Heinrich-Böll-Stiftung: Stipendium, Voraussetzungen und Promotionsförderung
Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die grüne politische Stiftung und fördert unter dem Motto „Rückenwind für Talente" rund 1.450 Studierende und 180 bis 200 Promovierende aller Fachrichtungen. Sie ist unter den 13 Begabtenförderungswerken das Werk mit den ausführlichsten öffentlichen Auskünften — ihre Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren sind sogar datiert. Zwei Punkte beantwortet sie dort so klar wie kein anderes Werk: die Frage nach dem Parteibuch und die Frage nach dem „grünen" Promotionsthema.
Was ist die Heinrich-Böll-Stiftung?
Ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, Bündnis 90/Die Grünen nahestehend, mit Auslandsbüros in zahlreichen Ländern. Das Studienwerk fördert nach eigener Angabe „zukünftige Fach- und Führungskräfte […], die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, die politisch interessiert sind und die sich als Multiplikator*innen für die politischen Anliegen der Stiftung – Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratieförderung und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit – einsetzen".
| Kennzahl (Selbstauskunft) | Wert |
|---|---|
| Geförderte Studierende je Jahr | rund 1.450 |
| Geförderte Promovierende je Jahr | rund 180 bis 200 |
| Neuaufnahmen je Jahr | bis zu 250 |
| Mitglieder im Forschungscluster sozial-ökologische Transformation | rund 40 |
Zur Zahl der Promovierenden nennt dasselbe Profil an zwei Stellen 200 und „rund 180". Beide Angaben stammen von der Stiftung; wir geben deshalb die Spanne an.
Damit stellt die Böll-Stiftung rund 5 % aller Promotionsstipendien der Begabtenförderung (eigene Berechnung). Der Vergleich aller 13 Werke steht unter Stipendien in Deutschland.
Muss ich Mitglied der Grünen sein — und braucht es ein grünes Thema?
Beide Fragen beantwortet die Stiftung wörtlich, und die zweite Antwort hat zwei Hälften, die zusammengehören.
Wie bei der Friedrich-Ebert-Stiftung steht parteinahes Engagement in der offiziellen Beispielliste: „Leitung internationaler Jugendcamps, Mitarbeit im Sportverein, Engagement bei der Grünen Jugend, Schulsprecher*in, Mitarbeit in NGOs […], bei der Freiwilligen Feuerwehr u. v. m." Und die Liste reicht ausdrücklich bis ins Niedrigschwellige: „Auch die punktuelle Mitarbeit in Stadtteilinitiativen, das Engagement in der Nachbarschaft oder als Hausaufgabenhilfe können als besonderes gesellschaftliches Engagement gewertet werden."
Was die Stiftung dagegen ausdrücklich voraussetzt, ist politisches Interesse: „Die Heinrich-Böll-Stiftung ist eine politische Stiftung; wir setzen deshalb bei unseren Stipendiat*innen Interesse für das politische Geschehen und politische Bildung voraus."
Welche drei Kriterien gelten — und reichen gute Noten?
Die Stiftung nennt drei Auswahlkriterien: (1) (sehr) gute Schul- und Studienleistungen beziehungsweise ein überzeugendes Promotionsvorhaben, (2) gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse, (3) Unterstützung der Ziele der Stiftung.
Wie gut müssen die Noten sein?
„Wir erwarten sehr gute Schul- und Studienleistungen, aber wir geben keinen Mindestnotendurchschnitt vor. Wir begutachten jede Bewerbung individuell und beurteilen sie in ihrem biographischen Gesamtzusammenhang. Auch berücksichtigen wir nicht nur Noten, sondern auch besondere ‚Lebensleistungen', die jemand schon erbracht hat, z. B. belegt durch einen besonderen Bildungsweg."
Im Feld der geprüften Werke liegt die Böll-Stiftung damit zwischen der Studienstiftung („etwa zu den besten 10 % Ihres Jahrgangs") und dem Avicenna-Studienwerk (bewusst gar keine Note).
Ausdrücklich benannte Zielgruppen sind Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Colour und Geflüchtete, Frauen vor allem aus MINT-Fächern, Studierende der ersten Generation und Studierende an Fachhochschulen; in der internationalen Förderung Menschen aus Ländern der DAC-Liste.
Wer kann sich bewerben, und wer nicht?
In der Promotionsförderung drei Gruppen: Promovierende aus dem Inland für eine Promotion in Deutschland oder im EU-Ausland, internationale Promovierende für eine Promotion in Deutschland, sowie Bewerbungen für das Forschungscluster sozial-ökologische Transformation. Bei internationalen Bewerbungen gilt: „Vorrang haben Bewerber*innen aus DAC-Ländern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Herkunftsland aufhalten." Einschätzung der Redaktion: Für internationale Promovierende ist die Böll-Stiftung damit eines der offensten Werke im Feld.
