Professur W1, W2, W3: Die akademischen Ämter erklärt

Karriere Professur Aktualisiert: 28. Juni 2026

Die Professur ist das zentrale akademische Amt an Hochschulen. Anders als die reine Gehaltsfrage (dazu: W2 vs. W3 Besoldung) geht es hier um die Ämter selbst: W1, W2 und W3 — was sie unterscheidet, wie man hineinkommt und welcher Status damit verbunden ist.

W1, W2, W3 — die drei Besoldungs- und Amtsstufen

  • W1 — Juniorprofessur: Einstiegsamt für früh selbstständige Forschung, meist befristet (in der Regel 3 + 3 Jahre). Oft mit Tenure Track, also der Aussicht auf eine Entfristung nach positiver Evaluation.
  • W2: volle Professur. An Universitäten häufig neben W3, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) die Regelbesoldung.
  • W3: die höchste reguläre Professur, typisch für Lehrstühle an Universitäten mit größerer Ausstattung und Personalverantwortung.
StufeTypische RolleStatus und LaufzeitWorauf Bewerber:innen achten sollten
W1Juniorprofessur, Qualifikationsprofessur, häufig mit eigener Arbeitsgruppemeist befristet, oft zwei Phasen mit EvaluationTenure-Track-Zusage, Evaluationskriterien, Ausstattung, Lehrdeputat
W2Reguläre Professur an Universität, HAW/FH, Kunst- oder Musikhochschulehäufig Lebenszeitprofessur; teilweise AngestelltenstatusDenomination, Ausstattung, Leistungsbezüge, Beamtenfähigkeit, HAW-/Uni-Profil
W3Höchste reguläre Professur, häufig Lehrstuhl oder große Einheitin der Regel unbefristet; oft mit größerer Leitungs- und PersonalverantwortungRessourcen, Personal, Berufungsverhandlung, Leitungsrolle, Klinik-/Zentrumsstruktur

W1: Juniorprofessur als Qualifikationsamt

Die W1-Professur soll frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit ermöglichen. Juniorprofessor:innen forschen und lehren eigenverantwortlich, sind aber noch in einer Qualifikationsphase. Entscheidend ist, ob die Stelle mit Tenure Track ausgeschrieben ist. Ohne Tenure Track endet die W1-Stelle nach der Befristung regelmäßig ohne automatische Anschlussprofessur; mit Tenure Track entscheidet eine Evaluation über den Übergang auf W2 oder W3.

Für Bewerber:innen ist deshalb weniger die Bezeichnung „W1" allein entscheidend, sondern der konkrete Vertrag: Welche Zwischenevaluation gilt? Ist eine Tenure-Zusage verbindlich geregelt? Welche Ausstattung, Promotionsrechte, Lehrverpflichtung und Personalressourcen sind vorgesehen? Details stehen in Ausschreibung, Berufungszusage und Tenure-Track-Ordnung.

W2 und W3: reguläre Professuren

W2 und W3 sind die regulären professoralen Ämter. Beide können volle Professuren sein; der Unterschied liegt nicht nur im Gehalt, sondern häufig auch in Ausstattung, Leitungsfunktion und institutioneller Rolle. Eine W2-Professur kann an einer HAW die zentrale Dauerprofessur sein, während eine W3-Professur an einer Universität oft mit Lehrstuhl, Institutseinheit oder größerer Personalverantwortung verbunden ist.

Die reale Attraktivität entscheidet sich nicht allein an der Stufe. Eine gut ausgestattete W2-Professur mit starken Leistungsbezügen, Laborflächen oder reduziertem Lehrdeputat kann strategisch günstiger sein als eine formal höhere W3-Professur mit schwacher Ausstattung. Geldfragen gehören deshalb in die Berufungsverhandlung und in die Detailseiten zu Professorengehalt und Leistungsbezügen.

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Wie wird man Professorin oder Professor?

Reguläre W2/W3-Professuren werden über ein förmliches Berufungsverfahren besetzt: Ausschreibung, Berufungskommission, vergleichende Begutachtung, Listenplatz und schließlich der Ruf. Voraussetzung ist neben der Promotion in der Regel eine zusätzliche wissenschaftliche Qualifikation — die Habilitation, habilitationsäquivalente Leistungen, eine erfolgreiche Juniorprofessur oder ein vergleichbares wissenschaftliches Profil.

