Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES): Stipendium und Promotionsförderung

Karriere Gehalt Von Aktualisiert: 3. September 2026

Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk, kurz ELES, ist das jüdische unter den 13 Begabtenförderungswerken des Bundes. Für Promovierende ist es aus zwei Gründen bemerkenswert: Es ist bei der Zugehörigkeitsfrage das offenste der vier weltanschaulich gebundenen Werke — und es hat die niedrigsten formalen Hürden: ein Gutachten statt zwei, Bewerbung auch ohne Promotionszulassung, sechs Monate Zeit, die Zusage anzunehmen.

Was ist das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk?

Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e. V. mit Sitz in Berlin fördert nach eigener Darstellung „hochmotivierte und engagierte jüdische Studierende und Promovierende – sowie Promovierende mit einem jüdischen Forschungsthema“. Es verbindet „akademische Exzellenz mit Engagement für die jüdische Gemeinschaft“, mit dem Ziel: „So entsteht eine neue jüdische Intellektualität in Deutschland und Europa: traditionsbewusst und weltoffen.“

Nach eigener Angabe nimmt das Werk jährlich rund 60 Studierende und etwa 20 Promovierende neu auf; das Ehemaligen-Netzwerk umfasst rund 1.200 Personen, die Geförderten organisieren sich in acht Regionalgruppen. Damit gehört ELES in der Promotionsförderung zu den kleinsten Werken — auf demselben Niveau wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Den Bestand geförderter Personen haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden, ebenso wenig eine Bewerberzahl.

Muss ich jüdisch sein?

Die Antwort besteht aus drei Sätzen, die das Werk selbst veröffentlicht — und sie ist offener, als die Frage vermuten lässt.

Erstens, zur Regel und ihrer Reichweite: „Wir fördern fachlich ausgewiesene jüdische Promovierende in allen Themenbereichen und allen Disziplinen (außer Medizin). Patrilinearität erkennen wir an. Nichtjüdische Promovierende können sich mit Forschungsprojekten im Inland bewerben, die jüdische Themen zum Inhalt haben.

Zweitens, zur Frage, wie streng geprüft wird: „Wir wägen die drei Kriterien im Gesamtbild ab – wobei eine aktive Ausübung des jüdischen Glaubens nicht erfüllt sein muss. […] Wir geben auch gern allen Glaubensrichtungen im breiten Spektrum der jüdischen Gemeinschaft Platz und regen den innerjüdischen Diskurs an.“

Drittens, zum Nachweis: Verlangt wird keine Mitgliedsbescheinigung, sondern eine Referenz. „Eine solche Referenz soll einmal mehr Ihre Motivation für die Bewerbung bei ELES unterstreichen und uns helfen, Ihre Berührung mit dem Judentum zu erkennen. Sind Sie Mitglied einer Gemeinde, kann diese Referenz bspw. vom Rabbiner ausgestellt werden. Nicht-jüdische Bewerber*innen können Referenzen aus dem wissenschaftlichen Bereich (bspw. aus der Judaistik) einreichen. Auch Institutionen zur Bekämpfung von Antisemitismus werden akzeptiert.

Für nichtjüdische Promovierende mit jüdischem Thema Wer zu jüdischer Geschichte, Judaistik, Antisemitismusforschung oder jüdischer Gegenwart in Deutschland promoviert, kann sich hier bewerben, auch ohne selbst jüdisch zu sein — vorausgesetzt, das Vorhaben wird im Inland bearbeitet. Für eine dauerhaft im Ausland durchgeführte Promotion gilt das nicht: Dort fördert ELES nach eigener Angabe ausschließlich jüdische Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Zum Vergleich der weltanschaulich gebundenen Werke: Das Cusanuswerk setzt die katholische Kirchenmitgliedschaft voraus und prüft sie in einem eigenen Gespräch mit der Hochschulpastoral; das Evangelische Studienwerk Villigst verlangt die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche, kennt aber eine ausdrückliche Ausnahme und prüft schriftlich; das Avicenna-Studienwerk richtet seinen Förderzweck an muslimische Studierende, führt die Religion aber nicht in seiner Voraussetzungsliste.

Wie gut müssen die Noten sein?

ELES sagt es ausdrücklich: „Von unseren Bewerber*innen erwarten wir sehr gute Schul- und Studienleistungen. Abschlussnoten sind jedoch nur ein Kriterium unter weiteren. Ebenso großen Wert legen wir auf gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung im zivilgesellschaftlichen Rahmen. Darüber hinaus beurteilen wir jede Bewerbung individuell und in ihrem biographischen Gesamtzusammenhang. Von einer Mindestzugangsnote sehen wir daher ab.

