Privatdozent und außerplanmäßige Professur in Thüringen

Recht Karriere Professur Aktualisiert: Juni 2026

1. Kurzantwort

In Thüringen regelt § 55 ThürHG Habilitation, Lehrbefugnis und apl. Professur in einer Vollnorm. Die Lehrbefugnis kann Habilitierten erteilt werden (§ 55 Abs. 5 S. 1 ThürHG); die Soll-Erteilung gilt, wenn das Lehrangebot bereichert wird (§ 55 Abs. 5 S. 3 ThürHG). Entscheidungsorgan ist die Selbstverwaltungseinheit (Fakultätsrat) auf Antrag (§ 55 Abs. 5 S. 4 ThürHG). Mit der Lehrbefugnis entsteht automatisch das Recht zur Führung der akademischen Bezeichnung „Privatdozent" (§ 55 Abs. 5 S. 2 ThürHG). Die außerplanmäßige Professur verleiht nach § 55 Abs. 6 ThürHG der Leiter der Hochschule (Rektor:in/Präsident:in) auf Antrag einem PD nach in der Regel fünfjähriger Bewährung in Forschung und Lehre die „Würde eines außerplanmäßigen Professors".

2. Rechtsgrundlage

Thüringen bündelt Habilitation, Lehrbefugnis, PD-Bezeichnung und apl. Prof. in einer einzigen Vollnorm:

  • § 55 ThürHG — Habilitation, Lehrbefugnis, Privatdozent, außerplanmäßige Professur. Bündelt alles relevante für PD/apl. Prof. in einer Vollnorm.
  • § 55 Abs. 1 ThürHG — Habilitationsrecht: Universitäten und vergleichbare Einrichtungen (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 4 ThürHG) + Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar für das Fachgebiet Musikwissenschaft.
  • § 55 Abs. 5 ThürHG — Lehrbefugnis und PD-Bezeichnung.
  • § 55 Abs. 6 ThürHG — apl. Prof.
Thüringen-Eigenheiten: (1) Entscheidungsorgan für die Lehrbefugnis ist die Selbstverwaltungseinheit (Fakultätsrat), nicht das Präsidium oder Rektorat. (2) PD-Bezeichnung entsteht automatisch mit der Lehrbefugnis (§ 55 Abs. 5 S. 2 ThürHG). (3) Die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar hat Habilitationsrecht im Fachgebiet Musikwissenschaft — eine Thüringen-spezifische Regelung. (4) Bei Beendigung der Lehrtätigkeit entscheidet der Leiter der Hochschule über die Weiterführung der Bezeichnung (§ 55 Abs. 6 S. 3 ThürHG) — eine Thüringen-spezifische Architektur für das Lehrende-Szenario.

3. Lehrbefähigung vs. Lehrbefugnis: Selbstverwaltungseinheit + Soll-Erteilung

§ 55 Abs. 5 ThürHG regelt den PD-Pfad:

  • Kann-Erteilung: § 55 Abs. 5 S. 1 ThürHG — Habilitierten kann die Befugnis zur selbständigen Lehre erteilt werden. Keine automatische Lehrbefugnis.
  • Soll-Erteilung bei Bereicherung: § 55 Abs. 5 S. 3 ThürHG — die Erteilung soll erfolgen, wenn von der Lehrtätigkeit eine Bereicherung des Lehrangebots zu erwarten ist.
  • PD-Bezeichnung automatisch: § 55 Abs. 5 S. 2 ThürHG — mit der Lehrbefugnis-Verleihung entsteht das Recht zur Führung der akademischen Bezeichnung „Privatdozent".
  • Entscheidungsorgan: § 55 Abs. 5 S. 4 ThürHG — die Selbstverwaltungseinheit (Fakultätsrat) auf Antrag der/des Habilitierten.

4. Titellehre

Das ThürHG nennt für die PD-Titellehre keinen festen SWS-Wert. Die Hochschulsatzungen der Universität Jena, Universität Erfurt, TU Ilmenau und der Bauhaus-Universität Weimar konkretisieren Umfang und Frequenz.

