Beihilfe in Bremen (Beamte und Professor:innen)

BeihilfeProfessor:innenAktualisiert: 28.06.2026

Bremen gewährt eine individuelle Beihilfe nach § 80 BremBG i. V. m. der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO) über Performa Nord (Bemessung nach § 80 Abs. 4 BremBG) und seit dem 01.01.2020 eine pauschale Beihilfe (§ 80 BremBG). Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.

Praktische Kurzlogik: Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Die beihilfeberechtigte Person reicht Rechnungen und Belege bei der zuständigen Stelle ein; erstattet wird nur der beihilfefähige Anteil nach Landes- oder Bundesrecht. Den Rest decken Restkostenversicherung, GKV-Leistung oder Eigenanteil.

Auf einen Blick

ThemaBremen
Zuständige StellePerforma Nord, Bereich Beihilfe
Rechtsgrundlage§ 80 BremBG und BremBVO
Antragsfrist1 Jahr nach Entstehung der Aufwendungen, spätestens 1 Jahr nach erster Rechnung (§ 13 Abs. 2 BremBVO)
Pauschale Beihilfe / Zuschusspauschale Beihilfe seit 01.01.2020 (§ 80 BremBG)
EinordnungBeihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix

Was in Bremen besonders ist

Bremen weicht bei der Bemessung sichtbar vom üblichen Bundesmuster ab. Wer pauschal mit 50/70/80 rechnet, kann deshalb falsche Erwartungen entwickeln. Die Seite stellt die bremischen Sätze bewusst als eigenes Modell dar.

  • Beihilfestelle: Performa Nord, Referat P3.
  • Frist: Die Einjahresfrist ist kurz; Sammelanträge sollten nicht zu lange liegenbleiben.
  • Pauschale Beihilfe: Seit 2020, aber Pflegeleistungen bleiben außen vor.

So funktioniert der Antrag praktisch

Bremen nutzt Performa Nord; Anträge sind u. a. über dBeihilfePlus oder in Papierform möglich.

  1. Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
  2. Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
  3. Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
  4. Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Praxis für Bremen: Bremen weicht bei den Bemessungssätzen sichtbar vom Bundesmuster ab; daher nicht mit 50/70/80 aus dem Bundesschema arbeiten.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Verbeamtete sowie Versorgungsempfänger.
  • Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.

Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.

Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung

Rechtsgrundlage: § 80 BremBG. Bemessungssätze nach § 80 Abs. 4 BremBG:

PersonenkreisSatz
Aktive Person50 %
Aktive Person mit zwei oder mehr Kindern70 %
Versorgungsempfänger (Abs. 1 Nr. 2)60 %
Kinder/Waisen80 %

Weitere Sätze (u. a. berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner) richten sich nach § 80 Abs. 4 BremBG; maßgeblich ist das Performa-Nord-Merkblatt.

Lesart der Sätze: Der Bemessungssatz ist nicht der Versicherungsbeitrag, sondern der Erstattungsanteil an beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht jede medizinische Rechnung ist voll beihilfefähig; Höchstbeträge, Eigenbehalte, vorherige Anerkennung und Ausschlüsse können den Eurobetrag verändern.
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Frist, Belege und Bearbeitung

Zuständig ist Performa Nord (Beihilfefestsetzungsstelle, Referat P3). Antrag über die App „dBeihilfePlus“ samt Belegen oder in Papierform.

Antrag innerhalb eines Jahres nach Entstehung der Aufwendungen, spätestens ein Jahr nach erster Ausstellung der Rechnung (§ 13 Abs. 2 BremBVO).

Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.

Pauschale Beihilfe

Ja – seit dem 01.01.2020 (§ 80 BremBG): Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags (bei PKV gedeckelt), für freiwillig gesetzlich oder entsprechend privat vollversicherte Beihilfeberechtigte mit Verzicht auf die ergänzende individuelle Beihilfe. Die Wahl ist unwiderruflich. Pflegeleistungen sind von der pauschalen Beihilfe nicht umfasst (§ 80 Abs. 7 BremBG); dafür bleibt es bei der individuellen Beihilfe. Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.

Besonderheiten für Professor:innen

Für W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis gelten die bremischen Beihilferegeln; wegen der abweichenden Bemessungssätze sollte nicht mit dem Bundesmuster gerechnet werden. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.

  • Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
  • W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
  • Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
  • Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.

Typische Stolperstellen

  • Die pauschale Beihilfe umfasst Pflegeleistungen nicht; individuelle Pflegebeihilfe bleibt gesondert.
  • Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
  • Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
  • Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.

Praxis-Checkliste

  • Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an Performa Nord richten.
  • Frist notieren: 1-Jahres-Frist; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
  • Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
  • Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
  • Landesmodell prüfen: pauschale Beihilfe seit 2020; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.

Häufige Fragen

Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?

In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.

Welche Frist gilt in Bremen?

1 Jahr nach Entstehung der Aufwendungen, spätestens 1 Jahr nach erster Rechnung (§ 13 Abs. 2 BremBVO). Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.

Gibt es in Bremen pauschale Beihilfe?

pauschale Beihilfe seit 01.01.2020 (§ 80 BremBG). Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.

Was ist die wichtigste Besonderheit in Bremen?

Bremen hat abweichende Bemessungssätze. Wer das Bundesmuster übernimmt, kommt bei aktiven Beamten, Versorgung und Kindern schnell zu falschen Zahlen.

Was diese Seite nicht leistet

Keine Versicherungsberatung, keine Anbieter-/Tarifnamen, keine PKV/GKV-Empfehlung. Maßgeblich ist stets die aktuelle amtliche Quelle der zuständigen Beihilfestelle bzw. des Landesrechts.

Quellen

  • Performa Nord – Beihilfe: performanord.bremen.de
  • Performa Nord – Beihilfe-App / Antrag einreichen: performanord.bremen.de
  • § 80 Abs. 4 BremBG (Bemessung) & § 80 Abs. 7 BremBG (pauschale Beihilfe) – Transparenzportal Bremen
  • BremBVO (§ 13 Antragsfrist) – Transparenzportal Bremen
  • Bremische Bürgerschaft Drs. 21/164 (pauschale Beihilfe)

Last checked: 28.06.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Quelle.