Hausberufung in Hamburg: Darf die eigene Hochschule mich berufen?
- Hamburg lässt sich nicht nur aus dem Gesetz lesen; die Berufungsordnung der konkreten Hochschule ist entscheidend.
- Maßgeblich ist vor allem HmbHG und Berufungsordnungen; Detailfragen ergeben sich zusätzlich aus Berufungsordnungen und der konkreten Ausschreibung.
- Juniorprofessur, Tenure Track, Habilitation und längere Beschäftigung an derselben Hochschule müssen getrennt geprüft werden.
- Berufungskommissionen sollten Ausnahme, externe Vergleichbarkeit und Bestenauslese besonders sorgfältig dokumentieren.
Schnellantworten für Bewerber:innen in Hamburg
Ist eine Hausberufung in Hamburg verboten?
Nicht pauschal, aber sie ist in Hamburg rechtlich besonders prüfungsbedürftig. Hamburg arbeitet zweistufig: Das HmbHG gibt den Berufungsrahmen vor, die konkrete Hausberufungslogik steht vor allem in den Berufungsordnungen der einzelnen Hochschulen. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, ob Sie sich bewerben dürfen, sondern ob die Hochschule Ihre interne Kandidatur nach Landesrecht, Berufungsordnung und Bestenauslese tragfähig begründen kann.
Kann ich nach einer Juniorprofessur in Hamburg an derselben Hochschule bleiben?
Eine Juniorprofessur ist ein eigener Prüfpfad. Ob der Übergang auf eine Lebenszeitprofessur an derselben Hochschule möglich ist, hängt in Hamburg von HmbHG und Berufungsordnungen, der Tenure-Track- oder Berufungsordnung und den Evaluationsregeln der Hochschule ab. Prüfen Sie deshalb immer die Ausschreibung und die hochschuleigene Satzung.
Kann ich nach Promotion oder Habilitation an dieselbe Hochschule zurückkehren?
Das ist der klassische Risikofall. Nach Promotion, Habilitation oder längerer Beschäftigung an derselben Hochschule wird regelmäßig gefragt, ob externe wissenschaftliche Erfahrung, ein Hochschulwechsel oder ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. Die folgenden Abschnitte ordnen die landesspezifischen Voraussetzungen ein.
Hamburg arbeitet bei der Berufung von Professorinnen und Professoren zweistufig. Auf gesetzlicher Ebene gibt das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) in § 13 ff. den Rahmen vor: Das Präsidium der Hochschule beruft die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer; eine Tenure-Track-Ausnahme für Juniorprofessuren ist im Gesetz verankert. Die operativen Hausberufungs-, Gutachten- und Besten-Klauseln finden sich auf der zweiten Ebene — in den Berufungsordnungen der einzelnen Hamburger Hochschulen. Die UKE-Berufungsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg und die HAW-Hamburg-Berufungsordnung sind zwei öffentlich verfügbare Beispiele. Aussagen über konkrete Klauseln werden deshalb auf dieser Seite immer der jeweiligen Ebene zugeordnet — es gibt keine pauschale „Hamburger Regel".
Wenn die eigene Hochschule schwierig ist: passende W1-, W2-, W3- und Tenure-Track-Stellen bundesweit prüfen.
Aktuelle Professuren ansehen →2. Rechtsgrundlage
Verfassungsrechtlicher Rahmen ist Art. 33 Abs. 2 GG: Berufungen an staatlichen Hochschulen müssen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Das Grundgesetz enthält kein eigenes Hausberufungsverbot; die konkrete Hausberufungs-, Mobilitäts- oder Ausnahmeregel ergibt sich aus dem jeweiligen Landeshochschulgesetz und den Berufungsordnungen der Hochschulen. Ein bundesweites Hausberufungsverbot aus dem Hochschulrahmengesetz ist heute nicht mehr die maßgebliche Rechtsgrundlage; seit der Föderalismusreform 2006 liegt die konkrete Ausgestaltung im Hochschulrecht der Länder.
Für die Hausberufung in Hamburg sind zwei Quellenarten zu unterscheiden:
Ebene 1 — Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
- § 13 HmbHG regelt die Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern durch das Präsidium der jeweiligen Hochschule.
- §§ 14, 15 HmbHG beschreiben das Berufungsverfahren und die Berufungsvoraussetzungen.
