Lehrdeputat in Bayern: AVBayHIG, SWS und Ermäßigungen

Professur Recht Aktualisiert: Juni 2026

Das Lehrdeputat in Bayern ist seit dem 1. März 2023 nicht mehr in der alten LUFV (Lehrverpflichtungsverordnung von 2007) geregelt, sondern in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG). Die Verordnung legt die Regellehrverpflichtung nach Hochschulart und Personengruppe fest und räumt den Hochschulen über ein Deputats-Budget Spielraum für Funktionsermäßigungen ein. Diese Seite zeigt die konkreten Werte mit Norm-Anker und markiert, was die AVBayHIG selbst regelt und was Sache der Hochschulleitlinien ist.

Kurz vorab Bayern
  • Rechtsgrundlage: AVBayHIG vom 13. Februar 2023, GVBl. 2023 S. 66; in Kraft seit 1. März 2023.
  • Uni-Professur: 9 SWS (§ 3 Abs. 1 AVBayHIG).
  • HAW-Professur: 18 SWS (§ 4 Abs. 1 AVBayHIG).
  • Funktionsermäßigungen (Dekan:in, Prodekan:in, Studiendekan:in, Gleichstellung) sind in der AVBayHIG nicht mit festen Werten geregelt — sie kommen aus dem Deputats-Budget der Hochschule (§ 7 AVBayHIG) und hängen von der jeweiligen Hochschulsatzung ab.

Rechtsgrundlage: AVBayHIG

Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG) wurde am 13. Februar 2023 erlassen, im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) 2023 S. 66 verkündet und ist am 1. März 2023 in Kraft getreten. Sie ersetzt die alte Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) von 2007. Hochschulen, die noch keine eigenen Leitlinien gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 AVBayHIG erlassen hatten, durften die LUFV in der Fassung vom 28. Februar 2023 noch bis 28. Februar 2025 weiter anwenden — danach galt die AVBayHIG in jedem Fall. Bayerische Rechtssammlung: BayRS 2030-2-21-WK. Primärquelle: gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVHIG.

Regellehrverpflichtung an Universitäten (§ 3 AVBayHIG)

§ 3 Abs. 1 AVBayHIG regelt die semesterwöchentliche Lehrverpflichtung für Beamtinnen und Beamte an Universitäten. Für Arbeitnehmer:innen gelten die Werte sinngemäß (§ 3 Abs. 2–3). Bei Teilzeit gilt anteilige Erfüllung; die Lehrveranstaltungen sollen sich auf mindestens drei Tage der Woche verteilen (§ 3 Abs. 4).

PersonengruppeSWSNorm-Anker
Professor:innen (W2/W3 regulär)9§ 3 Abs. 1 AVBayHIG
Lehrprofessuren12–16§ 3 Abs. 1 AVBayHIG
W2-Professur nach Art. 58 Abs. 4 BayHIG6§ 3 Abs. 1 AVBayHIG
Juniorprofessur Phase 15§ 3 Abs. 1 AVBayHIG
Juniorprofessur Phase 27§ 3 Abs. 1 AVBayHIG
Akademische Rät:innen (befr.)5§ 3 Abs. 1 AVBayHIG
Akademische Oberrät:innen (befr.)7§ 3 Abs. 1 AVBayHIG
Wissenschaftliche Mitarbeitendehöchstens 10§ 3 Abs. 1 AVBayHIG
Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)13–18§ 3 Abs. 1 AVBayHIG

Regellehrverpflichtung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (§ 4 AVBayHIG)

§ 4 Abs. 1 AVBayHIG legt die Regellehrverpflichtung an bayerischen HAW fest. Charakteristisch ist die Differenzierung der LfbA-Stellen nach Qualifikationsebene.

