Exposé für die Dissertation: Aufbau, Umfang und Beispiel
Ein Exposé für die Dissertation ist der Forschungsplan Ihrer Doktorarbeit: Forschungsfrage, Forschungsstand, Methode und Zeitplan, meist auf fünf bis zehn Seiten, je nach Ordnung eine bis 20. Es überzeugt zuerst die Betreuung, dann oft den Promotionsausschuss oder ein Förderwerk. Wie lang es sein muss, legen Promotionsordnung oder Förderwerk fest – die Spanne reicht von einer bis zu zwanzig Seiten. Unten finden Sie eine Mustergliederung, ein Kurz-Exposé als Beispiel und die Vorgaben von Hochschulen und Förderwerken zu Umfang und Form.
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Kurz gesagt
Früh klären
- Vorgabe prüfen: Ob und wie lang, steht in Ihrer Promotionsordnung.
- Kurzskizze abstimmen: Zwei bis drei Seiten genügen für das erste Gespräch.
- Fassung anpassen: Jedes Förderwerk hat eigene Längen- und Formvorgaben.
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Inhalt
Was ist ein Exposé für die Dissertation?
Ein Exposé ist die schriftliche Planung Ihrer Doktorarbeit, bevor sie geschrieben ist. Es sagt, welche Forschungsfrage Sie beantworten wollen, was der Stand der Literatur dazu ist und warum die Frage offen bleibt, wie Sie vorgehen und bis wann Sie fertig sein wollen. Wer es liest – zuerst die mögliche Betreuung, später oft der Promotionsausschuss oder die Gutachter eines Förderwerks –, soll danach entscheiden können, ob das Vorhaben trägt.
Ein Exposé ist keine Mini-Dissertation und kein endgültiges Versprechen. Manche Hochschulen und Förderer sagen dazu Projektskizze, Forschungsplan oder Promotionsvorhaben; gemeint ist im Kern dasselbe, nur Länge und Pflichtteile unterscheiden sich. Beginnen Sie mit dem Exposé, sobald Thema und Betreuung feststehen. Es zwingt Sie, aus einem Interesse eine Forschungsfrage zu machen und die Literatur zu sichten; das will Ihre Betreuung sehen.
Wofür wird ein Exposé verlangt?
Für vier Anlässe, und jeder verlangt eine etwas andere Fassung. Die ersten beiden werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Schritte: Die Zusage der Professorin oder des Professors ist der Start der Betreuung, die Annahme durch die Fakultät die Aufnahme in das Promotionsstudium mit eigenen Regeln.
- Betreuungsanfrage: Sie wollen eine Professorin oder einen Professor als Doktormutter oder Doktorvater gewinnen. Hier genügt oft eine kurze Skizze von zwei bis drei Seiten, die zeigt, dass Thema und Fachgebiet zusammenpassen.
- Annahme als Doktorand: Viele Fakultäten verlangen das Exposé mit dem Antrag auf Annahme oder innerhalb einer Frist danach. Dann gelten die Vorgaben der Promotionsordnung – Länge, Sprache, Unterschriften.
- Stipendium: Für ein Promotionsstipendium ist das Exposé das wichtigste Dokument. Die Werke geben Umfang und Form genau vor (Tabelle unten).
- Graduiertenkolleg oder strukturiertes Programm: Hier wird das Exposé mit anderen Bewerbungen verglichen und muss deshalb auch für Fachfremde verständlich sein.
Aus unserem Stellenbestand: Bei ausgeschriebenen Promotionsstellen gibt meist das Projekt das Thema vor; ein eigenes Exposé verlangen sie selten. Von den 1.091 Doktorandenstellen, die wir am 11. Oktober 2026 führten, haben wir 1.074 im Volltext ausgewertet: 47 verlangten ausdrücklich ein Exposé oder einen „research proposal“, vier weitere nur für einen von mehreren Bewerbungswegen oder als Option, zusammen rund 5 Prozent, also etwa jede zwanzigste. Eine Gegenprobe von 100 Anzeigen ohne Suchworttreffer fand drei weitere; die tatsächliche Quote liegt eher bei 5 bis 6 Prozent. Wo ein Exposé verlangt wird, ist es kurz: 30 der 32 Anzeigen mit Umfangsangabe wollen höchstens fünf Seiten oder 1.500 Wörter, Ausreißer sind sechs Seiten und 7 bis 15 Seiten an einer Kunsthochschule. Universitäten verlangen es häufiger (6 Prozent) als Forschungsinstitute (4), Hochschulen für angewandte Wissenschaften (2) und Unikliniken (1); in Österreich und der Schweiz ist es mit 11 Prozent deutlich üblicher als in Deutschland (3). Stellen in Graduiertenkollegs und strukturierten Programmen verlangen es überdurchschnittlich oft. Das gilt für unseren Bestand, nicht für alle Hochschulen; für die spätere Annahme an der Fakultät kann ein Exposé trotzdem nötig sein.
Was eine Promotionsstelle mit 65 Prozent nach E 13 zahlt, rechnet der Gehaltsrechner vor; wie man offene Stellen findet, steht unter Promotionsstelle finden.
Warum das Exposé überall ähnlich gegliedert ist, zeigt ein Blick auf die Forschungsförderung: Die DFG verlangt für die Beschreibung eines Vorhabens „Stand der Forschung und Vorarbeiten, Ziele, Arbeitsprogramm, Dauer“ in fester Form (DFG, Hinweise zur Antragstellung). Ein Promotions-Exposé beantwortet dieselben Fragen im kleineren Maßstab.
