Beihilfe in Baden-Württemberg (Beamte und Professor:innen)

BeihilfeProfessor:innenAktualisiert: 28.06.2026

Baden-Württemberg gewährt eine individuelle Beihilfe nach der Beihilfeverordnung (BVO BW) über das LBV – und seit dem 01.01.2023 zusätzlich eine pauschale Beihilfe (§ 78a LBG BW) als unwiderrufliche Alternative. Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.

Praktische Kurzlogik: Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Die beihilfeberechtigte Person reicht Rechnungen und Belege bei der zuständigen Stelle ein; erstattet wird nur der beihilfefähige Anteil nach Landes- oder Bundesrecht. Den Rest decken Restkostenversicherung, GKV-Leistung oder Eigenanteil.

Auf einen Blick

ThemaBaden-Württemberg
Zuständige StelleLandesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV)
RechtsgrundlageLBG BW und BVO BW
Antragsfrist2 Kalenderjahre nach Entstehungs- bzw. Rechnungsjahr (§ 64 Abs. 12 BVO)
Pauschale Beihilfe / Zuschusspauschale Beihilfe seit 01.01.2023 (§ 78a LBG BW)
EinordnungBeihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix

Was in Baden-Württemberg besonders ist

Baden-Württemberg verbindet eine klassische individuelle Beihilfe mit einem eingeführten Wahlmodell zur pauschalen Beihilfe. Für neu berufene Professor:innen ist deshalb nicht nur der Beihilfeantrag selbst relevant, sondern auch die Frage, ob und wann eine Wahl der pauschalen Beihilfe überhaupt in Betracht kommt.

  • Beihilfestelle: Das LBV ist die zentrale Anlaufstelle für Antrag, App, Online-Kundenportal und Vordrucke.
  • Fristlogik: Die Ausschlussfrist läuft kalenderjahresbezogen; Belege sollten nicht jahrelang gesammelt werden.
  • Pauschale Beihilfe: Das Modell besteht seit 2023, ist aber eine bewusste Alternative zur individuellen Beihilfe.

So funktioniert der Antrag praktisch

Das LBV bietet Beihilfe-App, Online-Kundenportal und weiterhin Vordrucke für Papierverfahren.

  1. Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
  2. Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
  3. Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
  4. Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Praxis für Baden-Württemberg: Bei Wahl der pauschalen Beihilfe sind die landesspezifischen Ausschluss- und Antragsfristen besonders wichtig.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Verbeamtete (auf Lebenszeit, auf Probe, W1 auf Zeit) sowie Versorgungsempfänger.
  • Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.

Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.

Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung

Rechtsgrundlage: BVO Baden-Württemberg (Fassung ab 01.01.2026). Bemessungssätze:

PersonenkreisSatz
Aktive Person50 %
Aktive Person mit zwei oder mehr Kindern70 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehegatte/Lebenspartner70 %
Kinder/Waisen80 %
Lesart der Sätze: Der Bemessungssatz ist nicht der Versicherungsbeitrag, sondern der Erstattungsanteil an beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht jede medizinische Rechnung ist voll beihilfefähig; Höchstbeträge, Eigenbehalte, vorherige Anerkennung und Ausschlüsse können den Eurobetrag verändern.
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Frist, Belege und Bearbeitung

Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV). Antrag über die Beihilfe-App BW, das Online-Kundenportal oder per Post (Vordruck LBV 301).

Der Antrag ist vor Ablauf von zwei Kalenderjahren nach dem Entstehungs- bzw. Rechnungsjahr zu stellen; danach erlischt der Anspruch (§ 64 Abs. 12 BVO).

Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.

Pauschale Beihilfe

Ja – seit dem 01.01.2023 nach § 78a LBG BW: ein Zuschuss zur Krankenversicherung (nicht zur Pflegeversicherung). Die Entscheidung ist unwiderruflich; Antrag über Vordruck LBV 375 (Merkblatt 375a). Für den Pauschal-Antrag gilt eine Ausschlussfrist von fünf Monaten. Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.

Besonderheiten für Professor:innen

Verbeamtete Professor:innen sind beihilfeberechtigt; die Berufung auf Probe löst die Beihilfe aus. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.

  • Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
  • W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
  • Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
  • Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.

Typische Stolperstellen

  • Pauschale Beihilfe und individuelle Beihilfe dürfen nicht parallel als frei kombinierbare Modelle verstanden werden.
  • Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
  • Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
  • Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.

Praxis-Checkliste

  • Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an LBV Baden-Württemberg richten.
  • Frist notieren: 2 Kalenderjahre nach Entstehungs-/Rechnungsjahr; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
  • Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
  • Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
  • Landesmodell prüfen: pauschale Beihilfe seit 2023; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.

Häufige Fragen

Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?

In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.

Welche Frist gilt in Baden-Württemberg?

2 Kalenderjahre nach Entstehungs- bzw. Rechnungsjahr (§ 64 Abs. 12 BVO). Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.

Gibt es in Baden-Württemberg pauschale Beihilfe?

pauschale Beihilfe seit 01.01.2023 (§ 78a LBG BW). Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.

Was ist die wichtigste Besonderheit in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg ist ein echtes Wahlmodell-Land. Neben App/Online-Kundenportal ist deshalb die frühe Entscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe relevant.

Was diese Seite nicht leistet

Keine Versicherungsberatung, keine Anbieter- oder Tarifnamen, keine Empfehlung für oder gegen PKV/GKV. Maßgeblich ist stets die aktuelle amtliche Quelle der zuständigen Beihilfestelle bzw. des Landesrechts.

Quellen

  • LBV BW – Beihilfeantragstellung: lbv.landbw.de
  • LBV BW – Bemessungssatz: lbv.landbw.de
  • LBV BW – Beihilfeverordnung (BVO, Fassung ab 01.01.2026): lbv.landbw.de
  • LBV BW – Pauschale Beihilfe (§ 78a LBG BW; Merkblatt 375a): lbv.landbw.de

Last checked: 28.06.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Quelle.