Friedrich-Naumann-Stiftung: Stipendium, Voraussetzungen und Promotionsförderung

Karriere Gehalt Von Aktualisiert: 3. September 2026

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ist das FDP-nahe unter den 13 Begabtenförderungswerken des Bundes. Sie ist unter den parteinahen Stiftungen die mit der niedrigsten weltanschaulichen Einstiegsschwelle — und zugleich die mit den strengsten Formvorgaben: Das Exposé ist bis auf die Seitenränder festgelegt.

Was ist die Friedrich-Naumann-Stiftung?

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat ihre Begabtenförderung in Potsdam-Babelsberg. Sie ist die der FDP nahestehende politische Stiftung und fördert nach eigener Angabe „rund 1.200 Geförderte“ im Jahr, darunter „etwa 150 Promovierende aus allen Disziplinen aus dem In- und Ausland“. Unterstützt werden „aktive und an gesellschaftlichen Themen interessierte Auszubildende, Studierende und Promovenden aller Ausbildungs- und Fachrichtungen“, die „aktiv für liberale Werte und eine offene Gesellschaft eintreten“.

Gemessen an der amtlichen Gesamtzahl — 3.794 geförderte Promovierende bei allen 13 Werken im Erhebungsjahr 2024 — entfallen auf die Friedrich-Naumann-Stiftung damit rund vier Prozent; sie gehört zu den kleineren Werken. Das ist unsere Rechnung aus zwei veröffentlichten Zahlen, keine Angabe der Stiftung.

Muss ich FDP-Mitglied sein?

Nein — und die Stiftung sagt es selbst, wörtlich:

„Als Stipendiatin oder Stipendiat bist du Teil der liberalen Familie. Das bedeutet nicht, dass du Mitglied einer politischen Partei bist. Vielmehr möchten wir unsere Werte und Ansichten mit Dir teilen und politische Themen genauso wie philosophische Strömungen und historische wie aktuelle Ereignisse diskutieren.“

Damit ist die Friedrich-Naumann-Stiftung nach der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Heinrich-Böll-Stiftung die dritte der sechs parteinahen Stiftungen, die die Mitgliedsfrage ausdrücklich verneint. Erwartet wird trotzdem eine Haltung: „Du hast gute bis sehr gute Noten oder akademische Leistungen, interessierst Dich für Politik, bist engagiert und hast eine liberale, weltoffene Einstellung?“

Der Punkt, der dieses Werk von den anderen unterscheidet: Es liefert die weltanschauliche Grundlage nach. „Um das fundiert tun zu können und um Dir eine breit aufgestellte, interdisziplinäre Weiterbildung zu ermöglichen, bieten wir allen neu aufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten Grundlagenseminare zur Geschichte des Liberalismus an.“ Man muss also nicht bereits alles wissen — man muss bereit sein, es zu lernen.

Wie gut müssen die Noten sein?

Für die Studienförderung nennt die Stiftung „gute bis sehr gute Noten oder akademische Leistungen“. Für die Promotionsförderung übernimmt sie den Wortlaut der Bundesregelung und fragt: „Deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen lassen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen und Dein Vorhaben einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten?“ Eine Note, eine Quote oder einen Bezugsmaßstab haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden. Wie die 13 Werke die Notenfrage insgesamt beantworten, steht im Stipendien-Überblick — nur eines von ihnen nennt überhaupt eine Note.

Wer wird gefördert — und wer nicht?

Gefördert werden Promovierende „aus allen Disziplinen aus dem In- und Ausland“, die ein „überzeugendes und innovatives Forschungsvorhaben“ bearbeiten und zur Promotion an einer Hochschule zugelassen sind. Die Promotionsförderung ist ausdrücklich elternunabhängig. Die Stiftung unterscheidet drei Informationsstränge — deutsche Promovierende, Promovierende aus EU-Ländern und Promovierende aus Nicht-EU-Ländern.

Ausdrücklich nicht gefördert werden:

  • Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin;
  • Postdoktorandenprogramme;
  • Aufbaustudiengänge;
  • Promotionen in der Abschlussphase;
  • reine Projektzuschüsse wie Druckkosten- oder Reisekostenzuschüsse.

