Netto-Gehalt nach TV-L, W-Besoldung und TV-Ärzte
Maßgeblich ist die einschlägige Berufserfahrung (TV-L § 16).
Beamte: Kinder = kindergeldberechtigte Kinder (Familienzuschlag). TV-L: Kinder wirken nur auf Pflegeversicherung und Lohnsteuer.
Die Besoldung von Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen richtet sich nach der W-Besoldung (W1, W2, W3) und variiert erheblich zwischen den Bundesländern. In Bayern liegt das Grundgehalt einer W2-Professur bei rund 6.824 € brutto monatlich (Stufe 1). Hinzu kommen je nach Berufung individuell vereinbarte oder durch die Hochschule gewährte Leistungsbezüge sowie der bayerische Orts- und Familienzuschlag (OFZ), der je nach Wohnort und Familienstand bis zu 812 € zusätzlich ausmachen kann. Eine landesweite Durchschnittstabelle für Leistungsbezüge gibt es nicht – Hintergrund und Bundesland-Details finden sich im Glossar-Eintrag Leistungsbezüge und in den jeweiligen Bundesland-Artikeln zum Professorengehalt.
Wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden werden nach TV-L (Tarifvertrag der Länder) vergütet – typischerweise in E13 (4.630 € brutto, Stufe 1) bei häufig 50–65 % Teilzeit. Dieser Rechner berechnet Ihr Netto-Gehalt centgenau nach dem offiziellen BMF-Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, inklusive Sozialversicherung, Kirchensteuer, GKV-Zusatzbeitrag oder PKV-Beihilfe.