Damit gehört ELES zu den drei Werken, die eine Mindestnote ausdrücklich ablehnen — neben der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Avicenna-Studienwerk. Der Gegenpol ist Villigst mit der einzigen veröffentlichten Schwelle im Feld; alle Formeln nebeneinander stehen im Stipendien-Überblick.

Was zählt als Engagement — und wie weise ich es nach?

Die Beispielliste ist bewusst breit: gemeint sei „der Einsatz innerhalb der jüdischen Gemeinschaft […], aber auch der Einsatz im sozialen oder zivilgesellschaftlichen Bereich, in der Jugendarbeit oder in studentischen Organisationen. Auch die Unterstützung in Kitas und Elterninitiativen, in der Nachbarschaft oder als Hausaufgabenhilfe können als besonderes gesellschaftliches Engagement gewertet werden.

Praktisch wichtiger ist, wie ELES den Nachweis regelt — hier unterscheidet es sich deutlich von der Hanns-Seidel-Stiftung, die ausschließlich bestätigte Engagements zählt: „In diesem Fall können Sie ggf. auf Erwähnungen in der Presse oder Informationen in den sozialen Medien zurückgreifen, die Sie in Ihrer Bewerbung ggf. verlinken können. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um ausführliche Erläuterungen zu Art, Umfang, Dauer sowie Ziele/Erfolge Ihrer Tätigkeit in einem Text (max. 1 Seite).“ Wer sein Engagement nicht bescheinigen lassen kann, hat hier also einen Weg.

Umgekehrt formuliert das Werk auch Erwartungen an die Geförderten: „Darüber hinaus erwarten wir, dass sich unsere Stipendiat*innen regelmäßig mit den Mentor*innen austauschen, sich an der ideellen Förderung und den stipendiatischen Strukturen sowie – nach dem Ende der Förderung – aktiv im Ehemaligen-Netzwerk beteiligen.“

Wer wird gefördert — und wer nicht?

Gefördert werden Promovierende aller Disziplinen außer Medizin, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zur Promotion zugelassen sind — bei deutscher Staatsbürgerschaft auch in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz, „in begründeten Fällen auch an einer außereuropäischen Hochschule“. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland promoviert, muss für die Dauer der Förderung den Wohnsitz in Deutschland haben.

Die großzügigste Regel im ganzen Feld betrifft die Zulassung: Auf die Frage, ob man sich ohne Promotionszulassung bewerben kann, antwortet ELES: „Ja. Sie haben bis sechs Monate nach Aufnahme der Förderung Zeit, eine Promotionszulassung nachzureichen.“ Bei der Friedrich-Naumann-Stiftung muss die auflagenfreie Zulassung schon zur Bewerbung vorliegen.

Weitere Punkte, jeweils im Wortlaut des Werks:

  • Anfangsphase: Die Bewerbung „sollte daher in der Anfangsphase der Erarbeitung der Dissertation erfolgen“.
  • Abstandsfrist fünf Jahre: Der letzte Studienabschluss „sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen“ — berücksichtigt werden „besondere Umstände in der Biografie sowie Betreuungszeiten für die Pflege von Kindern oder Angehörigen“.
  • Kein Mindestalter: „Von einem Mindestalter sehen wir ab.“
  • Deutsch B2, nachzuweisen „spätestens mit Stipendienbeginn“; wer einen deutschen Schulabschluss oder einen deutschsprachigen Bachelor beziehungsweise Master hat, braucht keinen Nachweis.
  • Keine Teilzeitpromotion. „Die Förderung versteht sich als materielle Absicherung einer Vollzeitpromotion. Kombinationen mit anderen nebenberuflichen Tätigkeiten, Teilzeitbeschäftigungen oder Ausbildungsgängen sind nicht bzw. nur in sehr geringem zeitlichem Umfang möglich.“ Eine berufsbegleitende Promotion ist damit ausgeschlossen.
  • Keine Abschlussförderung — und das Werk definiert den Begriff so konkret wie sonst nur die Hans-Böckler-Stiftung: wenn zu Beginn der Förderung bereits eine zweijährige Stipendienförderung bestand, die Person 24 Monate eine Qualifikations- oder Projektstelle hatte oder die Promotion innerhalb eines Jahres abschließbar ist.
  • Parallelbewerbungen sind erlaubt: „Grundsätzlich sind Bewerbungen möglich, auch wenn parallel eine weitere Bewerbung bei einer anderen Stiftung läuft.“ Wer allerdings bei einem anderen Werk in der Studienförderung war, soll im Motivationsschreiben „unbedingt kenntlich“ machen, „warum Sie von ELES und nicht von Ihrem ursprünglichen Begabtenförderungswerk gefördert werden wollen“.
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Wie und wann bewerbe ich mich?

