Beihilfe in Sachsen (Beamte und Professor:innen)

BeihilfeProfessor:innenAktualisiert: 28.06.2026

Sachsen gewährt eine individuelle Beihilfe nach § 80 SächsBG i. V. m. der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) über das LSF – mit kinderabhängiger Bemessung – und seit dem 01.01.2024 eine pauschale Beihilfe (§ 80a SächsBG). Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.

Praktische Kurzlogik: Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Die beihilfeberechtigte Person reicht Rechnungen und Belege bei der zuständigen Stelle ein; erstattet wird nur der beihilfefähige Anteil nach Landes- oder Bundesrecht. Den Rest decken Restkostenversicherung, GKV-Leistung oder Eigenanteil.

Auf einen Blick

ThemaSachsen
Zuständige StelleLandesamt für Steuern und Finanzen Sachsen (LSF)
RechtsgrundlageSächsBhVO und § 80a SächsBG
Antragsfrist2 Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung (§ 63 SächsBhVO)
Pauschale Beihilfe / Zuschusspauschale Beihilfe seit 01.01.2024 (§ 80a SächsBG)
EinordnungBeihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix

Was in Sachsen besonders ist

Sachsen ist eines der auffälligsten Länder bei der Bemessung: Die Kinderstaffel kann bis 90 % reichen. Dadurch ist die individuelle Beihilfe in bestimmten Familienkonstellationen besonders anders zu bewerten als das Bundesmuster.

  • Beihilfestelle: Landesamt für Steuern und Finanzen.
  • Bemessung: 50/70/90-System statt einfacher 50/70/80-Logik.
  • Pauschale Beihilfe: Seit 2024; Wahl und Pflegeabgrenzung gesondert prüfen.

So funktioniert der Antrag praktisch

Sachsen arbeitet mit schriftlichen Anträgen und elektronischen Verfahren nach der SächsBhVO; für die pauschale Beihilfe gibt es eigene Anlagen.

  1. Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
  2. Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
  3. Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
  4. Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Praxis für Sachsen: Sachsen hat besonders abweichende Bemessungssätze mit Kinderstaffelung bis 90 %; das ist kein Bundesmuster.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Verbeamtete sowie Versorgungsempfänger.
  • Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.

Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.

Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung

Rechtsgrundlage: § 80 SächsBG i. V. m. SächsBhVO und VwV-SächsBhVO. Bemessung (§ 57 SächsBhVO) – kinderabhängig:

  • Besoldungsempfänger ohne berücksichtigungsfähiges Kind: 50 %
  • mit einem Kind: 70 %
  • mit zwei oder mehr Kindern: 90 %
  • Versorgungsempfänger: 70 % (bei zwei oder mehr Kindern 90 %)
  • berücksichtigungsfähige Erwachsene: regelmäßig 90 % (Sonder-/Übergangsfälle 70 %)
  • berücksichtigungsfähige Kinder: regelmäßig 90 % (Sonderfälle 80 %)

In Pflegefällen gelten abweichende Sätze (§ 57 SächsBhVO).

Lesart der Sätze: Der Bemessungssatz ist nicht der Versicherungsbeitrag, sondern der Erstattungsanteil an beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht jede medizinische Rechnung ist voll beihilfefähig; Höchstbeträge, Eigenbehalte, vorherige Anerkennung und Ausschlüsse können den Eurobetrag verändern.
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Frist, Belege und Bearbeitung

Zuständig ist das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF). Schriftlicher Antrag; elektronische Verfahren nach § 62 SächsBhVO; die pauschale Beihilfe wird schriftlich (Anlage 12) beantragt.

Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung (§ 63 SächsBhVO).

Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.

Pauschale Beihilfe

Ja – seit dem 01.01.2024 (§ 80a SächsBG; Verfahren §§ 65–67 SächsBhVO): Zuschuss zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist unwiderruflich; für Pflegeleistungen bleibt es bei der individuellen Beihilfe. Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.

Besonderheiten für Professor:innen

§ 57 Abs. 6 SächsBhVO: entpflichtete Hochschullehrkräfte 70 %, wenn ihnen sonst aufgrund nachrangiger Beihilfeberechtigung ein höherer Satz zustünde. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.

  • Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
  • W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
  • Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
  • Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.

Typische Stolperstellen

  • Die hohe Kinderstaffel in Sachsen kann wirtschaftlich relevanter sein als die pauschale Beihilfe selbst.
  • Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
  • Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
  • Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.

Praxis-Checkliste

  • Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an Landesamt für Steuern und Finanzen richten.
  • Frist notieren: 2-Jahres-Frist; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
  • Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
  • Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
  • Landesmodell prüfen: pauschale Beihilfe seit 2024; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.

Häufige Fragen

Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?

In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.

Welche Frist gilt in Sachsen?

2 Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung (§ 63 SächsBhVO). Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.

Gibt es in Sachsen pauschale Beihilfe?

pauschale Beihilfe seit 01.01.2024 (§ 80a SächsBG). Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.

Was ist die wichtigste Besonderheit in Sachsen?

Sachsen ist wegen der 50/70/90-Kinderstaffel fachlich besonders. Die individuelle Beihilfe kann hier deutlich anders wirken als im Bundesmuster.

Was diese Seite nicht leistet

Keine Versicherungsberatung, keine Anbieter-/Tarifnamen, keine PKV/GKV-Empfehlung. Maßgeblich ist stets die aktuelle amtliche Quelle der zuständigen Beihilfestelle bzw. des Landesrechts.

Quellen

Last checked: 28.06.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Quelle.