Exposé schreiben: Aufbau und Mustergliederung mit Richtlängen
Bewährt hat sich eine Gliederung in neun Teilen. Die Richtlängen sind exemplarisch für ein Exposé von rund zehn Seiten, wenn die Hochschule keine klaren Vorgaben macht; sie variieren mit dem verlangten Umfang. Bei 20 Seiten wird jeder Teil länger, bei drei Seiten gehört kein dreiseitiger Literaturüberblick hinein. Was die Hochschulen verlangen, zeigt die Tabelle Vorgaben und Leitfäden im Vergleich; gilt eine Vorgabe Ihrer Fakultät oder Ihres Förderwerks, gehen deren Teile und Reihenfolge vor.
| Teil | Richtlänge | Was hinein gehört |
|---|---|---|
| 1. Arbeitstitel | 1 Zeile | Gegenstand und Blickwinkel in einer Zeile, möglichst mit Untersuchungsraum oder Zeitraum; der Titel darf sich bis zur Abgabe ändern. Keine Schlagwörter ohne Aussage. |
| 2. Problemstellung und Relevanz | ½–1 Seite | Welches Problem ist ungelöst, warum stellt es sich jetzt, und für wen ist die Antwort wichtig: für das Fach, für die Praxis, für eine laufende Debatte. So geschrieben, dass auch eine fachfremde Leserin den Punkt versteht. |
| 3. Forschungsstand | 2–3 Seiten | Der aktuelle Stand der Literatur zu Ihrem Thema: die wichtigsten Arbeiten und Debatten, was sie geklärt haben und was nicht. Am Ende steht klar benannt die Lücke in der Literatur, die Ihre Arbeit schließt, belegt mit Fachliteratur, nicht mit Lehrbüchern. |
| 4. Forschungsfrage und Ziel | ½ Seite | Eine leitende Frage, die sich mit Ihrer Methode beantworten lässt, höchstens drei Teilfragen; dazu das Ziel: beschreiben, erklären, vergleichen oder etwas entwickeln. Jede Frage muss aus der Lücke in der Literatur folgen. |
| 5. Theorie und Begriffe | 1 Seite | Die Konzepte, mit denen Sie Ihr Material ordnen und deuten, und wie Sie zentrale Begriffe verwenden. Knapp, aber so, dass die spätere Auswertung daran anschließt. |
| 6. Methode und Material | 2 Seiten | Welche Daten oder Quellen, welche Fälle und wie viele, wie Sie Zugang bekommen, wie Sie auswerten und welche ethischen und datenschutzrechtlichen Fragen sich stellen. Begründen Sie, warum genau diese Methode zur Frage passt. |
| 7. Risiken und Alternativen | ½ Seite | Was den Plan gefährden kann, etwa fehlender Feldzugang, zu wenige Fälle oder ein geänderter Rechtsrahmen, und was Sie dann tun. Dieser Teil zeigt der Betreuung, dass Sie das Vorhaben zu Ende gedacht haben. |
| 8. Zeit- und Arbeitsplan | 1 Seite | Arbeitspakete mit Meilensteinen je Halbjahr, Puffer für Rückschläge, Zeit für Publikationen und Lehre, wenn sie zur Stelle gehören. Realistisch bis zur Abgabe geplant, nicht bis zum Vertragsende. |
| 9. Gliederung und Literatur | ½ Seite + Verzeichnis | Vorläufige Kapitel mit je einem Satz zum Inhalt; dazu die zentrale Literatur, die Sie schon ausgewertet haben: nicht vollständig, aber aktuell und einschlägig. |
Eine Forschungsfrage erkennen Sie daran, dass sie sich mit einer Methode beantworten lässt. Zu breit: „Wie verändert Digitalisierung die Hochschule?“ Kein Gegenstand, keine Gruppe, keine Methode. Tragfähig: „Wie verändern digitale Rückmeldeformate wie Kommentarfunktionen und Audio-Feedback die Korrektur- und Bewertungspraxis von Lehrenden bei Hausarbeiten in geisteswissenschaftlichen Studiengängen? Eine Analyse von 120 kommentierten Hausarbeiten aus drei Hochschulen, ergänzt um Interviews mit zwölf Lehrenden.“ Teilfrage: Welche fachspezifischen Vorstellungen von Qualität zeigen sich in den Rückmeldungen? Jetzt steht drin, was ein Gutachter prüft: wen man untersucht, welches Material es wirklich gibt, wie viel davon und wie man es auswertet. Die Methode ist angelegt, Dokumentenanalyse und Interviews, und der Umfang ist absehbar.
Zwei Teile entscheiden fast immer: der Forschungsstand, weil er die Lücke in der Literatur begründet, und die Methode, weil sie zeigt, dass Sie die Lücke schließen können. Beginnen Sie deshalb mit der Lücke, nicht mit Ihrer Motivation. Persönliche Gründe gehören, wenn überhaupt, in einen Satz – es sei denn, das Förderwerk fragt danach, wie die Konrad-Adenauer-Stiftung nach dem „Motiv der Themenwahl“.
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Forschungsstand im Exposé: die Lücke begründen
Am Forschungsstand erkennen Betreuung und Gutachter am schnellsten, ob Sie Ihr Feld kennen. Er ist kein Literaturbericht, der Titel nacheinander zusammenfasst, sondern ein Argument in drei Schritten:
- Was ist geklärt? Die zwei bis vier Debatten oder Forschungsrichtungen, an die Ihre Arbeit anschließt – geordnet nach Fragen, nicht nach Autorinnen und Autoren.