Es gibt zwei Fenster im Jahr, und der Vorlauf ist lang: „Zwischen dem 1. und 31. März sind Bewerbungen für ein Stipendium ab 1. Oktober des gleichen Jahres möglich. Vom 1. bis 30. September können Sie sich für ein Stipendium mit Aufnahme zum 1. April des Folgejahres bewerben.“ Zwischen Bewerbung und Förderbeginn liegen damit rund sieben Monate.

Die Freischaltung braucht Zeit „Bitte beachten Sie, dass Sie ohne vorherige Registrierung und Freischaltung Ihre Bewerbung online nicht bearbeiten können. Die Freischaltung […] erfolgt nur an Werktagen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. An (jüdischen) Feiertagen kann es ggf. zu Verzögerungen kommen.“ Wer sich erst am letzten Tag des Fensters registriert, kommt womöglich gar nicht mehr ins Portal.

Zur Bewerbung gehören ein Exposé von höchstens zehn Seiten — einschließlich Literaturverzeichnis und Zeitplan —, eine vorläufige Gliederung, ein Motivationsschreiben, ein narrativer Lebenslauf von höchstens zwei Seiten, ein tabellarischer Lebenslauf, Nachweise über gesellschaftliches Engagement, die schriftliche Referenz einer jüdischen Institution und ein akademisches Gutachten der Betreuung auf dem Formular des Werks, das „von den Betreuenden direkt per Post oder E-Mail an ELES geschickt werden“ muss. Wie ein Exposé aufgebaut wird: Exposé für die Dissertation.

Dass nur ein akademisches Gutachten verlangt wird, ist im Feld einmalig — alle anderen hier geprüften Werke verlangen zwei. Auch der Exposé-Umfang ist knapper, als er zunächst wirkt: Zehn Seiten inklusive Literatur und Zeitplan sind weniger als die fünf bis zehn Seiten der Konrad-Adenauer-Stiftung zuzüglich Literaturverzeichnis.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Für die Promotionsförderung beschreibt ELES drei Phasen. Zuerst das fristgerechte Einreichen aller Unterlagen samt Gutachterformular, jüdischer Referenz und Engagement-Nachweis. Dann sichten Mitarbeitende des Studienwerks die Bewerbungen „hinsichtlich der formalen Förderfähigkeit“. In der dritten Phase gehen sie „an jeweils drei Fachgutachter*innen mit der Bitte um Begutachtung […], wobei eine der drei Personen mit dem*r Bewerber*in ein persönliches Auswahlgespräch führt. Die Fachgutachter*innen verfassen im Anschluss eine schriftliche Stellungnahme und geben eine Empfehlung für oder gegen eine Aufnahme ab.“

Das ist die intensivste fachliche Begutachtung unter den geprüften Werken: ein Gutachten bei der Bewerbung, drei im Verfahren. Ein Auswahlseminar mit Gruppendiskussion gibt es in der Promotionsförderung nicht — wohl aber in der Studienförderung, wo „zwei Einzelgespräche und eine Gruppendiskussion mit insgesamt drei Auswahlkommissionsmitgliedern“ stattfinden und „die Frage für die Gruppendiskussion […] erst unmittelbar vor der Diskussion den Bewerber*innen bekanntgegeben“ wird. Über die Entscheidungen in den einzelnen Stufen wird jeweils benachrichtigt; ob es bei einer Absage eine individuelle Begründung gibt und ob eine Wiederbewerbung möglich ist, haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden.

Wie viel Geld gibt es, und wie lange?

ELES nennt die Beträge selbst: „Ab Oktober 2025 beträgt der monatliche Fördersatz 1.650 Euro. Hinzu kommen 100 Euro Forschungskostenpauschale. Hinzu kommen Zuschüsse zur Krankenversicherung, familienfreundliche Zuschläge und weitere Verlängerungsoptionen für Promovierende mit Kind sowie Auslandszuschläge für Forschungsaufenthalte.“ Und, in dieser Klarheit bei keinem der zwölf anderen geprüften Werke: „Der Fördersatz wird unabhängig vom Eltern- und Partner*inneneinkommen berechnet.“ Herleitung und Vergleich der Sätze: Promotionsstipendium.

