Beihilfe in Schleswig-Holstein (Beamte und Professor:innen)

BeihilfeProfessor:innenAktualisiert: 28.06.2026

Schleswig-Holstein gewährt eine individuelle Beihilfe nach § 80 LBG SH i. V. m. der Beihilfeverordnung (BhVO) über das DLZP – und seit dem 01.01.2024 einen Zuschuss nach § 80a LBG SH. Dieser ist ein Zuschuss-/Härtefallmodell und nicht mit dem allgemeinen Hamburger Modell gleichzusetzen. Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.

Praktische Kurzlogik: Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Die beihilfeberechtigte Person reicht Rechnungen und Belege bei der zuständigen Stelle ein; erstattet wird nur der beihilfefähige Anteil nach Landes- oder Bundesrecht. Den Rest decken Restkostenversicherung, GKV-Leistung oder Eigenanteil.

Auf einen Blick

ThemaSchleswig-Holstein
Zuständige StelleDienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
Rechtsgrundlage§ 80 und § 80a LBG SH, BhVO SH
AntragsfristAufwendungen müssen weniger als 2 Jahre zurückliegen; Antragseingang maßgeblich
Pauschale Beihilfe / ZuschussZuschuss-/Härtefallmodell nach § 80a LBG SH
EinordnungBeihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix

Was in Schleswig-Holstein besonders ist

Schleswig-Holstein wird leicht missverstanden, wenn man nur „pauschale Beihilfe ja/nein“ liest. Das Land hat ein Zuschuss-/Härtefallmodell mit engen Voraussetzungen, nicht das breite Hamburger Modell.

  • Beihilfestelle: Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
  • Einreichung: Post, E-Mail oder dBeihilfePlus; App-Umstellung 2025 beachten.
  • Zuschussmodell: Freiwillige GKV und PKV-Basistarif-Nachteil sind zentrale Prüfpunkte.

So funktioniert der Antrag praktisch

Das DLZP nennt Post, E-Mail und App-Verfahren; dBeihilfePlus ist seit 2025 relevant.

  1. Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
  2. Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
  3. Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
  4. Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Praxis für Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein ist gerade nicht als breites Hamburger Modell zu lesen, sondern als enges Zuschussmodell für bestimmte GKV-Konstellationen.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Verbeamtete sowie Versorgungsempfänger.
  • Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.

Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.

Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung

Rechtsgrundlage: § 80 LBG SH i. V. m. BhVO. Bemessung (DLZP, § 7 BhVO):

  • Beamtin/Beamter selbst: 50 %, erhöht auf 70 % bei mindestens zwei im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kindern
  • Ehegatte/Lebenspartner: 70 %, bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern für allgemeine Aufwendungen 90 %
  • Kinder: 80 %, bei mindestens drei Kindern für allgemeine Aufwendungen 90 %
  • Ruhestand: 70 %; entpflichtete Hochschullehrer/Emeriti: 50 %
Lesart der Sätze: Der Bemessungssatz ist nicht der Versicherungsbeitrag, sondern der Erstattungsanteil an beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht jede medizinische Rechnung ist voll beihilfefähig; Höchstbeträge, Eigenbehalte, vorherige Anerkennung und Ausschlüsse können den Eurobetrag verändern.
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Frist, Belege und Bearbeitung

Zuständig ist das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP), Fachbereich Beihilfe. Antrag per Post, E-Mail (beihilfe@dlzp.landsh.de) oder App; die App „dBeihilfePlus“ gilt seit 15.10.2025 (Alt-App „Meine Arztrechnung“ nur noch bis 31.12.2025).

Beihilfe nur für Aufwendungen, die weniger als zwei Jahre zurückliegen (§ 80 Abs. 2 LBG); Fristbeginn Rechnung/Kaufdatum, maßgeblich der Antragseingang.

Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.

Zuschuss nach § 80a LBG SH (Sondermodell)

Kein allgemeines Wahlrecht wie in Hamburg/Berlin, sondern ein Zuschuss-/Härtefallmodell: nur für freiwillige Mitglieder der GKV, wenn zum Antragszeitpunkt wegen der Lebensumstände ein Wechsel in den PKV-Basistarif finanziell von Nachteil oder nicht möglich ist. Höhe: Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Unwiderruflich (Ausnahme: Beamte auf Widerruf beim Wechsel ins Beamtenverhältnis auf Probe). Für pflegebedingte Aufwendungen bleibt der Beihilfeanspruch; Zuschüsse zur Pflegeversicherung werden nicht gewährt. Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.

Besonderheiten für Professor:innen

Entpflichtete Hochschullehrer/Emeriti haben nach DLZP-Hinweisen einen Bemessungssatz von 50 %. Für W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis sind daneben Status, Familienkonstellation und das enge Zuschussmodell relevant. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.

  • Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
  • W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
  • Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
  • Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.

Typische Stolperstellen

  • PKV-Basistarif, freiwillige GKV und Pflegebeihilfe müssen getrennt betrachtet werden.
  • Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
  • Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
  • Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.

Praxis-Checkliste

  • Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an DLZP Schleswig-Holstein richten.
  • Frist notieren: weniger als 2 Jahre zurückliegende Aufwendungen; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
  • Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
  • Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
  • Landesmodell prüfen: Zuschuss-/Härtefallmodell; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.

Häufige Fragen

Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?

In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.

Welche Frist gilt in Schleswig-Holstein?

Aufwendungen müssen weniger als 2 Jahre zurückliegen; Antragseingang maßgeblich. Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.

Gibt es in Schleswig-Holstein pauschale Beihilfe?

Zuschuss-/Härtefallmodell nach § 80a LBG SH. Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.

Was ist die wichtigste Besonderheit in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein ist ein enges Zuschussmodell, kein breites Hamburger Modell. Freiwillige GKV und PKV-Basistarif-Nachteil sind zentrale Voraussetzungen.

Was diese Seite nicht leistet

Keine Versicherungsberatung, keine Anbieter-/Tarifnamen, keine PKV/GKV-Empfehlung. Maßgeblich ist stets die aktuelle amtliche Quelle der zuständigen Beihilfestelle bzw. des Landesrechts.

Quellen

Last checked: 28.06.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Quelle.