Doktorandengehalt: Was verdient man in der Promotion?
Ein „Doktorandengehalt" ist kein eigener Tarif, sondern meist das anteilige Entgelt aus einer Stelle der Entgeltgruppe E13 im Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Entgeltgruppe bestimmt das Vollzeit-Brutto; der Stellenumfang — etwa 50 %, 65 %, 75 % oder 100 % — skaliert dieses Brutto linear. Dieser Beitrag zeigt die üblichen Werte, die Fachunterschiede nach DFG-Leitlinien und die Abgrenzung zum Stipendium.
E13 TV-L als Grundlage
Promotionsstellen an Landesuniversitäten laufen typischerweise über die Entgeltgruppe E13 des TV-L. Das Land Hessen ist ein Sonderfall: Dort gilt der eigene TV-H, weil Hessen nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist. Fachunterschiede im Stellenumfang sind nicht tariflich normiert, sondern ergeben sich aus Förderpraxis, Projektmitteln und der jeweiligen Ausschreibung.
Bruttowerte nach Stellenumfang (E13, ab 1. April 2026)
Die folgende Tabelle zeigt das Monatsbrutto in E13 nach Stellenanteil und Erfahrungsstufe.
| Umfang | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 50 % | 2.379,68 | 2.553,05 | 2.683,45 | 2.936,78 | 3.286,99 | 3.382,34 |
| 65 % | 3.093,59 | 3.318,96 | 3.488,48 | 3.817,81 | 4.273,08 | 4.397,05 |
| 75 % | 3.569,53 | 3.829,57 | 4.025,17 | 4.405,17 | 4.930,48 | 5.073,52 |
| 100 % | 4.759,37 | 5.106,09 | 5.366,89 | 5.873,56 | 6.573,97 | 6.764,69 |
Warum 50 %, 65 % oder 100 %? Die DFG-Leitlinien
Der Stellenumfang unterscheidet sich stark nach Fach. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) nennt in ihren Leitlinien fachspezifische Beschäftigungsumfänge — als Leitlinie und Förderpraxis, nicht als allgemeine Rechtsnorm:
- Geistes- und Kulturwissenschaften: in der Regel bis zu 65 %.
- Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften: in der Regel bis zu 75 %.
- Biologie, Medizin, Agrarwissenschaften: in der Regel 65 %.
- Physik, Mathematik, Geowissenschaften: in der Regel bis zu 75 %.
- Ingenieurwissenschaften, Informatik, Materialwissenschaft: bis zu 100 %.
Abgrenzung: Stelle oder Stipendium
Ein Promotionsstipendium ist kein Arbeitsentgelt. Es folgt einer anderen Sozialversicherungs- und Nebenjob-Logik, begründet in der Regel keine tariflichen Ansprüche und keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Wer zwischen Stelle und Stipendium wählt, sollte beides getrennt betrachten — siehe Stipendium vs. Stelle.
Häufige Fragen
Was verdient ein Doktorand mit 65 Prozent E13?
In E13 Stufe 1 rechnerisch rund 3.093,59 Euro brutto im Monat ab dem 1. April 2026. Der Wert ist aus der amtlichen Tabelle und der Tarifeinigung berechnet; die konkrete Abrechnung ist maßgeblich.
Warum haben viele Promotionsstellen nur 65 Prozent?
Die DFG-Leitlinien nennen für viele Fächer in der Regel 65 Prozent. Das ist Leitlinie und Förderpraxis, keine allgemeine Rechtsnorm; die konkrete Stelle entscheidet.
Gibt es 100-Prozent-Promotionsstellen?
Ja. Die DFG-Leitlinien nennen in Ingenieur- und Informatikfächern bis zu 100 Prozent. Welcher Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet die jeweilige Stelle.
Ist ein Promotionsstipendium ein Gehalt?
Nein. Ein Stipendium ist kein Arbeitsentgelt und folgt einer anderen Sozialversicherungs- und Nebenjob-Logik als eine angestellte Promotionsstelle nach TV-L.
Gilt TV-L in Hessen?
Für das Land Hessen gilt der TV-H, nicht der TV-L. Hessische Hochschulen sind daher gesondert auszuweisen.
Quellen
Amtliche Primärquellen zuerst; Verbands-/Sekundärquellen sind ausdrücklich als Gegencheck gekennzeichnet.
- TdL: TV-L Anlage B, gültig ab 01.02.2025 (amtliches PDF)
- TdL: Einigungspapier Tarifrunde vom 14.02.2026 (amtliches PDF)
- DFG: Vordruck 55.02 (fachspezifische Beschäftigungsumfänge, Leitlinie)
- DFG: Vordruck 60.12 (Personalmittelsätze = Arbeitgeberkosten)
- dbb: vorläufige Entgelttabelle TV-L Anlage B, April 2026 — Gegencheck (nicht amtlich, nicht tragend)