  • Pflicht zur Lehre: ergibt sich aus der Soll-Erteilung („Bereicherung des Lehrangebots") in § 55 Abs. 5 S. 3 ThürHG.
  • Unentgeltlich: kein Anspruch auf Vergütung; kein Dienstverhältnis.
  • Folgen bei Verfehlung: Hochschulisch geregelt nach Maßgabe der Habilitationsordnung.
Deutschlands Stellenbörse für die Wissenschaft
Offene Stellen
7.409
Zu den Stellen
Stellen für Wiss. Mitarbeiter,
Doktoranden und Postdocs
1.950
Wiss. Mitarbeiter
Professuren
534
Professuren

5. Außerplanmäßige Professur: Fünf Jahre Bewährung + Leiter-Verleihung

Die zentrale Norm ist § 55 Abs. 6 ThürHG:

§ 55 Abs. 6 ThürHG (Wortlaut nach Briefing): „Der Leiter der Hochschule kann auf Antrag der zuständigen Selbstverwaltungseinheit einem Privatdozenten nach in der Regel fünfjähriger Bewährung in Forschung und Lehre die Würde eines außerplanmäßigen Professors verleihen. Damit ist das Recht zur Führung der akademischen Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor" verbunden. Bei Beendigung der Lehrtätigkeit entscheidet der Leiter der Hochschule auf Antrag der zuständigen Selbstverwaltungseinheit über das Recht zur Weiterführung der akademischen Bezeichnung."

Wesentliche Strukturmerkmale:

  • Entscheidungsorgan: Der Leiter der Hochschule (Rektor:in oder Präsident:in).
  • Antragsweg: Antrag der zuständigen Selbstverwaltungseinheit (Fakultätsrat) — nicht durch die PD selbst.
  • Mindestdauer: in der Regel fünfjährige Bewährung in Forschung und Lehre.
  • Wirkung: Würde eines außerplanmäßigen Professors + Recht zur Führung der akademischen Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor".
  • Beendigungs-Sonderregel (§ 55 Abs. 6 S. 3 ThürHG): Bei Beendigung der Lehrtätigkeit entscheidet der Leiter der Hochschule auf Antrag der Selbstverwaltungseinheit über die Weiterführung der akademischen Bezeichnung — eine Thüringen-Eigenheit für das Ende-der-Lehrtätigkeit-Szenario.

6. Universitäten, HfM Weimar, HAW

§ 55 Abs. 1 ThürHG knüpft das Habilitationsrecht an:

  • Universitäten und vergleichbare Einrichtungen (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 4 ThürHG): Friedrich-Schiller-Universität Jena, Universität Erfurt, TU Ilmenau, Bauhaus-Universität Weimar — Habilitationsrecht in den jeweiligen Fachgebieten.
  • Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar: Thüringen-Eigenheit. § 55 Abs. 1 ThürHG: Habilitationsrecht für das Fachgebiet Musikwissenschaft — eine landesspezifische Regelung, vergleichbar mit der HMT-Rostock-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Universitätsklinikum Jena: Med-Fakultät der Universität Jena mit eigener Habilitations- und apl.-Prof.-Praxis.
  • Thüringische HAW (Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Hochschule Schmalkalden, FH Erfurt, Hochschule Nordhausen): kein Habilitationsrecht; ein PD- oder apl.-Prof.-Pfad besteht dort nicht.

7. Erlöschen, Widerruf und Beendigung der Lehrtätigkeit

Thüringen kennt eine besondere Regelung für das Ende der Lehrtätigkeit:

  • Widerruf der Lehrbefugnis: § 55 Abs. 5 S. 5 ThürHG verweist auf die Habilitationsordnung; konkrete Erlöschens- und Widerrufstatbestände regeln die Hochschulen.
  • Widerruf der apl.-Prof.-Würde: bei Beamtenrechts-Tatbeständen.
  • Weiterführung nach Beendigung (§ 55 Abs. 6 S. 3 ThürHG): Der Leiter der Hochschule entscheidet auf Antrag der Selbstverwaltungseinheit über das Recht zur Weiterführung der akademischen Bezeichnung — eine Thüringen-Eigenheit ohne Entsprechung in den meisten anderen Bundesländern.

