Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA): Lehre statt Forschung
Die Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) trägt einen großen Teil der Lehre an Hochschulen — und ist dabei ausdrücklich keine Professur. Wo Professuren Forschung und Lehre verbinden, liegt der Schwerpunkt der LfbA fast ausschließlich auf der Lehre.
Was ist eine Lehrkraft für besondere Aufgaben?
LfbA sind angestellte (seltener verbeamtete) Beschäftigte, deren Aufgabe überwiegend die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Grundlagen ist — etwa Sprachen, Mathematik-Grundlagen, Labor- oder Methodenkurse. Ihr Lehrdeputat ist deutlich höher als das einer Professur (häufig im Bereich von rund 16–24 SWS, je nach Land und Aufgabe), Forschung gehört in der Regel nicht zu ihren Dienstpflichten.
Typische Aufgaben
Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden vor allem dort eingesetzt, wo ein Studiengang dauerhaft planbare Lehrkapazität braucht: Sprachpraxis, Schlüsselqualifikationen, Laborübungen, Tutorienkoordination, Mathematik- oder Statistikgrundlagen, Fachdidaktik, künstlerisch-praktische Lehre oder praxisorientierte Seminare. Die konkrete Bezeichnung variiert: Manche Hochschulen schreiben ausdrücklich „LfbA" aus, andere sprechen von „wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen mit überwiegender Lehrtätigkeit" oder von Lehrpersonal im wissenschaftlichen Dienst.
Für Bewerber:innen ist deshalb nicht nur der Titel der Stelle entscheidend, sondern der Aufgabenmix im Vertrag: Wird eigenständige Forschung erwartet? Gibt es Zeit für Promotion oder Habilitation? Werden Prüfungen abgenommen? Wer entwickelt Module, wer trägt Modulverantwortung, und welche Lehre wird jedes Semester wiederholt?
Lehrdeputat und Arbeitsbelastung
Das Lehrdeputat einer LfbA liegt regelmäßig deutlich über dem einer Universitätsprofessur und oft auch über dem einer HAW-Professur. Werte im Bereich von 16 bis 24 Semesterwochenstunden sind in Lehrverpflichtungsverordnungen und Hochschulpraxis verbreitet; der konkrete Wert hängt von Bundesland, Hochschultyp, Aufgabe und Vertrag ab. Entscheidend ist, ob Vor- und Nachbereitung, Prüfungen, Betreuung, Modulkoordination und digitale Lehrformate realistisch in der Arbeitszeit abgebildet sind.
Ein hohes Deputat kann fachlich attraktiv sein, wenn die eigene Rolle klar auf Lehre ausgerichtet ist. Es kann aber problematisch werden, wenn parallel wissenschaftliche Qualifikation erwartet wird. Wer promovieren, habilitieren oder Drittmittel einwerben soll, braucht dafür vertraglich und organisatorisch echte Zeitfenster.
Status, Eingruppierung und Befristung
Die meisten LfbA-Stellen sind Angestelltenstellen nach TV-L oder TVöD-nahen Regelungen; die Eingruppierung hängt von Aufgabenprofil, Abschluss, Verantwortung und Hochschulpraxis ab. Eine Verbeamtung ist seltener und landesspezifisch. Anders als bei einer Professur gibt es keine W-Besoldung, keine Berufungsverhandlung im professoralen Sinn und normalerweise keine eigene Ausstattung.
Die Befristung ist ein sensibler Punkt. Das WissZeitVG passt vor allem zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Qualifizierung. Reine Dauerlehre ohne eigenes Qualifikationsziel lässt sich nicht beliebig als Qualifikationsbefristung behandeln; hier kommen allgemeines Arbeitsrecht, Projektbefristungen oder Dauerstellenmodelle in Betracht. Die konkrete rechtliche Einordnung sollte vor Vertragsannahme geprüft werden.
Abgrenzung
- LfbA: Lehrlast hoch, Forschung gering — keine Professur.
- Forschungsprofessur: das Gegenteil — Deputat reduziert zugunsten der Forschung.
- Wiss. Mitarbeiter: Forschung und Lehre, meist befristet zur Qualifikation.
