Hausberufung in Schleswig-Holstein: Darf die eigene Hochschule mich berufen?
- Schleswig-Holstein ist der strengste Tenure-Track-Sonderfall, weil die Mobilitätsanforderung nicht einfach entfällt.
- Maßgeblich ist vor allem § 62 und § 62a HSG SH; Detailfragen ergeben sich zusätzlich aus Berufungsordnungen und der konkreten Ausschreibung.
- Juniorprofessur, Tenure Track, Habilitation und längere Beschäftigung an derselben Hochschule müssen getrennt geprüft werden.
- Berufungskommissionen sollten Ausnahme, externe Vergleichbarkeit und Bestenauslese besonders sorgfältig dokumentieren.
Schnellantworten für Bewerber:innen in Schleswig-Holstein
Ist eine Hausberufung in Schleswig-Holstein verboten?
Nicht pauschal, aber sie ist in Schleswig-Holstein rechtlich besonders prüfungsbedürftig. Schleswig-Holstein bleibt besonders streng: Die Mobilitätsklausel ist auch bei Tenure Track relevant. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, ob Sie sich bewerben dürfen, sondern ob die Hochschule Ihre interne Kandidatur nach Landesrecht, Berufungsordnung und Bestenauslese tragfähig begründen kann.
Kann ich nach einer Juniorprofessur in Schleswig-Holstein an derselben Hochschule bleiben?
Eine Juniorprofessur ist ein eigener Prüfpfad. Ob der Übergang auf eine Lebenszeitprofessur an derselben Hochschule möglich ist, hängt in Schleswig-Holstein von § 62 und § 62a HSG SH, der Tenure-Track- oder Berufungsordnung und den Evaluationsregeln der Hochschule ab. Prüfen Sie deshalb immer die Ausschreibung und die hochschuleigene Satzung.
Kann ich nach Promotion oder Habilitation an dieselbe Hochschule zurückkehren?
Das ist der klassische Risikofall. Nach Promotion, Habilitation oder längerer Beschäftigung an derselben Hochschule wird regelmäßig gefragt, ob externe wissenschaftliche Erfahrung, ein Hochschulwechsel oder ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. Die folgenden Abschnitte ordnen die landesspezifischen Voraussetzungen ein.
Schleswig-Holstein regelt die Hausberufung in zwei trennscharfen Paragrafen. Maßgeblich ist § 62 HSG SH (Hochschulgesetz Schleswig-Holstein in der Fassung vom 5. Februar 2016, gültig in der aktuellen Fassung ab 18. Februar 2022): Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der berufenden Hochschule können bei der Berufung auf eine Professur nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach ihrer Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Für Tenure-Track-Professuren regelt § 62a HSG SH die parallele Mobilitäts-Klausel. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Hochschuldozent:innen sind in der Hausberufungs-Klausel von § 62 HSG SH nicht ausdrücklich erfasst. § 63 HSG SH regelt die dienstrechtliche Stellung — keine Hausberufungsnorm. Die operativen Verfahrensschritte ergeben sich aus den Berufungsordnungen der einzelnen Hochschulen — etwa der CAU Kiel, der Universität zu Lübeck, der Europa-Universität Flensburg, der HAW Kiel, der TH Lübeck, der Hochschule Flensburg und der FH Westküste. Schleswig-Holstein hat zudem seit dem 13. Januar 2025 das Promotionskolleg Schleswig-Holstein (PKSH) mit eigenständigem Promotionsrecht ausgestattet.
Wenn die eigene Hochschule schwierig ist: passende W1-, W2-, W3- und Tenure-Track-Stellen bundesweit prüfen.
Aktuelle Professuren ansehen →2. Rechtsgrundlage
Verfassungsrechtlicher Rahmen ist Art. 33 Abs. 2 GG: Berufungen an staatlichen Hochschulen müssen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Das Grundgesetz enthält kein eigenes Hausberufungsverbot; die konkrete Hausberufungs-, Mobilitäts- oder Ausnahmeregel ergibt sich aus dem jeweiligen Landeshochschulgesetz und den Berufungsordnungen der Hochschulen. Ein bundesweites Hausberufungsverbot aus dem Hochschulrahmengesetz ist heute nicht mehr die maßgebliche Rechtsgrundlage; seit der Föderalismusreform 2006 liegt die konkrete Ausgestaltung im Hochschulrecht der Länder.
