Hanns-Seidel-Stiftung: Stipendium, Voraussetzungen und Promotionsförderung

Karriere Gehalt Von Aktualisiert: 3. September 2026

Die Hanns-Seidel-Stiftung ist das CSU-nahe unter den 13 Begabtenförderungswerken des Bundes, mit Sitz in München. Zwei Dinge unterscheiden sie im Alltag der Bewerbung von allen anderen: Sie formuliert ihre Voraussetzungen als Ja/Nein-Checkliste, die man in wenigen Minuten selbst durchgehen kann — und sie zählt ehrenamtliches Engagement nur mit schriftlicher Bestätigung.

Was ist die Hanns-Seidel-Stiftung?

Die Hanns-Seidel-Stiftung e. V. betreibt ihre Begabtenförderung über ein eigenes Institut für Begabtenförderung in München. Sie ist die der CSU nahestehende politische Stiftung und nach eigener Angabe „seit mehr als 50 Jahren“ tätig. Über ihr Ziel schreibt sie: „Wir fördern die akademische und persönliche Bildung junger Talente, die auf einem klaren Wertefundament für den Erhalt unserer Demokratie und die Ziele der HSS eintreten“ — und sie sucht „junge Menschen, die sich mit ganzem Herzen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung engagieren“.

Der bayerische Bezug ist sichtbar: Tagungshaus ist Kloster Banz in Oberfranken, und das derzeit einzige Promotionskolleg der Stiftung läuft „mit einem Verbund kirchlicher Hochschulen in Bayern“ zum Thema „Zukunft aktiv gestalten“. Die inhaltliche Betreuung liegt bei vier Fachreferaten — internationale Studierende und Promovierende, Hochschulförderung (HAW), Universitätsförderung Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie Promotionsförderung und Rechtswissenschaften.

Muss ich CSU-Mitglied sein?

Die Hanns-Seidel-Stiftung beantwortet die Frage nicht direkt — sie beantwortet sie über ihre Checkliste. Diese beginnt mit dem Satz: „Sie erfüllen die Voraussetzungen für unser Stipendium, wenn Sie alle nachfolgenden Punkte in dem für Sie relevanten Förderprogramm mit JA bestätigen können.“ Für die Promotionsförderung lauten die persönlichen Punkte:

  • „habe die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. bin Bildungsinländer/in (§ 8 BAföG)“
  • „verfüge über überdurchschnittliche Schul- bzw. Studienleistungen“
  • „bin ehrenamtlich engagiert (Politik, Kirche, Sozialverband, Sport, Musik, usw.)“
  • bin politisch interessiert
  • „verfüge über staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein“
  • bejahe die Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung

Damit steht fest: Eine Parteimitgliedschaft steht an keiner Stelle der Voraussetzungslisten. Zugleich sind politisches Interesse und die Bejahung der Stiftungsziele eigene Punkte, die man bejahen können muss — keine Wünsche, sondern Voraussetzungen. Und „Politik“ steht an erster Stelle der Engagement-Beispiele, vor Kirche, Sozialverband, Sport und Musik.

Einen Satz, der die Mitgliedsfrage ausdrücklich verneint — wie ihn die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichen —, haben wir bei der Hanns-Seidel-Stiftung in den geprüften Quellen nicht gefunden. Dasselbe gilt für die Konrad-Adenauer-Stiftung. Die belegbare Aussage lautet deshalb: verlangt wird die Bejahung der Ziele, nicht das Parteibuch.

Warum zählt ein Ehrenamt hier nur mit Nachweis?

Weil die Stiftung es so schreibt. Sie definiert zunächst, was sie unter Ehrenamt versteht: „eine freiwillige und aktive Tätigkeit, die unentgeltlich ausgeübt wird. Sie findet im öffentlichen Raum außerhalb des privaten Umfeldes statt, ist am Gemeinwohl orientiert und hat eine positive Wirkung für die Gemeinschaft. Dabei basiert das Engagement auf demokratischen Grundwerten sowie Toleranz.“ Und dann folgt der Satz, der über Bewerbungen entscheidet:

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Engagements berücksichtigt werden können, die Sie mit einer entsprechenden Bestätigung nachweisen.

