Avicenna-Studienwerk: Stipendium, Voraussetzungen und Promotionsförderung

Karriere Gehalt Von Aktualisiert: 3. September 2026

Das Avicenna-Studienwerk ist das muslimische unter den 13 Begabtenförderungswerken des Bundes — und das jüngste: 2012 als Verein gegründet, 2013 als Begabtenförderungswerk anerkannt, erste Stipendien 2014. Mit rund 500 Geförderten gehört es zu den kleinsten Werken. Bei zwei Punkten weicht es deutlich von den übrigen ab: bei der Förderdauer in der Promotion und bei der Bewertung von Noten.

Was ist das Avicenna-Studienwerk?

Ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Osnabrück und einer zweiten Geschäftsstelle in Berlin, nach eigener Auskunft „das jüngste der 13 staatlich geförderten Begabtenförderungswerke in Deutschland". Benannt ist es nach Ibn Sīnā (Avicenna, 980–1037), dem Verfasser des „Kanon der Medizin", den das Werk als „Symbol für wissenschaftliche Exzellenz und als Brückenbauer zwischen Orient und Okzident" beschreibt.

Den Förderzweck formuliert das Werk so: „Leistungsstarke und gesellschaftlich besonders engagierte muslimische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen werden durch Stipendien materiell und ideell gefördert."

EckdatenWert
VereinsgründungMärz 2012 in Osnabrück
Anerkennung als Begabtenförderungswerk16. Juli 2013
Erste Aufnahmezeremonie17. November 2014, 65 Stipendiat/innen
Geförderte (Selbstangabe, ohne Stichtag)rund 500
Regionalgruppenrund 15
Veranstaltungen im Jahrrund 200

Zur Einordnung: Die 13 Werke förderten 2024 zusammen 35.241 Menschen. Avicennas rund 500 Geförderte sind davon etwa 1,4 % (eigene Berechnung; die 500 sind eine Selbstangabe ohne Stichtag). Neben den Bundesmitteln wurde der Aufbau des Werks von der Stiftung Mercator finanziert. Den Vergleich aller 13 Werke gibt es unter Stipendien in Deutschland.

Muss ich muslimisch sein?

Der Förderzweck ist ausdrücklich auf muslimische Studierende und Promovierende gerichtet, und einer der drei erklärten Bereiche der ideellen Förderung ist „die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben"; es gibt zudem einen eigenen Religiösen Beirat.

Bemerkenswert ist aber, was nicht in der veröffentlichten Voraussetzungsliste steht: die Religionszugehörigkeit selbst. Verlangt werden dort überdurchschnittliche schulische und akademische Leistungen, soziales Engagement, die formalen Voraussetzungen zu Staatsangehörigkeit beziehungsweise Zulassung — und „eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk". Das ist die Stelle, an der die Passung zum Profil dargelegt wird.

Der Unterschied zum CusanuswerkDas Cusanuswerk verlangt ausdrücklich die formale Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und prüft den Glauben in einem eigenen Gespräch. Beim Avicenna-Studienwerk ist eine vergleichbare formale Nachweispflicht in den veröffentlichten Voraussetzungen nicht genannt — der Förderzweck ist es dagegen sehr wohl. Ob und unter welchen Umständen Nicht-Muslime gefördert werden können, sagt das Werk selbst nirgends; entsprechende Behauptungen auf Ratgeberportalen haben wir bei der Quelle nicht bestätigt gefunden und geben sie deshalb nicht wieder.

Wie gut müssen die Noten sein?

Hier gibt Avicenna die deutlichste Antwort im ganzen Feld — und zwar eine, die sich von allen anderen unterscheidet:

Keine Notenschwelle, und zwar aus einem genannten Grund„Welche Abiturnote muss ich vorweisen? — Für uns sind überdurchschnittliche schulische und akademische Leistungen wichtig. Dabei spielen allerdings externe Faktoren und sozio-ökonomische Hintergründe eine Rolle. Wenn Sie besondere Umstände in der Bewerbung angeben, werden diese bei der Bewertung Ihrer Abiturnote berücksichtigt. Daher geben wir keine bestimmte Abiturnote als Bewerbungsvoraussetzung an."

