Beihilfe in Nordrhein-Westfalen (Beamte und Professor:innen)

BeihilfeProfessor:innenAktualisiert: 28.06.2026

Nordrhein-Westfalen gewährt eine individuelle Beihilfe nach der Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) über das LBV NRW. Eine pauschale Beihilfe als geltendes Wahlmodell gibt es derzeit nicht. Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.

Praktische Kurzlogik: Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Die beihilfeberechtigte Person reicht Rechnungen und Belege bei der zuständigen Stelle ein; erstattet wird nur der beihilfefähige Anteil nach Landes- oder Bundesrecht. Den Rest decken Restkostenversicherung, GKV-Leistung oder Eigenanteil.

Auf einen Blick

ThemaNordrhein-Westfalen
Zuständige StelleLBV NRW bzw. die zuständige Beihilfestelle
RechtsgrundlageBVO NRW
Antragsfrist24 Monate nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens 24 Monate nach erster Rechnungsausstellung (§ 13 Abs. 3 BVO NRW)
Pauschale Beihilfe / Zuschusskeine geltende pauschale Beihilfe nach Hamburger Modell
EinordnungBeihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix

Was in Nordrhein-Westfalen besonders ist

Nordrhein-Westfalen hat viele Beihilfeberechtigte und ein ausgebautes LBV-Verfahren, aber derzeit kein geltendes pauschales Beihilfe-Wahlmodell. Wichtig ist außerdem die aktuelle 24-Monats-Frist, weil ältere Darstellungen teils andere Fristen nahelegen.

  • Beihilfestelle: LBV NRW bzw. die nach BVO NRW zuständige Stelle.
  • Einreichung: Papier, BeihilfeApp, sichere elektronische Wege und zentrale Scanstelle.
  • Pauschale Beihilfe: Politische Absichten sind nicht dasselbe wie geltendes Recht.

So funktioniert der Antrag praktisch

NRW nutzt u. a. die BeihilfeApp, Papierformulare, sichere elektronische Wege und zentrale Scanverfahren.

  1. Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
  2. Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
  3. Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
  4. Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Praxis für Nordrhein-Westfalen: Die 24-Monats-Frist ist wichtig, weil ältere HTML-Fassungen teils noch kürzere Fristen nahelegen.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Verbeamtete sowie Versorgungsempfänger.
  • Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.

Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.

Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung

Rechtsgrundlage: BVO NRW (Fassung ab 01.01.2026). Bemessung (§ 12 Abs. 1 BVO NRW):

PersonenkreisSatz
Aktive Person50 %
Aktive Person mit zwei oder mehr Kindern70 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehegatte/Lebenspartner70 %
Kinder/Waisen80 %
Lesart der Sätze: Der Bemessungssatz ist nicht der Versicherungsbeitrag, sondern der Erstattungsanteil an beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht jede medizinische Rechnung ist voll beihilfefähig; Höchstbeträge, Eigenbehalte, vorherige Anerkennung und Ausschlüsse können den Eurobetrag verändern.
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Frist, Belege und Bearbeitung

Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) bzw. die nach § 13 BVO NRW zuständige Beihilfestelle. Antrag in Papierform (Kurz-/Langantrag), per DE-Mail mit gesicherter Signatur oder über die BeihilfeApp; zentrale Scanstelle in Detmold.

Antrag innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens 24 Monate nach erster Rechnungsausstellung (§ 13 Abs. 3 BVO NRW, Fassung ab 01.01.2026).

Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.

Pauschale Beihilfe

NRW hat derzeit keine pauschale Beihilfe als geltendes Wahlmodell. Es gibt politische Vorhaben/Diskussionen, maßgeblich ist jedoch die aktuelle BVO NRW. (Stand: Bundestag-Sachstand WD 8-046/25, 22.07.2025; NRW ist dort nur mit einer Koalitionsabsicht, nicht als einführendes Land geführt.) Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.

Besonderheiten für Professor:innen

§ 12 Abs. 1 BVO NRW: entpflichtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 50 %. W1/W2/W3 sonst nach den allgemeinen BVO-NRW-Regeln. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.

  • Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
  • W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
  • Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
  • Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.

Typische Stolperstellen

  • Koalitions- oder Prüfaufträge sind keine geltende pauschale Beihilfe.
  • Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
  • Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
  • Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.

Praxis-Checkliste

  • Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an LBV NRW bzw. zuständige Beihilfestelle richten.
  • Frist notieren: 24-Monats-Frist; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
  • Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
  • Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
  • Landesmodell prüfen: keine geltende pauschale Beihilfe; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.

Häufige Fragen

Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?

In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.

Welche Frist gilt in Nordrhein-Westfalen?

24 Monate nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens 24 Monate nach erster Rechnungsausstellung (§ 13 Abs. 3 BVO NRW). Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen pauschale Beihilfe?

keine geltende pauschale Beihilfe nach Hamburger Modell. Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.

Was ist die wichtigste Besonderheit in Nordrhein-Westfalen?

NRW ist ein großes Beihilfeland ohne geltendes Hamburger Modell. Politische Ankündigungen ersetzen nicht die aktuelle BVO NRW.

Was diese Seite nicht leistet

Keine Versicherungsberatung, keine Anbieter-/Tarifnamen, keine PKV/GKV-Empfehlung. Maßgeblich ist stets die aktuelle amtliche Quelle der zuständigen Beihilfestelle bzw. des Landesrechts.

Quellen

Last checked: 28.06.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Quelle.