Heinrich-Böll-Stiftung: Stipendium, Voraussetzungen und Promotionsförderung

Karriere Gehalt Von Aktualisiert: 3. September 2026

Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die grüne politische Stiftung und fördert unter dem Motto „Rückenwind für Talente" rund 1.450 Studierende und 180 bis 200 Promovierende aller Fachrichtungen. Sie ist unter den 13 Begabtenförderungswerken das Werk mit den ausführlichsten öffentlichen Auskünften — ihre Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren sind sogar datiert. Zwei Punkte beantwortet sie dort so klar wie kein anderes Werk: die Frage nach dem Parteibuch und die Frage nach dem „grünen" Promotionsthema.

Was ist die Heinrich-Böll-Stiftung?

Ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, Bündnis 90/Die Grünen nahestehend, mit Auslandsbüros in zahlreichen Ländern. Das Studienwerk fördert nach eigener Angabe „zukünftige Fach- und Führungskräfte […], die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, die politisch interessiert sind und die sich als Multiplikator*innen für die politischen Anliegen der Stiftung – Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratieförderung und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit – einsetzen".

Kennzahl (Selbstauskunft)Wert
Geförderte Studierende je Jahrrund 1.450
Geförderte Promovierende je Jahrrund 180 bis 200
Neuaufnahmen je Jahrbis zu 250
Mitglieder im Forschungscluster sozial-ökologische Transformationrund 40

Zur Zahl der Promovierenden nennt dasselbe Profil an zwei Stellen 200 und „rund 180". Beide Angaben stammen von der Stiftung; wir geben deshalb die Spanne an.

Damit stellt die Böll-Stiftung rund 5 % aller Promotionsstipendien der Begabtenförderung (eigene Berechnung). Der Vergleich aller 13 Werke steht unter Stipendien in Deutschland.

Muss ich Mitglied der Grünen sein — und braucht es ein grünes Thema?

Beide Fragen beantwortet die Stiftung wörtlich, und die zweite Antwort hat zwei Hälften, die zusammengehören.

Zur Mitgliedschaft„Muss ich Parteimitglied bei Bündnis 90/Die Grünen sein, um ein Stipendium zu bekommen? — Nein."
Zum Thema — beide Sätze gehören nebeneinander„Habe ich mit einem ‚grünen' Promotionsthema größere Chancen auf ein Stipendium? — Nein, nicht automatisch, denn wir möchten Persönlichkeiten unterstützen und nicht nur Themen fördern. Wir freuen uns aber besonders über solche Dissertationsthemen, die die Schwerpunktthemen der Stiftung berühren." Auf der Bewerbungsseite steht es direkter: „Dissertationsthemen mit Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten der Heinrich-Böll-Stiftung haben Vorrang." Wir lösen den Unterschied nicht auf — beide Sätze stammen von der Stiftung.

Wie bei der Friedrich-Ebert-Stiftung steht parteinahes Engagement in der offiziellen Beispielliste: „Leitung internationaler Jugendcamps, Mitarbeit im Sportverein, Engagement bei der Grünen Jugend, Schulsprecher*in, Mitarbeit in NGOs […], bei der Freiwilligen Feuerwehr u. v. m." Und die Liste reicht ausdrücklich bis ins Niedrigschwellige: „Auch die punktuelle Mitarbeit in Stadtteilinitiativen, das Engagement in der Nachbarschaft oder als Hausaufgabenhilfe können als besonderes gesellschaftliches Engagement gewertet werden."

Was die Stiftung dagegen ausdrücklich voraussetzt, ist politisches Interesse: „Die Heinrich-Böll-Stiftung ist eine politische Stiftung; wir setzen deshalb bei unseren Stipendiat*innen Interesse für das politische Geschehen und politische Bildung voraus."

Welche drei Kriterien gelten — und reichen gute Noten?

Die Stiftung nennt drei Auswahlkriterien: (1) (sehr) gute Schul- und Studienleistungen beziehungsweise ein überzeugendes Promotionsvorhaben, (2) gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse, (3) Unterstützung der Ziele der Stiftung.