Für die Hausberufung in Schleswig-Holstein sind das Landeshochschulgesetz und die Berufungsordnungen der jeweiligen Hochschulen maßgeblich:
- § 62 HSG SH — Berufung von Professorinnen und Professoren; zentrale Hausberufungsnorm.
- § 62a HSG SH — Tenure-Track-Professur mit paralleler Mobilitäts-Klausel.
- § 63 HSG SH — Dienstrechtliche Stellung; nur zur Abgrenzung erwähnen.
- § 65 HSG SH — Außerplanmäßige Professur, Honorar-Professur, Seniorprofessur, Privatdozent:innen, Gastprofessur (Sonderkonstellationen).
- Aktuelle Fassung: HSG SH in der Fassung vom 5.2.2016, gültig ab 18.2.2022 (gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de).
- Berufungsordnungen einzelner Hochschulen — CAU Kiel, Universität zu Lübeck, Europa-Universität Flensburg, HAW Kiel, TH Lübeck, Hochschule Flensburg, FH Westküste, Musikhochschule Lübeck, Muthesius Kunsthochschule.
- Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als Aufsichtsbehörde.
3. Was gilt für interne Bewerberinnen und Bewerber?
§ 62 HSG SH und § 62a HSG SH verankern zwei parallele Mobilitäts-Klauseln. Sinngemäße Wiedergabe nach gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de und abgeglichenen Sekundärfassungen (anwalt24, lexsoft, HRK-Auswertung Stand 14.10.2024):
§ 62 HSG SH — Juniorprofessor:innen der berufenden Hochschule
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der berufenden Hochschule können bei der Berufung auf eine Professur nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach ihrer Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren.
§ 62a HSG SH — Tenure-Track-Professur
Bei Berufungen auf eine Tenure-Track-Professur können Bewerberinnen und Bewerber der eigenen Hochschule nur berücksichtigt werden, wenn sie nach ihrer Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren.
Personenkreis: Die Hausberufungs-Klausel des § 62 HSG SH erfasst im Wortlaut ausschließlich Juniorprofessor:innen. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder Hochschuldozent:innen sind in der Hausberufungs-Klausel des § 62 HSG SH nicht ausdrücklich verankert. Für Tenure-Track-Professuren greift § 62a HSG SH parallel.
4. Welche Ausnahmen gibt es?
§ 62 HSG SH und § 62a HSG SH kennen drei Konstellationen:
- Mobilitäts-Alternative für Juniorprofessor:innen (eine von zwei reicht): Hochschulwechsel nach Promotion oder mindestens zwei Jahre externe wissenschaftliche Tätigkeit.
- § 62a HSG SH — Tenure-Track: Parallele Mobilitäts-Klausel für Tenure-Track-Professuren der eigenen Hochschule.
- § 63 HSG SH — Erstberufungs-Befristung: Bei der ersten Berufung in eine Lebenszeit-Professur kann das Dienstverhältnis zunächst auf zwei Jahre befristet werden; nach positiver Fakultätsentscheidung Übergang in das Lebenszeit-Verhältnis. Das ist eine dienstrechtliche, keine Hausberufungs-Ausnahme.
- Konkretisierungen in den Berufungsordnungen der einzelnen Hochschulen.
5. Juniorprofessur und Tenure Track
Schleswig-Holstein hat die Tenure-Track-Architektur im Gesetz separat verankert. Während § 62 HSG SH die allgemeine Berufung und die Hausberufungs-Klausel für Juniorprofs regelt, ist § 62a HSG SH die parallele Norm für Tenure-Track-Professuren. Beide Paragrafen verlangen dieselbe Mobilitäts-Alternative — Hochschulwechsel nach der Promotion oder mindestens zwei Jahre externe wissenschaftliche Tätigkeit. Die operativen Tenure-Track-Voraussetzungen — Evaluation, Tenure-Kommission, Bewertungskriterien — ergeben sich aus den Tenure-Track-Satzungen der jeweiligen Hochschule.