- Was ist offen oder strittig? Wo sich Befunde widersprechen, wo Material fehlt, wo eine Methode noch nicht angewandt wurde.
- Was folgt daraus? Ein Satz, der die Lücke in der Literatur benennt und direkt zu Ihrer Forschungsfrage führt.
Bei einem Exposé von zehn Seiten sind dafür zwei bis zweieinhalb Seiten angemessen, also rund ein Viertel. Fast alle Vorgaben in der Tabelle unten nennen den Forschungsstand ausdrücklich als Pflichtteil. Der häufigste Fehler ist zu viel Zusammenfassung und zu wenig Einordnung: Prüfen Sie jeden Absatz mit der Frage, was er zur Begründung Ihrer Lücke beiträgt. Was nichts beiträgt, gehört ins Literaturverzeichnis, nicht in den Text. Wie Sie die verwendeten Quellen im Text und im Verzeichnis belegen, zeigen unsere Zitierregeln.
Wie finde ich die Forschungsfrage?
Viele Exposés scheitern daran, dass sie ein Thema beschreiben, aber keine Frage stellen. „Digitalisierung in Schulen“ ist ein Themenfeld. Eine Forschungsfrage sagt, welcher Zusammenhang, welcher Mechanismus, welche Deutung oder welche Lücke untersucht wird. Gute Fragen sind offen, beantwortbar, begrenzt und für das Fach relevant.
Aus einem Thema wird eine Frage, indem Sie eingrenzen: Zeitraum, Ort, Material, Methode, Vergleichsfall, Zielgruppe oder Datenquelle. Ohne Eingrenzung bleibt das Exposé eine Absichtserklärung. Mit Eingrenzung kann die Betreuung beurteilen, ob das Projekt in drei bis vier Jahren zu schaffen ist.
Schwach: „Wie verändert Digitalisierung die Hochschule?“ – zu breit, ohne Methode, in einer Doktorarbeit nicht zu beantworten.
Besser: „Wie unterscheidet sich die Rückmeldung an Studierende nach digitalen und nach schriftlichen Klausuren in Einführungsveranstaltungen staatlicher Hochschulen, und welche Bedingungen der Organisation nennen Lehrende dafür?“ – Gegenstand, Ort, Vergleich und mögliches Material sind benannt.
Das Exposé muss noch nicht alle Antworten kennen. Ein guter Test: Lässt sich erkennen, welches Material Sie brauchen und wie Sie die Frage damit beantworten? Dann ist sie eng genug. Achten Sie außerdem darauf, dass die Frage nicht mehr verspricht, als Ihr Material tragen kann: Wer „verändern“ oder „bewirken“ schreibt, braucht ein Design, das Ursachen prüfen kann.
Methode, Material und Risiken realistisch planen
Eine Methode überzeugt nur, wenn Zugang, Quellenlage, Ethik, Auswertung und Zeit zusammenpassen. Schreiben Sie deshalb nicht „qualitative Interviews“, sondern wie viele, mit wem und wie Sie an die Personen kommen. Bei Archivarbeit: welche Bestände, welche Genehmigungen. Bei Labor- oder Datenprojekten: welche Geräte, Software, Protokolle und Fragen des Datenschutzes.
Gute Exposés benennen ihre Risiken offen: Datenzugang, Ethikvotum, Sprachkenntnisse, Archivlage, Stichprobengröße, technische Abhängigkeiten, Feldzugang oder ein Wechsel der Betreuung. Das schwächt den Antrag nicht, sondern zeigt, dass Sie das Projekt steuern können – vor allem, wenn zu jedem Risiko ein Ausweg steht.
Beispiel: ein Kurz-Exposé für die Dissertation
So kann die Skizze für das erste Gespräch mit der Betreuung aussehen – auf rund eine Seite verdichtet, mit dem Vorhaben aus der Mustergliederung. Für die Fakultät oder ein Förderwerk wird jeder Absatz zu einem eigenen Abschnitt ausgebaut.
Arbeitstitel: Rückmeldung zur Hausarbeit. Digitale und handschriftliche Korrekturpraxis in Einführungsveranstaltungen im Vergleich
Problem: Digitale Rückmeldeformate wie Kommentarfunktionen und Audio-Feedback sind an vielen staatlichen Hochschulen im Einsatz. Wie Lehrende damit Hausarbeiten in Einführungsveranstaltungen korrigieren und bewerten und ob sich das von der handschriftlichen Korrektur unterscheidet, ist bisher kaum untersucht.
Forschungsstand (angedeutet): Die bisherige Forschung vergleicht vor allem Aufwand, Akzeptanz und Notenverteilungen digitaler und analoger Korrekturformen. Die konkrete Rückmeldepraxis der Lehrenden – welche Formate sie nutzen, was sie mitteilen und welche organisatorischen Bedingungen sie dafür nennen – bleibt eine Lücke in der Literatur. [Im echten Exposé: die zwei bis vier maßgeblichen Studien je Debatte.]
Forschungsfrage: Wie verändern digitale Rückmeldeformate wie Kommentarfunktionen und Audio-Feedback die Korrektur- und Bewertungspraxis von Lehrenden bei Hausarbeiten in geisteswissenschaftlichen Studiengängen? Eine Analyse von 120 kommentierten Hausarbeiten aus drei Hochschulen, ergänzt um Interviews mit zwölf Lehrenden.