Eine Altersgrenze und eine Abstandsfrist zum Studienabschluss haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden — anders als bei der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, die jeweils fünf Jahre nennen. Ebenso wenig ist veröffentlicht, ob eine Wiederbewerbung nach einer Absage möglich ist.

Warum Jurist:innen hier eine Sonderregel treffen

Diese Regel haben wir in den geprüften Ratgeberportalen nicht gefunden, und sie betrifft eine große Gruppe:

Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf leider nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.

Wer also plant, während der Promotion ins Referendariat zu gehen, kommt hier nicht in Frage. Die Konrad-Adenauer-Stiftung löst dieselbe Frage anders, aber mit derselben Folge: Dort endet die Förderung mit der Aufnahme eines Referendariats. Zwei Werke, dasselbe Problem, zwei Formulierungen — und in beiden Fällen eine Entscheidung, die vor der Bewerbung fallen muss.

Wie und wann bewerbe ich mich?

Selbstbewerbung, ohne Umweg: „Du brauchst keine Empfehlung – bei uns bewirbst du dich ganz einfach selbst online!“ Die beiden Bewerbungsfenster liegen „jeweils vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober“.

Zu den Unterlagen der Promotionsbewerbung gehören ein tabellarischer Lebenslauf von höchstens zwei Seiten, ein Ausweisdokument, die Hochschul- und Abiturzeugnisse, gegebenenfalls Nachweise über Berufsausbildung und Berufstätigkeit — und, besonders wichtig, eine Bescheinigung der Hochschule über die auflagenfreie Zulassung zur Promotion mit Angabe der Betreuung und des Themas. Wer diese Zulassung noch nicht hat, kann sich hier nicht bewerben. Alle Dokumente sind auf Deutsch oder Englisch einzureichen, je Dokumentenkategorie höchstens 5 MB.

Verlangt werden zwei Fachgutachten: „1. Gutachten muss vom Doktorvater oder der Doktormutter verfasst sein. 2. Gutachten muss von einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin aus dem Fach der Promotion oder einem verwandten Fach stammen.“ Der praktisch nützlichste Hinweis dieses Werks steckt im Verfahren: Mit der Anmeldung zur Bewerbung erzeugt man einen Link, den die Gutachtenden erhalten und über den sie ihr Gutachten direkt einreichen — und diesen Link „kannst Du frühestens 4 Monate vor Öffnung des Bewerbungsportals erhalten“. Wer die Gutachten früh anstößt, spart sich die Nachfragerei kurz vor der Frist. Mehr zur Betreuungsfrage: Doktorvater und Doktormutter.

Deutschlands Stellenbörse für die Wissenschaft
Offene Stellen
8.206
Zu den Stellen
Stellen für wissenschaftliche
Mitarbeiter und Doktoranden
1.082
Wiss. Mitarbeiter
Professuren
565
Professuren

Wie muss das Exposé aussehen?

Die Friedrich-Naumann-Stiftung macht dazu die genauesten Vorgaben aller Werke, die wir geprüft haben — und nennt sie selbst „verbindliche Vorgaben“. Inhaltlich sind sechs Teile vorgeschrieben: Problemstellung, Zielsetzung, Stand der Forschung, Vorgehensweise und Methoden, Zeit- und Arbeitsplan sowie eine Literaturübersicht. Zum Zeitplan schreibt die Stiftung: „Bitte sei hier ehrlich und realistisch. Gliedere Deinen Plan in monatliche bzw. quartalsbezogene Schritte.“

VorgabeWert
Umfang7 Seiten ohne Deckblatt, zzgl. Literaturverzeichnis (max. 3 Seiten)
Zeit- und Arbeitsplanmax. 2 Seiten
SchriftArial, 11 pt, einfacher Zeilenabstand; Fußnoten 10 pt
Seitenränderlinks 3,0 cm, rechts 4,5 cm
SonstigesSeitenzahlen rechts unten, Kopfzeile mit Name, Vorname und Thema

