TV-L E5–E15 & W-Besoldung W1–W3 · Netto-Berechnung · Stand 02/2025
Die Besoldung von Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen richtet sich nach der W-Besoldung (W1, W2, W3) und variiert erheblich zwischen den Bundesländern. In Bayern liegt das Grundgehalt einer W2-Professur bei rund 6.824 € brutto monatlich (Stufe 1), hinzu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge von durchschnittlich 1.800 €/Monat sowie der bayerische Orts- und Familienzuschlag (OFZ), der je nach Wohnort und Familienstand bis zu 812 € zusätzlich ausmachen kann.
Wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden werden nach TV-L (Tarifvertrag der Länder) vergütet – typischerweise in E13 (4.630 € brutto, Stufe 1) bei häufig 50–65 % Teilzeit. Dieser Rechner berechnet Ihr Netto-Gehalt centgenau nach dem offiziellen BMF-Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, inklusive Sozialversicherung, Kirchensteuer, GKV-Zusatzbeitrag oder PKV-Beihilfe.
TV-L E5–E15 (Angestellte) & W-Besoldung W1–W3 (Beamte) · inkl. Teilzeit · Stand 01.02.2025
S1 = Neueinst. | S2 = nach 1 J. | S3 = nach 3 J. | S4 = nach 6 J. | S5 = nach 10 J. | S6 = nach 15 J.
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