- Akademischer Rat: verbeamteter Mittelbau mit Lehre und Forschung.
- Lehrpersonal an Hochschulen: Oberbegriff für mehrere Statusgruppen, zu denen LfbA gehören können.
Karrierewert und Risiken
Eine LfbA-Stelle kann eine stabile, lehrorientierte Hochschulkarriere ermöglichen. Sie ist besonders passend für Personen, die gute Lehre, Studiengangsentwicklung und dauerhafte Arbeit mit Studierenden höher gewichten als eine klassische Forschungs- oder Berufungskarriere. Für eine spätere Professur kann die Stelle hilfreich sein, wenn sie Lehrerfahrung, Modulverantwortung und Hochschuldidaktik sichtbar macht.
Das Risiko liegt in der Profilverengung: Wer fast ausschließlich Lehre übernimmt, baut weniger Forschungsoutput auf. Für Bewerbungen auf W2/W3-Professuren, Juniorprofessuren oder forschungsstarke Postdoc-Stellen kann das nachteilig sein. Vor allem befristete LfbA-Stellen sollten deshalb klar benennen, ob und wie wissenschaftliche Qualifikation möglich ist.
- Wie viele SWS sind vertraglich oder per Lehrverpflichtungsverordnung vorgesehen?
- Sind Prüfungen, Betreuung und Modulkoordination Teil der Aufgabe?
- Gibt es Forschungspflichten oder echte Qualifikationszeit?
- Ist die Stelle befristet; wenn ja, mit welchem Befristungsgrund?
- Welche Eingruppierung ist vorgesehen und passt sie zum Aufgabenprofil?
- Ist die Stelle als Dauerlehre, Projektstelle oder Qualifikationsstelle gemeint?
LfbA und wissenschaftliche Qualifikation
Wer auf einer LfbA-Stelle promovieren, habilitieren oder ein Forschungsprofil ausbauen moechte, sollte das nicht nur informell hoffen, sondern vor Vertragsannahme klaeren. Eine hohe Lehrverpflichtung laesst oft wenig Raum fuer Publikationen, Drittmittelantraege oder Konferenzpraesenz. Falls Qualifikation erwuenscht ist, braucht es konkrete Regelungen: reduzierte Lehre in bestimmten Phasen, Forschungszeit, Einbindung in Kolloquien, Zugang zu Daten oder Laboren und eine betreuende Professur. Ohne solche Strukturen kann die Stelle fachlich stabil, aber fuer eine spaetere Berufung strategisch eng werden.
Häufige Fragen
Was ist eine Lehrkraft für besondere Aufgaben?
Eine angestellte (seltener verbeamtete) Beschäftigte, deren Aufgabe überwiegend die Lehre ist – etwa Sprachen, Grundlagen- oder Methodenkurse. Forschung gehört in der Regel nicht zu den Dienstpflichten.
Wie hoch ist das Lehrdeputat einer LfbA?
Deutlich höher als bei einer Professur, häufig im Bereich von rund 16 bis 24 Semesterwochenstunden, je nach Bundesland und Aufgabe.
Ist eine LfbA-Stelle befristet?
Sie kann dauerhaft oder befristet sein. Sich qualifizierende Beschäftigte werden häufig über das WissZeitVG befristet; reine Lehrkräfte ohne Qualifizierungsziel fallen oft nicht darunter.
Ist eine LfbA eine Professur?
Nein. Die Lehrkraft für besondere Aufgaben ist ausdrücklich keine Professur; ihr Schwerpunkt liegt fast ausschließlich auf der Lehre.
- Deputat, Status, Befristung: Landeshochschulgesetze, Lehrverpflichtungsverordnungen und Vertrags-/Personalpraxis der jeweiligen Hochschule.
- Praxisbeispiele und Einordnung: Universität Duisburg-Essen, Personalrat Wissenschaft: weitere wissenschaftlich Beschäftigte; CAU Kiel Personalrat Wissenschaft: Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
- Abgrenzung: Lehrdeputat, Wiss. Mitarbeiter, Akademischer Rat, Forschungsprofessur.
- Aktuelle Stellen: Promotionsstellen, Professuren.