Stipendien in Deutschland: Förderwerke, Voraussetzungen und Höhe

Karriere Gehalt Von Aktualisiert: 3. September 2026

Ein Stipendium ist eine finanzielle Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss und nicht für eine Arbeitsleistung gezahlt wird. Der größte Anbieter in Deutschland ist der Bund: Er finanziert 13 Begabtenförderungswerke, die zusammen rund 35.000 Studierende und Promovierende fördern. Diese Seite erklärt, wie das System funktioniert, wie viel Geld tatsächlich fließt, was die Werke voneinander unterscheidet — und für wen sich welches eignet.

Was ist ein Stipendium, und welche Arten gibt es?

Ein Stipendium ist ein Zuschuss, kein Darlehen — anders als beim BAföG-Darlehensanteil wird nichts zurückgezahlt. Und es ist kein Arbeitsentgelt: Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Weisungsbefugnis und keine Sozialversicherung über einen Arbeitgeber. Wer die Unterschiede zur bezahlten Stelle im Detail braucht, findet sie unter Stipendium vs. Stelle.

Für den Hochschulbereich lassen sich vier Gruppen unterscheiden:

  • Begabtenförderung des Bundes — die 13 Werke unten. Sie fördern Studium und Promotion, vergüten nach bundeseinheitlichen Sätzen und verbinden Geld mit einem Bildungsprogramm.
  • Deutschlandstipendium — 300 € im Monat, je zur Hälfte von Bund und privaten Förderern, Bewerbung über die eigene Hochschule. Nur Studium, keine Promotionsförderung.
  • Stiftungen, Länder, Hochschulen, Fachgesellschaften mit eigenen, oft fachlich oder regional zugeschnittenen Programmen.
  • Promotionsstipendien im engeren Sinn — alles, was speziell die Dissertationsphase finanziert; ausführlich unter Promotionsstipendium.

Warum gibt es 13 Werke und nicht ein staatliches?

Die Antwort steht in der „Gemeinsamen Wertebasis der Begabtenförderung“, die alle 13 Werke unterzeichnet haben. Die beiden ältesten — Studienstiftung und Friedrich-Ebert-Stiftung — wurden 1925 gegründet und im Nationalsozialismus aufgelöst; die Friedrich-Ebert-Stiftung wurde 1946 wiedergegründet, die Studienstiftung 1948. Und weiter im Wortlaut: „Dass gesellschaftliche Verantwortungsträger:innen zur Zeit des Nationalsozialismus zu willigen Akteur:innen des nationalsozialistischen Regimes wurden, prägt den Auftrag und das Selbstverständnis der Begabtenförderungswerke bis heute: Vor diesem Hintergrund hat die Bundesrepublik Deutschland ein international einzigartiges, öffentlich finanziertes und gleichzeitig von staatlich unabhängigen Trägerorganisationen gestaltetes System der pluralen und wertegebundenen Begabtenförderung etabliert.“ Die weltanschauliche Vielfalt der 13 Werke ist also kein Zufall, sondern Konstruktionsprinzip — und die Werke verpflichten sich darin gemeinsam auf die Prinzipien der liberalen Demokratie und gegen Diskriminierung jeder Art.

Es gibt kein StipendiengesetzRechtsgrundlage der Begabtenförderung ist kein Gesetz, sondern eine Zuwendungsbedingung des Bundes: die „Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“. Dort steht auch der Satz, den man kennen sollte, bevor man plant: „Auf die Förderung durch ein Begabtenförderungswerk besteht kein Rechtsanspruch.“ Und: Die unten genannten Beträge sind Höchstbeträge, von denen ein Werk im Einzelfall nach eigenem Ermessen nach unten abweichen darf.

Die 13 Begabtenförderungswerke im Überblick

Alle 13 werden aus demselben Bundestopf finanziert, zahlen dieselben Sätze und prüfen dieselben Grundkriterien. Was sie unterscheidet, ist ihr Profil — und, praktisch viel wichtiger, ihr Zugangsweg, ihre Fristen und ihr Bildungsprogramm.

