Cusanuswerk: Stipendium, Voraussetzungen und Promotionsförderung
Das Cusanuswerk ist die Bischöfliche Studienförderung — das katholische unter den 13 Begabtenförderungswerken des Bundes, gegründet 1956, mit Sitz in Bonn. Es fördert derzeit rund 2.470 Menschen, darunter 305 Promovierende. Anders als bei den parteinahen Stiftungen ist die Konfession hier keine Profilfrage, sondern eine formale Aufnahmevoraussetzung. Genau darum geht es auf dieser Seite zuerst.
Was ist das Cusanuswerk?
Ein eingetragener Verein in Trägerschaft der katholischen Kirche in Deutschland, 1956 gegründet und benannt nach Nikolaus von Kues. Seit der Gründung hat das Werk nach eigener Angabe über 12.000 Studierende und Promovierende gefördert. Sein Leitbild nennt als Ziel die Entfaltung von „Mut, Unternehmungsgeist und schöpferische Initiative, Selbstbewusstsein und Selbstkritik, intellektuelle Neugier und geistige Eigenständigkeit, christliche Spiritualität und Glaubenszeugnis".
| Geförderte (2025) | Zahl |
|---|---|
| Studienförderung | 2.092 |
| Promotionsförderung | 305 |
| Ausbildungsförderung | 71 |
| gesamt | 2.468 |
Mit 305 geförderten Promovierenden ist das Cusanuswerk nach der Studienstiftung eines der größeren Werke in der Promotionsförderung — rund 8 % aller Promotionsstipendien der Begabtenförderung (eigene Berechnung aus den Zahlen des Werks und der Bundesregierung). Den Vergleich aller 13 Werke gibt es unter Stipendien in Deutschland.
Muss ich katholisch sein — und wie wird das geprüft?
Ja, und die Prüfung ist konkret. Das Cusanuswerk führt in seiner Voraussetzungsliste ausdrücklich die „Mitgliedschaft in der katholischen Kirche" auf, dazu „einen gelebten christlichen Glauben und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten". Im Merkblatt zur Promotionsförderung steht der Satz noch knapper: „Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird vorausgesetzt." Für Bewerbende, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich.
Geprüft wird das an drei Stellen:
- Im ausformulierten Lebenslauf. Das Merkblatt verlangt ausdrücklich eine Antwort auf die Fragen: „Was bedeuten Ihnen Ihr Glaube und Ihre Mitgliedschaft in der katholischen Kirche? Nehmen Sie am Leben in einer Gemeinde teil? Was reizt Sie an einer Förderung durch das Cusanuswerk?"
- In einem eigenen Gespräch mit der Katholischen Hochschulpastoral. Wer zum weiteren Auswahlverfahren zugelassen wird und bislang kein Stipendium des Cusanuswerks hatte, wird zu zwei Vorstellungsgesprächen eingeladen: eines mit der Hochschulpastoral, eines mit der Geschäftsstelle.
- Im Auswahlgremium. Dort sitzen neben Professorinnen und Professoren zwei Delegierte der Hochschulpastoral, und in die Entscheidung geht ausdrücklich eine „Stellungnahme der Hochschulpastoral" ein.
Das Werk beschreibt die Gewichtung selbst so: „Fachliche Exzellenz, gelebter Glaube, Persönlichkeit und gesellschaftliches Engagement haben jeweils ihr eigenes Gewicht und müssen in einem ausgewogenen Gesamturteil zusammengeführt werden."
Was verlangt das Cusanuswerk sonst?
Für alle Auswahlverfahren gelten „herausragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse" sowie „ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen".
Wie gut müssen die Noten sein?
Das Cusanuswerk nennt keine Notenschwelle und keine Perzentilangabe — anders als die Studienstiftung, die sich Bewerbende „etwa zu den besten 10 % Ihres Jahrgangs" wünscht. Es schreibt nur „sehr gute Noten" beziehungsweise „herausragende fachliche Leistungen". Verlangt wird dafür ein vollständiges Transcript of Records aller Studiengänge samt Abiturzeugnis: Die Leistungen werden lückenlos geprüft, nur eben ohne veröffentlichten Grenzwert.