Gute Noten allein reichen nicht — und die Stiftung sagt, warum das kein Ausschluss sein mussAuf die Frage, ob man mit sehr guten Noten, aber ohne Engagement und politisches Interesse Chancen hat, antwortet sie: „Prinzipiell sollten alle drei Kriterien erfüllt sein. Es gibt aber Umstände, nach denen Ihnen ein Engagement möglicherweise nicht möglich war, etwa aus politischen Gründen oder wegen Care- oder Erwerbsarbeit. Bitte erläutern Sie dies in Ihren Bewerbungsunterlagen; wir werden dies in unserer Auswahlentscheidung entsprechend berücksichtigen." Das ist die klarste Auskunft zu dieser Frage, die wir bei den geprüften Werken gefunden haben — inklusive der ausdrücklichen Anerkennung von Sorgearbeit und Erwerbsarbeit als Grund.

Wie gut müssen die Noten sein?

„Wir erwarten sehr gute Schul- und Studienleistungen, aber wir geben keinen Mindestnotendurchschnitt vor. Wir begutachten jede Bewerbung individuell und beurteilen sie in ihrem biographischen Gesamtzusammenhang. Auch berücksichtigen wir nicht nur Noten, sondern auch besondere ‚Lebensleistungen', die jemand schon erbracht hat, z. B. belegt durch einen besonderen Bildungsweg."

Im Feld der geprüften Werke liegt die Böll-Stiftung damit zwischen der Studienstiftung („etwa zu den besten 10 % Ihres Jahrgangs") und dem Avicenna-Studienwerk (bewusst gar keine Note).

Ausdrücklich benannte Zielgruppen sind Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Colour und Geflüchtete, Frauen vor allem aus MINT-Fächern, Studierende der ersten Generation und Studierende an Fachhochschulen; in der internationalen Förderung Menschen aus Ländern der DAC-Liste.

Wer kann sich bewerben, und wer nicht?

In der Promotionsförderung drei Gruppen: Promovierende aus dem Inland für eine Promotion in Deutschland oder im EU-Ausland, internationale Promovierende für eine Promotion in Deutschland, sowie Bewerbungen für das Forschungscluster sozial-ökologische Transformation. Bei internationalen Bewerbungen gilt: „Vorrang haben Bewerber*innen aus DAC-Ländern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Herkunftsland aufhalten." Einschätzung der Redaktion: Für internationale Promovierende ist die Böll-Stiftung damit eines der offensten Werke im Feld.

Reifegrad: Man bewirbt sich, „wenn das Forschungsthema festgelegt ist, ein Exposé vorliegt, eine Betreuung gefunden ist und erste Vorarbeiten abgeschlossen sind". Die Zulassung zur Promotion soll vorliegen, zumindest beantragt und von der Betreuung bestätigt sein.

  • Medizin ist nicht ausgeschlossen, sondern verwiesen: „Humanmedizin-Promotionen werden im Rahmen der Studienförderung gefördert." Das unterscheidet die Böll-Stiftung von der Friedrich-Ebert-Stiftung, die medizinische Promotionen gar nicht fördert.
  • Deutsch auf B2- beziehungsweise DSH-I-Niveau genügt — auch für internationale Promovierende und auch bei englischsprachigen Vorhaben. Das ist die niedrigste ausdrücklich bezifferte Sprachhürde unter den geprüften Werken: Avicenna und Cusanuswerk verlangen C1, die übrigen nennen kein Niveau. Die Kurzfassung des Exposés muss auf Deutsch sein, das Exposé selbst darf englisch sein.
  • Keine Altersgrenze — in der Studienförderung gelten allerdings die Altersregeln des BAföG.
  • Nicht gefördert: berufsbegleitende Studiengänge, eine reine Abschlussfinanzierung der Promotion, eine rein ideelle Förderung, ein Studienkolleg und in der Regel Zweitstudien. Duales Studium, Fernstudium und Teilzeitstudium nur, soweit sie BAföG-förderungsfähig sind.
  • Wer daneben arbeitet, finanziert die Promotion nicht über dieses Werk, sondern auf einem der Wege, die unter externe Promotion beschrieben sind.
Eine Anrechnungsregel, die von anderen Werken abweichtDie Stiftung schreibt: „Bei Promovierenden werden etwaige Vorförderzeiten durch andere (z. B. ein anderes Stipendium oder eine WiMi-Stelle, die auch der Promotion diente) auf die Förderhöchstdauer angerechnet." Die Studienstiftung sagt das Gegenteil — eine Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin rechnet sie ausdrücklich nicht an, ebenso das gemeinsame Portal der Werke. Die Werke handhaben das also unterschiedlich; wer von einer Promotionsstelle kommt, muss das je Werk klären. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Kombination mit BAföG, Deutschlandstipendium oder einem anderen Förderwerk: „Vor Förderbeginn muss der BAföG-Bezug oder das Stipendium von Dritten beendet werden."
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Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Es gibt zwei Stichtage im Jahr: den 1. März und den 1. September; das Bewerbungsportal öffnet jeweils rund sechs Wochen vorher. Das Verfahren hat drei Etappen, und wer eine Etappe nicht besteht, kommt nicht in die nächste:

  1. Formale Sichtung und Bewertung der Unterlagen im Studienwerk — ausdrücklich im Vieraugenprinzip.
  2. Gespräch mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten, möglichst in Präsenz. Diese Person führt das Gespräch mit allen Bewerbenden dieser Etappe und verfasst ein Gutachten, in dem sie die Einladung zur dritten Etappe empfiehlt — oder nicht. Zur Sprache kommen Promotionsvorhaben, Studieninteressen, gesellschaftliches Engagement, politische Interessen und die Motivation gerade für diese Stiftung.
  3. Digitales Interview mit drei bis vier Mitgliedern der Auswahlkommission.

Von der Bewerbung bis zur Entscheidung dauert das vier bis fünf Monate. Die Förderung beginnt zum Wintersemester (bei Bewerbung zum 1. März) oder zum Sommersemester (bei Bewerbung zum 1. September), bei Promovierenden gegebenenfalls etwas früher.

Eine Regel zur Wiederbewerbung nach einer Ablehnung veröffentlicht die Stiftung nicht; verlangt wird nur, frühere Bewerbungen anzugeben. Wir behaupten deshalb weder, dass eine zweite Bewerbung möglich ist, noch das Gegenteil — anders als bei der Hans-Böckler-Stiftung, die eine Wiederbewerbung ausdrücklich ausschließt.

Welche Unterlagen werden verlangt?

Für die Promotion: der Bewerbungsbogen, zwei Fachgutachten und eine Referenz zum gesellschaftlichen Engagement — alle drei zwingend auf den Vorlagen der Stiftung. Auf die Frage, ob die Vorlage Pflicht ist, antwortet sie: „Ja, bitte verwenden Sie ausschließlich die dafür vorgesehene Vorlage."

Das erste Fachgutachten füllt die Promotionsbetreuung aus — Professorinnen, Juniorprofessoren oder Privatdozentinnen, „entsprechend muss das Promotionsrecht vorhanden sein". Das zweite kommt von der Zweitbegutachtung, möglichst mit Anbindung an die Hochschule der Promotion. Einen Umfang für das Exposé gibt die Stiftung auf den geprüften Seiten nicht vor; zum Aufbau siehe Exposé für die Dissertation.

Technische Fallen, vor denen die Stiftung selbst warntDie PDF-Formulare dürfen nur mit Adobe Acrobat Reader ausgefüllt werden: „Dokumente, die mit dem Programm ‚PreView/Vorschau' von Apple oder ‚Document Viewer/Okular' von Linux/Ubuntu ausgefüllt wurden, können wir nicht bearbeiten!" Zulässig sind nur PDF und JPEG, höchstens 5 MB je Dokument. Nach dem endgültigen Abschicken ist kein erneutes Einloggen möglich. Und: „Der Platz im Bewerbungsbogen ist begrenzt" — es zählt nur, was im Papierausdruck lesbar ist. Das klingt nach Kleinkram und ist der häufigste vermeidbare Grund, an einer Formalie zu scheitern.