Für den Nachweis stellt die Stiftung eine eigene Vorlage bereit; mehrere Bestätigungen sind in einer Datei zusammenzufassen. Andere Werke lassen die Darstellung im Lebenslauf genügen — die Hanns-Seidel-Stiftung verlangt je Engagement ein Papier. Wer sich bewirbt, sollte die Bestätigungen deshalb vor dem Bewerbungsfenster einholen; Vereine und Initiativen brauchen dafür erfahrungsgemäß Zeit.

Wie gut müssen die Noten sein?

Die Checklisten nennen nur „überdurchschnittliche Schul- bzw. Studienleistungen“ — ohne Note, ohne Quote, ohne Bezugsmaßstab. Damit steht die Hanns-Seidel-Stiftung bei den unbestimmten Formeln, neben der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Cusanuswerk. Nachzuweisen sind allerdings alle Belege: Abiturzeugnis, Examenszeugnis und „Hochschulzeugnisse (benotete Hauptseminar- und Oberseminarscheine), die im Laufe des Studiums erworben wurden“. Wie die 13 Werke die Notenfrage insgesamt beantworten, steht im Stipendien-Überblick.

Wer wird gefördert — und wer nicht?

Für die Promotionsförderung gelten neben den persönlichen Punkten drei formale Bedingungen: Die Promotion darf „nicht bis zum Erreichen der Höchstförderungsdauer von drei Jahren aus öffentlichen Mitteln unterstützt“ worden sein — eine frühere Förderung wird angerechnet; promoviert wird an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule „in Deutschland bzw. im grenznahen Ausland (EU-Länder und Schweiz)“; und man muss bei Aufnahme „noch mindestens zwei Semester in der Förderung“ sein.

In der Studienförderung weichen die Regeln ab, und die Unterschiede sind praktisch bedeutsam:

  • Altersgrenze 45 Jahre („bin unter 45 Jahre alt“) — dieser Punkt steht in der Checkliste der Studienförderung, der journalistischen Förderung und der internationalen Förderung. In der Checkliste für die Promotionsförderung steht er nicht; ob er dort gilt, haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden.
  • gefördert wird nur das Erststudium; ein Master im Anschluss an einen Bachelor gilt ausdrücklich nicht als Zweitstudium;
  • „absolviere ich in Vollzeit-, dual- oder in einem Fernstudium (kein Teilzeitstudium!)“ — duales Studium und Fernstudium sind also förderfähig;
  • Restdauer bei Aufnahme: noch mindestens drei Semester an einer HAW beziehungsweise vier Semester an einer Universität in der Regelstudienzeit.

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber verlangt die Stiftung Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau und ist dabei unmissverständlich: „Bewerbungen ohne Nachweis von Deutschkenntnissen werden nicht berücksichtigt.“ Der Weg führt zunächst über das HSS-Auslandsbüro im Heimatland; nur wo es keines gibt, direkt über das Portal.

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Wie und wann bewerbe ich mich?

Beworben wird sich selbst, ausschließlich über das Portal der Stiftung. Es gibt zwei Fenster im Jahr: eines vom 15. Dezember bis einschließlich 15. Januar und eines vom 15. Juni bis einschließlich 15. Juli, jeweils für Studierende, Promovierende, das journalistische Programm und internationale Bewerbungen. Rückmeldung kommt „circa vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist“ per E-Mail — damit ist die Hanns-Seidel-Stiftung deutlich schneller als die meisten Werke.

Zwei technische Hinweise gibt die Stiftung selbst: Die Nutzung des Portals „mit Safari kann Probleme verursachen“ (empfohlen werden Firefox oder Chrome), und „es wird keine zusätzliche Bestätigungsmail verschickt“ — die Bestätigung steht nur im Portal.