Methode und Material: Vergleichende Fallstudie an drei staatlichen Hochschulen, an denen Hausarbeiten in Einführungsveranstaltungen sowohl digital als auch handschriftlich korrigiert werden. Dokumentenanalyse: qualitative Inhaltsanalyse der Rückmeldungen aus zwei Semestern (Kommentare, Audio-Feedback, Randbemerkungen, Gutachten). Interviews: 30 leitfadengestützte Interviews mit Lehrenden zu den organisatorischen Rahmenbedingungen, etwa Kohortengröße, Software, Deputat und Vorgaben der Prüfungsordnung. Die Studie beschreibt Unterschiede und berichtete Bedingungen; ob das Format die Rückmeldung verursacht, kann dieses Design nicht zeigen.
Risiken: Gibt eine Hochschule die anonymisierten Rückmeldungen nicht frei, tritt eine vierte mit vergleichbarer Korrekturpraxis an ihre Stelle. Das Ethikvotum wird im ersten Halbjahr beantragt.
Zeitplan: Monat 1–6 Forschungsstand, Ethikvotum und Feldzugang · Monat 7–20 Erhebung (Texte und Interviews) und Auswertung · Monat 21–33 Schreiben und Überarbeitung · Monat 34–36 Vorbereitung der Disputation und Puffer.
Vorläufige Gliederung: 1 Einleitung · 2 Forschungsstand und Begriffe · 3 Methode · 4 Drei Fälle im Vergleich · 5 Ergebnisse und Folgerungen für die Lehre
Was das Beispiel richtig macht: Der Forschungsstand endet mit der Lücke, die Frage greift sie auf, und die Methode nennt Fälle, Menge und Material. Frage und Design passen zusammen. Das Risiko hat einen Ausweg, der Zeitplan einen Puffer. Eine Betreuerin kann nach dieser Seite entscheiden, ob das Vorhaben in ihr Fachgebiet passt – mehr muss die erste Fassung nicht leisten.
Was verlangen die Hochschulen? Vorgaben und Leitfäden im Vergleich
Eine einheitliche Vorgabe gibt es nicht. Ob, wann und in welchem Umfang ein Exposé verlangt wird, regelt jede Fakultät in ihrer Promotionsordnung, oft ergänzt oder ersetzt durch Merkblätter oder Leitfäden, die nur empfehlen. Die Tabelle zeigt 14 Vorgaben von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, geordnet nach Umfang; ob eine Ordnung, ein Merkblatt oder ein Leitfaden dahintersteht, nennt die Quellenliste am Ende. In dieser Auswahl verlangen die medizinische Vorgabe eine bis drei Seiten, die naturwissenschaftliche zwei bis drei, die bildungs- und sozialwissenschaftlichen acht bis 20.
| Hochschule und Fach | Umfang | Pflichtteile | Wann und wozu |
|---|---|---|---|
| Universität Hohenheim, Naturwissenschaften | höchstens 2 Seiten, Zeitplan als Seite 3 | Arbeitshypothese und Ziel, Vorgehen bei der Datengewinnung, Zeitplan; Unterschrift von Doktorand und Betreuung | Antrag auf Annahme als Doktorand |
| Universität Freiburg, Medizin | 1 bis 3 Seiten | Ziel und Hypothesen, Methoden, Arbeits- und Zeitplan mit Meilensteinen | Anlage zur Promotionsvereinbarung vor der Annahme |
| Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HAW), Promotionszentrum Nachhaltige Landnutzung | 3 bis 5 Seiten ohne Literatur (Promotionsordnung); das Merkblatt 05/2026 nennt 5 bis 10 Seiten | Abstract, Forschungsstand, Fragen und Ziel, Methodik mit Arbeits- und Zeitplan, Finanzierung, Literatur | Antrag auf Annahme (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 Promotionsordnung) |
| HafenCity Universität Hamburg | 5 Textseiten, höchstens 12.000 Zeichen, plus Literatur | Kontext, Forschungsstand, Forschungsfragen, Methodik, detaillierter Zeitplan | Antrag auf Zulassung; der Promotionsausschuss entscheidet |
| Promotionszentrum der Hochschulen Sachsen-Anhalt (HAW), Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften | 7 bis 10 Seiten Text, im Ausnahmefall 15 | Themenvorschlag, Forschungsstand, Ziele und Beitrag, Vorgehen und Methoden | Gesuch um Annahme; Grundlage der Promotionsvereinbarung |
| Universität Hamburg, Erziehungswissenschaft | höchstens 20.000 Zeichen mit Literatur (8–10 Seiten) | Gegenstand, Forschungsstand, Frage, Theorie, Methode, Zeit- und Arbeitsplan, Literatur | Antrag auf Zulassung zur Promotion |
| Frankfurt University of Applied Sciences (HAW), Mobilität und Logistik | höchstens 10 Seiten plus Literatur | Fragestellung, Forschungsstand, Theorie, Forschungslücke, Methoden, Zeit-, Arbeits- und Ressourcenplan | Annahme; Anlage zur Betreuungsvereinbarung |
| Bauhaus-Universität Weimar, Architektur und Urbanistik | höchstens 10 Seiten | einseitiges Abstract, Frage und Hypothesen, Forschungsstand, Methodik, Arbeits- und Zeitplan, Literatur | Einschätzung, ob das Vorhaben betreut werden kann; Hinweise mit empfehlendem Charakter |
