Beamtenpension Bremen: Professorenpension nach BremBeamtVG (40 %, Absenkungsfaktor 0,99606)
Kurzfazit
Bremen kombiniert für Professorinnen und Professoren einen 40-%-Deckel für ruhegehaltfähige Leistungsbezüge (§ 29 BremBesG) mit einer ausdrücklich im Beamtengesetz normierten Semesterende-Regel (§ 35 BremBG). Eine bremische Besonderheit: Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden mit dem Absenkungsfaktor 0,99606 vermindert. Bremen führt im Ländervergleich niedrige W-Grundgehälter und gleicht dies durch einen gesetzlich garantierten Mindestleistungsbezug nach Anlage 3 BremBesG aus; konkrete Eurobeträge werden in Sekundärquellen unterschiedlich angegeben — den verbindlichen aktuellen Wert bitte direkt der amtlichen Anlage 3 BremBesG bzw. Performa Nord entnehmen (siehe offene Quellenpunkte). Pauschale Beihilfe seit 1. Januar 2020. Festsetzungsstelle: Performa Nord, Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen.
1. Maßgebliches Versorgungsrecht und zuständige Stelle
- Versorgungsgesetz: Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) vom 04.11.2014 (in Kraft seit 01.07.2015, zuletzt geändert 2025).
- Besoldungsgesetz: Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG) vom 20.12.2016 — § 28 (Leistungsbezüge), § 29 (Ruhegehaltfähigkeit, 40-%-Deckel), Anlage 3 (Mindestleistungsbezug).
- Hochschulrecht: Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) — § 18 (Berufung).
- Beamtenrecht: Bremisches Beamtengesetz (BremBG) vom 22.12.2009 — § 35 (Ruhestand wegen Altersgrenze, Semesterende-Sonderregel).
- Beihilfe: Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO) auf Grundlage von § 80 BremBG / § 7 BremBesG.
- Zuständige Stelle: Performa Nord, Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen, Bereich A 2 (Besoldung, Beamtenrechtliche Versorgung, Zusatzversorgung, Altersgeld), Schillerstraße 1, 28195 Bremen — Versorgungsfestsetzungsstelle.
2. Verbeamtung und Höchstaltersgrenze (offene Frage 45 vs. 55)
Wird ein Professor — z. B. wegen Überschreitens der Höchstaltersgrenze — im Angestelltenverhältnis beschäftigt, entfällt die Beamtenversorgung; die Altersvorsorge läuft dann über die gesetzliche Rentenversicherung zzgl. Zusatzversorgung (VBL). Die Differenz zur Beamtenpension kann erheblich sein.
Höchstaltersgrenze: Für die Einstellung in das Beamtenverhältnis gilt in Bremen § 48 Abs. 1 Satz 1 Bremische Landeshaushaltsordnung (BremLHO). In den eingesehenen Quellen wird diese Grenze unterschiedlich angegeben: Für die allgemeine Verbeamtung wird sie verwaltungsgerichtlich mit 45 Jahren bestätigt; das hlb-Infoblatt (Stand Mai 2024) weist für Professorinnen und Professoren auf Basis derselben Norm 55 Jahre aus. Wir treffen hier deshalb keine harte Aussage zur professorenspezifischen Grenze — siehe offene Quellenpunkte. Ausnahmen nach § 48 Abs. 2 BremLHO sind möglich, wenn die Ernennung „einen erheblichen Vorteil für die Freie Hansestadt Bremen bedeutet oder ein dringendes dienstliches Interesse besteht". Die konkret im Einzelfall geltende Altersgrenze sollte vorab mit der berufenden Hochschule und Performa Nord geklärt werden.
3. Altersgrenze und Semesterende — ausdrücklich in § 35 BremBG
Regelaltersgrenze: Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 35 Abs. 1 BremBG). Übergang: Für vor dem 01.01.1947 Geborene 65 Jahre; jahrgangsweise Anhebung 1947-1963 (zunächst monatsweise, schrittweise bis 66 Jahre 10 Monate); ab Geburtsjahrgang 1964 voll bei 67.