Reifegrad: Man bewirbt sich, „wenn das Forschungsthema festgelegt ist, ein Exposé vorliegt, eine Betreuung gefunden ist und erste Vorarbeiten abgeschlossen sind". Die Zulassung zur Promotion soll vorliegen, zumindest beantragt und von der Betreuung bestätigt sein.
- Medizin ist nicht ausgeschlossen, sondern verwiesen: „Humanmedizin-Promotionen werden im Rahmen der Studienförderung gefördert." Das unterscheidet die Böll-Stiftung von der Friedrich-Ebert-Stiftung, die medizinische Promotionen gar nicht fördert.
- Deutsch auf B2- beziehungsweise DSH-I-Niveau genügt — auch für internationale Promovierende und auch bei englischsprachigen Vorhaben. Das ist die niedrigste ausdrücklich bezifferte Sprachhürde unter den geprüften Werken: Avicenna und Cusanuswerk verlangen C1, die übrigen nennen kein Niveau. Die Kurzfassung des Exposés muss auf Deutsch sein, das Exposé selbst darf englisch sein.
- Keine Altersgrenze — in der Studienförderung gelten allerdings die Altersregeln des BAföG.
- Nicht gefördert: berufsbegleitende Studiengänge, eine reine Abschlussfinanzierung der Promotion, eine rein ideelle Förderung, ein Studienkolleg und in der Regel Zweitstudien. Duales Studium, Fernstudium und Teilzeitstudium nur, soweit sie BAföG-förderungsfähig sind.
- Wer daneben arbeitet, finanziert die Promotion nicht über dieses Werk, sondern auf einem der Wege, die unter externe Promotion beschrieben sind.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Es gibt zwei Stichtage im Jahr: den 1. März und den 1. September; das Bewerbungsportal öffnet jeweils rund sechs Wochen vorher. Das Verfahren hat drei Etappen, und wer eine Etappe nicht besteht, kommt nicht in die nächste:
- Formale Sichtung und Bewertung der Unterlagen im Studienwerk — ausdrücklich im Vieraugenprinzip.
- Gespräch mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten, möglichst in Präsenz. Diese Person führt das Gespräch mit allen Bewerbenden dieser Etappe und verfasst ein Gutachten, in dem sie die Einladung zur dritten Etappe empfiehlt — oder nicht. Zur Sprache kommen Promotionsvorhaben, Studieninteressen, gesellschaftliches Engagement, politische Interessen und die Motivation gerade für diese Stiftung.
- Digitales Interview mit drei bis vier Mitgliedern der Auswahlkommission.
Von der Bewerbung bis zur Entscheidung dauert das vier bis fünf Monate. Die Förderung beginnt zum Wintersemester (bei Bewerbung zum 1. März) oder zum Sommersemester (bei Bewerbung zum 1. September), bei Promovierenden gegebenenfalls etwas früher.
Eine Regel zur Wiederbewerbung nach einer Ablehnung veröffentlicht die Stiftung nicht; verlangt wird nur, frühere Bewerbungen anzugeben. Wir behaupten deshalb weder, dass eine zweite Bewerbung möglich ist, noch das Gegenteil — anders als bei der Hans-Böckler-Stiftung, die eine Wiederbewerbung ausdrücklich ausschließt.
Welche Unterlagen werden verlangt?
Für die Promotion: der Bewerbungsbogen, zwei Fachgutachten und eine Referenz zum gesellschaftlichen Engagement — alle drei zwingend auf den Vorlagen der Stiftung. Auf die Frage, ob die Vorlage Pflicht ist, antwortet sie: „Ja, bitte verwenden Sie ausschließlich die dafür vorgesehene Vorlage."
Das erste Fachgutachten füllt die Promotionsbetreuung aus — Professorinnen, Juniorprofessoren oder Privatdozentinnen, „entsprechend muss das Promotionsrecht vorhanden sein". Das zweite kommt von der Zweitbegutachtung, möglichst mit Anbindung an die Hochschule der Promotion. Einen Umfang für das Exposé gibt die Stiftung auf den geprüften Seiten nicht vor; zum Aufbau siehe Exposé für die Dissertation.
Geld, Dauer und Nebentätigkeit
Zur Höhe und Dauer der Promotionsförderung macht die Böll-Stiftung auf den geprüften Seiten keine eigenen Angaben; es gelten die bundeseinheitlichen Sätze: 1.650 € Grundstipendium plus 100 € Forschungskostenpauschale, Regelförderdauer nach der Bundesregelung drei Jahre bei einer Höchstdauer von viereinhalb Jahren. Eine werkspezifische Regelförderdauer haben wir nicht gefunden.