Der breite rechte Rand ist kein Zufall: Dort wird beim Lesen kommentiert. Wie ein Exposé inhaltlich aufgebaut wird, steht unter Exposé für die Dissertation — die Formvorgaben unterscheiden sich allerdings je Werk erheblich, ein Exposé lässt sich deshalb nicht unverändert bei mehreren Werken einreichen. Die hier wiedergegebenen Vorgaben stammen aus dem Merkblatt der Stiftung in der Fassung von Dezember 2022; vor einer Bewerbung gehört die aktuelle Fassung auf der Website geprüft.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Die Stiftung beschreibt vier Schritte. Nach dem Eingang folgt eine Vorauswahl „anhand von drei gleichgewichtigen Kriterien (fachliche Leistung, starke Persönlichkeit, ernsthaftes Engagement)“. Wer überzeugt, wird zu einer Auswahltagung eingeladen und führt dort „mit den Mitgliedern des unabhängigen Auswahlausschusses, der aus Personen aus Wirtschaft, Politik sowie Wissenschaft und Forschung besteht, ein Einzelgespräch“. Die Auswahltagungen finden „zwei Mal jährlich statt, in der Regel Ende Februar und Ende August“. Eine Gruppenübung ist nicht beschrieben — darin ähnelt das Verfahren der Friedrich-Ebert-Stiftung und unterscheidet sich von Studienstiftung und Konrad-Adenauer-Stiftung.

Danach entscheidet der Ausschuss, das Ergebnis kommt „innerhalb kurzer Zeit“ per E-Mail; wer aufgenommen wird, kommt zur Einführungsveranstaltung nach Potsdam. „Die Förderung beginnt in der Regel zum jeweils folgenden Semesterbeginn.“ Daraus ergibt sich die Zeitachse: Bewerbung im Oktober, Auswahltagung Ende Februar, Förderbeginn zum Sommersemester — rund fünf bis sechs Monate. Und, wie bei fast allen Werken: „Leider können wir Dir nicht die Gründe für die Aufnahme oder für die Ablehnung mitteilen. Bitte beachte: Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die Förderung besteht nicht.

Wie viel Geld gibt es, und wie lange?

Eigene Beträge nennt die Stiftung auf den geprüften Seiten nicht; es gelten die bundeseinheitlichen Sätze: 1.650 € Grundbetrag plus 100 € Forschungskostenpauschale im Monat, dazu Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Familienzuschlag 155 € und Kinderzulage 155 € für das erste sowie je 50 € für jedes weitere Kind. Es sind Höchstbeträge, von denen das Werk im Einzelfall nach unten abweichen kann. Herleitung und Einzelheiten: Promotionsstipendium.

Auch eine werkeigene Förderdauer haben wir nicht gefunden; maßgeblich ist die Bundesregelung mit drei Jahren Regelförderdauer und viereinhalb Jahren Höchstförderungsdauer, während das gemeinsame Portal der Werke von dreieinhalb Jahren als üblicher Dauer spricht. Was im Einzelfall gilt, setzt das Werk fest. Für die Nebentätigkeit gelten die Bundesgrenzen: höchstens ein Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in Forschung und Lehre oder höchstens fünf Wochenstunden sonstiger Erwerbstätigkeit — eine berufsbegleitende Promotion in Vollzeitanstellung ist damit ausgeschlossen. Stipendien können nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind; die Prüfung obliegt dem zuständigen Finanzamt. Der Vergleich mit einer bezahlten Stelle steht unter Stipendium oder Stelle.

Bemerkenswert ist ein Selbstversprechen der Stiftung zur Abwicklung: „Wir bemühen uns, die bürokratischen Hürden für Zuschüsse zu Auslandsaufenthalten, Forschungskostenpauschalen und Ähnlichem so niedrig wie möglich zu halten.“

Was bietet die Stiftung außer Geld?

