Beihilfe in Niedersachsen (Beamte und Professor:innen)
Niedersachsen gewährt eine individuelle Beihilfe nach § 80 NBG/NBhVO über das NLBV – und seit dem 01.02.2024 zusätzlich eine pauschale Beihilfe (§ 80a NBG). Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.
Auf einen Blick
| Thema | Niedersachsen |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), Standort Aurich |
| Rechtsgrundlage | § 80 NBG und NBhVO |
| Antragsfrist | 1 Jahr nach Entstehen der Aufwendungen bzw. Rechnungsdatum |
| Pauschale Beihilfe / Zuschuss | pauschale Beihilfe seit 01.02.2024 (§ 80a NBG) |
| Einordnung | Beihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix |
Was in Niedersachsen besonders ist
Niedersachsen hat seit 2024 eine pauschale Beihilfe und zugleich ein eingespieltes NLBV-Verfahren für die individuelle Beihilfe. Für neu ernannte Professor:innen ist der Zeitpunkt der Wahlentscheidung deshalb ein echter Praxispunkt.
- Beihilfestelle: NLBV, Standort Aurich.
- Einreichung: eBeihilfe-App oder Papierformular S 001 A.
- Pauschale Beihilfe: Wahlmodell seit 01.02.2024; Pflegeversicherung gesondert beachten.
So funktioniert der Antrag praktisch
Das NLBV bietet eBeihilfe-App und Papierformulare wie den Antrag S 001 A.
- Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
- Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
- Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
- Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Wer ist beihilfeberechtigt?
- Verbeamtete, Versorgungsempfänger:innen und Richter:innen.
- Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.
Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.
Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung
Rechtsgrundlage: § 80 NBG i. V. m. NBhVO. Bemessungssätze:
| Personenkreis | Satz |
|---|---|
| Aktive Person | 50 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehegatte/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder/Waisen | 80 % |
| Aktive Person mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
Frist, Belege und Bearbeitung
Zuständig ist das NLBV (Beihilfeangelegenheiten, Standort Aurich). Antrag über die eBeihilfe-App oder den Beihilfeantrag (Vordruck S 001 A, PDF).
Es gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen bzw. nach Rechnungsdatum; fristwahrend beantragen (auch bei laufenden Streit-/Dienstunfallverfahren).
Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.
Pauschale Beihilfe
Ja – ab dem 01.02.2024 nach § 80a NBG für Beamt:innen, Versorgungsempfänger:innen und Richter:innen: ein Zuschuss zur Krankenversicherung (nicht zur Pflegeversicherung). Bereits im Landesdienst stehende Personen können den Antrag binnen eines Jahres beim NLBV stellen; die Wahl ist (wie in allen einführenden Ländern) unwiderruflich. Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.
Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.
Besonderheiten für Professor:innen
Verbeamtete Professor:innen sind beihilfeberechtigt; die Berufung auf Probe löst die Beihilfe aus. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.
- Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
- W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
- Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
- Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.
Typische Stolperstellen
- Die Wahlentscheidung sollte nicht erst nach Versicherungsabschluss geprüft werden.
- Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
- Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
- Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.
Praxis-Checkliste
- Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an NLBV Aurich richten.
- Frist notieren: 1-Jahres-Frist; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
- Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
- Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
- Landesmodell prüfen: pauschale Beihilfe seit 2024; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.
Häufige Fragen
Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?
In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.
Welche Frist gilt in Niedersachsen?
1 Jahr nach Entstehen der Aufwendungen bzw. Rechnungsdatum. Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.
Gibt es in Niedersachsen pauschale Beihilfe?
pauschale Beihilfe seit 01.02.2024 (§ 80a NBG). Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.
Was ist die wichtigste Besonderheit in Niedersachsen?
Niedersachsen verbindet eBeihilfe-Verfahren mit einem noch relativ jungen Wahlmodell. Bei Berufung und Ernennung sollte die Wahlfrage früh geklärt werden.
Was diese Seite nicht leistet
Keine Versicherungsberatung, keine Anbieter- oder Tarifnamen, keine Empfehlung für oder gegen PKV/GKV. Maßgeblich ist stets die aktuelle amtliche Quelle der zuständigen Beihilfestelle bzw. des Landesrechts.
Quellen
- NLBV – Beihilfe (allgemein): nlbv.niedersachsen.de
- NLBV – Informationsblätter und Anträge: nlbv.niedersachsen.de
- NLBV – eBeihilfe-App: nlbv.niedersachsen.de
- NLBV – Pauschale Beihilfe (§ 80a NBG, ab 01.02.2024): nlbv.niedersachsen.de
Last checked: 28.06.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Quelle.