 LBG BB; Gesetz vom 05.06.2019, GVBl. Teil I Nr. 19): freiwillig gesetzlich oder entsprechend privat vollversicherte Beihilfeberechtigte können statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen – grundsätzlich die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung. Schriftlich zu beantragen und unwiderruflich (Ausnahme: Beamte auf Widerruf beim Wechsel ins Beamtenverhältnis auf Probe); der Antrag wirkt nur für die Zukunft. Beiträge zur Pflegeversicherung sind nicht umfasst (Pflege bleibt individuelle Beihilfe). Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.
Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.
Besonderheiten für Professor:innen
Für W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis gelten die allgemeinen Sätze nach § 62 LBG; entscheidend sind Status, Familienkonstellation und eine mögliche Wahl der pauschalen Beihilfe. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.
- Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
- W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
- Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
- Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.
Typische Stolperstellen
- Die Bemessungssätze stehen in § 62 Abs. 5 LBG Brandenburg; die pauschale Beihilfe ist eine andere Rechtsfolge.
- Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
- Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
- Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.
Praxis-Checkliste
- Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an ZBB Brandenburg richten.
- Frist notieren: 3-Jahres-Frist; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
- Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
- Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
- Landesmodell prüfen: pauschale Beihilfe seit 2020; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.
Häufige Fragen
Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?
In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.
Welche Frist gilt in Brandenburg?
3 Jahre ab Ausstellung der Rechnung; Eingang bei der ZBB maßgeblich. Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.
Gibt es in Brandenburg pauschale Beihilfe?
pauschale Beihilfe seit 01.01.2020 (§ 62 Abs. 6 LBG). Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.
Was ist die wichtigste Besonderheit in Brandenburg?
Brandenburg regelt individuelle Bemessung und pauschale Beihilfe in unterschiedlichen Absätzen des LBG. Diese Trennung ist für die richtige Lesart entscheidend.
Was diese Seite nicht leistet
Keine Versicherungsberatung, keine Anbieter-/Tarifnamen, keine PKV/GKV-Empfehlung. Maßgeblich ist stets die aktuelle amtliche Quelle der zuständigen Beihilfestelle bzw. des Landesrechts.
Quellen
- § 62 LBG Brandenburg – bravors.brandenburg.de
- ZBB – Informationsblatt pauschale Beihilfe (zbb.brandenburg.de)
- ZBB – Antrag auf pauschale Beihilfe (PDF)
Last checked: 28.06.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Quelle.