WerkProfil nach eigener DarstellungAusführlich bei uns
Studienstiftung des deutschen Volkesparteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängigzur Werk-Seite
Cusanuswerkkatholisch (Bischöfliche Studienförderung)zur Werk-Seite
Avicenna-Studienwerkmuslimischzur Werk-Seite
Friedrich-Ebert-StiftungSPD-nahzur Werk-Seite
Hans-Böckler-Stiftunggewerkschaftsnah (DGB)zur Werk-Seite
Heinrich-Böll-StiftungBündnis-90/Die-Grünen-nahzur Werk-Seite
Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)wirtschaftsnahzur Werk-Seite
Konrad-Adenauer-StiftungCDU-nahzur Werk-Seite
Evangelisches Studienwerk Villigstevangelischzur Werk-Seite
Hanns-Seidel-StiftungCSU-nahzur Werk-Seite
Friedrich-Naumann-Stiftung für die FreiheitFDP-nahzur Werk-Seite
Rosa-Luxemburg-StiftungDie-Linke-nahzur Werk-Seite
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES)jüdischzur Werk-Seite

Profilangaben nach der Selbstdarstellung der Werke auf ihrem gemeinsamen Portal; die Zuordnung „X-nah“ ist die Beschreibung der Werke selbst, nicht unsere. Jedes der 13 Werke hat eine eigene Seite; dort stehen Fristen, Unterlagen und Besonderheiten im Einzelnen.

Der Betrag ist es jedenfalls nicht: Er ist bundeseinheitlich. Was sich unterscheidet, sind die Zugänge — und die Unterschiede sind größer, als die Werke von außen wirken. Die folgende Tabelle stellt zusammen, was wir für die dreizehn Werke mit eigener Seite belegen konnten — also für alle; alle Angaben stammen von den Werken selbst.

WerkNotenmaßstab in eigenen WortenBewerbungstermine PromotionZweite Bewerbung nach Absage?Individuelles Feedback?
Studienstiftung„etwa zu den besten 10 % Ihres Jahrgangs“vier Fenster von je 14 Tagennur mit anderem Thema und anderer Betreuungnein
Cusanuswerk„sehr gute Noten“, kein veröffentlichter Maßstab1. Juni und 1. Novembernicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Avicenna-Studienwerkbewusst keine Note; sozioökonomischer Kontext wird berücksichtigt1. April und 1. Oktoberja, nach einem Jahrnicht veröffentlicht
Friedrich-Ebert-Stiftung„über dem Durchschnitt des jeweiligen Studienfachs“ am Hochschulortkeine Frist; Ausschuss tagt 8- bis 9-mal im Jahrja, in einer neuen Studienphasenein
Hans-Böckler-Stiftungkein Maßstab veröffentlicht; Bewertung „vor dem Hintergrund der jeweiligen Biographie“bis 2. Mai und bis 2. Novembernein, auch nicht mit neuem Projektnein, Ablehnungen werden nicht begründet
Heinrich-Böll-Stiftung„kein Mindestnotendurchschnitt“, biographischer Gesamtzusammenhang1. März und 1. Septembernicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Stiftung der Deutschen WirtschaftNoten sind eines von fünf Kriterien, darunter Allgemeinwissenzwei Runden, Schluss Mitte Januar und Anfang Julineinja, 10 Minuten für alle Interviewten
Konrad-Adenauer-Stiftung„überdurchschnittliche fachliche Qualifikation“, kein veröffentlichter Maßstab15. Januar und 15. Juli, je 12:00 Uhrnein, „in jedem Fall ausgeschlossen“ — auch im Studiumnein, Entscheidung ohne Begründung
Evangelisches Studienwerk Villigst„mindestens gut“, in Jura „vollbefriedigend“ — die einzige veröffentlichte Notenschwelle im Feld1. September bis 1. Werktag im Dezember; 1. März bis 1. Werktag im Juninur nach ausdrücklicher Aufforderungnein, Gründe werden nicht genannt
Hanns-Seidel-Stiftung„überdurchschnittliche Schul- bzw. Studienleistungen“, kein veröffentlichter Maßstab15. Dezember bis 15. Januar; 15. Juni bis 15. Julinicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Friedrich-Naumann-StiftungWortlaut der Bundesregelung; kein eigener Maßstab veröffentlicht1.–30. April und 1.–31. Oktobernicht veröffentlichtnein, Gründe werden nicht mitgeteilt
Rosa-Luxemburg-Stiftung„hervorragender“ bzw. „sehr guter“ Studienabschluss, kein Maßstab veröffentlichtein Termin im Jahr, zuletzt 1. Oktobernicht veröffentlichtnein, schriftliche Absage ohne Begründung
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk„Von einer Mindestzugangsnote sehen wir ab“1.–31. März und 1.–30. Septembernicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Woran sich die Wahl wirklich entscheidetNeben der Tabelle: ob eine Mitgliedschaft verlangt wird (beim Cusanuswerk ja — katholische Kirchenmitgliedschaft; bei den parteinahen Stiftungen nein), ob man sich selbst bewerben kann oder vorgeschlagen werden muss (die Studienstiftung arbeitet im Studium überwiegend mit Vorschlägen, Cusanuswerk und die politischen Stiftungen laden zur Selbstbewerbung ein), welche Sprachhürde gilt (C1 bei Avicenna und Cusanuswerk, B2 beziehungsweise DSH I bei der Böll-Stiftung), ob es eine Altersgrenze gibt (40 Jahre bei der Hans-Böckler-Stiftung; FES, Avicenna und sdw sagen ausdrücklich nein) — und wie das Programm aussieht, an dem man drei Jahre lang teilnimmt. Bei der sdw ist die Teilnahme sogar ausdrücklich erwartet.