Nach dem Ruf folgen Berufungsverhandlungen über Gehalt, Ausstattung, Personal, Räume, Startmittel und oft auch Dual-Career- oder Umzugsfragen. Vor einer Verbeamtung kann außerdem eine Gesundheitsprüfung relevant werden. Der Weg ist deshalb nicht nur fachlich, sondern auch verfahrens- und dienstrechtlich anspruchsvoll.

Status: verbeamtet oder angestellt

Professuren werden überwiegend im Beamtenverhältnis ausgeübt — W2/W3 meist als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die Juniorprofessur als Beamtenverhältnis auf Zeit. Ob verbeamtet oder angestellt, regelt das jeweilige Landesrecht; an einzelnen Hochschulen und in bestimmten Konstellationen sind auch Angestelltenverhältnisse möglich.

Der Status hat erhebliche Folgen: Verbeamtete Professor:innen erhalten Besoldung statt Arbeitsentgelt, sind anders sozialversichert, haben Anspruch auf Beihilfe und später auf Beamtenpension. Angestellte Professor:innen fallen dagegen in die gesetzliche Sozialversicherung und häufig in zusätzliche Versorgungssysteme. Für die Netto- und Ruhestandsplanung ist diese Statusfrage oft wichtiger als die reine W-Stufe.

HAW, Universität und Lehrstuhl

An Universitäten wird W3 häufig mit einem Lehrstuhl oder einer größeren Forschungseinheit verbunden. An HAW/FH ist W2 dagegen oft die normale Dauerprofessur; W3 ist seltener und meist an besondere Funktionen oder Profilstellen gekoppelt. Der Unterschied zwischen HAW- und Uni-Professur betrifft daher nicht nur die Besoldungsgruppe, sondern auch Berufungsvoraussetzungen, Lehrdeputat, Praxisbezug, Promotionsumfeld und Forschungsinfrastruktur.

Auch Kunst-, Musik- und Pädagogische Hochschulen folgen eigenen Logiken. Dort können künstlerische Qualifikation, Praxisnachweis oder besondere pädagogische Eignung stärker gewichtet werden als klassische Habilitationspfade. Die W-Stufe sagt also nur, in welcher Besoldungsordnung die Stelle liegt; die eigentliche Professur wird durch Denomination, Hochschultyp und Berufungsprofil geprägt.

Was diese Seite nicht ist

Diese Seite erklärt die Amts- und Karrierestruktur. Für konkrete Eurobeträge nach Bundesland siehe Gehalt Professoren und W2 vs. W3 Besoldung. Für die Frage, wie man eine konkrete Professur bekommt, ist Berufungsverfahren der passende Artikel. Für Verhandlungstaktik, Ausstattung und Leistungsbezüge siehe Verhandlungsstrategie und Berufungsverhandlung.

„Ordentliche" und „außerordentliche" Professur Diese alten Bezeichnungen (Ordinarius/Extraordinarius) haben seit 1976 — außer in Bayern — keine rechtliche Bedeutung mehr. Wer heute von einer „ordentlichen Professur" spricht, meint eine reguläre, unbefristete W2/W3-Professur.
Rechtsstand Ämterstruktur, Verbeamtung und Berufungsvoraussetzungen richten sich nach den Landeshochschulgesetzen und sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Landesrecht.

Häufige Fragen

Was unterscheidet W1, W2 und W3?

W1 ist die meist befristete Juniorprofessur, W2 und W3 sind reguläre, in der Regel unbefristete Professuren. W3 ist typischerweise höher dotiert und mit größerer Ausstattung und Personalverantwortung verbunden, häufig als Lehrstuhl an Universitäten.

Wie wird man Professorin oder Professor?

Reguläre W2/W3-Professuren werden über ein förmliches Berufungsverfahren besetzt (Ausschreibung, Berufungskommission, Begutachtung, Listenplatz, Ruf). Voraussetzung ist neben der Promotion meist eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen.

Sind Professuren verbeamtet oder angestellt?

Überwiegend verbeamtet: W2 und W3 meist als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die Juniorprofessur als Beamtenverhältnis auf Zeit. Ob verbeamtet oder angestellt, regelt das jeweilige Landesrecht.

Was bedeutet ordentliche Professur?

Die alten Bezeichnungen Ordinarius und Extraordinarius haben seit 1976, außer in Bayern, keine rechtliche Bedeutung mehr. Mit ordentlicher Professur ist heute eine reguläre, unbefristete W2- oder W3-Professur gemeint.

Quellen und Rechtsrahmen Stand: 28. Juni 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Landesregelungen, die Ausschreibung und die Berufungsvereinbarung. Redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung.