Gehalt von Professorinnen und Professoren in Deutschland: Alle Zahlen nach Bundesland

Gehalt Professur Stand: 1. Juli 2026

Was verdient ein Professor in Deutschland? Die Antwort ist komplizierter als ein einzelner Betrag, denn das Professorengehalt setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: dem Grundgehalt (abhängig von Besoldungsgruppe und Bundesland), individuell verhandelten Leistungsbezügen, dem Familienzuschlag, gegebenenfalls einem Ortszuschlag und einer jährlichen Sonderzahlung. Da die W-Besoldung Ländersache ist, unterscheiden sich die Grundgehälter zwischen den 16 Bundesländern teilweise um über 1.500 € monatlich. Dieser Beitrag liefert die vollständige Übersicht über alle Gehaltsbestandteile — mit exakten Zahlen für jedes Bundesland.

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1. Grundgehalt W2 und W3 nach Bundesland

Das Grundgehalt bildet die Basis der Professorenbesoldung. Es wird durch die Landesbesoldungsgesetze festgelegt und regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. In einigen Bundesländern gibt es mehrere Erfahrungsstufen, die das Grundgehalt nach Dienstjahren automatisch erhöhen. Die folgende Tabelle zeigt die jeweils niedrigste Stufe (Stufe 1) — Bundesländer mit Stufensystem sind gesondert gekennzeichnet.

W2-Grundgehalt (monatlich, brutto)

BundeslandStufe 1Stufe 2Stufe 3Weitere
Baden-Württemberg7.451 €
Bayern6.824 €7.094 €7.499 €
Berlin7.117 €
Brandenburg7.115 €
Bremen6.030 €
Hamburg6.071 €
Hessen6.988 €7.251 €7.514 €7.778 / 8.041 €
Mecklenburg-Vorpommern6.733 €
Niedersachsen6.915 €
Nordrhein-Westfalen7.052 €
Rheinland-Pfalz6.777 €
Saarland6.921 €
Sachsen6.826 €7.173 €7.520 €7.955 €
Sachsen-Anhalt7.026 €
Schleswig-Holstein6.965 €
Thüringen7.001 €

W3-Grundgehalt (monatlich, brutto)

BundeslandStufe 1Stufe 2Stufe 3Weitere
Baden-Württemberg8.430 €
Bayern8.039 €8.309 €8.646 €
Berlin8.119 €
Brandenburg8.407 €
Bremen7.247 €
Hamburg7.290 €
Hessen7.748 €8.041 €8.348 €8.655 / 8.959 €
Mecklenburg-Vorpommern7.813 €
Niedersachsen7.504 €
Nordrhein-Westfalen7.767 €
Rheinland-Pfalz7.662 €
Saarland8.028 €
Sachsen7.690 €8.146 €8.602 €9.160 €
Sachsen-Anhalt7.777 €
Schleswig-Holstein7.859 €
Thüringen7.892 €

W1-Grundgehalt (Juniorprofessur, Auswahl)

Die Juniorprofessur wird nach W1 besoldet. Da es sich um eine Qualifikationsstelle handelt, liegt das Grundgehalt deutlich unter W2 und W3:

BundeslandW1 Grundgehalt
Baden-Württemberg5.961 €
Bayern5.539 €
Berlin5.455 €
Nordrhein-Westfalen5.409 €
Spitzenreiter und Schlusslichter: Bei W2 liegt Baden-Württemberg mit 7.451 € an der Spitze, Bremen bildet mit 6.030 € das Schlusslicht — eine Differenz von über 1.400 € monatlich. Bei W3 führt Baden-Württemberg (8.430 €), während Bremen mit 7.247 € den niedrigsten Wert aufweist. Wichtig: Das Grundgehalt allein sagt wenig über das tatsächliche Gesamtgehalt aus, da Leistungsbezüge und Zulagen erheblich variieren.

2. Erfahrungsstufen in der W-Besoldung

Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012, das die W-Besoldung in Hessen als verfassungswidrig zu niedrig einstufte, haben viele Bundesländer ihre Besoldungsgesetze reformiert. Ein zentrales Element dieser Reformen sind Erfahrungsstufen, die das Grundgehalt nach Dienstjahren automatisch erhöhen — ähnlich dem Stufensystem bei Tarifbeschäftigten nach TV-L.

Allerdings haben nicht alle Bundesländer ein Stufensystem eingeführt. In vielen Ländern gibt es weiterhin nur ein einziges, pauschales Grundgehalt (eine Stufe). Die wichtigsten Modelle im Überblick:

Bayern: 3 Stufen

  • Stufe 1: Ab Berufung
  • Stufe 2: Nach 3 Jahren Dienstzeit (W2: +270 €, W3: +270 €)
  • Stufe 3: Nach 6 Jahren Dienstzeit (W2: weitere +405 €, W3: weitere +337 €)

Brandenburg: Keine Erfahrungsstufen

  • Brandenburg hat keine Erfahrungsstufen bei W-Besoldung. Das Grundgehalt ist pauschal: W2 7.115 €, W3 8.407 € (Anlage 4 BbgBesG, Stand Oktober 2024).
  • Gehaltssteigerungen sind nur über Leistungsbezüge möglich.
  • Dafür hat Brandenburg sehr hohe Kinderzuschläge (377 € pro Kind) bei abgeschafftem Ehegattenzuschlag.

Hessen: 5 Stufen

  • Hessen hat das differenzierteste System mit fünf Erfahrungsstufen im 5-Jahres-Rhythmus. Das W2-Grundgehalt steigt von 6.988 € (Stufe 1) auf 8.041 € (Stufe 5), das W3-Grundgehalt von 7.748 € auf 8.959 €.
  • Aufstieg: Stufe 2 nach 5 Dienstjahren seit Berufung, Stufe 3 nach 10 Jahren seit Berufung, Stufe 4 nach 15 Jahren seit Berufung, Stufe 5 nach 20 Jahren seit Berufung.

Sachsen: 4 Stufen (W2 und W3)

  • Sachsen bietet für W2 vier Stufen: 6.826 / 7.173 / 7.520 / 7.955 €.
  • W3 hat ebenfalls vier Stufen: 7.690 / 8.146 / 8.602 / 9.160 €.
  • Aufstieg jeweils im 5-Jahres-Rhythmus (§ 33 SächsBesG).
  • Achtung: Sachsen hat keine Sonderzahlung für Beamte (seit 2011 abgeschafft).

Alle anderen Bundesländer: 1 Stufe (pauschal)

In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es keine Erfahrungsstufen. Das Grundgehalt bleibt über die gesamte Laufbahn gleich — Gehaltssteigerungen sind hier nur über Leistungsbezüge oder allgemeine Besoldungsanpassungen möglich.

Praxishinweis: Das Fehlen von Erfahrungsstufen bedeutet nicht automatisch ein niedrigeres Gesamtgehalt. Länder ohne Stufensystem haben die Grundgehälter häufig auf einem höheren Niveau festgesetzt (z. B. Baden-Württemberg mit 7.451 € W2), während Länder mit Stufen bei einem niedrigeren Einstiegswert beginnen.

3. Leistungsbezüge — der wichtigste variable Gehaltsbestandteil

Das Grundgehalt ist nur die halbe Wahrheit. Der eigentlich entscheidende Unterschied zwischen Professorengehältern entsteht durch die Leistungsbezüge. Sie werden individuell verhandelt und können das Gehalt um mehrere tausend Euro monatlich erhöhen. Es gibt drei Arten:

Berufungsleistungsbezüge

Diese werden bei der Berufungsverhandlung zwischen dem neu berufenen Professor und der Hochschulleitung vereinbart. Sie sind der mit Abstand wichtigste Hebel zur Gehaltsgestaltung. Wer einen Ruf erhält, sollte diesen Spielraum nutzen — spätere Erhöhungen sind deutlich schwieriger zu erreichen. Berufungsleistungsbezüge können befristet oder unbefristet gewährt werden.

Besondere Leistungsbezüge

Diese werden für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung vergeben. Typische Kriterien sind hohe Drittmitteleinwerbung, hochrangige Publikationen, exzellente Lehrevaluationen oder erfolgreiche Betreuung von Promotionen. Die Vergabe erfolgt in der Regel befristet auf 3–5 Jahre.

Funktionsleistungsbezüge

Für die Übernahme besonderer Ämter in der akademischen Selbstverwaltung — etwa als Dekan/in, Prorektor/in oder Studiengangsleitung — gibt es zusätzliche Funktionsbezüge. Diese entfallen mit dem Ende der jeweiligen Funktion.

Wie hoch sind die Leistungsbezüge?

Während die Grundgehälter landesscharf festgelegt sind, gibt es für die Leistungsbezüge keine belastbare amtliche Statistik je Bundesland: Sie werden bei jeder Berufung individuell verhandelt und hängen von Hochschule, Fach, Verhandlungsposition und übernommenen Ämtern ab. Als grobe bundesweite Orientierung nennt der Deutsche Hochschulverband (DHV) rund 850 € (W2) bzw. 1.600 € (W3) — bei einer realen Spannweite von 0 € bis über 4.000 €. In stark nachgefragten Fächern wie Informatik, Medizin oder BWL sind bei W3 Leistungsbezüge von über 3.000 € monatlich möglich. Maßgeblich ist immer die konkrete Berufungsverhandlung.

Belastbar statt scheingenau: Eine isolierte Leistungsbezugs-Statistik pro Bundesland existiert nicht. Belegbar ist hingegen die reale Durchschnittsbesoldung (Grundgehalt + Stufen + Leistungsbezüge + Zulagen zusammen): nach einer Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV (Forschung & Lehre 11/2023, Datenstand 06/2022) bundesweit rund 7.400 € (W2) bzw. 9.530 € (W3) brutto/Monat. Details und 16-Länder-Tabelle im Eintrag Leistungsbezüge.
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4. Familienzuschlag nach Bundesland

Verbeamtete Professoren erhalten als Beamte auf Lebenszeit einen Familienzuschlag, der sich nach Familienstand und Kinderzahl richtet. Dieser Zuschlag ist unabhängig von der Besoldungsgruppe — ein W2-Professor erhält denselben Familienzuschlag wie ein W3-Professor. Die Beträge unterscheiden sich allerdings erheblich zwischen den Bundesländern.

Ehegattenzuschlag (Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaft)

BundeslandEhegattenzuschlagAnmerkung
Baden-Württemberg175,51 €
Bayern85,11 €Niedriger, da zusätzlich OFZ
Berlin176,44 €
Brandenburg0,00 €Abgeschafft!
Bremen165,40 €
Hamburg165,40 €
Hessen165,40 €
Mecklenburg-Vorpommern165,40 €
Niedersachsen165,40 €
Nordrhein-Westfalen165,40 €
Rheinland-Pfalz0,00 €Abgeschafft!
Saarland165,40 €
Sachsen165,40 €
Sachsen-Anhalt165,40 €
Schleswig-Holstein165,40 €
Thüringen165,40 €

Kinderzuschlag

Bundesland1. Kind2. Kind3.+ Kind
Baden-Württemberg153,45 €153,45 €989 €
Bayern252,35 €252,35 €800 €
Berlin124,84 €124,84 €400 €
Brandenburg377,16 €377,16 €888 €
Bremen124,84 €124,84 €400 €
Hamburg124,84 €124,84 €905 €
Hessen124,84 €124,84 €400 €
Mecklenburg-Vorpommern124,84 €124,84 €400 €
Niedersachsen124,84 €124,84 €400 €
Nordrhein-Westfalen124,84 €124,84 €400 €
Rheinland-Pfalz300,00 €300,00 €800 €
Saarland124,84 €124,84 €400 €
Sachsen124,84 €124,84 €400 €
Sachsen-Anhalt124,84 €124,84 €400 €
Schleswig-Holstein124,84 €124,84 €400 €
Thüringen124,84 €124,84 €400 €
Brandenburg und Rheinland-Pfalz — Sondermodell: Beide Länder haben den Ehegattenzuschlag komplett abgeschafft. Im Gegenzug sind die Kinderzuschläge deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Brandenburg zahlt 377,16 € pro Kind (statt der üblichen ca. 125 €), Rheinland-Pfalz 300 €. Für Familien mit Kindern kann dieses Modell im Ergebnis sogar vorteilhafter sein als der klassische Ehegattenzuschlag.

5. Bayern: Ortszuschlag (Ballungsraumzulage)

Eine bayerische Besonderheit ist der Orts- und Familienzuschlag (OFZ), auch Ballungsraumzulage genannt. Beamte, die in Gemeinden mit besonders hohen Lebenshaltungskosten arbeiten, erhalten eine monatliche Zulage. Die Höhe hängt von der Mietstufe des Dienstorts, dem Familienstand und der Kinderzahl ab. Für bayerische Hochschulstandt wirkt sich der OFZ wie folgt aus:

Ballungsraumzulage an bayerischen Hochschulstandorten

StandortLedigVerheiratetVerh. + 1 Kind
München (LMU, TUM)165,59 €165,59 €763 €
München + 1 Kind (ledig)531 €
Erlangen, Regensburg, Ingolstadt0 €109 €384 €
Nürnberg, Augsburg, Bamberg0 €0 €361 €
Würzburg, Passau0 €0 €361 €
Amberg, Bayreuth, Coburg, Schweinfurt0 €0 €0 €

Die höchste Ballungsraumzulage erhalten Professoren in München. Für einen verheirateten Professor mit einem Kind an der LMU oder TUM beträgt der OFZ 763 € monatlich — ein erheblicher Betrag, der die hohen Münchner Lebenshaltungskosten zumindest teilweise kompensiert. Standorte außerhalb der Ballungsräume — etwa Bayreuth, Coburg oder Amberg — erhalten dagegen überhaupt keinen OFZ.

