Leistungsbezüge in der W-Besoldung: Arten, Höhe und Verhandlung

Gehalt Professur Stand: März 2026

Leistungsbezüge sind der variable Gehaltsbestandteil der W-Besoldung. Sie wurden 2005 mit der Reform der Professorenbesoldung eingeführt, um leistungsorientierte Anreize im Hochschulsystem zu schaffen. Anders als das Grundgehalt werden Leistungsbezüge individuell verhandelt oder von der Hochschule vergeben.

Die drei Arten von Leistungsbezügen

1. Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge

Diese werden bei der erstmaligen Berufung auf eine Professur oder im Rahmen einer Bleibeverhandlung vereinbart. Sie sind der wichtigste Hebel zur Gehaltsgestaltung und werden zwischen dem Professor und der Hochschulleitung (in der Regel dem Präsidium oder Rektorat) ausgehandelt.

  • Können befristet oder unbefristet gewährt werden
  • Typische Spanne bei Erstberufung: 300–1.500 € monatlich
  • Bei Bleibeverhandlungen oft deutlich höher
  • Werden im Berufungsschreiben festgehalten

2. Besondere Leistungsbezüge

Diese werden für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung vergeben. Die Kriterien werden durch die jeweilige Hochschulsatzung geregelt.

  • Forschung: Drittmitteleinwerbung, hochrangige Publikationen, Preise
  • Lehre: Exzellente Evaluationsergebnisse, innovative Lehrkonzepte, Lehrpreise
  • Nachwuchsförderung: Erfolgreiche Betreuung von Promotionen, Habilitationen

Besondere Leistungsbezüge werden häufig befristet auf 3–5 Jahre vergeben und können bei erneuter Antragstellung verlängert werden.

3. Funktionsleistungsbezüge

Wer ein besonderes Amt in der akademischen Selbstverwaltung übernimmt, erhält dafür Funktionsleistungsbezüge. Diese entfallen mit Ende der Funktion.

FunktionTypische Höhe (mtl.)Dauer
Dekan/Dekanin600–1.200 €Amtszeit (i.d.R. 2–4 Jahre)
Prorektor/in, Vizepräsident/in800–1.500 €Amtszeit
Studiendekan/in300–600 €Amtszeit
Studiengangsleitung150–400 €Amtszeit
Gleichstellungsbeauftragte/r200–500 €Amtszeit

Durchschnittliche Höhe – grobe Orientierung

Eine belastbare amtliche Statistik isolierter Leistungsbezüge pro Bundesland existiert nicht – Leistungsbezüge werden bei jeder Berufung individuell verhandelt. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) nennt in seinen Berufungs-Empfehlungen folgende bundesweite Anhaltspunkte als grobe Orientierung:

BesoldungsgruppeBundesweiter Schätzwert (mtl. brutto)
W2 (alle Leistungsbezüge gesamt)~850 €
W3 (alle Leistungsbezüge gesamt)~1.600 €
Große Bandbreite: Diese Schätzwerte verdecken eine enorme Spannweite. Manche Professorinnen und Professoren erhalten nur das Grundgehalt, andere kommen auf Leistungsbezüge von über 3.000 € monatlich – insbesondere in stark nachgefragten Fächern wie Informatik, Medizin oder Wirtschaftswissenschaften. Die landesspezifischen Vergaberahmen unterscheiden sich deutlich; für konkrete Werte ist die jeweilige Berufungsverhandlung maßgeblich.
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Reale Durchschnittsbesoldung W2 und W3 nach Bundesland

Belastbar dokumentiert ist hingegen die reale Durchschnittsbesoldung pro Bundesland. Die folgenden Werte stammen aus einer Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des Deutschen Hochschulverbands, Stand 06/2022, veröffentlicht in Forschung & Lehre 11/2023. Sie enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind also kein reiner Leistungsbezugswert.

Spitzenreiter ist in beiden Besoldungsgruppen Nordrhein-Westfalen (W2: 7.590 €, W3: 10.010 €), Schlusslicht bleibt Mecklenburg-Vorpommern (W2: 7.020 €, W3: 8.290 €). Die Spreizung beträgt bei W2 rund 580 €, bei W3 dagegen über 1.700 € monatlich.

BundeslandW2 (06/2022)W3 (06/2022)
Baden-Württemberg7.520 €9.280 €
Bayern7.350 €10.000 €
Berlin7.280 €9.970 €
Brandenburg7.010 €8.810 €
Bremen7.220 €9.690 €
Hamburg7.200 €9.280 €
Hessen*7.340 €9.580 €
Mecklenburg-Vorpommern7.020 €8.290 €
Niedersachsen7.420 €9.190 €
Nordrhein-Westfalen7.590 €10.010 €
Rheinland-Pfalz7.500 €9.610 €
Saarland7.150 €8.920 €
Sachsen7.300 €9.010 €
Sachsen-Anhalt7.350 €8.980 €
Schleswig-Holstein7.180 €9.060 €
Thüringen7.320 €9.190 €
Gewichteter Bundesdurchschnitt7.400 €9.530 €

* Hessen inklusive fünf Prozent eines Monatsbezugs als monatliche Auszahlung der Sonderzuwendungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des Deutschen Hochschulverbands. In: Hubert Detmer, „Reale Besoldung – nach wie vor heterogen“, Forschung & Lehre 11/2023, S. 854f.