PersonengruppeSWSNorm-Anker
Professor:innen HAW18§ 4 Abs. 1 AVBayHIG
Nachwuchsprofessor:innen HAW6–9§ 4 Abs. 1 AVBayHIG
LfbA (4. Qualifikationsebene)19§ 4 Abs. 1 AVBayHIG
LfbA (3. Qualifikationsebene)23§ 4 Abs. 1 AVBayHIG

Kunsthochschulen (§ 5 AVBayHIG)

Bayerische Kunsthochschulen haben eine eigene Regelschiene. § 5 Abs. 1 AVBayHIG: Professor:innen mit Lehrtätigkeit in künstlerisch-praktischen und künstlerisch-theoretischen Fächern haben mindestens 19 SWS, wissenschaftliche Professor:innen 9 SWS. Für Arbeitnehmer:innen mit denselben Aufgaben gilt das Gleiche (§ 5 Abs. 2).

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Anrechnung besonderer Lehrformen (§ 10 AVBayHIG)

Die AVBayHIG regelt die Anrechnung nicht durch konkrete Faktoren für einzelne Lehrformen, sondern verweist auf die Leitlinien der jeweiligen Hochschule gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 AVBayHIG (§ 10 Abs. 1). Voraussetzung der Anrechnung ist die aktive Betreuung während der Durchführung (§ 10 Abs. 2). Digitale Formate sind grundsätzlich anrechenbar.

  • Vorlesungen, Seminare, Übungen: üblicherweise volle Anrechnung; im Detail nach Hochschulleitlinie.
  • Praktika, Exkursionen, Blockveranstaltungen: in der AVBayHIG nicht ausdrücklich mit Faktoren geregelt — Konkretisierung durch Hochschulleitlinien.
  • Digital gestützte Lehre: grundsätzlich anrechenbar; konkrete Gewichtung in den Leitlinien.
Wer regelt was? Wer nach SWS-Faktoren für Praktika oder Exkursionen sucht, findet sie in der Hochschulleitlinie oder Hochschulsatzung, nicht in der AVBayHIG. Die AVBayHIG nennt den Rahmen; die Hochschule füllt ihn aus.

Schwerbehinderung (§ 6 AVBayHIG)

Auf Antrag kann die Lehrverpflichtung für schwerbehinderte Menschen nach § 6 AVBayHIG ermäßigt werden — gestaffelt nach Grad der Behinderung (GdB):

GdBErmäßigungNorm-Anker
50 +bis zu 12 %§ 6 AVBayHIG
70 +bis zu 18 %§ 6 AVBayHIG
90 +bis zu 25 %§ 6 AVBayHIG

Es handelt sich um eine Kann-Regelung. Bei der Umrechnung in SWS gilt eine Rundungsregel: Bruchteile ab 0,5 werden auf volle SWS aufgerundet, Bruchteile darunter abgerundet.

Funktionsermäßigungen und Deputats-Budget (§ 7 AVBayHIG)

Eine Besonderheit Bayerns: Für typische Funktionen wie Dekan:in, Prodekan:in, Studiendekan:in oder Gleichstellungsbeauftragte:r nennt die AVBayHIG keine festen SWS-Werte. Stattdessen weist § 7 AVBayHIG jeder Hochschule ein Deputats-Budget zu, das sie nach eigenen Leitlinien zur Ermäßigung der Lehrverpflichtung einsetzen kann.

  • Budgetumfang: 3–8 % der verfügbaren Stellen je Hochschultyp; Universitäten mit Klinikum 4,5 %; HAW erhalten zusätzliche 7 % (§ 7 Abs. 2 AVBayHIG).
  • Zusätzliche Kontingente: Einzelne Universitäten erhalten Zusatzzuweisungen von 79–228 Stunden (§ 7 Abs. 2).
  • Verwendung: Hochschulen verteilen das Budget nach Leitlinien; bei zulassungsbeschränkten Studiengängen darf die Kapazität nicht absinken (§ 7 Abs. 3).

Für konkrete SWS-Ermäßigungen einer Funktion ist daher die Hochschulsatzung bzw. die Leitlinie zur Lehrverpflichtung der jeweiligen bayerischen Hochschule maßgeblich. Wer eine Funktion übernimmt, sollte den konkreten Wert vorab beim Präsidium oder Dekanat erfragen.