Versorgungsabschlag: Bei Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wird das Ruhegehalt um einen prozentualen Versorgungsabschlag dauerhaft (lebenslang) gemindert; er entfällt auch nach Erreichen der Altersgrenze nicht. Standardsystematik 3,6 % pro Jahr, max. 10,8 %; der exakte bremische Wert ist hier nicht im Detail belegt.
4. W 2/W 3-Grundgehalt und garantierter Mindestleistungsbezug (Stand 01.02.2025)
Bremen weist im Ländervergleich vergleichsweise niedrige W-Grundgehälter aus und kompensiert dies durch einen gesetzlich garantierten Mindestleistungsbezug:
| Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Stand 01.02.2025) |
|---|---|
| W 1 (Juniorprofessur) | 5.321,74 € |
| W 2 | 6.029,67 € |
| W 3 | 7.247,15 € |
Anpassung ab 01.04.2026 (+2,8 %, mind. 100 €) ist nach dem TdL-Tarifergebnis vorgesehen; ob das bremische Besoldungsanpassungsgesetz bereits in Kraft ist, war zum Recherchezeitpunkt nicht abschließend verifiziert.
5. Ruhegehaltssatz, Wartezeit, Mindestversorgung, Absenkungsfaktor
Wartezeit (§ 10 BremBeamtVG): mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit; Teilzeit zählt für die Wartezeit wie Vollzeit.
6. Ruhegehaltfähige Leistungsbezüge — § 29 BremBesG
Arten (§ 28 BremBesG): Berufungs-/Bleibe-, besondere und Funktions-Leistungsbezüge. In W 2/W 3 befristet oder unbefristet vergebbar; Funktions-Leistungsbezüge nur für die Dauer der Funktion.
Ruhegehaltfähigkeit (§ 29 BremBesG):
- Unbefristete Leistungsbezüge: ruhegehaltfähig, soweit sie mindestens zwei Jahre bezogen worden sind.
- Befristete Leistungsbezüge: ruhegehaltfähig, soweit sie ausdrücklich für ruhegehaltfähig erklärt und wiederholt vergeben und jeweils mindestens zwei Jahre bezogen wurden.
- Deckel: ruhegehaltfähige Berufungs-, Bleibe- oder besondere Leistungsbezüge zusammen höchstens 40 % des jeweiligen Grundgehalts.
Vergaberahmen/Konsumtion: Vergabe innerhalb eines durch Rechtsverordnung festgelegten Vergaberahmens; auf die Mindestleistungsbezüge können weitere Leistungsbezüge ganz oder teilweise angerechnet werden (Konsumtion). Genaue Ausgestaltung der bremischen Verordnung ist hier nicht abschließend belegt.
7. Vordienstzeiten, Hinzuverdienst, Beihilfe + pauschale Beihilfe (seit 01.01.2020)
Vordienstzeiten: Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten vor der Berufung können unter bestimmten Voraussetzungen als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet werden (Vordienstzeiten, §§ 9 ff. BremBeamtVG). Performa Nord stellt ein Merkblatt „Vordienstzeiten" bereit.
Hinzuverdienst: Beim Bezug von Versorgung neben Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen können Ruhens- und Anrechnungsvorschriften greifen (§§ 53 ff. BremBeamtVG). Konkrete Hinzuverdienstgrenzen für Professoren im Ruhestand nicht im Detail belegt.
Beihilfe im Ruhestand: Nach Bremischer Beihilfeverordnung (BremBVO). Der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger erhöht sich gegenüber Aktiven um 10 Prozentpunkte; ein alleinstehender Versorgungsempfänger erreicht damit regelmäßig 70 % (statt 50 % im aktiven Dienst).
8. Rechenbeispiel mit Absenkungsfaktor (W 3, Stand 01.02.2025)
Annahmen: W 3 Bremen (G = 7.247,15 €), unbefristete ruhegehaltfähige Leistungszulage 1.000 € (≥ 2 J. bezogen), volle Dienstzeit, Höchstsatz 71,75 %.
Schritt 0 — Deckel: 40 % × G = 2.898,86 €. 1.000 € liegen klar darunter → voll ruhegehaltfähig.
Schritt 1 — ruhegehaltfähige Dienstbezüge (vor Absenkung): G + 1.000 € = 8.247,15 €.