Wichtig für die Berufungsentscheidung: Der OFZ kann bei der Wahl zwischen zwei bayerischen Hochschulen den Ausschlag geben. Ein verheirateter Professor mit Kind, der einen Ruf nach München und einen nach Bayreuth vergleicht, verdient in München allein durch den OFZ 763 € mehr im Monat — über 9.000 € im Jahr. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten in München (insbesondere Miete) auch um ein Vielfaches höher.

6. Sonderzahlung / Weihnachtsgeld nach Bundesland

Zusätzlich zum monatlichen Gehalt erhalten Professoren in den meisten Bundesländern eine jährliche Sonderzahlung (früher „Weihnachtsgeld“). Die Regelungen sind extrem heterogen — einige Länder zahlen einen Prozentsatz des Dezember-Bruttos, andere einen Festbetrag, und manche haben die Sonderzahlung komplett in die reguläre Besoldung integriert:

BundeslandSonderzahlungAnmerkung
Baden-WürttembergkeineIn die reguläre Besoldung integriert
Bayern65 %Vom Dezember-Brutto
Berlin1.350 €Festbetrag
Brandenburg21 €/MonatAls monatlicher Zuschlag
Bremen50 %Vom Dezember-Brutto
HamburgkeineIn die reguläre Besoldung integriert
Hessen5 %Vom Jahresbrutto (als Monatszulage)
Mecklenburg-Vorpommern30 %Vom Dezember-Brutto
Niedersachsen45 %Vom Dezember-Brutto
Nordrhein-Westfalen30 %Vom Dezember-Brutto
Rheinland-PfalzkeineIn die reguläre Besoldung integriert
Saarland40 %Vom Dezember-Brutto
Sachsen0 %Keine Sonderzahlung (seit 2011 abgeschafft)
Sachsen-AnhaltkeineIn die reguläre Besoldung integriert
Schleswig-Holstein30 %Vom Dezember-Brutto
Thüringen30 %Vom Dezember-Brutto
Bayern vorne: Mit 65 % vom Dezember-Brutto bietet Bayern die mit Abstand höchste Sonderzahlung. Für einen W3-Professor mit Leistungsbezügen und einem Dezember-Brutto von rund 11.000 € bedeutet das eine Sonderzahlung von über 7.000 €. In Ländern wie Baden-Württemberg, Hamburg oder Rheinland-Pfalz gibt es dagegen kein separates Weihnachtsgeld — dort wurde die Sonderzahlung bereits rechnerisch in die erhöhten monatlichen Bezüge eingearbeitet.

7. Gesamtgehalt: Drei Beispielrechnungen

Um ein realistisches Bild des tatsächlichen Professorengehalts zu vermitteln, hier drei konkrete Beispiele. Alle Angaben sind Bruttowerte pro Monat. Die angesetzten Leistungsbezüge sind Beispielannahmen (keine amtliche Per-Land-Statistik) — tatsächlich werden sie individuell verhandelt.

Beispiel 1: W2-Professur in München, verheiratet, 2 Kinder

PositionBetrag
Grundgehalt W2, Stufe 16.824 €
Leistungsbezüge (Beispielannahme)+1.800 €
Familienzuschlag (Ehegatte)+85 €
Familienzuschlag (2 Kinder)+505 €
Ballungsraumzulage München (verh. + 2 Kinder)+1.050 €
Brutto monatlich~10.264 €
+ Sonderzahlung (65 % im Dez.)+6.672 €/Jahr
Brutto Jahresgehalt~129.840 €

Beispiel 2: W3-Professur in Berlin, ledig, keine Kinder

PositionBetrag
Grundgehalt W38.119 €
Leistungsbezüge (Beispielannahme)+1.500 €
Familienzuschlag0 €
Ortszuschlag0 €
Brutto monatlich~9.619 €
+ Sonderzahlung (Festbetrag)+1.350 €/Jahr
Brutto Jahresgehalt~116.778 €