Das ist das Gegenstück zur Studienstiftung, die sich Bewerbende „etwa zu den besten 10 % Ihres Jahrgangs" wünscht. Beide Aussagen stehen für dieselbe Sache — überdurchschnittliche Leistung —, aber sie messen sie verschieden. Wer eine Note hat, die den eigenen Umständen nicht gerecht wird, findet hier ausdrücklich die Möglichkeit, das darzulegen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Studienförderung

Bewerben können sich Abiturientinnen, Abiturienten und Studierende. Verlangt werden überdurchschnittliche Leistungen, soziales Engagement, die überzeugende Begründung für die Bewerbung, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder der Status als Bildungsinländerin beziehungsweise Bildungsinländer im Sinne des § 8 BAföG sowie die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule. Zum Förderbeginn müssen noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit vor einem liegen; zwischen Bewerbung und Master-Antritt muss mindestens ein Semester liegen.

Nicht gefördert werden: Bewerbungen nach Antritt des Masters, Teilzeitstudium, Abschlussförderung, Berufsakademien, duale Studiengänge sowie Studiengänge und Promotionen, die ausschließlich im Ausland absolviert werden. Ein Doppelstudium ist möglich; maßgeblich ist das zuerst begonnene Studium. Eine Altersgrenze gibt es nicht — das sagt das Werk ausdrücklich.

Promotionsförderung

  • überdurchschnittliche schulische und akademische Leistungen, soziales Engagement, überzeugende Begründung für die Bewerbung
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
  • Deutschkenntnisse auf C1-Niveau — ausdrücklich auch dann, wenn die Dissertation auf Englisch geschrieben wird. Diese Hürde ist bei keinem anderen der geprüften Werke so klar formuliert.
  • Das Vorhaben muss sich in der Anfangsphase befinden; eine Bewerbung in der Abschlussphase ist ausgeschlossen.
  • Die Staatsangehörigkeitsregel des § 8 BAföG gilt in der Promotionsförderung nicht — maßgeblich sind C1-Deutsch und die Promotion an einer deutschen Hochschule. Geflüchtete können sich „unter bestimmten Umständen" bewerben; darüber wird im Einzelfall entschieden.
  • Eine Wiederbewerbung nach einem Jahr ist möglich. Das ist ein handfester Unterschied zur Studienstiftung, bei der eine Ablehnung in der Promotionsförderung endgültig ist.
Widersprüchliche Angabe zur MedizinDas gemeinsame Portal der 13 Werke schreibt zum Avicenna-Studienwerk: „Für die Promotionsförderung können sich Promovierende aller Fachrichtungen (Ausnahme: Medizin) bewerben." Auf der eigenen Website des Werks steht dieser Ausschluss an der entsprechenden Stelle nicht. Wir geben beides so wieder, wie es dasteht, und raten, im Zweifel vor der Bewerbung direkt beim Werk nachzufragen.
Deutschlands Stellenbörse für die Wissenschaft
Offene Stellen
8.206
Zu den Stellen
Stellen für wissenschaftliche
Mitarbeiter und Doktoranden
1.082
Wiss. Mitarbeiter
Professuren
565
Professuren

Wie und wann bewerbe ich mich?

Es gibt zwei Bewerbungsrunden im Jahr, identisch für Studium und Promotion, ausschließlich über das Online-Portal:

BewerbungsschlussFörderbeginn
1. Aprilzum darauffolgenden Wintersemester
1. Oktoberzum darauffolgenden Sommersemester

Wichtig: Das Bewerbungsportal öffnet nicht automatisch am Tag nach dem Schluss der Vorrunde, sondern erst mit einer Ankündigung auf der Website des Werks. Und die Bewerbung gilt erst als eingereicht, wenn die Unterlagen hochgeladen und „Bewerbung abschließen" geklickt wurde. Unterlagen werden nur auf Deutsch oder Englisch angenommen, sonst mit Übersetzung.

Zwei Gutachten sind Pflicht — und wer sie schreiben darf, ist genau geregelt

Avicenna veröffentlicht das ungewöhnlich detailliert, was die Planung erleichtert:

BewerbergruppeWer die zwei Gutachten schreibt
Abiturient/innenLehrkräfte, Schulleitung oder andere Personen, die fachlich einschätzen können
Erstsemesterausnahmsweise eines von einer früheren Lehrkraft; das zweite muss von einer aktuellen Hochschullehrkraft kommen
ab dem 2. Semesterbeide ausschließlich von Hochschullehrenden
Promovierendeeines von der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor; das zweite „im Idealfall" von der Zweitbetreuung, ersatzweise aus dem Fachbereich

„Ein Gutachten reicht nicht aus", schreibt das Werk. Die Gutachtenden laden ihren Text selbst über einen generierten Link im Portal hoch — man muss ihn also nicht einsammeln, aber rechtzeitig anfragen. Wer noch eine Betreuung sucht: Doktorvater und Doktormutter.