Verteilung über die Woche

Die Lehrveranstaltungen sollen sich gemäß § 3 Abs. 4 (Universitäten) bzw. § 4 Abs. 4 AVBayHIG (HAW) auf mindestens drei Tage der Woche verteilen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine kontinuierliche Präsenz an der Hochschule gegeben ist.

Praxis-Hinweise

  • Alte LUFV vs. neue AVBayHIG: Wer in der Übergangsfrist 2023–2025 noch nach LUFV beschäftigt war, sollte die aktuelle Leitlinie der Hochschule prüfen — spätestens seit 1. März 2025 gilt die AVBayHIG flächendeckend.
  • Leitlinie der Hochschule lesen: Anrechnung von Praktika/Exkursionen/digitaler Lehre und Funktionsermäßigungen stehen nicht in der AVBayHIG. Die Hochschule erlässt nach § 1 Abs. 1 S. 2 AVBayHIG eine eigene Leitlinie.
  • Berufungsverhandlung: Funktionsermäßigungen und Deputatsfragen lassen sich in der Berufungsverhandlung erfragen und teils verhandeln — insbesondere bei LfbA-Stellen und Lehrprofessuren mit Bandbreite.

Häufige Fragen

Gilt in Bayern noch die LUFV?

Nein. Die LUFV vom 14. Februar 2007 ist mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft getreten. Seitdem gilt die AVBayHIG (in Kraft seit 1. März 2023). Hochschulen ohne eigene Leitlinien konnten die LUFV in der Fassung vom 28. Februar 2023 noch bis 28. Februar 2025 weiteranwenden; danach gilt ausschließlich die AVBayHIG.

Wie viele SWS hat eine W3-Professur an einer bayerischen Universität?

§ 3 Abs. 1 AVBayHIG nennt für Professor:innen an Universitäten 9 Lehrveranstaltungsstunden als Regellehrverpflichtung. Für W2-Professuren nach Art. 58 Abs. 4 BayHIG (Forschungsprofessur-ähnliche Konstruktion) sind es 6 SWS.

Was ist die Ermäßigung für Dekan:innen in Bayern?

Die AVBayHIG nennt keinen festen Wert. Ermäßigungen für Funktionen wie Dekan:in, Prodekan:in oder Studiendekan:in werden nach § 7 AVBayHIG aus dem Deputats-Budget der Hochschule finanziert und in deren Leitlinien konkretisiert. Für den konkreten Wert ist die Hochschulsatzung der jeweiligen Hochschule maßgeblich.

Wie wird digitale Lehre angerechnet?

§ 10 AVBayHIG erlaubt grundsätzlich die Anrechnung digitaler Formate, überlässt aber die konkrete Gewichtung den Leitlinien der jeweiligen Hochschule (§ 1 Abs. 1 S. 2 AVBayHIG). Voraussetzung ist aktive Betreuung während der Durchführung. Konkrete Faktoren stehen in der Hochschulleitlinie.

Welche Ermäßigung gilt bei Schwerbehinderung?

§ 6 AVBayHIG sieht gestaffelte Ermäßigungen vor: bis zu 12 % bei GdB ≥ 50, bis zu 18 % bei GdB ≥ 70, bis zu 25 % bei GdB ≥ 90. Die Ermäßigung erfolgt auf Antrag (Kann-Regelung); Bruchteile ab 0,5 werden auf volle SWS aufgerundet.

Gibt es eine Mindestpräsenz an der Hochschule?

Ja. Nach § 3 Abs. 4 AVBayHIG (Uni) bzw. § 4 Abs. 4 (HAW) sollen sich die Lehrveranstaltungen auf mindestens drei Tage der Woche verteilen.

Rechtsstand SWS-Werte aus § 3, § 4, § 5, § 6 und § 10 AVBayHIG (Verkündung GVBl. 2023 S. 66, in Kraft seit 1. März 2023). Stand 16. Juni 2026. Funktionsermäßigungen nach § 7 AVBayHIG werden über das Deputats-Budget der jeweiligen Hochschule geregelt — konkrete Werte stehen in der Hochschulsatzung bzw. Leitlinie.