Die Unterlagen für die Promotionsförderung:

  • tabellarischer Lebenslauf und ein ausführlicher Lebenslauf von zwei bis vier Seiten (Seitenränder 2,5 cm, Zeilenabstand 1,5);
  • Abiturzeugnis, Examenszeugnis und die benoteten Haupt- und Oberseminarscheine;
  • ein Exposé von rund zehn Seiten (Seitenränder 2,5 cm, Zeilenabstand 1,5; Literaturverzeichnis zählt nicht mit, deutsch oder englisch) mit ausführlicher Begründung der Themenwahl, inhaltlicher und methodischer Darstellung, Arbeits- und Zeitplan — und, unter den geprüften Werken einmalig, dem „aktuellen Stand der Dissertation mit bisherigen Arbeitsergebnissen“. Wie ein Exposé aufgebaut wird: Exposé für die Dissertation;
  • Ehrenamtsnachweise auf der Vorlage der Stiftung;
  • zwei Gutachten promotionsberechtigter Hochschullehrkräfte — „Eines der beiden Gutachten muss von der Hochschullehrkraft erstellt sein, die die Dissertation betreut.“ Die Gutachten können direkt an das Fachreferat gehen; die Stiftung mahnt: „Weisen Sie diese unbedingt auf den einzuhaltenden Bewerbungsschlusstermin hin!“

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Belegt ist der Rahmen: „Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt im Institut für Begabtenförderung eine Vorauswahl. Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer Auswahltagung eingeladen, wo sie von einem unabhängigen Auswahlausschuss geprüft werden.“ Die Bewerbung wird dabei fachlich vorsortiert — zuständig ist jeweils eines der vier Fachreferate.

Wie die Auswahltagung im Einzelnen abläuft — Gruppendiskussion, Einzelgespräch, Dauer — und wo sie stattfindet, haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden; Kloster Banz ist als Tagungshaus der Stiftung belegt, nicht als Ort der Auswahltagungen. Auch zu individuellem Feedback nach einer Absage und zu einer Wiederbewerbung enthalten die geprüften Seiten keine Angabe. Wer sich darauf einstellen will, fragt am besten direkt beim zuständigen Fachreferat nach.

Wie viel Geld gibt es, und wie lange?

Die Hanns-Seidel-Stiftung nennt auf den geprüften Seiten keine eigenen Beträge; es gelten die bundeseinheitlichen Sätze: 1.650 € Grundbetrag plus 100 € Forschungskostenpauschale im Monat, dazu Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Familienzuschlag 155 € und Kinderzulage 155 € für das erste sowie je 50 € für jedes weitere Kind. Es sind Höchstbeträge, von denen das Werk im Einzelfall nach unten abweichen kann. Herleitung und Einzelheiten: Promotionsstipendium; der Vergleich mit einer bezahlten Stelle: Stipendium oder Stelle.

Zur Förderdauer nennt die Checkliste eine Höchstförderungsdauer von drei Jahren — allerdings im Zusammenhang mit der Anrechnung früherer öffentlicher Förderung. Ob das zugleich die Förderdauer der Stiftung ist, ist damit nicht eindeutig belegt; die Bundesregelung nennt drei Jahre Regelförderdauer und viereinhalb Jahre Höchstförderungsdauer. Die Stiftung verlinkt eigene „Richtlinien zur Promotionsförderung“ als PDF, die in dieser Recherche nicht ausgewertet wurden — dort steht die verbindliche Antwort.

Für die Nebentätigkeit gelten die Bundesregeln: höchstens ein Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in Forschung und Lehre oder höchstens fünf Wochenstunden sonstiger Erwerbstätigkeit. Stipendien können nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind; die Prüfung obliegt dem zuständigen Finanzamt.

Was bietet die HSS außer Geld?