- Eine Tenure-Track-Ausnahme ist im HmbHG verankert: Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren können auf eine Professur derselben Hochschule berufen werden, wenn bei der Ausschreibung der Juniorprofessur bereits auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.
Ebene 2 — Berufungsordnungen der einzelnen Hochschulen
- Operative Hausberufungs-, Gutachten- und Besten-Klauseln sind hier verankert.
- Beispiel UKE-Berufungsordnung (Medizinische Fakultät der Universität Hamburg) — öffentlich verfügbar als Volltext-PDF.
- Beispiel HAW-Hamburg-Berufungsordnung — öffentlich verfügbar als Volltext-PDF.
- Hinweis HCU: Eine reguläre Berufungsordnung der HafenCity Universität Hamburg lässt sich öffentlich nicht primärbelegen. Die im Web auffindbare HCU-Satzung über die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Professor:in" vom 14.11.2013 betrifft die akademische Bezeichnung als Honorartitel und nicht das reguläre Berufungsverfahren für W2/W3-Professuren. Sie wird auf dieser Seite nicht als Beispiel verwendet.
3. Was gilt für interne Bewerberinnen und Bewerber?
Auf der HmbHG-Ebene ist die Berufungszuständigkeit des Präsidiums verankert. Eine pauschale gesetzliche Aussage über eine Wartezeit oder eine Hausberufungssperre für eigene Promovierte oder eigene wissenschaftlich Beschäftigte lässt sich auf dieser Seite nur dann treffen, wenn der konkrete Normstandort im HmbHG primärbelegt ist. Solange das offen bleibt, gilt für interne Bewerberinnen und Bewerber:
- Berufungsordnung der jeweiligen Hochschule prüfen. Sie enthält die für die konkrete Hochschule maßgeblichen operativen Klauseln zu internen Bewerbungen, Mobilitätsanforderungen, externen Gutachten und Besten-Klausel.
- Tenure-Track-Konstellation prüfen. Sie ist gesetzlich vom regulären Ausschreibungspfad ausgenommen — siehe Abschnitt 5.
- Beispiel UKE-Berufungsordnung: Die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg verankert die Pflicht zu auswärtigen Gutachten und eine qualitative Besten-Klausel direkt im Berufungsordnungs-Text.
- Beispiel HAW-Hamburg-Berufungsordnung: Die HAW Hamburg hat eine eigene Berufungsordnung; zudem hat sie seit 1. März 2025 ein eigenständiges Promotionsrecht über die Research School (Schnittstelle zu § 70 und § 92a HmbHG).
4. Welche Ausnahmen gibt es?
Die zentrale Ausnahme von der regulären Ausschreibungslogik ist im HmbHG verankert:
Tenure-Track-Ausnahme im HmbHG-Rahmen
Eine Juniorprofessorin oder ein Juniorprofessor kann auf eine Professur derselben Hochschule berufen werden, wenn bei der Ausschreibung der Juniorprofessur bereits auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde — ohne erneute reguläre Ausschreibung.
Hochschuleigene Ausnahmetatbestände
Berufungsordnungen einzelner Hamburger Hochschulen können weitere Ausnahmen oder Modifikationen vorsehen, etwa für gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Spitzeneinrichtungen (DESY, Max-Planck-Institute, Bernhard-Nocht-Institut, Helmholtz- oder Leibniz-Einrichtungen). Der Normstandort der Sonderregelung — HmbHG, Berufungsordnung oder Kooperationsvereinbarung — ist im konkreten Verfahren zu prüfen.
5. Juniorprofessur und Tenure Track
Die Tenure-Track-Ausnahme ist die wichtigste gesetzliche Ausnahme im Hamburger Rahmen. Sie funktioniert nur dann, wenn bei der ursprünglichen Ausschreibung der Juniorprofessur ausdrücklich auf die Möglichkeit eines späteren Übergangs auf eine Lebenszeit-Professur hingewiesen wurde. Die operativen Voraussetzungen — Tenure-Evaluation, Tenure-Kommission, Bewertungskriterien — ergeben sich aus der Tenure-Track-Satzung der jeweiligen Hamburger Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber auf Juniorprofessuren prüfen daher die Ausschreibung gezielt darauf, ob sie als Tenure-Track-Position ausgewiesen ist.
6. Universität vs. HAW
Das HmbHG gilt für alle Hamburger Hochschulen. Inhaltlich gibt es relevante Unterschiede:
- Universität Hamburg (UHH) mit ihrer Medizinischen Fakultät — die UKE-Berufungsordnung ist auf dieser Seite das maßgebliche universitäre Beispiel.
