Forschungsprofessur: Reduziertes Lehrdeputat für die Forschung
Die Forschungsprofessur verschiebt das Gewicht einer Professur von der Lehre zur Forschung: Das Lehrdeputat wird reduziert, um mehr Zeit für Forschung zu schaffen. Besonders an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), wo die reguläre Lehrverpflichtung hoch ist, ist das ein wichtiges Instrument der Profilbildung — verbunden allerdings mit der Frage, wer die ausfallende Lehre und die dauerhafte Finanzierung trägt.
Was ist eine Forschungsprofessur?
Eine Forschungsprofessur ist kein eigener besoldungsrechtlicher Status und kein eigener Karriereweg, sondern eine reguläre Professur mit reduziertem Lehrdeputat. Seit einigen Jahren dient sie gezielt der Schärfung des Forschungsprofils, der Intensivierung der Forschung und der Einwerbung von Drittmitteln.
Zwei Spielarten
- Dauerhaftes Profil: eine „Professur mit Schwerpunkt in der Forschung“ — vor allem an HAW, wo das Regeldeputat von typischerweise rund 18 SWS deutlich abgesenkt wird.
- Befristeter Status: eine Hochschule gewährt einer bereits berufenen Professur für einen Zeitraum eine Deputatsreduktion zugunsten eines Forschungsvorhabens.
Beispiele aus der Praxis
- HAW (Beispiel): An der FH Potsdam wird das Deputat im Rahmen einer Forschungsprofessur auf rund 9–12 Lehrveranstaltungsstunden für maximal fünf Jahre gesenkt; die Vergabe erfolgt durch das Präsidium nach Antrag und Begutachtung (hochschuleigene Regelung).
- Landesregelungen / hochschuleigene Modelle: In einzelnen Landesregelungen und hochschuleigenen Modellen kann ein Teil der Professuren als Forschungsprofessur mit reduziertem Deputat ausgewiesen werden (teils mit Quoten/Obergrenzen). Konkrete Ausgestaltung je Landeshochschulgesetz und Hochschule zu prüfen.
- Universität: Auch hier gibt es Forschungsprofessuren mit Deputat unter der Regelverpflichtung; das Gegenstück ist die „Lehrprofessur“ mit erhöhtem Deputat.
Finanzierung und Verstetigung
Die zentrale Herausforderung ist die dauerhafte Finanzierung: Wird die Lehre reduziert, muss der Ausfall anderweitig gedeckt werden — etwa über Lehrkräfte für besondere Aufgaben oder Lehrbeauftragte; das verursacht zusätzliche Kosten. Trägt sich die Forschungszeit über Drittmittel (z. B. DFG), stellt sich nach Auslaufen der Förderung die Frage der Verstetigung des reduzierten Deputats. Konkrete Euro-Beträge hängen von Hochschule und Förderung ab und werden hier bewusst nicht pauschaliert.
Voraussetzungen
Verlangt werden eine einschlägige Professurberufung und eine nachgewiesene besondere Forschungsleistung (z. B. erheblich eingeworbene Drittmittel). Vergabe, Höhe der Reduktion und Befristung legt die Hochschule im Rahmen des Landesrechts fest.
HAW und Universität: warum der Begriff unterschiedlich wirkt
An Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist die Forschungsprofessur besonders erklärungsbedürftig, weil das reguläre Lehrdeputat dort deutlich höher liegt als an Universitäten. Eine Deputatsreduktion verändert deshalb den Arbeitsalltag spürbar: Mehr Zeit für Forschungsanträge, Labore, Transferprojekte, Promotionen in Kooperation mit Universitäten oder eigene Forschungsgruppen muss gegen den Bedarf der Fakultät an Lehre abgewogen werden. Häufig ist die Forschungsprofessur daher eng mit Drittmitteln, Profilbildung der Hochschule und der Frage verbunden, wer die entfallende Lehre übernimmt.
An Universitäten ist der Begriff weniger einheitlich. Dort steht eine Forschungsprofessur meist für ein besonderes Forschungsprofil, eine strategische Schwerpunktsetzung oder eine zeitweise Entlastung zugunsten größerer Projekte. Die Abgrenzung zur normalen W2- oder W3-Professur ist deshalb stärker kontextabhängig. Für Bewerber:innen ist wichtig: Die Bezeichnung allein sagt noch nicht, ob die Stelle dauerhaft, befristet, drittmittelfinanziert oder mit einer verbindlichen Deputatsreduktion verbunden ist.