| Universität Duisburg-Essen, Bildungswissenschaften | in der Regel 10 Seiten | Thema, Forschungsstand, Fragestellung, Untersuchungsdesign, Auswertung, Zeitplan, Literatur | Antrag auf Zulassung; Nachreichen innerhalb eines Jahres möglich |
| Universität Göttingen, Sozialwissenschaften | etwa 10 Seiten | Kurzbeschreibung, Forschungsstand, Ziele, Fragen, Theorie, Methodik, Vorarbeiten, Zeitplan, Literatur | Einschreibung in den Promotionsstudiengang |
| KU Eichstätt-Ingolstadt, Lehrstuhl Flucht- und Migrationsforschung | Richtwert 10 bis 15 Seiten | Forschungsstand, Theorie, Methodik, Zeit- und Arbeitsplan, vorläufige Gliederung, Literatur | Grundlage für die Anfrage bei möglichen Betreuenden |
| Universität Wuppertal, Maschinenbau und Sicherheitstechnik | 7 bis 14 Seiten mit Literatur | Stand der Forschung, Fragestellung, Methodik, erwartete Ergebnisse, bei kumulativer Arbeit Publikationsstrategie, Arbeitsplan | Prüfung der Zulassung; vorher von mindestens drei Hochschullehrern geprüft |
| Universität Bremen, Public Health | 15 bis 20 Seiten (rund 40.000 Zeichen) | Gegenstand und Theorie, Hypothesen, Forschungsstand, Relevanz, Methode, Vorarbeiten, Gliederung, Zeitplan | Antrag auf Annahme als Doktorand |
| Universität Marburg, Erziehungswissenschaften (FB 21) | in der Ordnung nicht festgelegt; der ältere Leitfaden des Fachbereichs zur Ordnung von 2008 nannte 8 bis 12 Seiten ohne Literatur | ausformuliertes Exposé mit Arbeits- und Zeitplan als Anlage der Betreuungsvereinbarung | Antrag auf Annahme (§ 5 Abs. 1 Buchst. e Promotionsordnung FB 21 vom 30.10.2024) |
Zwei Lehren aus dem Vergleich: Erstens verlangt fast jede Fakultät einen Zeitplan. Zweitens können Merkblatt und Ordnung voneinander abweichen: An der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf verlangt die Promotionsordnung drei bis fünf Seiten, das jüngere Merkblatt nennt fünf bis zehn. Maßgeblich ist die Ordnung. Fragen Sie im Promotionsbüro nach, bevor Sie kürzen oder erweitern.
Was verlangen die Förderwerke? Umfang und Form bei 13 Werken und der Gerda Henkel Stiftung
Die Begabtenförderungswerke regeln Umfang und Form meist genauer als Fakultäten, denn ihre Gutachter vergleichen viele Bewerbungen; nur das Avicenna-Studienwerk nennt öffentlich keine Zahl. Dazu kommt die Gerda Henkel Stiftung, die Promotionen in den Historischen Geisteswissenschaften fördert, etwa in Archäologie, Geschichte und Kunstgeschichte. Die Tabelle zeigt, ob das Literaturverzeichnis in die Seitenzahl eingeht, ob der Zeitplan ein eigenes Dokument ist und ob eine Kurzfassung verlangt wird. Fristen und Fördersätze stehen im jeweils verlinkten Werkartikel; die Spalte rechts führt direkt zu den Bewerbungsunterlagen. Unterlagen ändern sich, prüfen Sie vor der Bewerbung die aktuelle Fassung beim Werk.
| Förderer | Textumfang | Literatur mitgezählt? | Zeitplan separat? | Kurzfassung? | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Studienstiftung des deutschen Volkes | höchstens 20 Seiten, Deutsch oder Englisch | ja, Literatur zählt mit | Teil des Exposés | Abstract von etwa einer halben Seite im Exposé | Bewerbungsseite, abgerufen 10/2026 |
| Evangelisches Studienwerk Villigst | höchstens 12 Seiten; Gliederung gesondert, höchstens 3 Seiten | nein, gesondert höchstens 6 Seiten | ja, höchstens 2 Seiten (Zeitstrahl oder Tabelle) | ja, deutsche Zusammenfassung, höchstens 1 Seite | Checkliste, Stand Juli 2023 |
| Cusanuswerk | 10 bis 15 Seiten | nein, zuzüglich | ja, für die ganze Promotion; Umfang offen | nicht verlangt | Merkblatt, Oktober 2026 |
| Hans-Böckler-Stiftung | höchstens 10 Seiten einschließlich Gliederungsentwurf; Times New Roman 12, 1,5-zeilig | nein, eigene Datei | ja, 1 bis 2 Seiten | nur bei englischem Exposé: deutsche Zusammenfassung, 1 bis 2 Seiten | Merkblatt, Februar 2023 |
| Konrad-Adenauer-Stiftung | 5 bis 10 Seiten, 1½-zeilig, 12 Punkt | nein, zuzüglich | Teil des Exposés | nicht verlangt | Checkliste 02/2026 |
| Friedrich-Naumann-Stiftung | 7 Seiten ohne Deckblatt; Arial 11, einzeilig, Ränder 3,0 und 4,5 cm | nein, zuzüglich höchstens 3 Seiten | Zeit- und Arbeitsplan bis zwei Seiten; ob er in die sieben Seiten zählt, ist offen | nicht verlangt | Bewerbungsunterlagen, Stand 2022 |