6. Universität vs. HAW
§ 62 HSG SH gilt für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) gleichermaßen. HAW-Sonderpraxis in Schleswig-Holstein:
- Schleswig-Holstein hat dem Promotionskolleg Schleswig-Holstein (PKSH) am 13. Januar 2025 das Promotionsrecht verliehen — gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der sieben staatlichen Hochschulen (HAW Kiel, TH Lübeck, Hochschule Flensburg, FH Westküste sowie CAU Kiel, Universität zu Lübeck, Europa-Universität Flensburg). Forschungsstärke und Promotionsbetreuung gewinnen damit auch im HAW-Berufungsverfahren an Gewicht. Weiterführend: Promotionsrecht an HAW in Schleswig-Holstein und HAW-Professur.
- HAW-Berufungsvoraussetzungen erfordern in der Regel mehrjährige berufspraktische Tätigkeit.
7. Wie wird das im Berufungsverfahren dokumentiert?
Die Verfahrensdokumentation richtet sich nach der Berufungsordnung der jeweiligen Hochschule. Wiederkehrende Elemente sind:
- Berufungsbericht mit Bewerberübersicht und vergleichender Würdigung.
- Bei interner Bewerbung von Juniorprofs (§ 62 HSG SH): Nachweis der erfüllten Mobilitäts-Alternative.
- Bei Tenure-Track-Konstellationen (§ 62a HSG SH): Nachweis der Mobilitäts-Alternative und ergänzende Dokumentation der Evaluation.
- Bei Erstberufung in eine Lebenszeit-Professur (§ 63 HSG SH): ggf. Dienstrechts-Befristung auf zwei Jahre mit Fakultätsentscheidung.
- Externe Gutachten als Pflichtbestandteil.
- Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten nach HSG SH und Hochschulordnung.
- Gremienbeschlüsse von Berufungskommission, Fakultätsrat, Senat; Ruferteilung gemäß Berufungsordnung der Hochschule.
8. Praxis-Check für Bewerberinnen und Bewerber
Vor einer Bewerbung an einer schleswig-holsteinischen Hochschule lohnt der strukturierte Blick auf vier Punkte:
- Welche Hochschule? Berufungsordnung der ausschreibenden Hochschule prüfen (CAU Kiel, Universität zu Lübeck, Europa-Universität Flensburg, HAW Kiel, TH Lübeck, Hochschule Flensburg, FH Westküste, Musikhochschule Lübeck, Muthesius Kunsthochschule).
- Personenkreis und Norm: Bewerben Sie sich als Juniorprof? Dann greift § 62 HSG SH. Bewerben Sie sich auf eine Tenure-Track-Professur? Dann greift § 62a HSG SH parallel.
- Mobilitäts-Alternative: Hochschulwechsel nach der Promotion oder mindestens zwei Jahre externe wissenschaftliche Tätigkeit nachweisbar?
- PKSH-Schnittstelle: Bei Promotionsphase und Berufung — wie ist die Anbindung an das Promotionskolleg Schleswig-Holstein strukturiert?
Diese Seite bietet eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen zu Hausberufungen in Schleswig-Holstein
Darf ich mich in Schleswig-Holstein an meiner eigenen Hochschule bewerben?
Ja, eine Bewerbung ist in der Regel nicht schon als Bewerbung ausgeschlossen. Die eigentliche Frage ist, ob die Hochschule Sie nach § 62 und § 62a HSG SH, ihrer Berufungsordnung und dem Bestenauslese-Grundsatz rechtssicher berücksichtigen und gegebenenfalls eine Ausnahme begründen kann.
Kann ich nach einer Juniorprofessur in Schleswig-Holstein bleiben?
