Ruf und Ruferteilung: Was passiert nach der Berufungsliste?

Karriere Professur Aktualisiert: 28. Juni 2026

Der Ruf ist die formelle Aufforderung an eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler, eine Professur an einer Hochschule anzunehmen. Er markiert den entscheidenden Moment im Berufungsverfahren – den Übergang von der Auswahl zur tatsächlichen Berufung. Ein Ruf ist zugleich eine der höchsten Auszeichnungen im deutschen Wissenschaftssystem.

Was genau ist ein Ruf?

Rechtlich betrachtet ist der Ruf ein Verwaltungsakt: Die Hochschule (bzw. in einigen Bundesländern das zuständige Ministerium) fordert die erstplatzierte Person auf der Berufungsliste auf, die Professur anzutreten. Der Ruf ist dabei zunächst nur ein Angebot – er begründet noch kein Dienstverhältnis. Dieses entsteht erst mit der Annahme des Rufs und der Ernennung.

Wichtige Merkmale des Rufs:

  • Er erfolgt schriftlich und wird in der Regel durch den Rektor, die Präsidentin oder das Ministerium ausgesprochen.
  • Er richtet sich zunächst an den Erstplatzierten der Berufungsliste.
  • Er enthält die Denomination (Bezeichnung) der Professur und die Besoldungsgruppe (W2 oder W3).
  • Er ist befristet – der Kandidat muss innerhalb einer gesetzten Frist reagieren.

Ablauf nach Ruferteilung

Nach Erhalt des Rufs beginnt eine intensive Phase, die typischerweise folgenden Ablauf hat:

  1. Empfangsbestätigung – Bestätigen Sie den Erhalt des Rufs zeitnah (innerhalb weniger Tage).
  2. Frist prüfen – Die Hochschule setzt eine Frist für die Annahme oder Ablehnung, typischerweise 2–6 Wochen. Diese Frist kann in der Regel auf Antrag verlängert werden.
  3. Berufungsverhandlung einleiten – Kontaktieren Sie die Hochschulleitung, um einen Termin für die Berufungsverhandlung zu vereinbaren.
  4. Verhandlung führen – Verhandeln Sie Gehalt, Ausstattung, Mitarbeiterstellen und weitere Rahmenbedingungen.
  5. Ggf. Bleibeverhandlung – Wenn Sie bereits eine Professur innehaben, können Sie parallel eine Bleibeverhandlung an Ihrer aktuellen Hochschule führen.
  6. Entscheidung treffen – Ruf annehmen oder ablehnen.
  7. Ernennung – Bei Annahme erfolgt die formelle Ernennung und ggf. Verbeamtung.
Praxistipp: Bitten Sie frühzeitig um Fristverlängerung, wenn Sie noch Verhandlungsbedarf haben oder eine Bleibeverhandlung führen möchten. Hochschulen gewähren dies in der Regel, da ihnen an einer wohlüberlegten Entscheidung gelegen ist.

Die Berufungsverhandlung nach dem Ruf

Die Berufungsverhandlung ist der zentrale Schritt zwischen Ruferteilung und Rufannahme. Hier werden die konkreten Bedingungen der Professur ausgehandelt:

VerhandlungsgegenstandTypischer Rahmen
Leistungsbezüge300–2.000 € / Monat
Sachmittel (Erstausstattung)10.000–500.000 €
Mitarbeiterstellen0–5 Stellen
RäumlichkeitenBüro, Labor, Werkstatt
Lehrermäßigung (anfangs)2–4 SWS für 1–2 Semester
Reisemittel2.000–10.000 € / Jahr

Die Spannweiten hängen stark vom Fach, der Hochschule und der Verhandlungsposition ab. Naturwissenschaftliche und technische Fächer erhalten in der Regel deutlich höhere Sachmittel als Geistes- und Sozialwissenschaften.

