Akademische Titel in Deutschland: Grade, Bezeichnungen und Führung

Recht Karriere Von Aktualisiert: 2. September 2026

„Akademischer Titel“, „akademischer Grad“ und „Amtsbezeichnung“ werden im Sprachgebrauch synonym verwendet. Rechtlich sind es drei unterschiedliche Kategorien mit unterschiedlichen Voraussetzungen — und vor allem mit einem entscheidenden Unterschied: Ein Grad bleibt, eine Bezeichnung kann entzogen werden.

Grad, Bezeichnung, Amtsbezeichnung: Was ist der Unterschied?

KategorieEntsteht durchBeispieleEntziehbar?
Akademischer GradVerleihung nach abgeschlossenem Studien- oder PromotionsverfahrenBachelor, Master, Diplom, Magister, Dr.nur ausnahmsweise, etwa bei Täuschung im Prüfungsverfahren
Akademische BezeichnungLehrbefugnis oder Bestellung durch die HochschulePD, apl. Prof.ja — sie ist an fortbestehende Voraussetzungen gebunden
Amts- bzw. FunktionsbezeichnungErnennung oder Anstellung auf eine ProfessurProfessorin, Professorsie endet mit dem Amt; die Weiterführung regelt Landesrecht

Welche akademischen Grade gibt es?

Akademische Grade werden von einer Hochschule aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studien- beziehungsweise Promotionsverfahrens verliehen und bleiben grundsätzlich lebenslang erhalten. Dazu zählen:

  • die gestuften Studienabschlüsse Bachelor und Master, seit der europäischen Studienstrukturreform (Bologna-Prozess, begonnen 1999) der Regelfall;
  • die historisch älteren, an vielen Standorten ausgelaufenen Abschlüsse Diplom und Magister;
  • die je nach Fach fortbestehenden Staatsexamina — ein Staatsexamen ist streng genommen kein von der Hochschule verliehener Grad, sondern eine staatliche Prüfung;
  • der Doktorgrad als höchster durch eine Hochschule verliehener akademischer Grad.

Welche Doktorgrade es gibt — Dr. rer. nat., Dr. phil., Dr.-Ing. und weitere — und wie sich Ph.D. und Dr. unterscheiden, ist ausführlich im Eintrag Doktortitel und ihre Arten behandelt und hier bewusst nicht wiederholt.

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Was sind akademische Bezeichnungen?

Akademische Bezeichnungen knüpfen nicht an einen Studienabschluss an, sondern an eine Lehrbefugnis oder eine Bestellung:

  • Wer die venia legendi erwirbt, darf „Privatdozentin“ beziehungsweise „Privatdozent (PD)“ führen (Privatdozent).
  • Wer sich nach mehrjähriger Titellehre bewährt, kann zur „außerplanmäßigen Professorin“ beziehungsweise zum „außerplanmäßigen Professor (apl. Prof.)“ bestellt werden (apl. Professur).
  • Die Honorarprofessur folgt demselben Prinzip: eine verliehene Bezeichnung, kein Grad — und unabhängig von einer Habilitation.

Der entscheidende Unterschied zum Grad: Diese Bezeichnungen sind an das Fortbestehen bestimmter Voraussetzungen geknüpft, insbesondere an die Titellehre. Fällt die Voraussetzung weg, entfällt auch die Führungsberechtigung.

Warum ist „Professor“ kein akademischer Grad?

Die Bezeichnung „Professorin“ / „Professor“ ist kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung — bei verbeamteten Professorinnen und Professoren — beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung bei angestellten. Sie entsteht durch Ernennung oder Anstellung auf eine Professur nach einem Berufungsverfahren, nicht durch ein Prüfungsverfahren.

Das erklärt eine Reihe von Eigenheiten, die im Alltag verwirren: Man kann Professorin sein, ohne habilitiert zu sein. Man kann habilitiert sein, ohne je Professor zu werden. Und der Professorentitel ist an das Amt gebunden — ob und mit welchem Zusatz er nach dem Ausscheiden weitergeführt werden darf, ist Landesrecht und unterscheidet sich zwischen den 16 Ländern (ausführlich mit Fundstellen je Land: Professorentitel führen, zum Ruhestand: Professor im Ruhestand).

In Nordrhein-Westfalen führt § 69 des Hochschulgesetzes (HG NRW) die Überschrift „Verleihung und Führung von Graden und von Bezeichnungen“ — Grade und Bezeichnungen sind dort erkennbar als getrennte Regelungsgegenstände im selben Abschnitt geführt.

Wer regelt die Führung akademischer Titel?

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Zuständigkeit für die Führung akademischer Grade und Bezeichnungen bei den 16 Ländern und wird in deren Hochschulgesetzen geregelt. Das betrifft insbesondere auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen im Ausland erworbene Grade in Deutschland geführt werden dürfen — hier gelten Herkunftsland, Gradbezeichnung und teilweise Zusatzangaben als maßgeblich.

Praktisch bedeutet das: Es gibt keine bundeseinheitliche Titelordnung. Wer unsicher ist, ob und in welcher Form ein Grad geführt werden darf, muss das Hochschulgesetz des Landes prüfen, in dem der Titel geführt werden soll — nicht das des Landes, in dem er erworben wurde.

Häufige Fragen

Ist Professor ein akademischer Titel?

Professor ist kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung bei verbeamteten und eine Funktionsbezeichnung bei angestellten Professorinnen und Professoren. Sie entsteht durch Ernennung oder Anstellung, nicht durch eine Prüfung.

Was ist der Unterschied zwischen einem akademischen Grad und einer akademischen Bezeichnung?

Ein Grad wird nach einem Studien- oder Promotionsverfahren verliehen und bleibt lebenslang. Eine Bezeichnung wie PD oder apl. Prof. ist an fortbestehende Voraussetzungen gebunden und kann entfallen.

Bleibt der Doktortitel lebenslang?

Ja. Der Doktorgrad ist ein verliehener akademischer Grad und bleibt erhalten; entzogen wird er nur ausnahmsweise, etwa bei nachgewiesener Täuschung im Promotionsverfahren.

Wer entscheidet, wie akademische Titel geführt werden dürfen?

Seit 2006 die Länder über ihre Hochschulgesetze. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht; maßgeblich ist das Recht des Landes, in dem der Titel geführt wird.

Quellen und Rechtsrahmen Stand: 2. September 2026. Die Dreiteilung in Grad, Bezeichnung und Amtsbezeichnung folgt der Systematik der Landeshochschulgesetze. Für die Führung eines konkreten Titels ist stets das Hochschulgesetz des jeweiligen Landes maßgeblich. Redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung.