Beihilfe Hessen: Antrag, Formulare und Beihilfesätze

Für Beihilfeberechtigte des Landes Hessen ist das Regierungspräsidium Kassel die zentrale Anlaufstelle. Hier finden Sie die amtlichen Zugänge zu Antrag, Formularen und eBeihilfe sowie die wichtigsten Regeln zu Unterlagen, Fristen und Beihilfesätzen. Für Hochschulbeschäftigte sind beim Erstantrag zusätzliche Nachweise wichtig.

Die Links führen zu den amtlichen Angeboten des Landes Hessen. Dort reichen Sie Ihren Antrag ein.

Von Aktualisiert: 30. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
Eine Frau prüft Unterlagen an einem Schreibtisch mit Laptop.

Beihilfe Hessen auf einen Blick

  • Zuständigkeit: Das RP Kassel bearbeitet die Beihilfe des Landes Hessen. Maßgeblich für Ihren Antrag ist Ihr Dienstherr.
  • Erster Antrag: Langfassung, Grunddatenblatt und persönliche Nachweise vorbereiten. Für Hochschulbeschäftigte gehört ein aktueller Bezügenachweis dazu.
  • Frist: Ihr Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung bei der Beihilfestelle eingehen.
  • Beihilfesatz: In Hessen hängt der Satz unter anderem von Familienverhältnissen und Status ab. Die Tabelle zeigt die Voraussetzungen für die einzelnen Fälle.

Zur eBeihilfe Hessen

Inhalt

Wie beantrage ich Beihilfe in Hessen?

Für Beihilfeberechtigte des Landes führt der Antragsweg über das Regierungspräsidium Kassel. So gehen Sie vor:

  1. Zuständige Stelle klären. Entscheidend ist Ihr Dienstherr; die zuständige Beihilfestelle steht auch auf einem vorhandenen Bescheid.
  2. Unterlagen vorbereiten. Wählen Sie das passende Formular und ergänzen Sie die für Ihren Fall benötigten Nachweise.
  3. Antrag einreichen. Nutzen Sie als teilnahmeberechtigte Person eBeihilfe oder reichen Sie den Antrag auf Papier ein. Ein Papierantrag benötigt Ihre Unterschrift.
  4. Bescheid prüfen. Achten Sie auf die festgesetzte Erstattung und Hinweise zu fehlenden Unterlagen.

Was sollte ich vor dem Absenden prüfen?

  • Frist: Ist die erste Rechnung noch kein Jahr alt? Maßgeblich ist der Eingang bei der Beihilfestelle.
  • Belege: Reichen Sie Belege als gut lesbare Kopien ein, nicht als Originale; die Kopien werden nach der Bearbeitung vernichtet. Für Hilfsmittel, Rezepte, Fahrtkosten und Heilbehandlungen gehört eine Kopie der ärztlichen Verordnung dazu.
  • Pflege getrennt: Pflegebedingte Aufwendungen wie häusliche oder stationäre Pflege, Hausnotruf oder Pflegehilfsmittel reichen Sie mit einem eigenen Antrag ein, getrennt von den übrigen Krankheitskosten.
  • Vollständigkeit: Jede Rechnung nur einmal einreichen, je Seite nur einen Beleg; auf Papier keine Heftklammern oder Klebestreifen.
  • Private Krankenversicherung: Zusätzliche Quittungen oder Zahlungsbelege sind dann nicht nötig.
  • Kleine Beträge: Das Regierungspräsidium bittet darum, Anträge möglichst erst ab Aufwendungen von mehr als 250 Euro zu stellen. Die Jahresfrist gilt trotzdem für jede einzelne Rechnung.

Welche Formulare brauche ich?

Beim ersten Antrag benötigen Sie die Langfassung und das Grunddatenblatt; für spätere Anträge hängt die Formularwahl von Änderungen und dem letzten Antrag ab. Die PDF-Formulare des Regierungspräsidiums Kassel lassen sich am Rechner ausfüllen und speichern.

Ihre SituationPassendes Formular
Sie beantragen erstmals Beihilfe.Langfassung und Grunddatenblatt, ergänzt um die erforderlichen Nachweise
Ihre Verhältnisse haben sich geändert.Langfassung; weitere Anlagen je nach Änderung
Nichts hat sich geändert und der letzte Antrag liegt höchstens zwei Jahre zurück.Kurzfassung
Der letzte Antrag liegt länger als zwei Jahre zurück.Langfassung

Bei Änderungen beim Ehegatten gehören die Anlage Ehegatteneinkünfte für das laufende Jahr und der Versicherungsnachweis dazu. Für Pflege, Vorauszahlung und Vertretung gibt es eigene Vordrucke: die Anlage „Pflege“, den Antrag auf Abschlagszahlung und die Vollmacht. Alle Vordrucke stehen in der amtlichen Formularübersicht.

Welche Unterlagen gehören zum Erstantrag?

Zum Erstantrag gehören die Langfassung, das Grunddatenblatt und ein Nachweis der aktuellen Krankenversicherung. Die allgemeine Liste des RP Kassel nennt außerdem eine Kopie der Ernennungsurkunde. Beschäftigte von Hochschulen reichen zusätzlich einen aktuellen Bezügenachweis ein. Je nach Familienverhältnissen sind weitere Nachweise erforderlich.

Vollständige Nachweisliste beim RP Kassel

Bei gesetzlicher Versicherung nennt der Versicherungsnachweis auch die Rechtsgrundlage. Mit Kindern kommen je nach Fall weitere Nachweise hinzu, etwa zum kinderbezogenen Familienzuschlag, zur Familienversicherung über den anderen Elternteil oder Schul-, Studien- und Ausbildungsbescheinigungen.

Wie funktionieren eBeihilfe und App?

Über die eBeihilfe können teilnahmeberechtigte Personen Anträge digital einreichen und Bescheide abrufen. Anmelden können Sie sich beim eBeihilfe-Portal des Landes Hessen; Hinweise zur Registrierung stehen in der Hilfe des Portals. Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden, der Bescheid trägt eine qualifizierte Signatur.

Nicht teilnehmen können nach Angabe des Regierungspräsidiums Kassel unter anderem Beschäftigte einiger Sonderkunden der Beihilfestelle und des Landesamts für Verfassungsschutz sowie Beihilfeberechtigte, deren Bescheide an mehrere Adressaten gehen, etwa an Betreuer oder Angehörige. Die Einzelheiten nennt die Seite „Fragen zur elektronischen Antragstellung“.

Beim Fotografieren der Belege hilft die Kamerafunktion der App: Sie löst aus, sobald die Bildqualität ausreicht. Welche Unterlagen ein Erstantrag braucht, regelt aber die Erstantrags-Liste, nicht der Einreichungsweg.

Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag?

In Hessen bekommen Sie Beihilfe nur, wenn Sie sie innerhalb eines Jahres beantragen. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Entstehen der Aufwendungen oder mit der ersten Ausstellung der Rechnung; bei der Beihilfe zu Sachleistungen mit der Bescheinigung über deren Geldwert. Maßgebend ist nach dem Merkblatt der Beihilfestelle der Eingang des Antrags, eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen. Für Pflege, Heilkuren und Beihilfen im Todesfall beginnt die Frist nach eigenen Regeln; dazu berät die Beihilfestelle.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Prüfen Sie die für Ihren Fall geltenden Voraussetzungen und Antragsfristen rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Regierungspräsidium Kassel veröffentlicht auf seiner Beihilfe-Seite, welche Eingangsdaten aktuell bearbeitet werden. Dort finden Sie den jeweils veröffentlichten Bearbeitungsstand.

Bearbeitungsstand beim RP Kassel ansehen

Anträge mit Aufwendungen ab 4.000 Euro bearbeitet die Beihilfestelle nach eigener Angabe bevorzugt. Je nach Inhalt bearbeiten verschiedene Sachgebiete die Anträge, deshalb nicht immer in der Reihenfolge des Eingangs. Rückfragen zum Bearbeitungsstand bittet das Regierungspräsidium zu unterlassen; fachliche Fragen beantwortet die Servicehotline.

Wie hoch ist die Beihilfe in Hessen?

