Beihilfe in Sachsen-Anhalt (Beamte und Professor:innen)

BeihilfeProfessor:innenAktualisiert: 28.06.2026

Sachsen-Anhalt wendet für die individuelle Beihilfe die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) an (§ 3 Abs. 8 BesVersEG LSA) – und gewährt seit dem 01.01.2026 einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 3d BesVersEG LSA). Dies ist ein GKV-Zuschuss-Sondermodell, nicht das volle Hamburger Modell. Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.

Praktische Kurzlogik: Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Die beihilfeberechtigte Person reicht Rechnungen und Belege bei der zuständigen Stelle ein; erstattet wird nur der beihilfefähige Anteil nach Landes- oder Bundesrecht. Den Rest decken Restkostenversicherung, GKV-Leistung oder Eigenanteil.

Auf einen Blick

ThemaSachsen-Anhalt
Zuständige StelleBezügeverwaltung/Beihilfe des Landes Sachsen-Anhalt, Finanzamt Dessau-Roßlau
RechtsgrundlageBBhV-Anwendung und § 3d BesVersEG LSA
Antragsfrist3 Jahre nach Rechnungsdatum (§ 54 BBhV)
Pauschale Beihilfe / ZuschussGKV-Zuschuss seit 01.01.2026 (§ 3d BesVersEG LSA)
EinordnungBeihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix

Was in Sachsen-Anhalt besonders ist

Sachsen-Anhalt ist kein Negativland mehr. Seit 2026 gibt es einen GKV-Zuschuss nach § 3d BesVersEG LSA. Das ist aber kein volles Hamburger Modell, sondern ein spezielles Zuschussmodell für freiwillig gesetzlich Versicherte.

  • Individuelle Beihilfe: Anwendung der BBhV über Landesrecht.
  • GKV-Zuschuss: Hälfte des nachgewiesenen GKV-Beitrags, keine Pflegeversicherung.
  • Widerruf: Nach MF-Kommentierung mit Drei-Monats-Frist für die Zukunft möglich.

So funktioniert der Antrag praktisch

Sachsen-Anhalt nutzt BBhV-Vordrucke und elektronische Wege wie dBeihilfePlus; für den GKV-Zuschuss gibt es eigene Formulare.

  1. Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
  2. Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
  3. Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
  4. Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Praxis für Sachsen-Anhalt: Das Modell ist kein Hamburger Vollmodell, sondern ein Zuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Verbeamtete sowie Versorgungsempfänger.
  • Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.

Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.

Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 8 BesVersEG LSA i. V. m. der BBhV. Bemessung (§ 46 BBhV):

PersonenkreisSatz
Aktive Person50 %
Aktive Person mit zwei oder mehr Kindern70 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehegatte/Lebenspartner70 %
Kinder/Waisen80 %
Lesart der Sätze: Der Bemessungssatz ist nicht der Versicherungsbeitrag, sondern der Erstattungsanteil an beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht jede medizinische Rechnung ist voll beihilfefähig; Höchstbeträge, Eigenbehalte, vorherige Anerkennung und Ausschlüsse können den Eurobetrag verändern.

Frist, Belege und Bearbeitung

Zuständig ist das Ministerium der Finanzen / die Bezügeverwaltung im Finanzamt Dessau-Roßlau. Beihilfeanträge nach BBhV (Vordrucke 035_069/035_070), elektronisch über dBeihilfePlus; für den GKV-Zuschuss eigene Vordrucke (035_101 Antrag, 035_102 Änderung, 035_103 Widerruf).

Da Sachsen-Anhalt die BBhV anwendet, gilt die Frist des § 54 BBhV: Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Rechnungsdatum beantragt wird.

Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.

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Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 3d BesVersEG LSA)

Ja – seit dem 01.01.2026 (rückwirkend; eingeführt durch das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 14.01.2026). Anspruchsberechtigt sind beihilfeberechtigte Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (Beamtinnen/Beamte, Richter:innen, Versorgungsempfänger sowie frühere Beamte, solange entsprechende Bezüge zustehen). Es handelt sich um einen GKV-Zuschuss (nicht für privat Versicherte) und damit nicht um das volle Hamburger-Modell-Wahlrecht. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des nachgewiesenen GKV-Beitrags; ein Zuschuss zur Pflegeversicherung wird nicht gewährt, und die Beihilfe für Pflegeaufwendungen bleibt vom Verzicht ausgenommen. Anders als in den meisten Ländern ist die Wahl nicht unwiderruflich: ein Widerruf ist mit einer Frist von drei Monaten für die Zukunft möglich (MF-Kommentierung zu § 3d BesVersEG LSA). Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.

Besonderheiten für Professor:innen

Für W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis gelten die BBhV-/BesVersEG-LSA-Regeln; praktisch wichtig ist zusätzlich der neue GKV-Zuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.

  • Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
  • W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
  • Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
  • Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.

Typische Stolperstellen

  • Der Zuschuss umfasst nicht die Pflegeversicherung und ist nach MF-Kommentierung mit Frist für die Zukunft widerruflich.
  • Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
  • Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
  • Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.

Praxis-Checkliste

  • Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an Finanzamt Dessau-Roßlau / Beihilfe richten.
  • Frist notieren: 3-Jahres-Frist nach BBhV; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
  • Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
  • Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
  • Landesmodell prüfen: GKV-Zuschuss seit 2026; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.

Häufige Fragen

Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?

In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.

Welche Frist gilt in Sachsen-Anhalt?

3 Jahre nach Rechnungsdatum (§ 54 BBhV). Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.

Gibt es in Sachsen-Anhalt pauschale Beihilfe?

GKV-Zuschuss seit 01.01.2026 (§ 3d BesVersEG LSA). Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.

Was ist die wichtigste Besonderheit in Sachsen-Anhalt?

Sachsen-Anhalt hat keinen pauschalen Vollmodell-Wechsel, sondern einen GKV-Zuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte. Pflege und Widerruf sind gesondert.

Was diese Seite nicht leistet

Keine Versicherungsberatung, keine Anbieter-/Tarifnamen, keine PKV/GKV-Empfehlung. Maßgeblich ist stets die aktuelle amtliche Quelle der zuständigen Beihilfestelle bzw. des Landesrechts.

Quellen

Last checked: 28.06.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Quelle.