Die Bleibeverhandlung

Wenn Sie bereits eine Professur innehaben und einen externen Ruf erhalten, können Sie mit Ihrer aktuellen Hochschule eine Bleibeverhandlung führen. Der externe Ruf ist dabei Ihr stärkstes Verhandlungsargument.

Ablauf der Bleibeverhandlung

  1. Informieren Sie Ihre aktuelle Hochschulleitung über den externen Ruf (schriftlich).
  2. Die Hochschule prüft, ob sie ein Bleibeangebot unterbreiten möchte.
  3. Verhandlung über verbesserte Konditionen (Gehalt, Ausstattung, Stellen).
  4. Abwägung beider Angebote.
Strategische Überlegung: Eine Bleibeverhandlung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie den externen Ruf auch tatsächlich annehmen würden. Hochschulleitungen merken, wenn ein Ruf nur als Druckmittel genutzt wird – das kann die Beziehung nachhaltig belasten.

Was kann bei einer Bleibeverhandlung erreicht werden?

  • Erhöhung der Leistungsbezüge (oft um 500–1.500 € monatlich)
  • Zusätzliche Mitarbeiterstellen
  • Verbesserte Sachmittelausstattung
  • Laborflächen oder Raumzusagen
  • Forschungsfreisemester
Deutschlands Stellenbörse für die Wissenschaft
Offene Stellen
7.268
Zu den Stellen
Stellen für Wiss. Mitarbeiter,
Doktoranden und Postdocs
1.900
Wiss. Mitarbeiter
Professuren
521
Professuren

Ruf ablehnen – Konsequenzen

Die Ablehnung eines Rufs ist ein völlig normaler Vorgang und hat keine negativen rechtlichen Konsequenzen. Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten:

  • Keine Sperrfrist: Sie können sich jederzeit wieder auf andere Professuren bewerben.
  • Kein Reputationsverlust: Eine wohlbegründete Ablehnung (z. B. wegen besserer Bleibebedingungen oder persönlicher Gründe) wird in der Wissenschaftsgemeinschaft akzeptiert.
  • Nachrücken: Die rufende Hochschule geht zum Zweitplatzierten auf der Berufungsliste über.
  • Höflichkeit: Teilen Sie Ihre Ablehnung zeitnah und schriftlich mit. Begründen Sie sie kurz, aber Sie sind nicht verpflichtet, detaillierte Gründe zu nennen.
Vorsicht bei wiederholter Ablehnung: Wer wiederholt Rufe annimmt und dann doch ablehnt oder Rufe ausschließlich für Bleibeverhandlungen nutzt, kann sich in der Fachcommunity einen schlechten Ruf erarbeiten. Berufungskommissionen tauschen sich aus, und eine negative Reputation kann zukünftige Berufungen erschweren.

Sonderfälle

Parallele Rufe

Es kommt vor, dass Kandidaten zeitgleich Rufe von mehreren Hochschulen erhalten. In diesem Fall:

  • Informieren Sie beide Hochschulen transparent über die Situation.
  • Bitten Sie ggf. um Fristverlängerung.
  • Parallele Verhandlungen sind üblich und akzeptiert.

Ruf ohne Ausschreibung

In seltenen Fällen können Hochschulen Rufe auch ohne öffentliche Ausschreibung erteilen (sog. Direktberufung). Dies ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, z. B. bei der Berufung besonders renommierter Wissenschaftler oder im Rahmen von Exzellenzstrategien.

Gemeinsame Berufungen

Bei gemeinsamen Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen (z. B. Max-Planck, Fraunhofer, Leibniz) gestaltet sich die Ruferteilung komplexer, da beide Institutionen beteiligt sind.

Checkliste nach dem Ruf

  • Ruf schriftlich bestätigen und Annahmefrist notieren.
  • Vor Annahme keine endgültige Zusage geben, solange Besoldung, Ausstattung und Startbedingungen nicht geklärt sind.
  • Eigene Mindestbedingungen schriftlich vorbereiten: Gehalt, Räume, Personal, Sachmittel, Startdatum, Dual-Career-Fragen.
  • Bei bestehender Professur prüfen, ob eine Bleibeverhandlung realistisch und gewollt ist.
  • Alle Zusagen im Berufungsschreiben oder in verbindlichen Anlagen dokumentieren lassen.