Das hängt vom landesspezifischen Juniorprofessur- und Tenure-Track-Pfad ab. Schleswig-Holstein bleibt besonders streng: Die Mobilitätsklausel ist auch bei Tenure Track relevant. Entscheidend sind außerdem die Tenure-Evaluation und die Satzung der konkreten Hochschule.
Kann ich nach Promotion oder Habilitation in Schleswig-Holstein zurück an dieselbe Hochschule?
Das ist besonders sorgfältig zu prüfen. Wenn Promotion, Habilitation oder lange Beschäftigung an derselben Hochschule lagen, kommt es häufig auf externe wissenschaftliche Tätigkeit, Hochschulwechsel, bessere Eignung oder einen begründeten Ausnahmefall an.
Steht das Hausberufungsverbot im Grundgesetz?
Nein. Art. 33 Abs. 2 GG enthält den Bestenauslese-Grundsatz für öffentliche Ämter. Die konkreten Hausberufungsregeln stehen in den Landeshochschulgesetzen und Berufungsordnungen. Sie müssen aber mit dem Bestenauslese-Grundsatz vereinbar angewendet werden.
Gibt es in Schleswig-Holstein ein Hausberufungsverbot?
§ 62 HSG SH bindet die Berücksichtigung von Juniorprofessor:innen der eigenen Hochschule an eine Mobilitäts-Klausel. Das wirkt strukturell wie ein Hausberufungsverbot mit klar definierter Mobilitäts-Alternative.
Wer wird von § 62 HSG SH erfasst?
Die Hausberufungs-Klausel von § 62 HSG SH erfasst im Wortlaut ausschließlich Juniorprofessor:innen der berufenden Hochschule. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder Hochschuldozent:innen sind in § 62 nicht ausdrücklich verankert. Für Tenure-Track-Professuren gilt parallel § 62a HSG SH.
Welche Mobilitäts-Voraussetzung nennen § 62 und § 62a HSG SH?
Hochschulwechsel nach der Promotion oder mindestens zwei Jahre wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb der berufenden Hochschule. Eine der beiden Alternativen genügt.
Was regelt § 63 HSG SH?
§ 63 HSG SH regelt die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren. Bei der ersten Berufung in eine Lebenszeit-Professur kann das Dienstverhältnis zunächst auf zwei Jahre befristet werden; nach positiver Fakultätsentscheidung Übergang in das Lebenszeit-Verhältnis. § 63 ist keine Hausberufungsnorm.
Welche Schnittstelle gibt es zum Promotionskolleg Schleswig-Holstein?
Das Promotionskolleg Schleswig-Holstein (PKSH) wurde am 13. Januar 2025 als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der sieben staatlichen Hochschulen mit Promotionsrecht ausgestattet. Forschungsstärke und Promotionsbetreuung gewinnen damit auch im HAW-Berufungsverfahren an Gewicht.
Wo finde ich die Berufungsordnung meiner schleswig-holsteinischen Hochschule?
Berufungsordnungen sind als Satzungen veröffentlicht und in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen abrufbar — etwa der CAU Kiel, der Universität zu Lübeck, der Europa-Universität Flensburg, der HAW Kiel, der TH Lübeck, der Hochschule Flensburg und der FH Westküste.
10. Quellen
Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt:
- § 62 HSG SH — Berufung von Professorinnen und Professoren (gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de)
- § 62a HSG SH — Tenure-Track-Professur
- § 63 HSG SH — Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren
- § 65 HSG SH — Sonderprofessuren
- HSG SH Gesamtausgabe
- Land Schleswig-Holstein — Hochschulreform / Hochschulgesetz
- anwalt24 — § 63 HSG SH (Sekundärfassung)
- lexsoft — § 62a HSG SH Tenure-Track-Professur
- HRK — Auswertung der Hochschulgesetze: Schleswig-Holstein (Stand 14.10.2024)
- Deutscher Hochschulverband — Infoblatt Hausberufung
Quellen geprüft am: 11. Juni 2026