Beispiel 3: W2-Professur in Bremen, verheiratet, 1 Kind

PositionBetrag
Grundgehalt W26.030 €
Leistungsbezüge (Beispielannahme)+1.000 €
Familienzuschlag (Ehegatte)+165 €
Familienzuschlag (1 Kind)+125 €
Ortszuschlag0 €
Brutto monatlich~7.320 €
+ Sonderzahlung (50 % im Dez.)+3.660 €/Jahr
Brutto Jahresgehalt~91.500 €
Fazit der Beispiele: Zwischen dem W2-Professor in München (Familie, ~129.840 € brutto/Jahr) und dem W2-Professor in Bremen (Familie, ~91.500 € brutto/Jahr) liegen über 38.000 € Unterschied jährlich — bei gleicher Besoldungsgruppe. Allerdings ist München auch eine der teuersten Städte Deutschlands, sodass der Unterschied in der Kaufkraft geringer ausfällt.

8. Verbeamtung und Netto: Was bleibt übrig?

Die meisten Professoren in Deutschland werden als Beamte auf Lebenszeit eingestellt. Das hat erhebliche Auswirkungen auf das Nettogehalt, denn Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen erhalten sie:

  • Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt 50–70 % der Krankheitskosten (abhängig von Familienstand und Kinderzahl). Für die verbleibenden 30–50 % schließen Beamte eine private Restkostenversicherung ab, die deutlich günstiger ist als eine volle PKV. Typische Kosten: 250–500 € monatlich (abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Tarifoption).
  • Pension statt Rente: Nach mindestens 5 Dienstjahren besteht Anspruch auf Ruhegehalt. Der Pensionshöchstsatz liegt bei 71,75 % des letzten Grundgehalts (zzgl. ruhegehaltfähiger Leistungsbezüge). Das ist in der Regel deutlich mehr als eine gesetzliche Rente.

Durch den Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge liegt das Nettogehalt verbeamteter Professoren bei gleichem Brutto rund 15–20 % höher als bei Angestellten. Grobe Faustformel: Von einem Brutto von 9.000 € (Steuerklasse III, 2 Kinder) bleiben einem verbeamteten Professor nach Steuern und PKV etwa 6.800–7.200 € netto.

Tipp: Für eine präzise Netto-Berechnung empfehlen wir unseren Gehaltsrechner für Beamte. Dort können Sie Bundesland, Besoldungsgruppe, Steuerklasse und PKV-Beitrag individuell eingeben.

Häufige Fragen zum Professorengehalt in Deutschland

Was verdient ein Professor in Deutschland?

Professorinnen und Professoren werden nach der W-Besoldung bezahlt – überwiegend in den Gruppen W2 und W3. Das Gehalt besteht aus einem festen Grundgehalt, individuell verhandelten Leistungsbezügen und – je nach Familienstand – dem Familienzuschlag. Die Höhe ist Ländersache und unterscheidet sich deutlich; die konkreten Grundgehälter je Bundesland stehen auf den Landesseiten, ein individuelles Netto liefert der Gehaltsrechner.

Warum verdienen Professorinnen und Professoren je nach Bundesland unterschiedlich?

Die W-Besoldung ist Ländersache – jedes Bundesland legt Grundgehalt, Leistungsbezüge und Sonderzahlung eigenständig fest. Die konkreten Beträge und Besonderheiten stehen auf den jeweiligen Landesseiten (z. B. Professorengehalt Bayern, Berlin oder NRW).

Was sind Leistungsbezüge in der W-Besoldung?

Leistungsbezüge sind der wichtigste variable Bestandteil der Professorenbesoldung. Sie werden bei der Berufung sowie für besondere Leistungen in Forschung, Lehre und Funktionen individuell verhandelt und kommen zum Grundgehalt hinzu.

Gibt es Weihnachtsgeld für Professoren?

Das hängt vom Bundesland ab. Verbeamtete Professorinnen und Professoren erhalten die jährliche Sonderzahlung der Landesbeamtinnen und Landesbeamten – manche Länder zahlen keine, andere bis zu 50 % des Dezember-Bruttos – die konkrete Regelung steht auf der jeweiligen Landesseite. Angestellte fallen unter die Jahressonderzahlung des TV-L.

Wie viel bleibt vom Professorengehalt netto?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab und lässt sich nicht pauschal angeben. Einen individuellen Wert liefert der Gehaltsrechner.