Geld, Dauer und Nebentätigkeit

Zur Höhe und Dauer der Promotionsförderung macht die Böll-Stiftung auf den geprüften Seiten keine eigenen Angaben; es gelten die bundeseinheitlichen Sätze: 1.650 € Grundstipendium plus 100 € Forschungskostenpauschale, Regelförderdauer nach der Bundesregelung drei Jahre bei einer Höchstdauer von viereinhalb Jahren. Eine werkspezifische Regelförderdauer haben wir nicht gefunden.

Bei der Nebentätigkeit ist die Stiftung dagegen sehr konkret — und sie schließt eine Kombination aus, die andere Werke offenlassen:

Entweder — oder, keine Kombination„Während der Promotion dürfen Sie in jeder Höhe im Nebenverdienst entweder a) ausschließlich bis zu 10 Std. pro Woche an einer Universität oder einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung tätig […] sein […] oder b) ausschließlich bis zu 5 Std. pro Woche einem nicht-akademischen Nebenverdienst nachgehen. Mehrere Beschäftigungen, bspw. eine Kombination aus a) akademischer Job + b) anderer Nebenjob, sind nicht möglich. Wir vergeben zudem nur Vollzeit-Stipendien und keine Teilzeit-Stipendien." Ausdrücklich zählt die Stundenzahl, nicht die Höhe des Verdienstes. Die Auslegung der „Viertelstelle" als zehn Wochenstunden deckt sich mit der der Hans-Böckler-Stiftung — zwei Werke, dieselbe Zahl.

Im Studium gilt anderes: bis zu 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien bis zu 40, dazu eine Verdienstgrenze von 556 € brutto im Monat (Stand der Angabe: Juli 2025). Wie sich ein Stipendium gegen eine bezahlte Stelle rechnet, steht unter Stipendium vs. Stelle, die Zahlen der Stelle unter Doktorandengehalt.

Was die Stiftung außer Geld bietet

Ein Veranstaltungsprogramm zur politischen Bildung, Workshops zu Schlüsselkompetenzen, Gender- und Diversity-Trainings, Arbeitsgruppen und lokale Hochschulgruppen. Für Promovierende gibt es ein jährliches Promovierendenforum mit wissenschafts- oder hochschulpolitischem Oberthema, Schreib- und Zeitmanagement-Workshops, Peer-to-Peer-Coaching, Veranstaltungsreihen zu Wissenschaftskommunikation und Politikberatung sowie Auslandsförderung für Konferenzen und Feldforschung.

Zwei Angebote gibt es bei den anderen geprüften Werken so nicht: das Mentoring-Programm „Grün vernetzt" vermittelt Praktika in die Auslandsbüros der Stiftung, und die Stiftung stellt ihre Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache bereit und weist ihre Bewerbungsformulare als barrierearm bearbeitbar aus.

Die Mitgestaltung durch Geförderte läuft über einen Stipendiatinnen- und Stipendiaten-Rat, lokale Initiativen an allen größeren Hochschulorten sowie eigenverantwortliche Arbeits- und Ad-hoc-Gruppen.

Für wen passt die Böll-Stiftung — und für wen nicht?