| Rosa-Luxemburg-Stiftung | fünf Teile von 2.000 bis 6.000 Zeichen (Orientierung, ohne Fußnoten); dazu kommentiertes Inhaltsverzeichnis, 4.000 Zeichen | nein; gesondert etwa 10 Titel zur Dissertation | ja, nach Vorlage, höchstens drei Jahre | ja, Kurzexposé auf Deutsch, 5.000 Zeichen | Bewerbungsunterlagen, Stand August 2026 |
| Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) | höchstens 10 Seiten | ja, Literatur zählt mit | Teil des Exposés; Gliederung gesondert | nicht verlangt | Promovierendenförderung, Seite Stand Juli 2026 |
| Hanns-Seidel-Stiftung | etwa 10 Seiten, Ränder 2,5 cm, 1,5-zeilig; Deutsch oder Englisch | nein, im Anhang | Teil des Exposés | nicht verlangt | Bewerbungsseite, abgerufen 10/2026 |
| Heinrich-Böll-Stiftung | höchstens 10 Seiten: Darstellung bis 8, Gliederung und Zeitplan je etwa 1 Seite | ja, Literatur in den 8 Seiten | Teil der 10 Seiten, höchstens 36 Monate | ja, auf Deutsch (auch bei englischem Exposé); Umfang offen | Infoblatt, Stand Juni 2025 |
| Friedrich-Ebert-Stiftung | etwa 10 bis 15 Seiten | offen; Literaturliste ist Bestandteil | Teil des Exposés | nicht verlangt | Infoblatt Promotion, Stand November 2025 |
| Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) | ausführliches Exposé ohne formale Grenze, üblich 10 bis 20 Seiten | offen | offen | ja, Kurzfassung höchstens 3 Seiten oder 1.400 Wörter | FAQ, Seite Stand September 2026 |
| Avicenna-Studienwerk | öffentlich nicht beziffert; Vorgaben im Bewerbungsportal | offen | offen | offen | Stipendienseite, abgerufen 10/2026 |
| Gerda Henkel Stiftung (fachgebunden: Historische Geisteswissenschaften) | höchstens 8 Seiten, Schrift mindestens 11 Punkt, 1,5-zeilig | nein; Abbildungen, Literatur und Endnoten zählen nicht | ja, höchstens 2 Seiten, mit geplanten Reisen | nicht verlangt | Promotionsförderung, abgerufen 10/2026 |
Was der Vergleich zeigt: Viele Werke liegen bei rund zehn Seiten, aber sie zählen verschieden. Bei der Studienstiftung, ELES und der Heinrich-Böll-Stiftung zählt die Literatur mit, bei den meisten anderen kommt sie hinzu. Villigst, Böckler, das Cusanuswerk, die Rosa-Luxemburg- und die Gerda Henkel Stiftung wollen den Zeitplan als eigenen Teil. Eine Kurzfassung verlangen vier Werke, am knappsten die Rosa-Luxemburg-Stiftung mit 5.000 Zeichen. Wer sich bei mehreren Werken bewirbt, schreibt am besten eine Grundfassung von etwa acht Seiten Text ohne Literatur – unser Vorschlag, keine Vorgabe – und passt Zählweise, Zeitplan und Kurzfassung je Werk an. Den Überblick über Beträge und Bedingungen gibt Promotionsstipendien.
Wie verbindlich ist das Exposé?
Verbindlich ist, dass und bis wann ein Exposé vorliegt – der Inhalt dagegen darf sich weiterentwickeln. Das Exposé ist ein Plan, kein Vertrag. Drei Ebenen sind zu unterscheiden:
- Annahme: Wo die Promotionsordnung ein Exposé verlangt, hängt die Annahme als Doktorand davon ab. An der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf etwa ist dem Antrag „ein schriftliches Exposé im Umfang von drei bis fünf Seiten (ohne Literaturverzeichnis)“ beizufügen (Promotionsordnung vom 22.01.2025, § 9 Abs. 3 Nr. 4). An der Universität Duisburg-Essen kann es in den Bildungswissenschaften innerhalb eines Jahres nachgereicht werden.
- Betreuungsvereinbarung: Viele Hochschulen machen den Zeit- und Arbeitsplan zum Teil der Vereinbarung. In der Muster-Betreuungsvereinbarung der HSWT heißt es: „Der (vorläufige) Arbeits- und Zeitplan ist Teil der Betreuungsvereinbarung“; an der Frankfurt University of Applied Sciences ist das Exposé ihre Anlage. Was in eine gute Vereinbarung gehört, steht unter Betreuungsvereinbarung.
- Änderungen: Die HafenCity Universität nennt das Exposé eine „Momentaufnahme, da sich Methoden, Zeitplanung und Forschungsfragen im Laufe der Forschungsarbeit verändern“ (HCU, Leitfaden Januar 2024); die Muster-Vereinbarung der HSWT soll „im Sinne eines lebendigen Dokuments jederzeit fortgeschrieben werden“. Ein neues Thema braucht dagegen meist einen Antrag – an der Universität Hohenheim etwa auf „Änderung des Titels / Themas des Promotionsvorhabens“.
Wichtig für die Praxis: Eine Zusage der Betreuung auf Ihr Exposé hin ist noch nicht die Annahme. Als Promovierende gelten nach dem Wissenschaftsrat Personen, deren „Annahme als Doktorandin oder Doktorand von einer promotionsberechtigten Einrichtung bestätigt wurde“ (Wissenschaftsrat 2023). Ein grundlegend neues Thema halten Sie schriftlich in Vereinbarung und Zeitplan fest; das schützt beide Seiten bei der Begutachtung.