Schritt 1b — Absenkungsfaktor 0,99606: 8.247,15 € × 0,99606 = 8.214,67 €.
Schritt 2 — Ruhegehalt: 71,75 % × 8.214,67 € = 5.894,02 €/Monat brutto.
Mehrwert mit Absenkungsfaktor: 71,75 % × 0,99606 × 1.000 € ≈ 714,67 €/Monat — geringfügig weniger als die im Bund- bzw. Bayern-Modell üblichen 717,50 €.
9. Häufige Fragen zur Beamtenpension in Bremen
Wie hoch ist das maximale Ruhegehalt für Professoren in Bremen?
Nach BremBeamtVG beträgt das Ruhegehalt 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Höchstsatz wird nach 40 Dienstjahren erreicht. Wartezeit nach § 10 BremBeamtVG grundsätzlich fünf Jahre. Eine bremische Besonderheit: Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden mit dem Absenkungsfaktor 0,99606 vermindert (Versorgungsrücklage-/Absenkungsfaktor); der Mehrwert einer ruhegehaltfähigen 1.000-Euro-Zulage in der Pension beträgt damit exakt gerechnet 71,75 Prozent × 0,99606 × 1.000 Euro = rund 714,67 Euro pro Monat statt der üblichen 717,50 Euro.
Welcher Anteil der Leistungsbezüge ist in Bremen ruhegehaltfähig?
Nach § 29 BremBesG sind ruhegehaltfähige Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezüge insgesamt bis höchstens 40 Prozent des jeweiligen Grundgehalts ruhegehaltfähig. Unbefristete Leistungsbezüge sind ruhegehaltfähig, sofern sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden; befristete sind ruhegehaltfähig, wenn sie ausdrücklich für ruhegehaltfähig erklärt UND wiederholt vergeben UND jeweils mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Bremen führt zudem nach § 28 BremBesG und Anlage 3 einen gesetzlich garantierten Mindestleistungsbezug für W 2-/W 3-Berufungen ein — er gleicht die im Ländervergleich niedrigen Grundgehälter teilweise aus. Der konkrete Eurobetrag wird in Sekundärquellen unterschiedlich angegeben; den verbindlichen aktuellen Wert bitte direkt der amtlichen Anlage 3 BremBesG bzw. Performa Nord entnehmen.
Wann tritt eine Professorin oder ein Professor in Bremen in den Ruhestand?
Die Regelaltersgrenze beträgt nach § 35 Abs. 1 BremBG die Vollendung des 67. Lebensjahres (für vor dem 1. Januar 1947 Geborene 65 Jahre; jahrgangsweise Anhebung 1947-1963; ab 1964 voll bei 67). Für das beamtete wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen gilt nach § 35 BremBG ausdrücklich eine Hochschullehrer-Sonderregelung: Sie treten erst mit Ablauf des letzten Monats des Semesters oder Trimesters in den Ruhestand, in welchem die Altersgrenze erreicht wird. Diese Semesterende-Regelung ist in Bremen im Beamtengesetz ausdrücklich normiert.
Bis zu welchem Alter kann ich in Bremen als Professor verbeamtet werden?
Die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung in Bremen ergibt sich aus § 48 Absatz 1 Satz 1 der Bremischen Landeshaushaltsordnung (BremLHO). Für die allgemeine Verbeamtung wird sie verwaltungsgerichtlich mit 45 Jahren bestätigt; das hlb-Infoblatt (Stand Mai 2024) weist für Professorinnen und Professoren auf Basis derselben Norm 55 Jahre aus. Diese unterschiedlichen Werte stammen aus verschiedenen Quellen — die konkret im Einzelfall geltende Altersgrenze für eine Professurberufung sollte vorab mit der berufenden Hochschule und Performa Nord geklärt werden. Ausnahmen nach § 48 Abs. 2 BremLHO sind möglich, wenn die Ernennung einen erheblichen Vorteil für die Freie Hansestadt Bremen bedeutet oder ein dringendes dienstliches Interesse besteht.
Bietet Bremen eine pauschale Beihilfe?