Was zählt als Engagement?
Hier ist das Werk sehr präzise — und die Präzision ist praktisch nützlich. Im Lebenslauf soll man auf das „soziale, politische, kirchliche oder zivilgesellschaftliche Engagement" eingehen und dabei drei Fragen beantworten: „Wo bringen Sie sich ein? Welche Rolle übernehmen Sie dabei? Welchen zeitlichen Umfang hat Ihr Engagement?" Eine Aufzählung von Mitgliedschaften genügt also nicht; gefragt sind Rolle und Umfang.
Wie funktioniert die Promotionsförderung?
Das Cusanuswerk unterscheidet zwei Programme: die klassische Promotionsförderung für alle, die mit fertigem Exposé direkt in die Forschung einsteigen, und die Förderung eines forschungsorientierten Aufbaustudiums, wenn zuerst eine Kursphase zu absolvieren ist. Beide haben eigene Merkblätter.
Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige mit nachgewiesener Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im In- oder Ausland sowie ausländische Staatsangehörige mit Promotionszulassung an einer deutschen Hochschule. Weitere Bedingungen:
- Deutschkenntnisse mindestens C1, nachzuweisen etwa durch deutsches Abitur, DSH 2, Goethe-Zertifikat C1 oder TestDaF.
- Alle Fachrichtungen — aber als Vollzeitpromotion und in der Anfangsphase: „Der überwiegende Teil der Forschungsarbeit sollte noch ausstehen."
- Ausgeschlossen sind studienbegleitende Promotionen, also insbesondere die medizinische Promotion während des Studiums.
Wie und wann bewerbe ich mich?
Das Cusanuswerk lädt ausdrücklich zur Selbstbewerbung ein und behandelt alle Bewerbungen gleichberechtigt; Vorschläge durch Schulen, Hochschullehrende, die Hochschulseelsorge oder Ehemalige sind möglich, aber kein eigener Weg. In der Promotionsförderung ist der Vorschlagsweg praktisch bedeutungslos: 2025 standen 189 Selbstbewerbungen genau 5 Vorschlägen gegenüber. Das Werk merkt selbst an: „Ein Vorschlag ermuntert zur Selbstbewerbung."
Fristen
Für Promovierende gibt es zwei Verfahren im Jahr mit Anmeldeschluss am 1. Juni und 1. November. Konkret genannt sind derzeit: Anmeldeschluss 1. November 2026 mit Auswahlentscheidung im März 2027 und Anmeldeschluss 1. Juni 2027 mit Entscheidung im Oktober 2027. Für Alumni der eigenen Studienförderung gelten abweichende Termine (1. Februar und 1. September). Zwischen Anmeldeschluss und Entscheidung liegen also rund vier bis fünf Monate — deutlich kürzer als bei der Studienstiftung mit ihren sieben Monaten.
Welche Unterlagen werden verlangt?
- Ein ausformulierter Lebenslauf, ausdrücklich nicht tabellarisch, höchstens vier Seiten — mit den Glaubens- und Engagementfragen von oben. Das ist der Teil, der sich nicht aus einer Standardbewerbung recyceln lässt.
- Ein Exposé von 10 bis 15 Seiten zuzüglich Literaturverzeichnis, auf Deutsch oder Englisch: thematischer Aufriss, Forschungsstand, Problemstellung, Methode, Hypothesen und erwartete Ergebnisse — dazu ein Zeitplan für den gesamten Promotionsverlauf. Zum Aufbau: Exposé für die Dissertation.
- Zwei voneinander unabhängige Gutachten von Hochschullehrenden, das erste von der Betreuung, das zweite von der Zweitbetreuung; bei interdisziplinären Vorhaben aus allen beteiligten Disziplinen.
- Personalbogen, Lichtbild, Abiturzeugnis, alle Zwischen- und Abschlusszeugnisse mit Benotung, möglichst vollständiges Transcript of Records sowie die Zulassung zur Promotion — ersatzweise vorläufig eine Betreuungszusage, die Zulassung muss spätestens zum Stipendienantritt vorliegen.
Wie läuft das Verfahren?