Wie viel Geld gibt es wirklich?

Hier trennen sich Studium und Promotion deutlicher, als die meisten Übersichten zeigen.

 StudienförderungPromotionsförderung
Grundbetragbis 855 €/Monat1.650 €/Monat
einkommens- und elternabhängig?ja — Bedürftigkeitsprüfung nach BAföG-Logik, einschließlich Elterneinkommennein — nur Anrechnung eigener Einkünfte oberhalb von 3.070 € im Jahr
Pauschale300 €/Monat Studienkostenpauschale, einkommensunabhängig100 €/Monat Forschungskostenpauschale
Kranken-/Pflegeversicherung102 € / 35 €50 % des Beitrags, max. 100 €
Kinder160 €/Kind Betreuungszuschlag155 € Familienzuschlag; Kinderzulage 155 € + 50 € je weiteres Kind
Summe im Regelfallbis 1.292 €/Monat1.750 €/Monat
Die Zahl, die alles einordnet„Bis zu 1.292 €“ klingt nach viel — nur bekommt das fast niemand. Das Cusanuswerk veröffentlicht als eines der wenigen Werke, wie sich seine Förderung tatsächlich verteilt: 7 % der geförderten Studierenden erhalten ein Vollstipendium, 74 % ausschließlich die 300 € Studienkostenpauschale. In der Promotionsförderung desselben Werks ist es umgekehrt: 98 % Vollstipendium — weil dort das Elterneinkommen keine Rolle spielt. Wer im Studium wegen der Eltern leer ausging, sollte sich davon für die Promotion nicht abschrecken lassen.

Zur Steuer nur so viel, wie belastbar ist: § 3 Nr. 44 EStG kann Stipendien steuerfrei stellen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ob das im Einzelfall so ist, beurteilt das zuständige Finanzamt; dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Gegenüberstellung zur sozialversicherungspflichtigen Stelle steht unter Stipendium vs. Stelle, die Zahlen zur Stelle unter Doktorandengehalt.

Nicht kombinierbar: Ein Grundstipendium der Begabtenförderung und eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln schließen sich aus — wer BAföG oder ein Deutschlandstipendium bezieht, kann nicht zusätzlich gefördert werden. Auch zwei Werke gleichzeitig sind ausgeschlossen. Sich bei mehreren zu bewerben, ist dagegen erlaubt und üblich.

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Was muss ich mitbringen?

Die amtliche Kriterienbeschreibung nennt drei Größen: Leistung, gesellschaftliches Engagement und Persönlichkeit. Das Bundesministerium formuliert dabei ausdrücklich, dass Engagement „genauso wichtig wie überdurchschnittliche Leistungen“ ist — es ist also kein Bonuspunkt, sondern eine gleichrangige Bedingung. Die Werke selbst schreiben es noch deutlicher: „Du brauchst keinen Einser-Schnitt – entscheidend ist das Gesamtbild.“

Wie gut müssen die Noten sein?