Position der RedaktionAlles oben ist belegt; das hier ist unsere Einschätzung. Die Böll-Stiftung ist das Werk mit der transparentesten öffentlichen Auskunft — ihre Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren sind datiert und beantworten mehr, als jedes Ratgeberportal weiß. Wer eine Bewerbung plant, sollte dort zuerst nachlesen. Zur Parteinähe lautet die ehrliche Antwort wie bei der Friedrich-Ebert-Stiftung: Mitgliedschaft nein, Nähe ja — mit dem Zusatz, dass hier auch das Thema einen Vorrangeffekt hat. Wer zu Ökologie, Nachhaltigkeit, Demokratie, Menschenrechten oder Geschlechtergerechtigkeit forscht, ist hier objektiv besser aufgehoben als anderswo. Besonders naheliegend ist das Werk außerdem für internationale Promovierende, die sich aus dem Herkunftsland bewerben, und für alle, denen die anderswo geforderte Sprachhürde C1 im Weg steht. Nicht der richtige Adressat ist es für berufsbegleitende Studiengänge, für eine reine Abschlussfinanzierung und für alle, die politisches Interesse nicht mitbringen — es ist ausdrücklich Voraussetzung, nicht Zierde. Eine faire kritische Anmerkung zum Schluss: Die Stiftung erhebt Bildungsherkunft und Migrationsgeschichte im Bewerbungsbogen und begründet das damit, wissen zu wollen, „ob die Stiftung diese Zielgruppe überhaupt erreicht" — veröffentlicht hat sie die Ergebnisse nach unserer Prüfung nicht. Ebenso wenig sind Bewerberzahlen veröffentlicht; eine Erfolgsquote lässt sich deshalb nicht angeben.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Böll-Stipendium ein Thema mit Bezug zu den Grünen?

Nach Angabe der Stiftung nicht automatisch — Persönlichkeiten sollen gefördert werden, nicht Themen. Auf der Bewerbungsseite steht zugleich, dass Dissertationsthemen mit Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten Vorrang haben. Beide Aussagen stammen von der Stiftung.

Welche Deutschkenntnisse verlangt die Heinrich-Böll-Stiftung?

B2 beziehungsweise DSH I, nachzuweisen auch bei englischsprachigen Vorhaben. Die Kurzfassung des Exposés muss auf Deutsch verfasst sein, das Exposé selbst darf englisch sein.

Werden medizinische Promotionen gefördert?

Ja, aber im Rahmen der Studienförderung, nicht der Promotionsförderung.

Darf ich neben dem Promotionsstipendium zwei kleine Jobs haben?

Nein. Zulässig ist entweder eine Tätigkeit von bis zu zehn Wochenstunden an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung oder eine nicht-akademische Tätigkeit von bis zu fünf Wochenstunden — eine Kombination schließt die Stiftung aus.

Wird eine frühere Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin angerechnet?

Bei der Böll-Stiftung ja, sofern sie auch der Promotion diente. Andere Werke handhaben das anders; die Studienstiftung rechnet eine solche Stelle ausdrücklich nicht an.

Wie lange dauert das Auswahlverfahren?

Vier bis fünf Monate ab dem Stichtag, in drei Etappen: Aktensichtung im Vieraugenprinzip, Gespräch mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten und ein digitales Interview mit drei bis vier Kommissionsmitgliedern.

Quellen und Stand
  • Mitgliedschaftsfrage, Frage nach dem „grünen" Thema, Notenfrage, die drei Auswahlkriterien, Care- und Erwerbsarbeit als anerkannter Grund, Altersgrenze, Ausschlüsse, Doppelförderung und Anrechnung, Nebentätigkeitsregeln, Verfahrensetappen und -dauer, Gutachtenvorlagen, technische Hinweise: Heinrich-Böll-Stiftung, Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren, Stand September 2026, abgerufen am 3. September 2026.
  • Bewerbungszeiträume, Gruppen der Promotionsförderung, Vorrang thematisch passender Vorhaben, Formulare: Heinrich-Böll-Stiftung, „Bewerbung um ein Promotionsstipendium", abgerufen am 3. September 2026.
  • Profil, Kennzahlen, Zielgruppen, ideelle Förderung, Forschungscluster: Profil der Heinrich-Böll-Stiftung auf Stipendium Plus, dem gemeinsamen Portal der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 3. September 2026.
  • Bundeseinheitliche Beträge und Förderdauer: „Zusätzliche Nebenbestimmungen" des Bundes, Fassung ab 1. Oktober 2024, Abschnitt II; Gesamtzahl der Promotionsstipendien: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3534 vom 8. Januar 2026.
Stand: 3. September 2026. Fristen und Regelungen ändern sich; sie sind vor einer Bewerbung beim Werk zu prüfen. Maßgeblich ist im Einzelfall der Förderbescheid bzw. die geltende Richtlinie des Werks, nicht diese Seite.