Wie viel Geld gibt es, und wie lange?

Die Beträge folgen der bundeseinheitlichen Regelung. In der Promotionsförderung: 1.650 € Grundstipendium, 100 € Forschungskostenpauschale, 155 € Familienzuschlag, 155 € für das erste Kind und je 50 € für jedes weitere, dazu Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten, Studien- und Konferenzgebühren. In der Studienförderung: bis zu 855 € einkommensabhängiges Grundstipendium, 300 € Studienkostenpauschale, 160 € Kinderbetreuung je Kind, 102 € Kranken- und 35 € Pflegeversicherungszuschuss.

Hier weicht Avicenna von der Bundesregel ab — und das sollte man einplanenDie bundeseinheitliche Regelung nennt für die Promotion eine Regelförderdauer von drei Jahren und eine Höchstförderungsdauer von viereinhalb Jahren. Das Avicenna-Studienwerk nennt für sich dagegen: „Laufzeit: zwei Jahre (Regelförderungsdauer)", Verlängerung möglich aus fachlichen Gründen sowie wegen Kinderbetreuung oder Behinderung, „Höchstförderungsdauer: vier Jahre". Das ist die stärkste Abweichung unter den von uns geprüften Werken. Praktisch heißt das: Die Verlängerung über zwei Jahre hinaus muss begründet werden, und der Zeit- und Arbeitsplan sollte so angelegt sein, dass nach zwei Jahren ein vorzeigbarer Stand erreicht ist. Stand: eigene Angabe des Werks, 3. September 2026.

Eine Unschärfe sei benannt: Über der Leistungstabelle für Promovierende steht auf der Website des Werks das Wort „einkommensabhängig". Die Bundesregelung kennt für die Promotionsförderung keine Bedürftigkeitsprüfung, sondern nur die Anrechnung sonstiger Einkünfte oberhalb von 3.070 € im Jahr; vermutlich ist genau das gemeint. Wir stellen hier die Bundesregel dar, weil sie belegt ist. Die Gegenüberstellung zur bezahlten Stelle steht unter Stipendium vs. Stelle.

Was bietet Avicenna außer Geld?

Die ideelle Förderung ist auf drei Bereiche gerichtet: fachliche Exzellenz, die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben. Angeboten werden Beratung durch die Geschäftsstelle, Seminare, Akademien und Kolloquien, Bildungs- und Begegnungsreisen ins Ausland sowie Sprachkurse.

Zwei Dinge fallen im Vergleich zu den anderen Werken auf. Erstens die stipendiatische Mitgestaltung: Geförderte reichen jährlich eigene Konzepte und Programmvorschläge für das ideelle Förderprogramm ein und beraten sie in einem eigenen Gremium; dazu kommen rund 15 Regionalgruppen mit meist monatlichen Treffen und fachliche Arbeitsgemeinschaften. Zweitens eine eigene Zufriedenheits- und Beschwerdestelle für Geförderte — eine Einrichtung, die wir bei den übrigen geprüften Werken nicht gefunden haben.

Für Promovierende erwähnenswert ist außerdem ein gemeinsames Graduiertenkolleg mit dem Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk, dem jüdischen Begabtenförderungswerk. Es wurde im Januar 2021 gestartet; ob und in welcher Form es fortbesteht, ist nicht veröffentlicht, und wir behaupten dazu nichts. Wer zu Religion, Migration, Minderheiten oder interreligiösen Themen arbeitet, sollte danach fragen.

Was das Werk nicht veröffentlicht

Diese Seite nennt für andere Werke Aufnahmequoten, Fächerverteilungen und die soziale Zusammensetzung der Geförderten. Für das Avicenna-Studienwerk können wir das nicht: Es gibt keinen Jahresbericht mit Auswahl- oder Förderstatistik, den wir gefunden hätten. Damit fehlen Bewerberzahlen, Aufnahmequote, Fächer-, Geschlechter- und Herkunftsverteilung.