Das Programm wird zu großen Teilen von den Geförderten selbst gemacht. „Was uns einzigartig macht: unsere stipendiatische Selbstorganisation. […] Wir haben zurzeit 18 Arbeitskreise und Initiativen, die von Stipendiatinnen und Stipendiaten gegründet, organisiert und weiterentwickelt werden“ — von Bildung über Umwelt und Klima, Start-up-Kultur und internationale Politik bis zur Initiative Queer_Feminismus. Geleitet werden sie von jährlich neu gewählten Koordinatorinnen und Koordinatoren; beim jährlichen Konvent wählen alle Geförderten ihre Sprecherinnen und Sprecher und stimmen „über die vorgeschlagenen Seminare und Akademien“ ab. Die Stiftung fasst es selbst so: „Wir […] unterstützen Euch finanziell mit Know-how und mit unserem Expertennetzwerk – die Inhalte macht Ihr!

Dazu kommen die Grundlagenseminare zur Geschichte des Liberalismus für alle Neuaufgenommenen, die Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach als Tagungsort samt Archiv des Liberalismus, eine Liberale Medienakademie mit journalistischer Grundausbildung, Praktika in den Auslandsbüros der Stiftung — sie ist nach eigener Angabe in über 60 Ländern vertreten — sowie ein Mentorenprogramm mit Ehemaligen. Für Promovierende gilt: „Unsere Promovierenden sind eine aktive Gemeinschaft, die regelmäßig zusammenkommen und Seminare organisieren.“ Die laufenden Dissertationen ihrer Geförderten veröffentlicht die Stiftung in Themenclustern — nützlich, um vorab zu prüfen, ob das eigene Thema ins Portfolio passt.

Für wen passt die FNF — und für wen nicht?

Position der Redaktion Unter den parteinahen Stiftungen hat die Friedrich-Naumann-Stiftung nach unserer Einschätzung die niedrigste weltanschauliche Einstiegsschwelle: keine Mitgliedschaft, kein Vorwissen vorausgesetzt, sondern ein Grundlagenseminar nach der Aufnahme. Wer liberal denkt, aber nie parteipolitisch aktiv war, findet hier den leichtesten Zugang. Die formale Hürde ist dafür die höchste im Feld: Das Exposé ist bis auf die Seitenränder vorgeschrieben, und die auflagenfreie Promotionszulassung muss zum Bewerbungszeitpunkt vorliegen — wer sie noch nicht hat, kann sich hier nicht bewerben, anders als bei Villigst oder der Böll-Stiftung. Der praktisch nützlichste Einzeltipp zu diesem Werk: den Gutachter-Link bis zu vier Monate vor Öffnung des Portals erzeugen und weiterleiten. Und die Jura-Sonderregel gehört an den Anfang jeder Überlegung, weil sie eine große Gruppe betrifft und in den von uns geprüften Übersichten sonst nicht auftaucht. Die Selbstorganisation schließlich ist ein Argument für Menschen, die gestalten wollen — und ein Aufwandsfaktor für alle anderen; die Stiftung formuliert sie selbst als Erwartung.

Passend für Promovierende aller Fächer mit liberaler, weltoffener Haltung und politischem Interesse, die ihre Promotionszulassung in der Tasche haben, Formvorgaben ernst nehmen und Lust haben, Arbeitskreise und Akademien mitzugestalten. Nicht der richtige Adressat ist die Stiftung für Human- und Zahnmedizin, für Aufbaustudiengänge und Postdoc-Vorhaben, für Promotionen in der Abschlussphase — und für Jurist:innen, die ihr Referendariat mitten in der Promotion einschieben wollen.

Häufige Fragen

Muss ich Mitglied der FDP sein, um ein Naumann-Stipendium zu bekommen?

Nein. Die Stiftung schreibt wörtlich, die Zugehörigkeit zur „liberalen Familie“ bedeute nicht, „dass du Mitglied einer politischen Partei bist“. Erwartet werden eine liberale, weltoffene Einstellung und politisches Interesse; die inhaltliche Grundlage vermittelt die Stiftung neu Aufgenommenen in Grundlagenseminaren zur Geschichte des Liberalismus.

Wie genau sind die Formvorgaben der Naumann-Stiftung für das Exposé?