Zuerst eine interne Sichtung aller Unterlagen; zur Dauer nennt das Werk an zwei Stellen unterschiedliche Angaben — die Website „bis zu acht Wochen", das Merkblatt „in der Regel mindestens vier bis sechs Wochen". Wer die Sichtung passiert, wird zu den beiden Gesprächen eingeladen. Entschieden wird dann in einem nach Fachlisten organisierten Vergleichsverfahren: Man konkurriert nicht mit allen Bewerbenden, sondern innerhalb des eigenen Fachs. Berücksichtigt werden Arbeits- und Zeitplan, die beiden Gutachten, die Stellungnahme der Hochschulpastoral und der Gesprächseindruck.
Wie viel Geld gibt es, und wie lange?
Die Beträge sind bundeseinheitlich: 1.650 € Grundstipendium plus 100 € Forschungskostenpauschale, zusammen 1.750 € im Monat — beim Cusanuswerk ausdrücklich elternunabhängig, die Forschungskostenpauschale für Sach- und Reisekosten im Inland. Dazu Kinderzulage (155 € für das erste Kind, je 50 € für jedes weitere), gegebenenfalls ein Familienzuschlag von 155 €, ein Zuschuss zur Krankenversicherung von bis zu 100 € und Zuschüsse für Auslandsaufenthalte, Kongressbesuche sowie Studiengebühren bis 10.000 € im Studienjahr. Eltern können Förderzeit in Kinderbetreuungsgeld umwandeln.
Förderdauer: drei Jahre Regelförderung, verlängerbar um sechs Monate — das Werk nennt daher „drei Jahre und sechs Monate" als übliche Höchstdauer. Hinzu kommen bis zu zwölf Monate bei Betreuung eines Kindes bis 14 Jahren und bis zu zwölf Monate bei Behinderung, Krankheit oder Pflege ab Pflegegrad 3; die absolute Höchstdauer liegt bei vier Jahren und sechs Monaten. Je Kind, für dessen Geburt Mutterschutz in Anspruch genommen werden könnte, kommen drei Monate hinzu.
Wie sich das gegen eine bezahlte Stelle rechnet, steht unter Stipendium vs. Stelle; die Zahlen der Stelle unter Doktorandengehalt.
Was bietet das Cusanuswerk außer Geld?
Ein interdisziplinäres Bildungsprogramm mit 110 Veranstaltungen im Jahr 2025 — Politik, Gesellschaft, Recht, Ökonomie, Naturwissenschaften und Technik, Kulturwissenschaften, Künste, Theologie, Philosophie. Daneben ein geistliches Programm, das freiwillig ist, eine feste Ansprechperson in der Geschäftsstelle für die gesamte Förderzeit und eine Jahrestagung, zu der 2025 rund 700 Personen vor Ort kamen. Die Geförderten gestalten das Programm über gewählte Gremien mit.
Zwei Sonderprogramme fallen auf: das Europakolleg für Graduierte und Promovierende sowie das Georg-Meistermann-Stipendium für Bildende Kunst — nach Angabe des Werks rund 50.000 € über zwei Jahre zuzüglich 8.000 € Ausstellungszuschuss und damit „eines der bestdotierten Graduiertenstipendien für junge Künstlerinnen und Künstler in Deutschland".
Wie hoch sind die Chancen?
Das Cusanuswerk veröffentlicht Antrags- und Aufnahmezahlen, aber selbst keine Quoten. Die folgenden Prozentwerte sind unsere Berechnung aus den beiden Tabellen des Jahresberichts:
| Jahr | Anträge Promotion | Aufnahmen | Quote (berechnet) |
|---|---|---|---|
| 2021 | 223 | 110 | 49,3 % |
| 2023 | 131 | 66 | 50,4 % |
| 2024 | 193 | 70 | 36,3 % |
| 2025 | 189 | 74 | 39,2 % |
In der Studienförderung liegt die Quote deutlich niedriger: 2025 wurden 408 von 1.885 Bewerbungen angenommen, also rund 22 %. Die Promotionsförderung ist damit die klar leichtere Tür — dasselbe Muster wie bei der Studienstiftung.
Wer bekommt tatsächlich wie viel?