Zeitplan im Exposé: ein Beispiel für drei Jahre
Ein guter Zeitplan enthält Puffer. Rechnen Sie mit Verzögerungen durch Ethikanträge, Datenzugang, Begutachtung von Aufsätzen, Lehre, Krankheit oder technische Probleme. Drei Jahre in Vollzeit können reichen; auf einer Teilzeitstelle mit Lehrpflichten, berufsbegleitend oder bei einer Monografie in quellenintensiven Fächern ist ein längerer Plan ehrlicher. Das folgende Beispiel gilt für eine empirische Arbeit in Vollzeit; es ist eine Planungshilfe, keine Vorgabe.
| Zeitraum | Arbeitspaket | Meilenstein |
|---|---|---|
| Monat 1–6 | Forschungsstand vertiefen, Methode festlegen, Ethikvotum und Feldzugang beantragen | überarbeitetes Exposé, unterschriebene Betreuungsvereinbarung |
| Monat 7–12 | Pilotstudie, Instrumente anpassen, erste Erhebung | Bericht im Kolloquium, Theoriekapitel im Entwurf |
| Monat 13–20 | Haupterhebung abschließen, Auswertung | Vortrag auf einer Fachtagung, erster Aufsatz eingereicht |
| Monat 21–28 | Ergebniskapitel schreiben, Rückmeldung der Betreuung einarbeiten | vollständige Rohfassung |
| Monat 29–33 | Überarbeiten, Einleitung und Schluss, Formalien | Einreichung der Dissertation |
| Monat 34–36 | Puffer; Vorbereitung der Disputation | Puffer für Verzug |
Nach der Einreichung vergehen bis zur mündlichen Prüfung meist noch Monate für die Begutachtung; planen Sie die Finanzierung über die Einreichung hinaus. Wie Sie Meilensteine im Alltag halten, steht unter Zeitmanagement in der Promotion, wie lange Promotionen tatsächlich dauern, unter Promotionsdauer.
Typische Fehler und wie die Betreuung hilft
Typische Schwächen, die eine frühe Rückmeldung vermeidet:
- ein zu breites Thema ohne prüfbare Frage,
- ein Literaturbericht ohne eigene Position,
- Methode als Schlagwort statt als Arbeitsplan,
- kein gesicherter Zugang zu Daten oder Quellen,
- ein Zeitplan ohne Puffer,
- keine Aussage dazu, was die Arbeit dem Fach hinzufügt.
Perfektionieren Sie das Exposé nicht im Stillen, sondern besprechen Sie eine frühe Fassung gezielt. Gute Fragen an die Betreuung: Ist die Forschungsfrage eng genug? Ist der Forschungsstand richtig gerahmt? Trägt die Methode? Welche Literatur fehlt? Welche Risiken können den Zeitplan sprengen? Halten Sie die Antworten fest – sie gehören später in die Betreuungsvereinbarung.
Für Förderwerke gilt zusätzlich: Die Gutachter sind fachnah, aber selten Spezialisten Ihres Themas. Begrenzen Sie Fachjargon, begründen Sie die Relevanz in zwei Sätzen und zeigen Sie, dass die Förderzeit zum Projekt passt.
Exposé in Österreich und der Schweiz
Auch in Österreich und der Schweiz setzt jede Universität ihre eigenen Regeln; je drei Beispiele zeigen die Bandbreite. Das österreichische Universitätsgesetz überlässt Betreuung und Beurteilung von Dissertationen der Satzung der Universität (§ 83 Abs. 1 UG).
- Universität Wien: Das Exposé ist „spätestens am Ende des ersten Studienjahrs“ einzureichen und öffentlich zu präsentieren; es enthält Ziele, Methoden, einen Zeit- und einen Finanzplan. Seine Genehmigung ist Voraussetzung für die Dissertationsvereinbarung, und „wesentliche Änderungen der Dissertationsvereinbarung sind aus sachlichen Gründen zulässig“ (Satzung, studienrechtlicher Teil, § 15). Empfohlen sind höchstens zehn Seiten (Doktorat, Exposé).
- Universität Innsbruck: Im PhD Politikwissenschaft soll das Exposé 3.000 bis 4.000 Wörter umfassen (Leitlinien, Fassung 15.03.2022).
- Universität Graz: An der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist das Exposé Pflichtleistung und erweitert die Forschungsskizze: Problemstellung, Forschungslage, Relevanz, eigene Vorarbeiten, Methodik, noch zu leistende Arbeit und Bibliographie, im Textteil höchstens 6.000 Wörter ohne Zeitplan und Bibliographie, Wortzahl beilegen. Es beurteilt das Studiendekanat; die habilitierten Lehrenden der Fakultät können Stellung nehmen. Vom 20. Juni bis 15. August und vom 15. Dezember bis 6. Januar werden keine Exposés angenommen (Exposé und Dissertation; Informationsblatt, Stand Dezember 2025).
- Universität Basel: In den Bildungswissenschaften höchstens zwölf Seiten mit Literatur, eingereicht mit der Doktoratsvereinbarung zum 15. April oder 15. September; ein Exposé, das nur einzelne Punkte behandelt, geht zur Überarbeitung zurück (Merkblatt M04, Stand 27.02.2024).
- ETH Zürich: Statt eines Exposés schreiben Doktorierende innerhalb von zwölf Monaten ab Eintritt einen Doktoratsplan; er ist Grundlage des Eignungskolloquiums (ETH Zürich, Doktoratsplan).