Eine bundesweite Schwelle gibt es nicht — und die Werke meinen mit „überdurchschnittlich“ erkennbar Verschiedenes. Genau ein Werk nennt überhaupt eine Note. Die fünf veröffentlichten Maßstäbe nebeneinander:

  • Evangelisches Studienwerk Villigst:Abschlussnote mindestens »gut«, in Jura »vollbefriedigend«“ — die einzige harte Schwelle unter den 13 Werken, in den Voraussetzungen und in den Fragen und Antworten des Werks gleichlautend genannt. Wer die verbreitete Ratgeber-Auskunft „man braucht mindestens 2,0“ liest, liest diese Regel — und sie gilt für kein anderes Werk.
  • Studienstiftung: „etwa zu den besten 10 % Ihres Jahrgangs“ — ausdrücklich als „grober Wert“, der Fächerkulturen berücksichtigt; nachzuweisen mit einem ECTS-Ranking, also relativ zum Jahrgang statt absolut.
  • Friedrich-Ebert-Stiftung: „Überdurchschnittlich nehmen wir wörtlich und meinen damit ,über dem Durchschnitt' des jeweiligen Studienfachs“ — und zwar am eigenen Hochschulort. Das ist die niedrigste offen benannte Hürde im Feld.
  • Heinrich-Böll-Stiftung: „wir geben keinen Mindestnotendurchschnitt vor“; bewertet wird der „biographische Gesamtzusammenhang“ samt besonderer „Lebensleistungen“.
  • Avicenna-Studienwerk: nennt bewusst keine Note, weil „externe Faktoren und sozio-ökonomische Hintergründe eine Rolle“ spielen und in der Bewertung berücksichtigt werden.

Hans-Böckler-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Hanns-Seidel-Stiftung sagen nur „überdurchschnittlich“, das Cusanuswerk „sehr gute Noten“ beziehungsweise „herausragende fachliche Leistungen“ — einen Maßstab nennt keines der vier; die Stiftung der Deutschen Wirtschaft führt Noten als eines von fünf Kriterien. Einschätzung der Redaktion: Wer knapp unter dem eigenen Wunschbild liegt, sollte deshalb nicht pauschal aufgeben, sondern das Werk wählen, dessen Maßstab zur eigenen Lage passt.

Was zählt als Engagement?

Die klarste Auskunft dazu gibt ebenfalls die Studienstiftung, und sie ist nützlich, weil sie auch sagt, was nicht zählt: Gefragt ist „aktives Engagement, bei dem Sie Verantwortung übernehmen und sich für andere einsetzen“ — in Sport, Politik, Umweltschutz, Kunst, Schule, Hochschule, im kirchlichen oder karitativen Bereich. Dagegen genügt es ausdrücklich nicht, „Fachzeitschriften zu lesen oder regelmäßig die Oper zu besuchen oder Yoga zu betreiben“. Breite Interessen sind kein Engagement. Das Cusanuswerk fragt entsprechend konkret: Wo bringen Sie sich ein? Welche Rolle übernehmen Sie dabei? Welchen zeitlichen Umfang hat Ihr Engagement?

Für die Promotion kommt ein Drittes dazuNeben Leistung und Engagement verlangt die Bundesregelung, dass „das wissenschaftliche Vorhaben einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lässt“, und sie schreibt Gutachten von zwei Hochschullehrenden vor. Ohne geklärte Betreuung geht also keine Bewerbung ab — siehe Doktorvater und Doktormutter und Exposé für die Dissertation.

Muss ich Mitglied einer Partei oder Kirche sein?

Das ist die häufigste Frage zu diesem Thema, und die Antwort fällt je nach Werk verschieden aus — deshalb hier getrennt.