Ja. Bremen bietet seit dem 1. Januar 2020 alternativ die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) an: einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung (auch GKV) anstelle der individuellen Beihilfe, mit lebenslanger Bindung an die einmal getroffene Wahl. Bei klassischer individueller Beihilfe steigt der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger gegenüber Aktiven um 10 Prozentpunkte auf in der Regel 70 Prozent (statt 50 Prozent im aktiven Dienst); die pauschale Beihilfe bleibt dauerhaft bei 50 Prozent. Rechtsgrundlage: § 80 BremBG i. V. m. § 7 BremBesG und BremBVO.
Wie hoch ist die Mindestversorgung in Bremen?
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängige Mindestversorgung). Günstigenfalls greift die amtsunabhängige Mindestversorgung von 62,847 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 zzgl. 30,68 Euro Erhöhungsbetrag. A 5 ist dabei kein wissenschaftliches Amt, sondern ein versorgungsrechtlicher Rechenanker für Sicherungsfälle (kurze Dienstzeit, Dienstunfähigkeit, Dienstbeschädigung). Für regulär berufene W 2/W 3-Professoren mit normaler Dienstzeit greift praktisch immer die individuelle Berechnung.
10. Quellen
- Transparenzportal Bremen — BremBeamtVG — transparenz.bremen.de
- Beamtenversorgung in Bund und Ländern — Bremen — Übersicht
- Transparenzportal — BremBesG — transparenz.bremen.de
- § 28/§ 29 BremBesG (Leistungsbezüge, Ruhegehaltfähigkeit 40 %) — besoldung-bremen.de
- § 35 BremBG (Ruhestand wegen Altersgrenze, Semesterende-Sonderregel) — besoldung-bremen.de
- Performa Nord — „Allgemeine Informationen zur Versetzung in den Ruhestand und zur Berechnung des Ruhegehaltes" (Stand September 2024) — PDF
- Pauschale Beihilfe Bremen (seit 01.01.2020) — ver.di-Übersicht
- Beihilfe Bremen (BremBVO) — die-beihilfe.de
- BVerwG 2 C 4.22, Beschluss vom 22.06.2023 (Mindestleistungsbezüge W 2 Bremen) — bverwg.de
- akademische-jobs.de — W-Besoldung Bremen 2026 (Stand 01.02.2025; Mindestleistungsbezug 827,55 €) — akademische-jobs.de
11. Aktuell offene Quellenpunkte
- Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung von Professoren (45 vs. 55): Quellen widersprechen sich (Dienstrecht Aktuell + VG Bremen: 45 für allgemeine Verbeamtung; hlb-Infoblatt Mai 2024: 55 für Professuren). Wir treffen hier keine harte Aussage; die im Einzelfall geltende Grenze ist mit der berufenden Hochschule und Performa Nord zu klären.
- Mindest-Leistungsbezug Anlage 3 BremBesG — exakter Eurobetrag: Der Betrag wird in Sekundärquellen abweichend genannt (u. a. 827,55 € vs. 645,64 € aus einer früheren Fassung); eine amtliche Anlage 3 BremBesG ließ sich über die JS-rendered Quellen nicht im Volltext extrahieren. Wir nennen deshalb keinen Zahlbetrag als verbindlichen Wert in Hero, FAQ oder Rechenbeispiel; im Body taucht der Konflikt 827,55 € vs. 645,64 € lediglich als Hinweis auf die Quellenlage auf. Maßgeblich ist die aktuelle Anlage 3 BremBesG bzw. eine Auskunft von Performa Nord.
- Höchst-Versorgungsabschlag in Bremen: Standardsystematik (3,6 %/Jahr, max. 10,8 %); exakter bremischer Wert hier nicht im Detail belegt.
- Inkrafttreten Anpassungsgesetz 04/2026: Ob das bremische Besoldungsanpassungsgesetz +2,8 % zum 01.04.2026 bereits verkündet und in Kraft ist, nicht abschließend verifiziert.
- Vergaberahmen/Konsumtion: Genaue Ausgestaltung in der bremischen Verordnung über Leistungsbezüge nicht im Wortlaut belegt.
- Hinzuverdienstgrenzen: Konkrete Hinzuverdienstgrenzen für Professoren im Ruhestand nicht im Detail belegt.