- HAW Hamburg mit eigener Berufungsordnung. Eine Hamburger Besonderheit: Die HAW Hamburg hat zum 1. März 2025 ein eigenständiges Promotionsrecht über die Research School erhalten (verbunden mit § 70 / § 92a HmbHG). Forschungsstärke und Promotionsbetreuung gewinnen damit auch im HAW-Berufungsverfahren an Gewicht. Weiterführend: Promotionsrecht an HAW in Hamburg und HAW-Professur.
- Technische Universität Hamburg (TUHH), Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK), Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT), HafenCity Universität (HCU), Hochschule Fresenius Hamburg (HFH), Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) — eigene Berufungsordnungen pro Hochschule. Die HCU-Berufungsordnung lässt sich öffentlich nicht primärbelegen und bleibt deshalb auf dieser Seite unberücksichtigt.
7. Wie wird das im Berufungsverfahren dokumentiert?
Die Verfahrensdokumentation richtet sich nach der Berufungsordnung der jeweiligen Hochschule. Wiederkehrende Elemente sind:
- Berufungsbericht mit Bewerberübersicht und vergleichender Würdigung.
- Auswärtige Gutachten als Pflichtbestandteil — die UKE-Berufungsordnung verlangt in der Regel mindestens zwei externe Professorinnen oder Professoren und mindestens zwei vergleichende Gutachten externer Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler; in Ausnahmefällen mindestens ein vergleichendes Gutachten.
- Gremienbeschlüsse von Berufungskommission, Fakultätsrat, Akademischem Senat und Präsidium.
- Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten nach den Vorgaben des HmbHG und der Hochschulordnung.
- BWFGB-Berufungsleitfaden: Ob die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke einen öffentlich verfügbaren Leitfaden bereitstellt, ist im konkreten Verfahren zu prüfen.
8. Praxis-Check für Bewerberinnen und Bewerber
Vor einer Bewerbung an einer Hamburger Hochschule lohnt der strukturierte Blick auf vier Punkte — ohne Anspruch auf Rechtsberatung:
- Welche Hochschule? Die Berufungsordnung der ausschreibenden Hochschule (UHH/UKE, HAW Hamburg, TUHH, HfBK, HfMT, BHH, HCU, HFH) prüfen — sie enthält die operativen Regeln zu internen Bewerbungen, Mobilitätsanforderungen, Gutachten und Besten-Klausel.
- Ist die Stelle als Tenure-Track-Position ausgewiesen? Wenn ja, greift die Tenure-Track-Ausnahme des HmbHG.
- Liegt eine gemeinsame Berufung mit einer außeruniversitären Spitzeneinrichtung vor? DESY, Max-Planck-, Bernhard-Nocht-, Helmholtz- oder Leibniz-Einrichtungen haben in Hamburg eine Sonderrolle — die Kooperationsvereinbarung ergänzt die hochschuleigene Berufungsordnung.
- Welche Verfahrensschritte und Gremien sind beteiligt? Die Berufungsordnung der konkreten Hochschule beschreibt den vollständigen Weg von der Bewerbung bis zur Ruferteilung durch das Präsidium.
Diese Seite bietet eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen zu Hausberufungen in Hamburg
Darf ich mich in Hamburg an meiner eigenen Hochschule bewerben?
Ja, eine Bewerbung ist in der Regel nicht schon als Bewerbung ausgeschlossen. Die eigentliche Frage ist, ob die Hochschule Sie nach HmbHG und Berufungsordnungen, ihrer Berufungsordnung und dem Bestenauslese-Grundsatz rechtssicher berücksichtigen und gegebenenfalls eine Ausnahme begründen kann.
Kann ich nach einer Juniorprofessur in Hamburg bleiben?
Das hängt vom landesspezifischen Juniorprofessur- und Tenure-Track-Pfad ab. Hamburg arbeitet zweistufig: Das HmbHG gibt den Berufungsrahmen vor, die konkrete Hausberufungslogik steht vor allem in den Berufungsordnungen der einzelnen Hochschulen. Entscheidend sind außerdem die Tenure-Evaluation und die Satzung der konkreten Hochschule.
Kann ich nach Promotion oder Habilitation in Hamburg zurück an dieselbe Hochschule?