Keine der sechs parteinahen Stiftungen verlangt eine Parteimitgliedschaft. Die gemeinsame Auskunft aller 13 Werke lautet wörtlich, die unterschiedlichen Profile bedeuteten nicht, „dass du einer bestimmten Partei oder Kirche angehören musst“. Wie ausdrücklich die einzelnen Stiftungen das selbst sagen, ist allerdings verschieden — und das geben wir so wieder, wie wir es gefunden haben:

WerkMitgliedschaft ausdrücklich verneint?Zählt Parteiengagement als Engagement?
Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD)ja, wörtlichja — „parteipolitisches / parteinahes Engagement“ steht in der offiziellen Liste
Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne)ja, wörtlichja — „Engagement bei der Grünen Jugend“ in der Beispielliste
Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP)ja, wörtlichnicht ausdrücklich genannt
Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU)kein solcher Satz gefundenja — „in politischen Parteien und deren Vereinigungen“
Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)kein solcher Satz gefundenja — „Politik“ steht an erster Stelle der Beispiele
Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke)kein solcher Satz gefundennicht erläutert

„Kein solcher Satz gefunden“ heißt: In den von uns geprüften Quellen des Werks steht die Frage nicht ausdrücklich beantwortet — die Mitgliedschaft steht dort aber auch in keiner Voraussetzungsliste. Wir behaupten daraus nichts in die eine oder andere Richtung.

Was alle sechs gemeinsam haben: Die Identifikation mit den Grundwerten des Trägers ist ein eigenständiges Auswahlkriterium und wird im Gespräch geprüft. Bei der Konrad-Adenauer-Stiftung ist sie sogar Verbleibskriterium: Das Engagement muss während der ganzen Förderzeit laufen und wird jährlich berichtet.

Bei konfessionellen Werken kann es anders sein. Das Cusanuswerk verlangt ausdrücklich die „Mitgliedschaft in der katholischen Kirche“ sowie „einen gelebten christlichen Glauben“ und prüft das mit einem eigenen Gespräch mit der Hochschulpastoral. Hier ist die Konfession keine Stilfrage, sondern Zugangsvoraussetzung. Was für die übrigen konfessionellen Werke gilt, steht auf deren Werk-Seiten.

Parteiengagement ist ohnehin kein Sonderweg der politischen Stiftungen: Auch die Stiftung der Deutschen Wirtschaft führt das Engagement „in einer Partei“ in ihrer Beispielliste, die Studienstiftung nennt „Politik“, das Cusanuswerk das „politische“ Engagement und die Hans-Böckler-Stiftung das „gesellschaftspolitische“.

Und ein Werk sagt ausdrücklich gar nichts dazu: Bei der Studienstiftung spielen „politische Überzeugungen, Weltanschauung und Religion bei unserer Aufnahmeentscheidung keine Rolle“ — verlangt wird nur, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen.

Position der RedaktionWas belegt ist, steht oben. Unsere Einschätzung dazu: Wer sich bei einer parteinahen Stiftung bewirbt, braucht keine Mitgliedschaft — wohl aber etwas, das sich beim Punkt „Identifikation mit den Grundwerten“ zeigen lässt. Und weil alle Werke ohnehin gesellschaftliches Engagement verlangen, ist ein Engagement in einer Jugendorganisation, einer Gewerkschaft oder einer kirchlichen Gruppe genau der Nachweis, den diese Werke im Verfahren sehen wollen. Umgekehrt: Wer mit dem Profil eines Werks nichts anfangen kann, sollte sich dort nicht bewerben — nicht weil die Chancen null wären, sondern weil die Hälfte der Förderung aus Seminaren, Akademien und einem Netzwerk besteht, das genau dieses Profil hat. Eine Statistik zum Anteil von Parteimitgliedern unter den Geförderten haben wir nicht gefunden — weder amtlich noch in den geprüften Quellen der Werke. Wir behaupten deshalb nichts darüber.

Welches Werk passt zu mir?