- Universität Zürich: Die Philosophische Fakultät plant das Doktorat über die Doktoratsvereinbarung. Sie ist grundsätzlich innerhalb von 16 Wochen nach der vorbehaltlichen Betreuungsbestätigung einzureichen, enthält einen Plan, wie das Doktorat in höchstens sechs Jahren abgeschlossen wird, und wird jährlich aktualisiert; eine unvollständige Fassung kann die Graduiertenschule zurückweisen (Doktoratsordnung § 9, Stand 12.12.2025). Darin stehen Meilensteine, Zeitplan und curriculare Leistungen (Während des Doktorats).
Häufige Fragen zum Exposé für die Dissertation
Wie lang ist ein Exposé für die Doktorarbeit?
Je nach Anlass: Für die erste Anfrage bei der Betreuung reichen zwei bis drei Seiten. Hochschulen verlangen meist fünf bis zehn Seiten, im Extrem eine bis 20, manche keinen Umfang; Förderwerke meist sieben bis 15 Seiten. Ob Literatur und Zeitplan mitzählen, regelt jedes Werk anders.
Ist das Exposé dasselbe wie das Dissertationsvorhaben?
Nicht ganz. Das Dissertationsvorhaben (auch Promotionsvorhaben) ist das Forschungsprojekt selbst, das Exposé seine schriftliche Beschreibung zu Beginn. Ordnungen und Formulare sprechen oft vom Vorhaben; verlangt wird dafür in der Regel das Exposé mit Zeitplan.
Brauche ich für eine Promotionsstelle ein Exposé?
Für die Bewerbung meist nicht, weil das Projekt das Thema vorgibt; in unserem Bestand verlangte es grob jede zwanzigste Anzeige. Für die Annahme kann die Fakultät trotzdem eines verlangen – das steht in der Promotionsordnung.
Darf sich das Thema nach dem Exposé noch ändern?
Ja. Fragen, Methoden und Gliederung entwickeln sich mit der Arbeit. Ein grundlegend neues Thema stimmen Sie mit der Betreuung ab und passen die Betreuungsvereinbarung an.
Gibt es ein Stipendium für die Arbeit am Exposé?
Ja, vereinzelt. Die Studienstiftung vergibt Exposé-Stipendien für bis zu sechs Monate; 2025 erhielten 33 von 97 Bewerbenden eine Förderzusage. Auch einzelne Hochschulen vergeben solche Stipendien, etwa die Universität Mainz in ihrer Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften für sechs Monate – fragen Sie im Graduiertenzentrum Ihrer Hochschule.
Wie viel Literatur gehört hinein?
Genug, um die Forschungslücke plausibel zu machen. Ein Exposé ist kein vollständiger Literaturbericht; wichtiger als die Menge ist, dass die zentralen Debatten und Referenztexte richtig erkannt sind.
Ist ein angenommenes Exposé schon die Zulassung zur Promotion?
Nein. Promovierende sind Sie erst, wenn die promotionsberechtigte Einrichtung Ihre Annahme bestätigt hat; eine Zusage der Betreuung ersetzt das nicht; die Voraussetzungen stehen unter Voraussetzungen für die Promotion.
Quellen
Fakultäten und Hochschulen: die in der Tabelle verlinkten Promotionsordnungen, Merkblätter und Leitfäden (Uni Hamburg Erziehungswissenschaft, Fassung 2018; Hochschulen Sachsen-Anhalt, Stand 02/2022; HSWT, Promotionsordnung 22.01.2025 und Merkblatt 05/2026; Frankfurt UAS, Stand Januar 2026; Uni Marburg FB 21, Promotionsordnung vom 30.10.2024, § 5 Abs. 1 Buchst. e, § 26 und Anlage 1, sowie das ältere Exposé-Merkblatt des Fachbereichs zur Ordnung von 2008; HCU Hamburg, Januar 2024; Bauhaus-Universität Weimar, 2015; Uni Hohenheim, Oktober 2023; Uni Freiburg Medizin, Seite Stand 10/2026; Uni Duisburg-Essen, Stand 08/2026; Uni Wuppertal FK 7, Stand 01/2023; Uni Göttingen; Uni Bremen; KU Eichstätt-Ingolstadt, 11/2025), abgerufen am 7. Oktober 2026.
Förderwerke: Bewerbungsunterlagen, Merkblätter und Bewerbungsseiten der 13 Begabtenförderungswerke und der Gerda Henkel Stiftung, je Zeile in der Tabelle verlinkt mit Stand, abgerufen am 7. Oktober 2026.
Verbindlichkeit: Muster-Betreuungsvereinbarung der HSWT (Anlage 2 der Promotionsordnung); Wissenschaftsrat, Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem, April 2023, Abschnitt B.II.1.
Österreich und Schweiz: § 83 UG (RIS, Fassung BGBl. I Nr. 93/2021); Universität Wien, Satzung § 15 und Exposé-Empfehlungen; Universität Innsbruck; Universität Graz, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Informationsblatt Dezember 2025); Universität Basel; ETH Zürich; Universität Zürich, Philosophische Fakultät (Doktoratsordnung Version 7, Stand 12.12.2025), abgerufen am 7. Oktober 2026.
Stellenbestand: eigene Auswertung aller Anzeigen unter Doktorandenstellen, Stand 11. Oktober 2026 (1.091 Anzeigen, 1.074 im Volltext gelesen; Wortliste, vollständiges Lesen der Treffer, Gegenprobe von 100 Anzeigen ohne Treffer). Aufbau eines Vorhabens: DFG, Hinweise zur Antragstellung. Exposé-Stipendien: Studienstiftung, Jahresbericht 2025, Tabelle 42; Universität Mainz, Gutenberg Graduate School, Ausschreibung 2026.