LL.M.: Bedeutung, Führung und Wert des Titels
LL.M. steht für Master of Laws und ist ein akademischer Mastergrad — kein Doktorgrad und kein Ersatz für eine Promotion. Der konkrete Wortlaut (LL.M., LL.M. mit Ortszusatz, Magister legum) ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung und der Urkunde. Dieser Beitrag klärt Bedeutung, Führung und Abgrenzung.
LL.M. ist ein Mastergrad
Hochschulen verleihen aufgrund einer Hochschulprüfung Bachelor- oder Mastergrade. Der LL.M. ist ein solcher Mastergrad; belegt ist er etwa als „Master of Laws (LL.M.)" in den Prüfungsordnungen der HU Berlin und der Universität Münster. Umgangssprachlich spricht man von einem „Titel" — terminologisch sauber ist es ein akademischer Grad.
Gradformen und Zusätze
| Quelle | Gradform |
|---|---|
| NRW Hochschulgesetz § 66 | Bachelorgrad / Mastergrad; Hochschulzusatz möglich |
| Universität Münster | Master of Laws, LL.M. |
| HU Berlin | Master of Laws (abgekürzt LL.M.) |
| Universität zu Köln (DFM) | Master of Laws, LL.M. (Köln/Paris) |
Zusätze wie „(Köln/Paris)" sind programmabhängig und in der Prüfungsordnung geregelt.
Führung und Abgrenzung zum Dr. jur.
Die Führung von Mastergraden regelt das jeweilige Hochschulrecht; das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz etwa regelt in § 66 die Verleihung und Führung von Bachelor- und Mastergraden allgemein. Der LL.M. ist kein Doktorgrad: Er ersetzt keine Promotion und ist vom Dr. jur. zu unterscheiden. Er kann eine juristische Spezialisierung, Auslandserfahrung oder Weiterbildung dokumentieren. Führungsregeln für ausländische LL.M.-Grade bedürfen je nach Bundesland einer gesonderten Prüfung.
Häufige Fragen
Ist LL.M. ein Titel?
Präzise ist LL.M. ein akademischer Hochschul- beziehungsweise Mastergrad. Umgangssprachlich spricht man von einem Titel, terminologisch sauber ist es ein Grad.
Wofür steht LL.M.?
LL.M. steht für Master of Laws; so belegt in mehreren Prüfungsordnungen, etwa der HU Berlin und der Universität Münster.
Ist LL.M. dasselbe wie Dr. jur.?
Nein. Der Dr. jur. ist ein Doktorgrad, der LL.M. ein Mastergrad. Der LL.M. ersetzt keine Promotion.
Darf man LL.M. führen?
Ja, nach Verleihung gemäß Hochschul- und Prüfungsordnung. Das NRW-Hochschulgesetz regelt die Führung von Mastergraden allgemein in § 66.
Gibt es Zusätze wie Köln/Paris?
Ja. Die Prüfungsordnung der Universität zu Köln belegt die Form LL.M. (Köln/Paris). Solche Zusätze sind programmabhängig.
Quellen
Amtliche Primärquellen zuerst; Verbands-/Sekundärquellen sind ausdrücklich als Gegencheck gekennzeichnet.