Der Betrag ist überall gleich. Die Frage ist also nicht „wo gibt es am meisten“, sondern „wo passe ich hin, und wo komme ich hinein“. Vier Fragen führen erfahrungsgemäß am schnellsten zu einer kurzen Liste:

  1. Gibt es ein Werk, dessen Profil auf mich zutrifft? Konfession, Gewerkschaft, politische Richtung, wirtschaftlicher Hintergrund — wenn ja, ist das der natürlichste Startpunkt, weil das Bildungsprogramm dann auch passt. Wenn nein: Die Studienstiftung, und je nach Fach die weltanschaulich offenen Programme.
  2. Verlangt das Werk eine Mitgliedschaft? Nur dann ist das ein Ausschlusskriterium. „Nähe“ ist es nicht.
  3. Kann ich mich selbst bewerben? In der Promotionsförderung praktisch überall — beim Cusanuswerk etwa standen 2025 genau 189 Selbstbewerbungen 5 Vorschlägen gegenüber. In der Studienförderung ist der Vorschlagsweg dagegen oft der Hauptweg.
  4. Wie ist mein Fach dort vertreten? Wo ein Werk seine Fächerverteilung veröffentlicht — unter den geprüften tun das die Studienstiftung und das Cusanuswerk —, lohnt der Blick: In einem stark besetzten Fach ist der Wettbewerb härter, in einem schwach besetzten hat das Gremium wenig Vergleichsmaßstab. Für die übrigen geprüften Werke haben wir in den geprüften Quellen keine Fächerverteilung gefunden.
Bewerben Sie sich bei mehrerenDas ist ausdrücklich erlaubt; nur die Förderung selbst ist exklusiv, und sobald eine Zusage kommt, muss man sich entscheiden. Weil sich die Profile stärker unterscheiden als die Anforderungen, ist der Aufwand für die zweite Bewerbung deutlich kleiner als für die erste. Eine Ausnahme, die man kennen muss: Bei der Studienstiftung ist eine Ablehnung in der Promotionsförderung endgültig — eine zweite Bewerbung ist dort nur mit anderem Thema und anderer Betreuung möglich.

Wie und wann bewerbe ich mich?

Jedes Werk hat ein eigenes Verfahren mit eigenen Terminen; das ist der Punkt, an dem allgemeine Ratgeber nutzlos werden. Was sich verallgemeinern lässt:

  • Die Vorläufe sind lang. Bei der Studienstiftung liegen zwischen dem Bewerbungsfenster und dem frühestmöglichen Stipendienbeginn rund neun Monate, die Entscheidung fällt etwa sieben Monate nach Bewerbungsschluss. Beim Cusanuswerk führt der Anmeldeschluss 1. November zu einer Entscheidung im März.
  • Fristen gelten auch für die Gutachten. Das Cusanuswerk sagt das ausdrücklich: Verspätete Hochschullehrer-Gutachten und Abschlusszeugnisse werden nicht mehr berücksichtigt. Wer drei Wochen vorher fragt, hat ein Problem.
  • Der Lebenslauf ist kein Formular. Studienstiftung und Cusanuswerk verlangen einen ausformulierten Lebenslauf — die Studienstiftung zusätzlich zum tabellarischen, das Cusanuswerk ausdrücklich statt des tabellarischen, höchstens vier Seiten.
  • Das Exposé entscheidet später, als man denkt. In der Vorauswahl der Studienstiftung wird es nach eigener Angabe gar nicht einbezogen; dort zählen Zeugnis, Studienverlauf und Engagement. Wer knapp scheitert, scheitert also oft, bevor das Projekt gelesen wird.
  • Es gibt zeitliche Grenzen nach hinten. Die Studienstiftung nimmt Bewerbungen nur an, wenn der letzte Studienabschluss nicht länger als vier Jahre und drei Monate zurückliegt; anerkannt werden nur Schwangerschaft, Kindererziehung, schwere Krankheit und Pflege — ausdrücklich nicht Referendariat oder Berufstätigkeit.

Und eine Regel, die selten auf den Werk-Seiten steht, aber in der Bundesregelung: „Bei gleicher Qualifikation können vorrangig ehemalig geförderte Personen aufgenommen werden.“ Wer schon im Studium gefördert wurde, hat bei Gleichstand also einen Vorsprung — eine frühere Förderung ist aber ausdrücklich keine Voraussetzung.

Wie stehen die Chancen?

Nach den Zahlen der Bundesregierung für das Erhebungsjahr 2024: 31.447 geförderte Studierende — das sind 1,10 % aller Studierenden — und 3.794 geförderte Promovierende, also 1,79 % aller Promovierenden. Der Bund gibt dafür rund 313,8 Millionen Euro im Jahr aus. Das „Ein-Prozent-Ziel“ in der Studienförderung ist erklärte Politik und soll beibehalten werden.