Sehr genau: sieben Seiten ohne Deckblatt, höchstens drei Seiten Literaturverzeichnis, höchstens zwei Seiten Zeit- und Arbeitsplan, Arial 11 pt, einfacher Zeilenabstand, Rand links 3,0 cm und rechts 4,5 cm, Fußnoten 10 pt, Seitenzahlen rechts unten und eine Kopfzeile mit Name und Thema. Die Stiftung nennt das ausdrücklich verbindlich.

Muss die Promotionszulassung für die Naumann-Bewerbung schon vorliegen?

Nein. Zu den Unterlagen gehört eine Bescheinigung der Hochschule über die auflagenfreie Zulassung zur Promotion mit Angabe der Betreuung und des Themas. Ohne diese Bescheinigung ist die Bewerbung nicht vollständig.

Wann sollte ich für die Naumann-Bewerbung meine Gutachtenden ansprechen?

So früh wie möglich. Der Link, über den die Gutachten direkt eingereicht werden, lässt sich frühestens vier Monate vor Öffnung des Bewerbungsportals erzeugen — wer ihn dann weitergibt, hat die längste mögliche Vorlaufzeit.

Kann ich während einer Naumann-Förderung ins Referendariat gehen?

Nicht mit diesem Stipendium. Juristinnen und Juristen können sich nur bewerben, wenn das Referendariat bereits absolviert ist oder erst nach der Promotion beginnt; eine Unterbrechung der Promotion durch das Referendariat schließt die Stiftung aus.

Wie lange dauert es bei der Naumann-Stiftung von der Bewerbung bis zur ersten Zahlung?

Rund fünf bis sechs Monate. Die Fenster liegen im April und im Oktober, die Auswahltagungen in der Regel Ende Februar und Ende August, und die Förderung beginnt zum jeweils folgenden Semesterbeginn.

Fördert die Friedrich-Naumann-Stiftung medizinische Promotionen?

Nein. Human- und Zahnmedizin sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Postdoktorandenprogramme, Aufbaustudiengänge, Promotionen in der Abschlussphase und reine Projektzuschüsse.

Quellen und Stand
  • Zitat zur Parteimitgliedschaft, Profil, Zahl der Geförderten, Bewerbungsfenster, Selbstbewerbung, Grundlagenseminare, stipendiatische Selbstorganisation, Arbeitskreise und Konvent: Profil der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit auf Stipendium Plus, dem gemeinsamen Portal der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 3. September 2026.
  • Fördervoraussetzungen, Ausschlüsse, Jura-Sonderregel, Zahl der geförderten Promovierenden, Elternunabhängigkeit, Auslandsbüros, ideelle Angebote: Friedrich-Naumann-Stiftung, Seiten „Begabtenförderung“ und „Stipendien für Promovierende“, abgerufen am 3. September 2026.
  • Vier Schritte des Auswahlverfahrens, Auswahlkriterien, Einzelgespräch, Termine der Auswahltagungen, Förderbeginn, keine Begründung, kein Rechtsanspruch: Friedrich-Naumann-Stiftung, Seite „Auswahlverfahren“, abgerufen am 3. September 2026.
  • Unterlagenliste, Gutachtenregeln, Gutachter-Link, verbindlicher Aufbau und Formvorgaben des Exposés: Friedrich-Naumann-Stiftung, Merkblatt „Erforderliche Bewerbungsunterlagen Promovierende“, Fassung Dezember 2022.
  • Bundeseinheitliche Sätze, Regelförder- und Höchstförderungsdauer, Nebentätigkeits- und Doppelförderungsgrenzen, „kein Rechtsanspruch“: „Zusätzliche Nebenbestimmungen“ des Bundes zur Begabtenförderung, Fassung ab 1. Oktober 2024, Abschnitte II und IV; Vergleichszahl der geförderten Promovierenden aller 13 Werke: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3534 vom 8. Januar 2026.
  • Steuerfreiheit dem Grunde nach: § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz.
Stand: 3. September 2026. Beträge, Fristen, Formvorgaben und Laufzeiten ändern sich; sie sind vor einer Bewerbung beim Werk zu prüfen. Maßgeblich ist im Einzelfall der Förderbescheid bzw. die geltende Richtlinie des Werks, nicht diese Seite.