Beraten wird individuell durch Mitarbeitende des Instituts und durch Vertrauensdozentinnen und -dozenten am Hochschulort. Das Bildungsprogramm setzt auf Praxisseminare zu Schlüsselqualifikationen und interkultureller Kompetenz; für Promovierende liegt der Schwerpunkt auf „wissenschaftsstützenden Kompetenzen, wie Kommunikation oder Präsentation, und die Vernetzung auch mit einem interdisziplinären Fokus“.

Die stipendiatischen Strukturen sind ausgeprägt: StipFor als stipendiatisches Forum, eine eigene Vertretung der Stipendiatinnen und Stipendiaten, eine Vertretung der Auszubildenden und mit docnet ein eigenes Netzwerk für Promovierende; werkübergreifend kommt die Promovierenden-Initiative aller 13 Werke hinzu. Stipendiatinnen und Stipendiaten wirken bei Auswahltagungen und Veranstaltungen als „Teamer“ mit — also in der Organisation; dass sie wie bei der Hans-Böckler-Stiftung oder in Villigst an der Begutachtung beteiligt wären, ist nicht belegt.

Für Journalistinnen und Journalisten führt die Stiftung ein eigenes journalistisches Förderprogramm mit eigenem Seminarangebot; die Bewerbung verlangt dort erste journalistische Erfahrungen und bis zu fünf Arbeitsproben.

Für wen passt die HSS — und für wen nicht?

Position der Redaktion Die Checklisten der Hanns-Seidel-Stiftung sind der schnellste Selbsttest im ganzen Feld: Wer einen Punkt nicht mit Ja beantworten kann, spart sich die Bewerbung — und erfährt das in fünf Minuten statt nach vier Monaten. Das ist ein echter Vorzug gegenüber Werken, die ihre Anforderungen nur in Prosa beschreiben. Der Punkt, an dem nach unserer Einschätzung die meisten Bewerbungen scheitern werden, ist dagegen kein inhaltlicher: der Ehrenamtsnachweis. Nicht weil das Engagement fehlt, sondern weil niemand rechtzeitig daran denkt, sich eine Bestätigung geben zu lassen. Wer sich bewerben will, sollte damit Wochen vor dem Fenster anfangen. Und die Anforderung „aktueller Stand der Dissertation mit bisherigen Arbeitsergebnissen“ liest sich so, als suche die Stiftung eher eingearbeitete Promovierende als Projekte am Reißbrett — das ist eine Ableitung aus der Unterlagenliste, keine Aussage des Werks. Kritisch anzumerken bleibt, dass wir in den geprüften Quellen weder Förder- noch Bewerberzahlen und auch keine Beschreibung des Auswahltagungs-Ablaufs gefunden haben: Wer sich vorbereiten will, findet dort nicht, worauf.

Passend für Promovierende mit belegbarem Ehrenamt und erkennbarem politischem Interesse, die ihre Arbeit schon begonnen haben, eine schnelle Rückmeldung schätzen und mit den Zielen der Stiftung übereinstimmen. Für HAW-Studierende ist die Stiftung auffällig gut aufgestellt — mit eigenem Fachreferat und einer kürzeren Mindestrestdauer; das ist bemerkenswert, weil Promovierende von Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Begabtenförderung bundesweit selten sind. Nicht der richtige Adressat ist sie für ein Teilzeitstudium, für ein Zweitstudium, für Promotionen mit weniger als zwei Semestern Restlaufzeit und für Bewerbungen ohne Deutschnachweis.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob ich die Voraussetzungen der HSS erfülle?

Über die Checkliste des Programms, das für Sie gilt. Die Stiftung formuliert ihre Voraussetzungen als Liste, die man vollständig mit Ja bestätigen können muss — von der Staatsangehörigkeit über das Ehrenamt bis zur Bejahung der Stiftungsziele.

Zählt mein Ehrenamt auch ohne Bescheinigung?