Bemerkenswert ist die Entwicklung in der Promotionsförderung: 2019 waren es noch 4.328 Geförderte und 2,37 % aller Promovierenden. Die Zahl der Stipendien sinkt, während die Zahl der Promovierenden steigt — der Anteil ist damit binnen fünf Jahren um rund ein Viertel gefallen.

Und die Aufnahmequoten?

Die einzelnen Werke veröffentlichen sie unterschiedlich, und die Zahlen sind nicht direkt vergleichbar — darauf muss man achten, sonst vergleicht man Verschiedenes:

WerkStudienförderungPromotionsförderungBezugsgröße
Studienstiftung (2024)28,7 %43,8 %nach der Vorauswahl; als Gesamtquote nennt das Werk „etwa ein Drittel“
Cusanuswerk (2025)rund 22 %rund 39 %alle Anträge, also echte Gesamtquoten (von uns berechnet)

Zwei Muster zeigen sich trotzdem: Bei beiden hat die Promotionsförderung deutlich höhere Chancen als die Studienförderung — die Bewerberzahlen sind dort viel kleiner. Und die Quoten liegen weit über dem, was der Ruf dieser Programme vermuten lässt. Für die übrigen elf Werke haben wir keine Bewerberzahlen gefunden; eine Chance lässt sich für sie deshalb nicht angeben.

Wer wird gefördert — und wer nicht?

Die Fächerverteilung weicht stark von der aller Promovierenden ab: Geisteswissenschaften stellen 32,0 % der Stipendiat/innen, aber nur 9,9 % aller Promovierenden; Ingenieurwissenschaften 3,1 % gegen 18,5 %; Humanmedizin 1,8 % gegen 28,4 %. Und nur 36 von 3.794 sind an einer Fachhochschule eingeschrieben.

Einschätzung der Redaktion: Das ist kein Hinweis auf Chancenlosigkeit, sondern auf verschiedene Finanzierungskulturen — in Medizin und Technik wird meist über Stellen und Drittmittel promoviert, und die Regelung begrenzt bezahlte Mitarbeit auf eine Viertelstelle. Wer in diesen Fächern promoviert, ist unter Stipendiat/innen die Ausnahme; ein Ausschlussgrund ist das nicht. Zu den Alternativen: Promotionsstelle finden, Industriepromotion, Promotion berufsbegleitend.

Was der Bund über seine eigene Förderung nicht weißAuf die Frage nach der sozialen Herkunft der Geförderten antwortete die Bundesregierung 2026 mit keiner einzigen Zahl: Es gibt keine Zielquoten, und über den Bekanntheitsgrad der Werke bei verschiedenen Studierendengruppen liegen ihr nach eigener Aussage „keine Erkenntnisse“ vor. Ebenso wenig gibt es eine veröffentlichte, werkeübergreifende Evaluation der Auswahlverfahren. Einzelne Werke sind da weiter: Die Studienstiftung weist aus, dass bei rund 27 % ihrer geförderten Studierenden kein Elternteil einen Hochschulabschluss hat, das Cusanuswerk kommt auf denselben Wert. In der Promotionsförderung liegen beide höher (33 % und 32 %). Einschätzung: Bemerkenswert ist, dass dieser Anteil bei den Zusagen nicht kleiner wird als bei den Bewerbungen — die Auslese nach Herkunft passiert offenbar davor, nicht im Verfahren. Wer überlegt, ob sich eine Bewerbung lohnt, sollte genau das wissen.

Welche Stipendien gibt es sonst noch?

Das Deutschlandstipendium ist das größte einzelne Stipendienprogramm des Bundes und steht damit nach der Begabtenförderung insgesamt an zweiter Stelle: 300 € im Monat, je zur Hälfte von Bund und privaten Förderern getragen, Bewerbung nicht zentral, sondern bei der eigenen Hochschule. Es fördert ausschließlich das Studium und ist mit einem Grundstipendium der Begabtenförderung nicht kombinierbar. Eine Promotionsförderung gibt es dort nicht.