Ebenso wenig ist der Ablauf des Auswahlverfahrens öffentlich beschrieben. Bekannt ist nur, dass es ein Auswahlverfahren gibt und dass der Wissenschaftliche Beirat daran beteiligt ist. Ob es Auswahlgespräche, Seminare oder eine reine Aktenauswahl gibt, sagt das Werk nicht — und wir tragen hier keine Foren-Berichte nach, die sich nicht prüfen lassen.

Für wen passt Avicenna — und für wen nicht?

Position der RedaktionAlles oben ist belegt; das hier ist unsere Einschätzung. Avicenna ist unter den geprüften Werken das risikoärmste für einen ersten Versuch: zwei Termine im Jahr, keine Altersgrenze, und eine Wiederbewerbung nach einem Jahr ist ausdrücklich möglich. Wer sich also unsicher ist, verliert hier weniger als anderswo. Ein kleines Werk mit rund 500 Geförderten hat vermutlich auch eine überschaubare Bewerberzahl — belegt ist das nicht, weil keine Quoten veröffentlicht sind, und wir rechnen deshalb nichts vor. Der eigentliche Prüfstein ist der Satz „eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk": Wer sich nur wegen des Geldes bewirbt, hat an dieser Stelle wenig zu schreiben. Und die C1-Hürde ist ernst zu nehmen — sie gilt auch bei englischsprachiger Dissertation und schließt damit einen Teil der internationalen Promovierenden aus, für die andere Wege passender sind (Promotionsstelle finden).

Häufige Fragen

Gibt es beim Avicenna-Studienwerk eine Altersgrenze?

Nein. Das Werk beantwortet die Frage ausdrücklich mit „Nein".

Brauche ich C1-Deutsch, wenn ich auf Englisch promoviere?

Ja. Das Werk verlangt Deutschkenntnisse auf C1-Niveau ausdrücklich auch dann, wenn die Dissertation auf Englisch geschrieben wird.

Kann ich mich nach einer Ablehnung bei Avicenna erneut bewerben?

Ja, nach einem Jahr. Damit unterscheidet sich Avicenna von der Studienstiftung, bei der eine Ablehnung in der Promotionsförderung endgültig ist.

Wird ein duales Studium oder ein Teilzeitstudium gefördert?

Nein. Ausgeschlossen sind Teilzeitstudium, duale Studiengänge, Berufsakademien und Abschlussförderung.

Wie lange läuft die Promotionsförderung beim Avicenna-Studienwerk?

Nach Angabe des Werks zunächst zwei Jahre; verlängert wird auf Antrag aus fachlichen Gründen oder wegen Kinderbetreuung und Behinderung, die Höchstdauer liegt bei vier Jahren.

Wie viele Gutachten brauche ich für die Bewerbung?

Zwei. In der Promotionsförderung kommt eines von der Betreuung, das zweite im Idealfall von der Zweitbetreuung. Die Gutachtenden laden ihren Text selbst im Portal hoch.

Quellen und Stand
  • Förderzweck, Voraussetzungen, Ausschlüsse, Fristen, Gutachtenregeln, Beträge, Laufzeiten, Altersgrenze, Notenfrage, ideelle Förderung, Gremien: Avicenna-Studienwerk, Seiten „Studienwerk" und „Stipendium" samt Fragen und Antworten, abgerufen am 3. September 2026.
  • Profilbeschreibung und Angabe zum Ausschluss der Medizin in der Promotionsförderung: Profil des Avicenna-Studienwerks auf Stipendium Plus, dem gemeinsamen Portal der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 3. September 2026.
  • Gemeinsames Graduiertenkolleg mit dem Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: Pressemitteilung des Werks vom 12. Januar 2021.
  • Bundeseinheitliche Regelförder- und Höchstförderungsdauer, Einkommensanrechnung: „Zusätzliche Nebenbestimmungen" des Bundes, Fassung ab 1. Oktober 2024, Abschnitt II; Vergleichswerte aller 13 Werke: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3534 vom 8. Januar 2026.
Stand: 3. September 2026. Beträge, Fristen und Laufzeiten ändern sich; sie sind vor einer Bewerbung beim Werk zu prüfen. Maßgeblich ist im Einzelfall der Förderbescheid bzw. die geltende Richtlinie des Werks, nicht diese Seite.