Lehrdeputat in Niedersachsen: LVVO NI, LVS und Ermäßigungen
Das Lehrdeputat in Niedersachsen ist in der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung — LVVO) geregelt. Sie wurde am 3. September 2018 erlassen, mehrfach geändert und gilt seit dem 29. August 2024 in der aktuellen Fassung. Eine Besonderheit Niedersachsens: Der Begriff der Lehrveranstaltungsstunde wird mit „LVS" abgekürzt (anderswo: SWS) und auf mindestens 45 Minuten je Woche der Vorlesungszeit normiert — bei künstlerischem Unterricht 60 Minuten. Eine weitere Besonderheit: Die alte Regel mit 9 LVS für Universitätsprofessuren ist mit Ablauf des 30. September 2024 ausgelaufen, seitdem gilt 8 LVS.
- Rechtsgrundlage: LVVO Niedersachsen vom 3. September 2018, aktuelle Fassung seit 29. August 2024.
- Uni-Professur: 8 LVS (§ 4 Abs. 1 LVVO NI; alte Übergangsfassung bis 30.09.2024: 9 LVS).
- FH-Professur: 18 LVS (§ 5 LVVO NI).
- Anrechnung Praktika/Exkursionen: Faktoren 0,3-0,5 (§ 14 LVVO NI).
- Funktionsermäßigungen jenseits Vizepräsident:in regelt die LVVO NI nicht ausdrücklich — konkrete Werte stehen in der Hochschulsatzung.
Rechtsgrundlage: LVVO Niedersachsen
Die Lehrverpflichtungsverordnung Niedersachsen (LVVO) wurde am 3. September 2018 erlassen und mehrfach geändert. Die zuletzt maßgebliche Anpassung trat am 29. August 2024 in Kraft — bis 30. September 2024 lief noch eine Übergangsregelung mit 9 LVS für Universitätsprofessuren, seitdem gilt flächendeckend 8 LVS. Die LVVO regelt die Lehrverpflichtung des hauptamtlichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen des Landes. Primärquelle: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS).
Definition Lehrveranstaltungsstunde (§ 3 LVVO NI)
§ 3 Abs. 1 LVVO NI: „Der Umfang der Lehrverpflichtung wird in Lehrveranstaltungsstunden (LVS) bemessen." Eine LVS entspricht mindestens 45 Minuten je Woche der Vorlesungszeit (künstlerischer Unterricht: 60 Minuten). Die Vorlesungszeit beträgt an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen mindestens 28 Wochen jährlich (mindestens 12 Wochen pro Semester; Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover: 34 Wochen), an Fachhochschulen 18 Wochen im Sommersemester und 19 Wochen im Wintersemester.
Regellehrverpflichtung an Universitäten (§ 4 LVVO NI)
§ 4 Abs. 1 LVVO NI nennt die Regelwerte der Lehrverpflichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.
| Personengruppe | LVS | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Professor:innen | 8 | § 4 Abs. 1 LVVO NI (bis 30.09.2024 noch 9) |
| Lehrprofessuren (Lehrfunktionsschwerpunkt) | bis zu 12 | § 4 Abs. 1 LVVO NI |
| Professur auf Zeit mit Forschungspriorität | 6 | § 4 Abs. 1 LVVO NI |
| W2 mit Lebenszeit-Berufungsoption | 6 | § 4 Abs. 1 LVVO NI |
| Juniorprofessur | 4 | § 4 Abs. 1 LVVO NI |
| LfbA | 12–24 | § 4 Abs. 1 LVVO NI (drei Kategorien) |
§ 4 Abs. 2 LVVO NI nennt die Höchstlehrverpflichtung für wissenschaftliches Personal mit Lehraufgaben: Wissenschaftliche Mitarbeitende max. 10 LVS; Mitarbeitende mit Weiterqualifikation außerhalb der Lehre max. 4 LVS.
Regellehrverpflichtung an Fachhochschulen (§ 5 LVVO NI)
| Personengruppe | LVS | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Professor:innen FH | 18 | § 5 LVVO NI |
| LfbA an FH | 20–24 | § 5 LVVO NI |
Anrechnung besonderer Lehrformen (§ 14 LVVO NI)
§ 14 LVVO NI regelt die Anrechnungsfaktoren für Lehrformen jenseits regulärer Vorlesungen, Seminare und Übungen.