8. Praxis-Check

Vor einer PD- oder apl.-Prof.-Karriere an einer Thüringer Hochschule lohnt sich der strukturierte Blick auf vier Punkte — ohne Anspruch auf Rechtsberatung:

  • Habilitiert in Thüringen → Antrag bei der Selbstverwaltungseinheit (Fakultätsrat). § 55 Abs. 5 S. 4 ThürHG. Soll-Erteilung bei Bereicherung des Lehrangebots (§ 55 Abs. 5 S. 3 ThürHG).
  • PD-Bezeichnung kommt automatisch mit der Lehrbefugnis. § 55 Abs. 5 S. 2 ThürHG.
  • Wer apl. Prof. anstrebt: fünfjährige Bewährung in Forschung und Lehre aufbauen; Antrag der Selbstverwaltungseinheit; Verleihung durch die Leiter:in der Hochschule.
  • Beendigung der Lehrtätigkeit: Wer die Lehre einstellt, sollte rechtzeitig die Weiterführungs-Erlaubnis nach § 55 Abs. 6 S. 3 ThürHG beantragen.

Diese Seite bietet eine redaktionelle Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Bin ich nach der Habilitation in Thüringen automatisch Privatdozent?

Nicht automatisch — aber die Soll-Erteilung greift. § 55 Abs. 5 S. 1 ThürHG: „Kann"-Erteilung. § 55 Abs. 5 S. 3 ThürHG: „Soll"-Erteilung, wenn von der Lehrtätigkeit eine Bereicherung des Lehrangebots zu erwarten ist. Die PD-Bezeichnung entsteht dann automatisch mit der Lehrbefugnis (§ 55 Abs. 5 S. 2 ThürHG).

Bekomme ich als PD in Thüringen Geld?

Nein. Die PD-Stellung ist eine akademische Lehrberechtigung ohne Beschäftigungsverhältnis.

Wie viel SWS muss ich als PD in Thüringen lehren?

Das ThürHG nennt keinen SWS-Wert. Die Hochschulsatzung der eigenen Universität (FSU Jena, Universität Erfurt, TU Ilmenau, Bauhaus-Universität Weimar oder HfM Weimar) ist entscheidend.

Wer entscheidet über die PD-Lehrbefugnis?

§ 55 Abs. 5 S. 4 ThürHG: die zuständige Selbstverwaltungseinheit (Fakultätsrat) auf Antrag der/des Habilitierten — eine Thüringen-Eigenheit gegenüber Präsidiums- oder Rektoratsmodellen.

Wann kann ich apl. Prof. werden?

§ 55 Abs. 6 ThürHG: nach in der Regel fünfjähriger Bewährung in Forschung und Lehre; Antrag der zuständigen Selbstverwaltungseinheit; Verleihung der Würde durch den Leiter der Hochschule.

Darf ich mich nach apl.-Prof.-Verleihung schlicht „Professor" nennen?

§ 55 Abs. 6 S. 2 ThürHG: Mit der Verleihung der Würde ist das Recht zur Führung der akademischen Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor" verbunden. Daraus folgt kein Dienstverhältnis und keine planmäßige Professur. Wie der Zusatz „apl." in der konkreten Hochschulpraxis, in Signaturen oder Publikationen geführt wird, richtet sich nach der jeweiligen Hochschulpraxis.

Was passiert, wenn ich die Lehrtätigkeit beende?

§ 55 Abs. 6 S. 3 ThürHG: Der Leiter der Hochschule entscheidet auf Antrag der zuständigen Selbstverwaltungseinheit über das Recht zur Weiterführung der akademischen Bezeichnung — eine Thüringen-Eigenheit für das Lehrende-Szenario.

Was gilt an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar?

§ 55 Abs. 1 ThürHG: Habilitationsrecht im Fachgebiet Musikwissenschaft. Eine Thüringen-spezifische Regelung, vergleichbar mit der HMT-Rostock-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern.

Können auch HAW-Lehrkräfte PD werden?

Nein. § 55 Abs. 1 ThürHG knüpft das Habilitationsrecht an Universitäten und vergleichbare Einrichtungen + HfM Weimar. Thüringische HAW (Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Hochschule Schmalkalden, FH Erfurt, Hochschule Nordhausen) haben kein Habilitationsrecht.

10. Quellen

Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden Quellen belegt:

Landesrecht Thüringen:

Hochschulebene:

  • Friedrich-Schiller-Universität Jena — Habilitationsordnungen der Fakultäten.
  • Universität Erfurt — Habilitationsordnungen.
  • TU Ilmenau — Habilitationsordnungen.
  • Bauhaus-Universität Weimar — Habilitationsordnungen.
  • Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar — Habilitationsregelungen im Fachgebiet Musikwissenschaft.
  • Universitätsklinikum Jena (Medizinische Fakultät der FSU Jena) — eigene apl.-Prof.-Verfahren.

Quellen geprüft am: 14. Juni 2026