Gastprofessur: Status, Titelführung, Vergütung und Abgrenzung
Die Gastprofessur holt befristet externe Expertise an die Hochschule — renommierte Forschende anderer Universitäten, internationale Gäste oder herausragende Praktikerinnen und Praktiker. Sie ist eine professorale Tätigkeit auf Zeit, kein dauerhaftes Amt. Wer eingeladen wird, sollte vorab Status, Vergütungsmodell und Titelrechte klären, weil diese je nach Land und Hochschule stark variieren.
Was ist eine Gastprofessur?
Eine Gastprofessorin oder ein Gastprofessor wird gezielt eingeladen, um für einen festgelegten Zeitraum — je nach Land und Hochschule von einem Semester bis zu mehreren Jahren — in Forschung und Lehre mitzuwirken. Im Vordergrund stehen besondere fachliche Expertise, internationale Vernetzung oder die Bereicherung des Lehrangebots. Die Bestellung erfolgt ohne reguläres Berufungsverfahren. Vorausgesetzt werden in der Regel die fachlichen Anforderungen einer Professur (Promotion und weitergehende wissenschaftliche Leistung, etwa Habilitation, oder herausragende Praxis) sowie pädagogische Eignung.
Status und Dienstverhältnis
Gastprofessuren sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. In der Praxis kommen vor allem drei Modelle vor:
- Befristetes Arbeitsverhältnis an der gastgebenden Hochschule — sozialversicherungs- und steuerpflichtig, mit den üblichen tariflichen Regelungen.
- Beurlaubung von der Heimathochschule, die die Bezüge fortzahlt.
- Stipendien- oder förderprogrammgetragene Gastprofessur (z. B. über Drittmittel oder Förderwerke; vgl. Drittmittelstelle).
Ein Beamtenverhältnis wird in der Regel nicht begründet, und es entsteht keine Lebenszeitprofessur. Manche Gastprofessuren sind primär forschungs-, andere lehrorientiert.
Berufungsverfahren? Nein.
Befristete Gastprofessuren sind nicht an ein formelles Berufungsverfahren gebunden: Die Hochschule kann für einen im Voraus begrenzten Zeitraum für bestimmte Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung bestellen. Genau das unterscheidet sie von der regulären W-Professur.
Titelführung
Für die Dauer der Bestellung wird die Bezeichnung „Gastprofessorin"/„Gastprofessor" geführt. Mit Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme der Bestellung erlischt auch die Befugnis zur Führung der Bezeichnung. Ob und wie darüber hinaus der Titel „Professor" geführt werden darf, ist landes- und hochschulabhängig und sollte in der Bestellung geklärt werden.
Vergütung
Es gibt keinen bundeseinheitlichen Vergütungssatz. Je nach Modell trägt die gastgebende Hochschule die Vergütung (orientiert an W2/W3 bzw. an Tarif, vgl. E13 TV-L), die beurlaubende Heimathochschule zahlt fort, oder die Finanzierung läuft über ein Stipendium. Konkrete Beträge gehören in den Vertrag beziehungsweise die Bestellung; pauschale Euro-Angaben verbieten sich, weil die Modelle zu unterschiedlich sind. Vergleichsgrößen: Gehalt Professoren.
Rechte und Pflichten
Welche Rechte mit einer Gastprofessur verbunden sind, ergibt sich aus Landesrecht, Hochschulordnung und Bestellung:
- Lehre: meist ein vereinbartes Lehrangebot (vgl. Lehrdeputat), oft schwerpunktmäßig.
- Prüfungen: in der Regel im Rahmen der eigenen Lehrveranstaltungen.
- Forschung / Betreuung: je nach Ausrichtung und Status; Promotionsbetreuung nicht selbstverständlich.
- Gremien / Mitgliedschaft: abhängig vom Status (Beschäftigung vs. Gaststatus).
- Ausstattung: projekt-/aufgabenbezogen, im Einzelfall zu klären.
Abgrenzung zu anderen Professurformen
| Form | Kern | Berufungsverfahren? |
|---|---|---|
| Gastprofessur | gezielt eingeladene (oft internationale) Expertise auf Zeit | nein |
| Vertretungsprofessur | Überbrückung einer konkreten Vakanz | nein |
| Seniorprofessur | professorale Aufgaben nach dem Ruhestand | nein |
| Honorarprofessur | verliehener Titel, kein Anstellungsverhältnis | nein (Verleihung) |
| Apl. Professur | Titel für habilitierte, fortgesetzt Tätige | nein (Verleihung) |
| Reguläre W-Professur | dauerhafte Stelle, Amtsbezeichnung, volle Ausstattung | ja |
Karrierewert und Risiken
Chancen: internationale Sichtbarkeit, neue Kooperationen, professorale Lehrerfahrung und ein starkes Signal der Berufungsfähigkeit — gerade für Forschende auf dem Weg zur eigenen Professur. Risiken: Befristung ohne Verstetigung, je nach Modell unsichere soziale Absicherung (besonders bei Stipendienmodellen), Umzug und Doppelbelastung neben der Heimatinstitution. Sinnvoll ist die Gastprofessur, wenn sie inhaltlich zur eigenen Strategie passt und der Status (Vergütung, Versicherung, Rechte) sauber geregelt ist.