Zur Dauer: „Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von drei Jahren vergeben. Zum Abschluss der Promotion besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Verlängerung um weitere sechs Monate.“ Und der Start ist flexibel: „Das Stipendium muss nicht sofort nach Bewilligung angetreten werden. Die Zusage gilt für maximal sechs Monate. Innerhalb dieser Frist muss das Stipendium angetreten werden.“ Auch das ist großzügiger als bei den meisten Werken.

Für die Nebentätigkeit nennt ELES keine Stundenzahl, sondern nur die qualitative Grenze („nicht bzw. nur in sehr geringem zeitlichem Umfang“); maßgeblich sind die Bundesgrenzen — höchstens ein Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in Forschung und Lehre oder höchstens fünf Wochenstunden sonstiger Erwerbstätigkeit. Stipendien können nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind; die Prüfung obliegt dem zuständigen Finanzamt. Der Vergleich mit einer bezahlten Stelle: Stipendium oder Stelle.

Was bietet ELES außer Geld?

Begleitet werden die Geförderten von Referentinnen und Referenten, von Mentorinnen und Mentoren, die „ein breites Spektrum an Hochschulen und Studienschwerpunkten“ abdecken, und von Vertrauensdozentinnen und -dozenten. Inhaltlich arbeitet das Werk mit Kollegs „zur gemeinsamen Bearbeitung von Schlüsselthemen der jüdischen Gemeinschaft sowie Angebote zur gemeinsamen religiösen Praxis“; für Promovierende gibt es ein jährliches Forum „das die Möglichkeit zum fachlichen und strukturellen Austausch sowie zur Vernetzung bietet“.

Die stipendiatische Mitbestimmung ist stark ausgebaut: Alle Geförderten dürfen Programmvorschläge für das Jahresprogramm einbringen; acht Regionalgruppen wählen Sprecherinnen und Sprecher, die zusammen mit den Promovierendenvertretungen den Stipendiatischen Rat bilden, und die Gesamtsprecherinnen und -sprecher sind „voll stimmberechtigte Mitglieder des Beirats sowie des Programmausschusses“.

Werkübergreifend wichtig: Bei ELES sind die Vertreterinnen und Vertreter der Promovierenden-Initiative stimmberechtigte Mitglieder des Stipendiatischen Rates. In dieser Initiative „kommen Vertreter*innen aller Begabtenförderungswerke zusammen, um über die Belange der Promovierenden zu diskutieren und Veränderungen gegenüber dem Mittelgeber zu bewirken“ — sie ist die gemeinsame Interessenvertretung der Promovierenden aller 13 Werke. Neben der Begabtenförderung führt ELES weitere Programme, darunter das Jewish Future Forum für Rabbinats- und Kantoratsstudierende, ein Programm für jüdische Studierende aus aller Welt und eines für israelische Studierende an Berliner Hochschulen.

Für wen passt ELES — und für wen nicht?

Position der Redaktion Unter den vier weltanschaulich gebundenen Werken hat ELES nach unserer Einschätzung die geringsten formalen Hürden bei der Zugehörigkeit: Patrilinearität wird anerkannt, eine aktive Glaubenspraxis ist ausdrücklich nicht nötig, und geprüft wird über eine Referenz statt über einen Mitgliedsnachweis. Wer sich wegen der Konfessionsfrage nicht bewirbt, sollte diese drei Regeln zuerst gelesen haben. Für nichtjüdische Promovierende mit einem Thema aus Judaistik, jüdischer Geschichte, Antisemitismusforschung oder jüdischer Gegenwart ist ELES eine reale Option, die in den von uns geprüften Stipendienübersichten nicht auftaucht. Und die Kombination aus nur einem Gutachten, Bewerbung ohne Promotionszulassung und sechs Monaten Annahmefrist macht ELES zum formal zugänglichsten der 13 Werke für alle, die noch nicht alles beisammen haben. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Das Nadelöhr ist eng — rund 20 Promotionsstipendien im Jahr —, und die Portal-Freischaltung nur werktags zwischen 10 und 16 Uhr ist der Termin-Tipp, an dem die meisten Fristen scheitern dürften.

Passend für jüdische Promovierende aller Fächer außer Medizin, für nichtjüdische Promovierende mit jüdischem Forschungsthema im Inland, für alle in der Anfangsphase der Dissertation und für alle, die ihre Zulassung noch nicht in der Hand haben. Nicht der richtige Adressat ist ELES für medizinische Promotionen, für Teilzeit- und berufsbegleitende Vorhaben, für Abschlussförderungen — und für nichtjüdische Bewerberinnen und Bewerber, die dauerhaft im Ausland promovieren wollen.