Kommunikation nach dem Ruf

Nach der Ruferteilung beginnt eine sensible Phase. Einerseits ist der Ruf ein starkes Signal: Die Hochschule will die Person gewinnen. Andererseits ist noch nichts endgültig, solange Ausstattung, Bezüge, Dienstrecht, Starttermin und ggf. Bleibeverhandlung nicht geklärt sind. Kommunikation sollte deshalb verbindlich, aber nicht vorschnell sein. Zusagen gegenüber aktueller Hochschule, Team oder Öffentlichkeit sollten erst erfolgen, wenn die wesentlichen Punkte belastbar geklärt sind.

Unterlagen für die nächste Phase

Nach dem Ruf sollten Bewerberinnen und Bewerber ein kompaktes Konzeptionspapier vorbereiten: Forschungsschwerpunkte, Lehrprofil, Personalbedarf, Räume, Geräte, Labor, IT, Drittmittelperspektive, Transfer, Gleichstellung, Internationalisierung und Zeitplan der ersten drei bis fünf Jahre. Dieses Papier ist die Brücke zwischen wissenschaftlichem Profil und konkreter Berufungsverhandlung.

Risiken nach der Ruferteilung

  • zu früh mündliche Zusagen machen,
  • Ausstattung und persönliche Bezüge vermischen,
  • laufende Drittmittel, Teamverträge oder Laborumzüge unterschätzen,
  • Bleibeverhandlung ohne klare Prioritäten starten,
  • Berufungszusage nicht schriftlich prüfen.

Quellen und Einordnung

Häufige Fragen

Was ist ein Ruf?

Der Ruf ist die formelle Aufforderung an eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler, eine Professur an einer Hochschule anzunehmen, und markiert den Übergang von der Auswahl zur Berufung. Nach der Darstellung dieses Artikels ist er rechtlich ein Verwaltungsakt und zunächst nur ein Angebot — ein Dienstverhältnis entsteht erst mit Annahme und Ernennung.

An wen richtet sich der Ruf?

Der Ruf richtet sich zunächst an die erstplatzierte Person der Berufungsliste. Er erfolgt schriftlich, wird in der Regel durch Rektor, Präsidentin oder Ministerium ausgesprochen, enthält die Denomination und die Besoldungsgruppe (W2 oder W3) und ist befristet.

Wie läuft es nach der Ruferteilung ab?

Auf den Ruf folgen Empfangsbestätigung, das Prüfen der Annahmefrist (typischerweise 2 bis 6 Wochen, in der Regel verlängerbar), das Einleiten und Führen der Berufungsverhandlung, gegebenenfalls eine Bleibeverhandlung, die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung und schließlich die Ernennung.

Was ist eine Bleibeverhandlung?

Wer bereits eine Professur innehat und einen externen Ruf erhält, kann mit der aktuellen Hochschule eine Bleibeverhandlung führen. Der externe Ruf ist dabei das stärkste Verhandlungsargument, um verbesserte Konditionen zu erreichen.

Welche Konsequenzen hat die Ablehnung eines Rufs?

Die Ablehnung ist ein völlig normaler Vorgang ohne negative rechtliche Konsequenzen: Es gibt keine Sperrfrist, und eine wohlbegründete Ablehnung führt nicht zu Reputationsverlust. Die rufende Hochschule geht dann zur zweitplatzierten Person der Berufungsliste über.

Welche Sonderfälle der Ruferteilung gibt es?

Zu den Sonderfällen zählen parallele Rufe von mehreren Hochschulen, der Ruf ohne Ausschreibung (Direktberufung), der nur unter engen Voraussetzungen möglich ist, sowie gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie Max-Planck, Fraunhofer oder Leibniz.