- Welches Modell: eigene befristete Stelle, Beurlaubung oder Stipendium?
- Vergütung, Sozialversicherung und Krankenversicherung — wer trägt was?
- Welche Bezeichnung darf ich führen — und nur während der Bestellung?
- Lehrumfang, Prüfungsrecht, Betreuungsrecht?
- Gremien-/Mitgliedschaftsstatus?
- Ausstattung, Räume, Mittel?
- Laufzeit, Verlängerung und Rückkehr in die Heimatinstitution?
- Aufenthalts-/Steuerfragen bei internationalen Gastprofessuren?
Häufige Fragen zur Gastprofessur
Was ist eine Gastprofessur?
Eine Gastprofessur ist die befristete Tätigkeit als Professorin oder Professor an einer Hochschule, zu der eine Person gezielt eingeladen wird — etwa renommierte Forschende anderer Hochschulen, internationale Gäste oder herausragende Praktikerinnen und Praktiker. Sie dauert je nach Land und Hochschule von einem Semester bis zu mehreren Jahren und wird ohne reguläres Berufungsverfahren bestellt.
Ist die Gastprofessur ein Beschäftigungsverhältnis?
Das hängt vom Modell ab. Möglich sind ein befristetes Arbeitsverhältnis (sozialversicherungs- und steuerpflichtig), eine Beurlaubung von der Heimathochschule oder eine über ein Stipendium beziehungsweise Förderprogramm getragene Gastprofessur. Ein Beamtenverhältnis wird in der Regel nicht begründet; maßgeblich sind Landesrecht und Bestellung.
Gibt es ein Berufungsverfahren?
Nein. Befristete Gastprofessuren sind nicht an ein formelles Berufungsverfahren gebunden; die Hochschule kann für einen im Voraus begrenzten Zeitraum bestellen. Vorausgesetzt werden in der Regel die fachlichen Anforderungen einer Professur (etwa Promotion und weitergehende wissenschaftliche Leistung oder herausragende Praxis) sowie pädagogische Eignung.
Wird eine Gastprofessur vergütet?
Je nach Ausgestaltung: als vergütete befristete Stelle, über die fortlaufenden Bezüge der beurlaubenden Heimathochschule oder über ein Stipendium. Einen bundeseinheitlichen Satz gibt es nicht; pauschale Euro-Angaben verbieten sich. Maßgeblich sind der Vertrag beziehungsweise die Bestellung.
Darf ich den Titel „Gastprofessor:in“ führen?
Für die Dauer der Bestellung wird die Bezeichnung „Gastprofessorin“ oder „Gastprofessor“ geführt; mit dem Ende der Bestellung entfällt nach Landesrecht in der Regel auch die Befugnis zur Führung der Bezeichnung. Ob und wie darüber hinaus „Professor“ geführt werden darf, richtet sich nach Landesrecht und Hochschule.
Worin unterscheidet sich die Gastprofessur von Vertretungs- und Honorarprofessur?
Die Gastprofessur bringt gezielt zusätzliche, oft internationale Expertise; die Vertretungsprofessur überbrückt eine konkrete Vakanz; beide sind professorale Tätigkeiten auf Zeit. Die Honorarprofessur ist dagegen ein verliehener Titel ohne Anstellungsverhältnis. Die Seniorprofessur knüpft an den Ruhestand an.
- Überblick/Begriff (ergänzend, Sekundärquelle): Übersicht „Gastprofessor" — nur ergänzend, mit Verweisen auf die Landeshochschulgesetze.
- Gesetzliche Verankerung (Primärquelle, amtlich, Beispiel): § 55 LHG Baden-Württemberg (Honorarprofessur; Gastprofessur; Seniorprofessur) (amtliches Landesrechtsportal BW); weitere Länder je LHG zu prüfen.
- Hochschulpraxis (Beispiel): TU Berlin — Zusammenfassung apl./Honorar-/Gastprofessur (PDF).
- Vergleichsgrößen Vergütung (intern): W2/W3-Besoldung, Gehalt Professoren, E13 TV-L.