| Lehrform | Faktor / Regelung | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Praktika | 0,3–0,5 | § 14 LVVO NI |
| Exkursionen | 0,3–0,5 | § 14 LVVO NI |
| Digital gestützte Lehre | Anrechnung soweit aktive Betreuung; konkrete Gewichtung über Hochschulsatzung | vergleichende Auslegung / HOCHSCHULSATZUNG |
Funktionsermäßigungen (§ 7 LVVO NI)
§ 7 LVVO NI regelt die Ermäßigung der Lehrverpflichtung. Ausdrücklich genannt sind nur die Spitzenfunktionen und die Schwerbehinderung — alles Weitere bleibt der jeweiligen Hochschule überlassen.
| Funktion / Grund | Wert | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Hauptamtliche:r Vizepräsident:in | bis zu 75 % | § 7 LVVO NI |
| Dekan:in / Prodekan:in / Studiendekan:in / Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte:r / SBV | nicht ausdrücklich in § 7 LVVO NI mit festen Werten — Hochschulsatzung | |
Schwerbehinderung (§ 7 LVVO NI)
Auf Antrag kann die Lehrverpflichtung für schwerbehinderte Menschen gestaffelt ermäßigt werden:
| GdB | Ermäßigung | Norm-Anker |
|---|---|---|
| 50 + | bis zu 12 % | § 7 LVVO NI |
| 70 + | bis zu 18 % | § 7 LVVO NI |
| 90 + | bis zu 25 % | § 7 LVVO NI |
Praxis-Hinweise
- 9-LVS-Regel ist Geschichte: Die Übergangsfassung mit 9 LVS für Professor:innen lief am 30. September 2024 aus. Seitdem gilt flächendeckend 8 LVS. Wer noch alte Hochschuldokumente liest, sollte den Stand prüfen.
- WiMi 10 LVS ist eine Höchstgrenze: § 4 Abs. 2 LVVO NI gibt eine Obergrenze vor — die konkrete Lehrverpflichtung wird arbeitsvertraglich festgelegt; bei Weiterqualifikation außerhalb der Lehre senkt sich die Grenze auf 4 LVS.
- Hochschulsatzung für Funktionen: Für Ermäßigungen jenseits Vizepräsident:in (z. B. Dekan:in, Prodekan:in, Studiendekan:in) ist die Hochschulsatzung maßgeblich. Die LVVO NI öffnet diese Ermäßigungen, regelt sie aber nicht selbst mit festen Werten.
- Vorlesungszeit beachten: Mindestens 28 Wochen jährlich an Uni, 18+19 Wochen an FH — die Verteilung beeinflusst die effektive Lehrlast.
Häufige Fragen
Wie viele LVS hat eine W3-Professur an einer niedersächsischen Universität?
§ 4 Abs. 1 LVVO NI nennt für Professor:innen 8 Lehrveranstaltungsstunden als Regellehrverpflichtung. Bis zum 30. September 2024 galt noch eine Übergangsregelung mit 9 LVS — diese ist heute ausgelaufen.
Was ist eine Lehrveranstaltungsstunde (LVS) in Niedersachsen?
§ 3 Abs. 1 LVVO NI definiert eine LVS als mindestens 45 Minuten Lehrtätigkeit je Woche der Vorlesungszeit (künstlerischer Unterricht: 60 Minuten). „LVS" und „SWS" werden synonym verwendet, der Wochenbezug ist ausdrücklich verankert.
Wie viele LVS hat eine FH-Professur in Niedersachsen?
§ 5 LVVO NI: Professor:innen an Fachhochschulen haben 18 LVS als Regellehrverpflichtung.
Gibt es Ermäßigungen für Dekan:innen oder Prodekan:innen in der LVVO NI?
Die LVVO NI nennt diese Funktionen nicht ausdrücklich mit festen Werten. § 7 LVVO NI nennt nur die hauptamtliche Vizepräsident:in mit bis zu 75 % Ermäßigung. Konkrete Werte für Dekan:in / Prodekan:in / Studiendekan:in / Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte:r stehen in der Hochschulsatzung der jeweiligen Hochschule.
Welche Ermäßigung gilt bei Schwerbehinderung?
§ 7 LVVO NI sieht gestaffelte Ermäßigungen vor: bis zu 12 % bei GdB ≥ 50, bis zu 18 % bei GdB ≥ 70, bis zu 25 % bei GdB ≥ 90. Die Ermäßigung erfolgt auf Antrag (Kann-Regelung).
Wie werden Praktika und Exkursionen angerechnet?
§ 14 LVVO NI: Praktika und Exkursionen werden mit Faktoren 0,3 bis 0,5 angerechnet. Welcher Faktor konkret gilt, hängt von der Lehrform und der Hochschulsatzung ab.