Und wenn es mit dem Stipendium nicht klappt: Eine Promotion ohne Stelle an der Hochschule ist auch ohne Förderwerk möglich — über eine Erwerbstätigkeit außerhalb der Wissenschaft, eine Anstellung im Unternehmen oder eine Teilzeitstelle. Welche Wege es gibt und was sie für Betreuung, Dauer und Abbruchrisiko bedeuten, steht unter externe Promotion.

Daneben gibt es Landesprogramme (etwa das Max Weber-Programm in Bayern, das die Studienstiftung durchführt), Hochschulstipendien, Fachgesellschaften und private Stiftungen mit eigenen, teils sehr engen Zuschnitten. Für strukturierte Programme lohnt der Blick auf Individualpromotion vs. Graduiertenkolleg: Dort wird in der Regel über eine reguläre Stelle finanziert, nicht über ein Stipendium.

Häufige Fragen

Wie viele Stipendien der Begabtenförderung gibt es?

Im Erhebungsjahr 2024 wurden 31.447 Studierende und 3.794 Promovierende gefördert — rund 1,1 % aller Studierenden und 1,79 % aller Promovierenden.

Muss ein Stipendium zurückgezahlt werden?

Nein. Die Bundesregelung hält ausdrücklich fest, dass alle Leistungen Zuschüsse sind. Zurückzuzahlen sind nur überzahlte Beträge, etwa wenn die Förderung vorzeitig endet.

Kann ich BAföG und ein Stipendium der Begabtenförderung gleichzeitig bekommen?

Nein. Grundstipendium und andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln schließen sich aus; das gilt auch für das Deutschlandstipendium.

Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?

In der Studienförderung ja, nach BAföG-Logik — deshalb erhalten viele Geförderte nur die 300 € Studienkostenpauschale. In der Promotionsförderung nein.

Wie lange dauert die Förderung einer Promotion?

Die Bundesregelung nennt in der Regel drei Jahre und höchstens viereinhalb. Das gemeinsame Portal der Werke spricht von dreieinhalb Jahren. Festgesetzt wird die Dauer vom jeweiligen Werk.

Darf ich mich bei mehreren Werken gleichzeitig bewerben?

Ja. Nur eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen — sobald eine Zusage vorliegt, muss man sich für ein Werk entscheiden.

Quellen und Stand
  • Beträge, Förderdauer, Zugangsvoraussetzungen, Gutachten, Doppelförderung, Rechtsanspruch, Höchstbetrags-Vorbehalt: „Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ des Bundes, Fassung ab 1. Oktober 2024, Abschnitte I, II und IV — PDF im Volltext geprüft am 3. September 2026.
  • Gefördertenzahlen, Anteile, Fächer- und Hochschulformverteilung, Bundesmittel, Aussagen zu Zielquoten und Evaluation: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3534 vom 8. Januar 2026 (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage), abgerufen am 3. September 2026.
  • Grundstipendium 855 € als Summe der Beträge nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 BAföG, abgerufen am 3. September 2026.
  • Auswahlkriterien, Profil-Aussagen der Werke, Nebentätigkeit, Mehrfachbewerbung: Stipendium Plus — gemeinsames Portal der 13 Begabtenförderungswerke, abgerufen am 3. September 2026.
  • Werk-Angaben und Quoten: Studienstiftung des deutschen Volkes, Jahresbericht 2024 und Bewerbungsseiten der Promotionsförderung; Cusanuswerk, Jahresbericht 2025 und Merkblatt zur klassischen Promotionsförderung — beide abgerufen am 3. September 2026.
  • Geschichte und Begründung des pluralen Systems: Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke, „Gemeinsame Wertebasis der Begabtenförderung“ vom 5. März 2020, von allen 13 Werken unterzeichnet — PDF im Volltext geprüft am 3. September 2026.
  • Steuer: § 3 Nr. 44 EStG. Die Prüfung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Finanzamt.
Stand: 3. September 2026. Beträge und Fristen ändern sich; die Sätze wurden zuletzt dreimal in Folge zum 1. Oktober angehoben. Maßgeblich ist im Einzelfall der Förderbescheid bzw. die zum Zeitpunkt der Bewilligung geltende Richtlinie des jeweiligen Werks, nicht diese Seite.