Hessen bemisst die Beihilfe nach der Familie der beihilfeberechtigten Person. Der Satz gilt einheitlich für die beihilfefähigen Aufwendungen der beihilfeberechtigten Person und ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen:

Ihre SituationBemessungssatzVoraussetzung
alleinstehend50 %—
verheiratet55 %Ehegatte nicht selbst beihilfeberechtigt, nicht pflichtversichert und mit Einkünften im vorletzten Kalenderjahr bis zum Zweifachen des steuerlichen Grundfreibetrags; kein weiterer Ausschlussgrund, siehe unter der Tabelle
je Kindplus 5 Prozentpunkte, höchstens 70 %Sie erhalten den Familienzuschlag für das Kind; das Kind ist nicht selbst pflichtversichert (beim Ehegatten familienversicherte Kinder zählen mit); kein weiterer Ausschlussgrund, siehe unter der Tabelle
Versorgungsempfängerplus 10 Prozentpunkte; Witwen und Witwer weitere 5 Prozentpunkte—
Krankenhausbehandlung, voll-, teil-, vor- oder nachstationärplus 15 Prozentpunkte, höchstens 85 %nicht bei stationärer Rehabilitation
Anwärterinnen und Anwärter70 % einschließlich der Angehörigen, im Krankenhaus 85 %keine weitere Erhöhung für Angehörige
Beihilfe zu Sachleistungen bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung50 %ohne Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag

Die Erhöhung für Ehegatten und Kinder entfällt außerdem, wenn der Angehörige einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag nach dem Sozialgesetzbuch, nach vergleichbaren Vorschriften oder aus dem Arbeitsvertrag erhält, einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung von mindestens 52 Euro im Monat oder der Hälfte des Beitrags bezieht, Mitglied der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ist oder Ansprüche auf Heil- oder Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder vergleichbaren Regeln hat.

Für das Einkommen des Ehegatten nennt das Regierungspräsidium als Grenze 24.192 Euro für die Jahre 2024 und 2025 und 24.696 Euro für 2026. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Für Pflegeaufwendungen gelten eigene Bemessungssätze, und wer zu seiner privaten Krankenversicherung einen Zuschuss aus einem Beschäftigungsverhältnis erhält, bekommt für die eigenen Aufwendungen einen niedrigeren Satz.

Welche Eigenanteile zieht die Beihilfestelle ab?

In Hessen zieht die Beihilfestelle feste Eigenanteile je Arzneimittel, je Fahrt und je Tag im Zweibettzimmer ab. Nach Angabe des Regierungspräsidiums Kassel gilt:

  • Arznei- und Verbandmittel: knapp 5 Euro je verordnetem Mittel; bei Personen unter 18 Jahren wird nichts abgezogen.
  • Fahrten: 10 Euro je einfache Fahrt zur Behandlung oder ins Krankenhaus; bei einer ambulanten Chemo- oder Strahlentherapieserie nur für die erste und die letzte Fahrt. Erreichen die Eigenanteile der Familie für Fahrten in einem Monat 100 Euro, entfällt der weitere Abzug in diesem Monat.
  • Zweibettzimmer: 16 Euro je Tag, wenn Sie Wahlleistungen gewählt haben.

Bei Zahnersatz und anderen zahnärztlichen Behandlungen außer der Kieferorthopädie ist nur die Hälfte der Kosten für zahntechnische Leistungen, Edelmetalle und Keramik beihilfefähig. Zuzahlungen und Eigenanteile, die Ihre gesetzliche Krankenkasse verlangt, übernimmt die Beihilfe nicht.

Was gilt bei Chefarzt und Zweibettzimmer?

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind in Hessen nur beihilfefähig, wenn Sie sich dafür entschieden haben und dafür monatlich knapp 19 Euro von Ihren Bezügen einbehalten lassen. Das Zimmer ist dann bis zu den Kosten eines Zweibettzimmers beihilfefähig, abzüglich 16 Euro je Tag; ein Einbettzimmer wird nur bis zum günstigsten Zweibettzimmer-Satz anerkannt.

  • Erklärung: Sie geben die Wahlleistungserklärung innerhalb von drei Monaten nach Einstellung, Statuswechsel oder Versetzung zu einem hessischen Dienstherrn ab, Hinterbliebene innerhalb von sechs Monaten. Ohne rechtzeitige Zustimmung gibt es für Wahlleistungen keine Beihilfe.
  • Betrag: Er gilt für Sie und alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen, wird auch bei Teilzeit und für angebrochene Monate voll fällig und lässt sich nicht auf Chefarzt oder Zimmer aufteilen; ein selbst beihilfeberechtigter Ehegatte zahlt ihn eigens. Während einer Elternzeit, einer Pflegezeit und bestimmter Beurlaubungen ruht die Zahlung.
  • Widerruf: Eine Zustimmung können Sie jederzeit zum Ersten des nächsten Monats widerrufen. Eine Ablehnung oder einen Widerruf können Sie nur bei einem Statuswechsel oder einem neuen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung ändern; Ruhestand oder ein Wechsel der Versicherung zählen nicht dazu.