Häufige Fragen

Können sich auch nichtjüdische Promovierende bei ELES bewerben?

Ja, mit Forschungsprojekten im Inland, die jüdische Themen zum Inhalt haben. Als Referenz genügen dann wissenschaftliche Referenzen, etwa aus der Judaistik, oder Referenzen von Institutionen zur Bekämpfung von Antisemitismus. Für eine dauerhaft im Ausland durchgeführte Promotion gilt diese Öffnung nicht.

Muss ich für ein ELES-Stipendium meinen Glauben praktizieren?

Nein. Das Werk schreibt ausdrücklich, dass „eine aktive Ausübung des jüdischen Glaubens nicht erfüllt sein muss“, und gibt „allen Glaubensrichtungen im breiten Spektrum der jüdischen Gemeinschaft Platz“. Patrilinearität wird anerkannt.

Kann ich mich bei ELES ohne Promotionszulassung bewerben?

Ja. ELES lässt bis sechs Monate nach Aufnahme der Förderung Zeit, die Promotionszulassung nachzureichen — das ist die großzügigste Regel unter den Werken, die wir geprüft haben.

Wie viele Gutachten verlangt ELES?

Für die Bewerbung genügt ein akademisches Gutachten der Betreuung, auf dem Formular des Werks und direkt von der betreuenden Person an ELES geschickt. Im Verfahren begutachten dann drei Fachgutachterinnen oder Fachgutachter die Bewerbung; eine dieser Personen führt auch das Auswahlgespräch.

Wie lang darf das Exposé bei ELES sein?

Höchstens zehn Seiten — und zwar einschließlich Literaturverzeichnis und Zeitplan. Dazu kommen eine vorläufige Gliederung, ein Motivationsschreiben und ein narrativer Lebenslauf von höchstens zwei Seiten.

Muss ich das ELES-Stipendium sofort antreten?

Nein. Die Zusage gilt für maximal sechs Monate; innerhalb dieser Frist muss die Förderung beginnen. Auch das ist großzügiger als bei den meisten anderen Werken.

Wie weise ich Engagement nach, das niemand bescheinigen kann?

Über Erwähnungen in der Presse oder Hinweise in sozialen Medien, die in der Bewerbung verlinkt werden können — und falls es auch das nicht gibt, über eine ausführliche Erläuterung zu Art, Umfang, Dauer und Zielen der Tätigkeit auf höchstens einer Seite.

Quellen und Stand
  • Voraussetzungen der Promotionsförderung, Anerkennung der Patrilinearität, Öffnung für nichtjüdische Promovierende, Regeln zur Auslandspromotion, Abstandsfrist, Sprachnachweis, Ausschluss von Teilzeitpromotion und Abschlussförderung, Bewerbungsfenster, Unterlagenliste, Gutachtenregel, Beträge, Förderdauer, Annahmefrist, Portal-Freischaltung, Umgang mit Parallelbewerbungen: Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk, Seite „Promovierendenförderung“ samt Fragen und Antworten, abgerufen am 3. September 2026.
  • Profil, Auswahlkriterien und Absage an eine Mindestnote, Verständnis von Engagement, Nachweisformen, Referenzregel, drei Phasen des Auswahlverfahrens, Auswahlseminar der Studienförderung, Neuaufnahmen, Ehemaligen-Netzwerk, Regionalgruppen, Stipendiatischer Rat, Promovierenden-Initiative, weitere Programme: Profil des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks auf Stipendium Plus, dem gemeinsamen Portal der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 3. September 2026.
  • Bundeseinheitliche Sätze, Regelförder- und Höchstförderungsdauer, Nebentätigkeits- und Doppelförderungsgrenzen, „kein Rechtsanspruch“: „Zusätzliche Nebenbestimmungen“ des Bundes zur Begabtenförderung, Fassung ab 1. Oktober 2024, Abschnitte II und IV; Vergleichszahlen aller 13 Werke: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3534 vom 8. Januar 2026.
  • Steuerfreiheit dem Grunde nach: § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz.
Stand: 3. September 2026. Beträge, Fristen und Laufzeiten ändern sich; sie sind vor einer Bewerbung beim Werk zu prüfen. Maßgeblich ist im Einzelfall der Förderbescheid bzw. die geltende Richtlinie des Werks, nicht diese Seite.