Das Cusanuswerk veröffentlicht als eines der wenigen Werke, wie sich die finanzielle Förderung verteilt — und diese Zahl ordnet das ganze System ein: Von den geförderten Studierenden erhalten 7 % ein Vollstipendium, 19 % ein Teilstipendium und 74 % ausschließlich die Studienkostenpauschale von 300 €. In der Promotionsförderung ist es umgekehrt: 98 % erhalten das Vollstipendium — weil dort kein Elterneinkommen angerechnet wird.
Wer kommt hinein?
Unter den Geförderten kommen 27 % der Studierenden und 32 % der Promovierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus; 16 % der Studierenden und 21 % der Promovierenden haben einen Migrationshintergrund. In der Promotionsförderung liegt der Anteil aus nicht-akademischem Elternhaus bei den Aufnahmen mit 38 % sogar höher als bei den Anträgen mit 35 %. Das Werk ordnet selbst ein, dass der Anteil von Erstakademikerinnen und Erstakademikern unter den Neuaufgenommenen mit 35 % über dem Anteil unter den besten Abiturientinnen und Abiturienten liegt.
Bei den Fächern ist die Promotionsförderung geisteswissenschaftlich geprägt: 39 % Geisteswissenschaften, 27 % Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 16 % Mathematik und Naturwissenschaften, 12 % Kunst und Musik, 3 % Ingenieurwissenschaften, 2 % Humanmedizin.
Für wen passt das Cusanuswerk — und für wen nicht?
Häufige Fragen
Muss ich beim Cusanuswerk in einer Gemeinde aktiv sein?
Das Werk fragt im Lebenslauf ausdrücklich danach, ob man am Leben in einer Gemeinde teilnimmt. Eine Mindestanforderung dazu ist nicht veröffentlicht; Voraussetzung ist die Kirchenmitgliedschaft und ein „gelebter christlicher Glaube".
Kann ich mich mit einer medizinischen Promotion während des Studiums bewerben?
Nein. Studienbegleitende Promotionen sind von der Promotionsförderung ausgenommen.
Brauche ich die Zulassung zur Promotion schon bei der Bewerbung?
Eine Betreuungszusage genügt zunächst. Die Zulassung muss spätestens zum Antritt des Stipendiums vorliegen.
Wie lang darf das Exposé beim Cusanuswerk sein?
Zehn bis 15 Seiten zuzüglich Literaturverzeichnis, auf Deutsch oder Englisch, mit Zeitplan für den gesamten Promotionsverlauf.
Wird die Förderung automatisch für drei Jahre bewilligt?
Nein. Sie wird auf Basis jährlicher Arbeitsberichte und gutachterlicher Stellungnahmen der Betreuung jeweils neu bewilligt.
Was passiert, wenn ich während der Promotion eine Stelle annehme?
Eine Nebentätigkeit bis zu einer Viertelstelle in Forschung und Lehre ist zulässig. Mit Aufnahme einer entgeltlichen beruflichen Tätigkeit endet die Förderung dagegen an diesem Tag.
- Voraussetzungen, Konfessionsprüfung, Unterlagen, Exposé-Umfang, Gutachten, Fristen, KAAD-Regel, Förderdauer, jährliche Bewilligung, Nachlaufpflichten: Cusanuswerk, „Merkblatt für die Vergabe der klassischen Promotionsförderung" und Bewerbungsseiten, abgerufen am 3. September 2026.
- Antrags- und Aufnahmezahlen, Verteilung der finanziellen Förderung, soziale Zusammensetzung, Fächerverteilung, Bildungsprogramm, Auswahlgremium: Cusanuswerk, Jahresbericht 2025, abgerufen am 3. September 2026.
- Profilbeschreibung, Freiwilligkeit des geistlichen Programms: Profil des Cusanuswerks auf Stipendium Plus, dem gemeinsamen Portal der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 3. September 2026.
- Bundeseinheitliche Beträge und Regeln: „Zusätzliche Nebenbestimmungen" des Bundes, Fassung ab 1. Oktober 2024, Abschnitt II; Vergleichswerte aller 13 Werke: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3534 vom 8. Januar 2026.