Bei der Nebentätigkeit ist die Stiftung dagegen sehr konkret — und sie schließt eine Kombination aus, die andere Werke offenlassen:
Im Studium gilt anderes: bis zu 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien bis zu 40, dazu eine Verdienstgrenze von 556 € brutto im Monat (Stand der Angabe: Juli 2025). Wie sich ein Stipendium gegen eine bezahlte Stelle rechnet, steht unter Stipendium vs. Stelle, die Zahlen der Stelle unter Doktorandengehalt.
Was die Stiftung außer Geld bietet
Ein Veranstaltungsprogramm zur politischen Bildung, Workshops zu Schlüsselkompetenzen, Gender- und Diversity-Trainings, Arbeitsgruppen und lokale Hochschulgruppen. Für Promovierende gibt es ein jährliches Promovierendenforum mit wissenschafts- oder hochschulpolitischem Oberthema, Schreib- und Zeitmanagement-Workshops, Peer-to-Peer-Coaching, Veranstaltungsreihen zu Wissenschaftskommunikation und Politikberatung sowie Auslandsförderung für Konferenzen und Feldforschung.
Zwei Angebote gibt es bei den anderen geprüften Werken so nicht: das Mentoring-Programm „Grün vernetzt" vermittelt Praktika in die Auslandsbüros der Stiftung, und die Stiftung stellt ihre Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache bereit und weist ihre Bewerbungsformulare als barrierearm bearbeitbar aus.
Die Mitgestaltung durch Geförderte läuft über einen Stipendiatinnen- und Stipendiaten-Rat, lokale Initiativen an allen größeren Hochschulorten sowie eigenverantwortliche Arbeits- und Ad-hoc-Gruppen.
Für wen passt die Böll-Stiftung — und für wen nicht?
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Böll-Stipendium ein Thema mit Bezug zu den Grünen?
Nach Angabe der Stiftung nicht automatisch — Persönlichkeiten sollen gefördert werden, nicht Themen. Auf der Bewerbungsseite steht zugleich, dass Dissertationsthemen mit Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten Vorrang haben. Beide Aussagen stammen von der Stiftung.
Welche Deutschkenntnisse verlangt die Heinrich-Böll-Stiftung?
B2 beziehungsweise DSH I, nachzuweisen auch bei englischsprachigen Vorhaben. Die Kurzfassung des Exposés muss auf Deutsch verfasst sein, das Exposé selbst darf englisch sein.
Werden medizinische Promotionen gefördert?
Ja, aber im Rahmen der Studienförderung, nicht der Promotionsförderung.
Darf ich neben dem Promotionsstipendium zwei kleine Jobs haben?
Nein. Zulässig ist entweder eine Tätigkeit von bis zu zehn Wochenstunden an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung oder eine nicht-akademische Tätigkeit von bis zu fünf Wochenstunden — eine Kombination schließt die Stiftung aus.
Wird eine frühere Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin angerechnet?
Bei der Böll-Stiftung ja, sofern sie auch der Promotion diente. Andere Werke handhaben das anders; die Studienstiftung rechnet eine solche Stelle ausdrücklich nicht an.
Wie lange dauert das Auswahlverfahren?
Vier bis fünf Monate ab dem Stichtag, in drei Etappen: Aktensichtung im Vieraugenprinzip, Gespräch mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten und ein digitales Interview mit drei bis vier Kommissionsmitgliedern.
- Mitgliedschaftsfrage, Frage nach dem „grünen" Thema, Notenfrage, die drei Auswahlkriterien, Care- und Erwerbsarbeit als anerkannter Grund, Altersgrenze, Ausschlüsse, Doppelförderung und Anrechnung, Nebentätigkeitsregeln, Verfahrensetappen und -dauer, Gutachtenvorlagen, technische Hinweise: Heinrich-Böll-Stiftung, Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren, Stand September 2026, abgerufen am 3. September 2026.
- Bewerbungszeiträume, Gruppen der Promotionsförderung, Vorrang thematisch passender Vorhaben, Formulare: Heinrich-Böll-Stiftung, „Bewerbung um ein Promotionsstipendium", abgerufen am 3. September 2026.
- Profil, Kennzahlen, Zielgruppen, ideelle Förderung, Forschungscluster: Profil der Heinrich-Böll-Stiftung auf Stipendium Plus, dem gemeinsamen Portal der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 3. September 2026.
- Bundeseinheitliche Beträge und Förderdauer: „Zusätzliche Nebenbestimmungen" des Bundes, Fassung ab 1. Oktober 2024, Abschnitt II; Gesamtzahl der Promotionsstipendien: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3534 vom 8. Januar 2026.