Das ist besonders sorgfältig zu prüfen. Wenn Promotion, Habilitation oder lange Beschäftigung an derselben Hochschule lagen, kommt es häufig auf externe wissenschaftliche Tätigkeit, Hochschulwechsel, bessere Eignung oder einen begründeten Ausnahmefall an.
Steht das Hausberufungsverbot im Grundgesetz?
Nein. Art. 33 Abs. 2 GG enthält den Bestenauslese-Grundsatz für öffentliche Ämter. Die konkreten Hausberufungsregeln stehen in den Landeshochschulgesetzen und Berufungsordnungen. Sie müssen aber mit dem Bestenauslese-Grundsatz vereinbar angewendet werden.
Hat Hamburg ein Hausberufungsverbot?
Hamburg arbeitet bei der Hausberufung zweistufig. Das HmbHG (§ 13 ff.) gibt den Rahmen vor — etwa die Berufungszuständigkeit des Präsidiums und die Tenure-Track-Ausnahme. Operative Hausberufungs-Klauseln (Mobilität, Wartezeit, Gutachten, Besten-Klausel) sind in den Berufungsordnungen der einzelnen Hochschulen verankert. Eine pauschale „Hamburger Regel" gibt es nicht; die maßgebliche Quelle ist die Berufungsordnung der jeweiligen Hochschule.
Welche Hamburger Hochschulen gibt es?
Universität Hamburg (UHH) mit ihrer Medizinischen Fakultät am UKE, Technische Universität Hamburg (TUHH), HafenCity Universität (HCU), HAW Hamburg, Hochschule für bildende Künste (HfBK), Hochschule für Musik und Theater (HfMT), Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) sowie weitere staatlich anerkannte private Hochschulen.
Was regelt das HmbHG, was die Berufungsordnungen der einzelnen Hochschulen?
Das HmbHG regelt den Rahmen: Berufungszuständigkeit, generelles Verfahren, Tenure-Track-Ausnahme. Die Berufungsordnungen pro Hochschule regeln das operative Verfahren: konkrete Gutachterzahlen, Besten-Klausel, hochschuleigene Mobilitäts- und Dokumentationsanforderungen.
Was sieht die UKE-Berufungsordnung zu auswärtigen Gutachten vor?
Die Berufungsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg verlangt in der Regel mindestens zwei externe Professorinnen oder Professoren und mindestens zwei vergleichende Gutachten externer Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler; in Ausnahmefällen mindestens ein vergleichendes Gutachten. Der genaue Wortlaut ist im Volltext der UKE-Berufungsordnung nachzulesen.
Wie funktioniert Tenure Track in Hamburg?
Die Tenure-Track-Ausnahme ist im HmbHG verankert: Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren können auf eine Professur derselben Hochschule berufen werden, wenn bei der Ausschreibung der Juniorprofessur bereits auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde. Die Evaluations- und Berufungskriterien ergeben sich aus der Tenure-Track-Satzung der jeweiligen Hochschule.
Wie laufen gemeinsame Berufungen mit DESY, Max-Planck und anderen Spitzeneinrichtungen?
Gemeinsame Berufungen werden über Kooperationsvereinbarungen zwischen der Hochschule und der außeruniversitären Einrichtung geregelt. Sie ergänzen die hochschuleigene Berufungsordnung; der Normstandort der Sonderregelung ist im konkreten Verfahren zu prüfen.
10. Quellen
Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt:
Ebene 1 — Hamburgisches Hochschulgesetz
- HmbHG — Inhaltsverzeichnis (landesrecht-hamburg.de)
- HmbHG — Volltext (Sammlung der Rechtsgrundlagen, Jura UHH)
Ebene 2 — Berufungsordnungen einzelner Hamburger Hochschulen
- Universität Hamburg — Stabsstelle Berufungen (Verfahrensseite)
- UHH — Berufungsverfahren
- UHH KUS-Portal — Berufungen
- UHH Fakultät für Rechtswissenschaft — Berufungsordnung der Universität (Einstiegsseite)
- UKE / Medizinische Fakultät der UHH — Berufungsordnung (PDF) — konkret belegbares Hamburger Beispiel mit auswärtigen Gutachten und qualitativer Besten-Klausel
- HAW Hamburg — Berufungsordnung (PDF)
- Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) — Berufungsordnung (PDF)
- Bürgerschaft Hamburg — Drucksache 21/15971 (BHH-Errichtung mit Berufungsordnung-Anlage)
Quellen geprüft am: 10. Juni 2026