Was ist in Hessen anders?

Hessen erhöht den Satz der beihilfeberechtigten Person, statt jedem Familienmitglied einen eigenen Satz zuzuordnen. Ein Kind erhöht den Satz nur bei dem Elternteil, bei dem es tatsächlich im Familienzuschlag berücksichtigt wird. Übernehmen Sie deshalb keine Tabellen anderer Länder; einen Vergleich bietet die Beihilfe-Übersicht.

Was gilt für Professoren und andere Hochschulbeamte?

Ob Sie Beihilfe erhalten, hängt von Ihrem Beamtenstatus und Ihrem Dienstherrn ab, nicht von der Bezeichnung Professorin oder Professor. Für verbeamtete Professorinnen und Professoren des Landes gelten die allgemeinen Regeln dieser Seite; beim ersten Antrag verlangt das Regierungspräsidium Kassel von Beschäftigten der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften zusätzlich die Kopie eines aktuellen Bezügenachweises. Was eine Professur in Hessen einbringt, steht unter Professorengehalt Hessen.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind aktive und im Ruhestand befindliche Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Witwen, Witwer und Waisen, wenn sie Dienst-, Anwärter-, Unterhalts- oder Versorgungsbezüge erhalten. Tarifbeschäftigte erhalten nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel nur dann Beihilfe, wenn sie schon vor dem 1. Mai 2001 bei einem hessischen Dienstherrn beschäftigt waren und seitdem ununterbrochen beschäftigt sind. Bei Juniorprofessuren auf Zeit, beim Wechsel des Dienstherrn oder an einem Universitätsklinikum klären Sie früh, welches Recht und welche Beihilfestelle für Sie gelten.

Gibt es in Hessen eine pauschale Beihilfe?

Nein. Hessen gewährt die Beihilfe zu den einzelnen Aufwendungen; eine pauschale Beihilfe zum Krankenversicherungsbeitrag, wie sie einige andere Länder anbieten, nennt das Merkblatt der Beihilfestelle nicht. Wer sich als Beamter freiwillig gesetzlich versichert und keinen Zuschuss zum Beitrag erhält, bekommt stattdessen eine Beihilfe zu Sachleistungen: bis zur Höhe der Krankenversicherungsbeiträge der letzten zwölf Monate vor dem Antrag, ohne Pflegeversicherung, zu einem Satz von 50 Prozent. Welche Länder eine pauschale Beihilfe anbieten, zeigt die Übersicht der Bundesländer. Zur Wahl der Versicherung siehe Krankenversicherung für Professoren.

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Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn das Krankenhaus eine Vorauszahlung verlangt?

Sie können bei der Beihilfestelle einen Abschlag auf die zu erwartende Beihilfe beantragen, formlos mit der Zahlungsaufforderung der Klinik oder mit dem Vordruck „Antrag auf Abschlagszahlung“.

Kann ich Originalbelege einreichen?

Nein. Reichen Sie nur gut lesbare Kopien ein; die Beihilfestelle vernichtet die Belege nach der Bearbeitung.

Erhöht sich mein Satz, wenn mein Ehepartner gesetzlich pflichtversichert ist?

Nein. Ist die Ehegattin oder der Ehegatte pflichtversichert, erhöht sich Ihr persönlicher Bemessungssatz nicht. Die Erhöhung setzt außerdem voraus, dass der Ehegatte nicht selbst beihilfeberechtigt ist und seine Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr höchstens das Zweifache des steuerlichen Grundfreibetrags betrugen; liegen sie darüber, die des laufenden Jahres aber voraussichtlich darunter, kann die Beihilfestelle den Ehegatten unter Vorbehalt berücksichtigen.

Quellen

Wer über Ihren Antrag entscheidet

Über Ihren Antrag entscheidet das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen, nach der HBeihVO in der geltenden Fassung; verbindlich ist Ihr Beihilfebescheid.

Beihilfe in anderen Bundesländern