Lehrdeputat in Sachsen: HSDAVO, LVS und Ermäßigungen

Professur Recht Aktualisiert: Juni 2026

Eine sächsische Besonderheit: Sachsen hat keine separate Lehrverpflichtungsverordnung. Die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen wird in der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (HSDAVO) mitgeregelt. Die HSDAVO basiert auf dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) vom 31. Mai 2023 und wurde zuletzt am 31. Januar 2024 geändert. Sie umfasst alle Hochschultypen — Universitäten, Kunsthochschulen und HAW — und regelt im § 4 die LVS-Werte je Personengruppe, im § 5 die Anrechnung digitaler Lehre, in § 8 die Funktionsermäßigungen und in § 9 die Schwerbehinderung.

Kurz vorab Sachsen
  • Rechtsgrundlage: HSDAVO Sachsen, zuletzt geändert 31. Januar 2024 — Sachsen hat keine separate LVVO.
  • Uni-Professur: regelmäßig 8 LVS (Bandbreite 2-16 LVS; § 4 Abs. 3 HSDAVO).
  • HAW-Professur: 18 LVS (höchstens 6 pro Tag; § 4 Abs. 5 HSDAVO).
  • LfbA: 24 LVS (mit sonstigen Aufgaben min. 16; § 4 HSDAVO).
  • Funktionsermäßigung Rektor:in (nebenamtl.): 100 % (§ 8 HSDAVO).

Rechtsgrundlage: HSDAVO

Sachsen ist das einzige der bisher abgedeckten Pilotländer, das die Lehrverpflichtung nicht in einer separaten LVVO regelt. Die Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (HSDAVO) deckt die Dienstaufgaben — einschließlich der Lehrverpflichtung — des hauptamtlichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen des Landes ab. Rechtsgrundlage ist das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) vom 31. Mai 2023; die aktuelle Fassung der HSDAVO stammt aus der Änderung vom 31. Januar 2024. Primärquelle: REVOSax.

Regellehrverpflichtung an Universitäten (§ 4 Abs. 3 HSDAVO)

§ 4 Abs. 3 HSDAVO nennt die Lehrverpflichtungswerte. Eine Besonderheit Sachsens: Für Professor:innen ist eine Bandbreite vorgesehen (2-16 LVS), die je nach Ausgestaltung des Dienstverhältnisses ausgeschöpft wird; der Regelwert liegt bei 8 LVS.

PersonengruppeLVSNorm-Anker
Professor:innen (regulär)8 (Spanne 2-16)§ 4 Abs. 3 HSDAVO
Juniorprofessur Phase 14§ 4 Abs. 3 HSDAVO
Juniorprofessur (positiv evaluiert)6§ 4 Abs. 3 HSDAVO
LfbA24 (mit sonstigen Aufgaben min. 16)§ 4 Abs. 3 HSDAVO
Wiss. Mitarbeitende mit Lehraufgabenmax. 8§ 4 Abs. 3 HSDAVO
Wiss. Mitarbeitende (befr., Qualifizierungsauftrag)max. 4§ 4 Abs. 3 HSDAVO

Regellehrverpflichtung an Kunsthochschulen (§ 4 Abs. 4 HSDAVO)

PersonengruppeLVSNorm-Anker
Professor:innen (künstlerische Fächer)18 oder 20§ 4 Abs. 4 HSDAVO
Juniorprofessur7§ 4 Abs. 4 HSDAVO
Juniorprofessur (positiv evaluiert)9§ 4 Abs. 4 HSDAVO

Regellehrverpflichtung an HAW (§ 4 Abs. 5 HSDAVO)

PersonengruppeLVSNorm-Anker
Professor:innen HAW18 (max. 6 pro Tag; mit Zustimmung Dekan bis 8)§ 4 Abs. 5 HSDAVO
LfbA HAW24 (mit sonstigen Aufgaben min. 16)§ 4 Abs. 5 HSDAVO
Wiss. Mitarbeitende mit Lehraufgabenmax. 8§ 4 Abs. 5 HSDAVO
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Anrechnung digitaler Lehre (§ 5 Abs. 2 HSDAVO)

§ 5 Abs. 2 HSDAVO: Digital gestützte Lehrveranstaltungen werden „in derselben Höhe angerechnet wie vergleichbare Präsenzveranstaltungen, wenn die Lehrperson aktiv betreut". Damit ist die Gleichstellung zwischen Online- und Präsenzlehre explizit in der HSDAVO verankert — ohne zusätzlichen Bonus für erstmalige Erstellung, anders als z. B. in NRW.

Konkrete Anrechnungsfaktoren für Praktika, Exkursionen oder Blockformate sind in der HSDAVO nicht direkt geregelt — sie sind Sache der jeweiligen Hochschulsatzung bzw. Studienordnung.

Funktionsermäßigungen (§ 8 HSDAVO)

§ 8 HSDAVO regelt die wichtigsten Funktionsermäßigungen ausdrücklich:

FunktionErmäßigungNorm-Anker
Nebenberufliche:r Rektor:in100 %§ 8 HSDAVO
Nebenberufliche:r Prorektor:in75 %§ 8 HSDAVO
Studiendekan:in (auf Antrag)bis zu 25 %§ 8 HSDAVO
Studienleiter:in (studentenzahl­abhängig)bis zu 25 / 50 / 60 %§ 8 HSDAVO

Weitere Funktionen wie Dekan:in, Prodekan:in, Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung sind in § 8 HSDAVO nicht mit festen Werten benannt. Diese Ermäßigungen kommen aus der Hochschulsatzung.

Schwerbehinderung (§ 9 HSDAVO)

Auf Antrag kann die Lehrverpflichtung für schwerbehinderte Menschen gestaffelt ermäßigt werden:

GdBErmäßigungNorm-Anker
50 +bis zu 12 %§ 9 HSDAVO
70 +bis zu 18 %§ 9 HSDAVO
90 +bis zu 25 %§ 9 HSDAVO

Praxis-Hinweise

  • Keine separate LVVO — HSDAVO suchen: Wer in Sachsen die Lehrverpflichtung nachschlägt, findet sie nicht unter „LVVO Sachsen", sondern in der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO).
  • Bandbreite 2-16 LVS für Uni-Prof: Die HSDAVO erlaubt eine erhebliche Bandbreite je nach Ausgestaltung des Dienstverhältnisses. Wer eine Sonderkonstellation aushandelt (z. B. Forschungsprofessur, Lehrprofessur), kann unter 8 oder über 8 LVS landen.
  • HAW-Tageshöchstgrenze: § 4 Abs. 5 HSDAVO: max. 6 LVS pro Tag, mit Zustimmung des Dekans bis 8. Bei Blockveranstaltungen wichtig.
  • Studienleiter-Staffelung nach Studentenzahl: 25/50/60 % je nach Größenklasse — beim Antritt einer Studienleitungsfunktion in einem großen Studiengang ein erheblicher Hebel.
  • Hochschulsatzung für Dekan/Prodekan/Gleichstellung: Diese Funktionen sind nicht in der HSDAVO benannt und richten sich nach der Hochschulsatzung.

Häufige Fragen

Hat Sachsen eine eigene Lehrverpflichtungsverordnung?

Nein. Sachsen hat keine separate LVVO. Die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen wird in der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (HSDAVO) mitgeregelt.

Wie viele LVS hat eine W3-Professur an einer sächsischen Universität?

§ 4 Abs. 3 HSDAVO: Regelwert 8 LVS; insgesamt erlaubt die Verordnung eine Bandbreite von 2-16 LVS je nach Ausgestaltung des Dienstverhältnisses.

Wie viele LVS hat eine HAW-Professur in Sachsen?

§ 4 Abs. 5 HSDAVO: 18 LVS, höchstens 6 pro Tag (mit Zustimmung des Dekans bis 8).

Welche Funktionsermäßigungen sind in § 8 HSDAVO ausdrücklich geregelt?

Nebenberufliche Rektor:in 100 %, nebenberufliche Prorektor:in 75 %, Studiendekan:in auf Antrag bis zu 25 %, Studienleiter:in nach Studentenzahl 25 %, 50 % oder 60 %. Dekan:in, Prodekan:in, Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte und SBV sind nicht ausdrücklich mit festen Werten benannt — sie kommen aus der Hochschulsatzung.

Wie wird digitale Lehre angerechnet?

§ 5 Abs. 2 HSDAVO: Digital gestützte Lehrveranstaltungen werden in derselben Höhe angerechnet wie vergleichbare Präsenzveranstaltungen, wenn die Lehrperson aktiv betreut. Es gibt — anders als z. B. in NRW — keinen zusätzlichen Bonus für erstmalige Erstellung in der HSDAVO.

Welche Ermäßigung gilt bei Schwerbehinderung?

§ 9 HSDAVO sieht gestaffelte Ermäßigungen vor: bis zu 12 % bei GdB ≥ 50, bis zu 18 % bei GdB ≥ 70, bis zu 25 % bei GdB ≥ 90. Die Ermäßigung erfolgt auf Antrag (Kann-Regelung).

Rechtsstand LVS-Werte und Ermäßigungen aus §§ 4, 5, 8 und 9 HSDAVO (Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen), zuletzt geändert 31. Januar 2024, basierend auf SächsHSG vom 31. Mai 2023. Stand 16. Juni 2026. Für nicht ausdrücklich genannte Funktionen (Dekan:in, Prodekan:in, Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte:r, SBV) ist die Hochschulsatzung der jeweiligen Hochschule maßgeblich.