Prüffragen vor Bewerbung oder Antrag
Ob eine Forschungsprofessur attraktiv ist, hängt weniger vom Label ab als von den konkreten Bedingungen. Vor einer Bewerbung oder einem internen Antrag sollten mindestens diese Punkte geklärt werden:
- Deputat: Um wie viele Semesterwochenstunden wird die Lehre reduziert und für welchen Zeitraum?
- Finanzierung: Wird die Entlastung aus Hochschulmitteln, Drittmitteln oder einem Programm getragen?
- Lehrersatz: Wer übernimmt die ausfallende Pflichtlehre, und ist dieser Ersatz realistisch finanziert?
- Evaluation: Welche Forschungsleistungen, Publikationen, Drittmittel oder Transferergebnisse werden erwartet?
- Verstetigung: Gibt es eine Perspektive nach Ende der Förderung oder fällt das Deputat automatisch zurück?
- Status: Ist die Forschungsprofessur Teil der Berufung, eine spätere interne Auszeichnung oder ein befristetes Entlastungsmodell?
Häufige Fragen zur Forschungsprofessur
Was ist eine Forschungsprofessur?
Eine Forschungsprofessur ist eine Professur mit einem gegenüber der Regel reduzierten Lehrdeputat, damit mehr Zeit für Forschung bleibt. Sie ist kein eigener besoldungsrechtlicher Status, sondern eine besondere Ausgestaltung einer regulären Professur — besonders relevant an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), wo das Regeldeputat hoch ist.
Ist die Forschungsprofessur ein eigener Karriereweg?
Nein. Anders als die Juniorprofessur ist sie kein eigener Qualifikationsweg, sondern eine reguläre Professur, deren Lehrverpflichtung zugunsten der Forschung abgesenkt wird — entweder dauerhaft als Profil oder befristet für ein Forschungsvorhaben.
Wie stark wird das Lehrdeputat reduziert?
Das ist landes- und hochschulabhängig. An HAW liegt das Regeldeputat typischerweise bei etwa 18 Semesterwochenstunden; im Rahmen einer Forschungsprofessur kann es deutlich abgesenkt werden. Konkrete Quoten, Höhe der Reduktion und Befristung regeln das jeweilige Landeshochschulgesetz und die Hochschule.
Wie wird eine Forschungsprofessur finanziert und was bedeutet Verstetigung?
Häufig trägt sich die freigestellte Forschungszeit über eingeworbene Drittmittel; die ausfallende Lehre muss anderweitig gedeckt werden (z. B. über Lehrbeauftragte), was zusätzliche Kosten verursacht. Soll das reduzierte Deputat dauerhaft bleiben, ist eine gesicherte Anschlussfinanzierung nötig — die langfristige Verstetigung ist eine der zentralen Herausforderungen.
Worin unterscheidet sich die Forschungsprofessur von Lehr- und Stiftungsprofessur?
Die Forschungsprofessur senkt das Lehrdeputat (mehr Forschung); die Lehrprofessur beziehungsweise die Lehrkraft für besondere Aufgaben steht für das Gegenteil (mehr Lehre). Die Stiftungsprofessur ist dagegen eine Finanzierungsform (externer Geldgeber), keine Aussage über das Lehrdeputat.
Welche Voraussetzungen gelten?
Vorausgesetzt werden eine reguläre Professurberufung und eine nachgewiesene besondere Forschungsleistung, etwa erheblich eingeworbene Drittmittel. Vergabe und Bedingungen legt die Hochschule (oft nach Antrag und Begutachtung) im Rahmen des Landesrechts fest.
- Konzept, reduziertes Deputat, Verstetigung: FH Potsdam — Forschungsprofessur (hochschuleigenes Beispiel; die im Text genannten Werte 9–12 LVS / max. fünf Jahre beziehen sich auf dieses Modell); ergänzend Fachliteratur zur Binnendifferenzierung der HAW-Professur.
- Lehrdeputat/Regelverpflichtung: Lehrdeputat (intern); Landeshochschulgesetze (Primärquelle, je Land — z. B. Brandenburg — zu prüfen).
- Forschungskontext (intern): Drittmittelstelle, DFG, HAW vs. Uni.