Nein. Die Stiftung berücksichtigt ausdrücklich nur Engagements, die mit einer entsprechenden Bestätigung nachgewiesen werden; dafür gibt es eine eigene Vorlage. Rein privates Engagement fällt zudem aus der Definition heraus, weil sie eine Tätigkeit im öffentlichen Raum außerhalb des privaten Umfelds verlangt.

Wie lang muss das Exposé bei der Hanns-Seidel-Stiftung sein?

Rund zehn Seiten bei Seitenrändern von 2,5 cm und Zeilenabstand 1,5; das Literaturverzeichnis zählt nicht mit, Deutsch und Englisch sind zulässig. Verlangt wird darin ausdrücklich auch der aktuelle Stand der Dissertation mit den bisherigen Arbeitsergebnissen.

Gilt die Altersgrenze von 45 Jahren auch für die Promotionsförderung?

Sie steht in den Checklisten für Studienförderung, journalistische Förderung und internationale Förderung. In der Checkliste der Promotionsförderung steht sie nicht; ob sie dort gilt, haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden. Im Zweifel beim zuständigen Fachreferat nachfragen.

Wann bekomme ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?

Rund vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail. Eine Bestätigung des Eingangs verschickt die Stiftung nicht — sie erscheint nur im Bewerbungsportal.

Fördert die HSS ein duales Studium oder ein Fernstudium?

Ja, beides ist in der Checkliste der Studienförderung ausdrücklich genannt. Ausgeschlossen ist dagegen ein Teilzeitstudium, ebenso ein Zweitstudium nach einem bereits berufsbefähigenden Hochschulexamen; ein Master im Anschluss an einen Bachelor gilt nicht als Zweitstudium.

Kann ich als internationale Bewerberin ohne Deutschkenntnisse antreten?

Nein. Verlangt wird mindestens B2, und die Stiftung schreibt ausdrücklich, dass Bewerbungen ohne Nachweis von Deutschkenntnissen nicht berücksichtigt werden. Der Weg führt zunächst über das HSS-Auslandsbüro im Heimatland, sofern es dort eines gibt.

Quellen und Stand
  • Voraussetzungs-Checklisten für Studien-, Promotions-, journalistische und internationale Förderung, Definition und Nachweispflicht des Ehrenamts, Altersgrenze, Studienformen, Restdauern: Hanns-Seidel-Stiftung, Seite „Wen suchen wir?“, abgerufen am 3. September 2026.
  • Bewerbungsfenster, Rückmeldefrist, Portalhinweise, Unterlagenlisten, Exposé- und Lebenslaufvorgaben, Gutachtenregeln, Vorauswahl und Auswahltagung: Hanns-Seidel-Stiftung, Seite „Bewerbung“, abgerufen am 3. September 2026.
  • Profil, Bestehensdauer, Fachreferate, Tagungshaus Kloster Banz, ideelle Förderung, Promotionskolleg, stipendiatische Gremien und Netzwerke: Profil der Hanns-Seidel-Stiftung auf Stipendium Plus, dem gemeinsamen Portal der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 3. September 2026.
  • Bundeseinheitliche Sätze, Regelförder- und Höchstförderungsdauer, Nebentätigkeits- und Doppelförderungsgrenzen, „kein Rechtsanspruch“: „Zusätzliche Nebenbestimmungen“ des Bundes zur Begabtenförderung, Fassung ab 1. Oktober 2024, Abschnitte II und IV.
  • Steuerfreiheit dem Grunde nach: § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz.
Stand: 3. September 2026. Die Bewerbungsfenster wiederholen sich jährlich, die konkreten Termine gibt die Stiftung auf ihrer Bewerbungsseite bekannt; Beträge, Fristen und Laufzeiten ändern sich und sind vor einer Bewerbung beim Werk zu prüfen. Maßgeblich ist im Einzelfall der Förderbescheid bzw. die geltende Richtlinie des Werks, nicht diese Seite.