Wichtige Einordnung: Die Differenz zwischen Grundgehalt und realer Durchschnittsbesoldung ist kein reiner Leistungsbezug. Sie kann je nach Land und Person aus Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezügen, individuellen Leistungsbezügen, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag, Kinderbestandteilen sowie anteiligen Sonderzahlungen zusammengesetzt sein. In Bayern wirken zusätzlich der bayerische Orts- und Familienzuschlag (OFZ) sowie die Ballungsraumzulage – ein vergleichsweise hoher Realbesoldungswert lässt deshalb nicht automatisch auf besonders hohe individuelle Leistungsbezüge schließen. Die Trennung zwischen Universität und Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW/FH) lässt sich aus den Werten nicht unmittelbar ableiten.

Verhandlungstipps für Leistungsbezüge

Bei der Erstberufung

  1. Marktwert kennen: Informieren Sie sich über branchenübliche Gehälter in Ihrem Fach. Ein Ruf an eine Universität in einem MINT-Fach rechtfertigt höhere Forderungen als in den Geisteswissenschaften.
  2. Konkurrenzangebote nutzen: Parallele Rufe oder attraktive Industrie-Angebote sind das stärkste Verhandlungsargument.
  3. Unbefristete Bezüge bevorzugen: Befristete Leistungsbezüge müssen nach Ablauf neu verhandelt werden – mit ungewissem Ausgang.
  4. Gesamtpaket betrachten: Neben dem Gehalt sind Ausstattung, Mitarbeiterstellen und Forschungsmittel oft ebenso wichtig.
  5. Schriftlich fixieren: Alle Zusagen gehören in das Berufungsschreiben.

Bei der Bleibeverhandlung

  • Ein externer Ruf ist die stärkste Verhandlungsposition
  • Dokumentieren Sie Ihre Leistungen (Drittmittel, Publikationen, Lehrleistung)
  • Verhandeln Sie nicht nur Gehalt, sondern auch Ausstattungsverbesserungen
Häufiger Fehler: Viele Neuberufene verhandeln zu zurückhaltend. Die Erstberufung ist der wichtigste Zeitpunkt für Gehaltsverhandlungen – spätere Erhöhungen sind deutlich schwieriger zu erreichen.

Ruhegehaltfähigkeit

Ein wichtiger, oft übersehener Aspekt: Nicht alle Leistungsbezüge sind automatisch ruhegehaltfähig, d. h. sie wirken sich nicht zwingend auf die spätere Pension aus.

  • Unbefristete Leistungsbezüge werden nach einer bestimmten Bezugsdauer (meist 2–3 Jahre) ruhegehaltfähig – allerdings häufig nur bis zu einer Obergrenze.
  • Befristete Leistungsbezüge sind in der Regel nicht ruhegehaltfähig.
  • Funktionsleistungsbezüge sind ebenfalls nicht ruhegehaltfähig, da sie mit der Funktion enden.

Die genauen Regelungen unterscheiden sich nach Bundesland. In einigen Ländern sind Leistungsbezüge bis zum Erreichen des sogenannten Vergaberahmens ruhegehaltfähig, in anderen nur bis zu einem festen Prozentsatz des Grundgehalts.

Tipp: Achten Sie bei der Berufungsverhandlung ausdrücklich darauf, dass die Leistungsbezüge als ruhegehaltfähig vereinbart werden. Dieser Punkt wird oft vergessen, kann aber über die Laufzeit einen sechsstelligen Unterschied bei der Pension ausmachen.

Konsumtionsproblematik

Ein weiteres wichtiges Thema: In einigen Bundesländern werden allgemeine Besoldungserhöhungen auf bestehende Leistungsbezüge angerechnet (sog. Konsumtion). Das bedeutet, dass eine tarifliche Gehaltserhöhung nicht zu einem höheren Gesamtgehalt führt, sondern die Leistungsbezüge entsprechend gekürzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis mehrfach kritisiert, und viele Länder haben inzwischen Reformen eingeleitet.

Häufige Fragen

Was sind Leistungsbezüge?

Leistungsbezüge sind der variable Gehaltsbestandteil der W-Besoldung. Sie wurden 2005 mit der Reform der Professorenbesoldung eingeführt und werden — anders als das Grundgehalt — individuell verhandelt oder von der Hochschule vergeben.

Welche Arten von Leistungsbezügen gibt es?

Es gibt drei Arten: Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, die bei der Berufung oder einer Bleibeverhandlung vereinbart werden; besondere Leistungsbezüge für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung; und Funktionsleistungsbezüge für Ämter in der akademischen Selbstverwaltung, die mit dem Ende der Funktion entfallen.

Wie hoch sind Leistungsbezüge im Durchschnitt?

Eine belastbare amtliche Statistik isolierter Leistungsbezüge existiert nicht, da sie bei jeder Berufung individuell verhandelt werden. Der Deutsche Hochschulverband nennt als grobe bundesweite Orientierung rund 850 € (W2) und rund 1.600 € (W3) monatlich, bei enormer Spannweite von nur dem Grundgehalt bis zu über 3.000 € in stark nachgefragten Fächern.

Sind Leistungsbezüge ruhegehaltfähig?

Nicht alle automatisch. Unbefristete Leistungsbezüge werden nach einer bestimmten Bezugsdauer (meist 2–3 Jahre) ruhegehaltfähig, häufig nur bis zu einer Obergrenze; befristete Leistungsbezüge und Funktionsleistungsbezüge sind in der Regel nicht ruhegehaltfähig. Die genauen Regelungen unterscheiden sich nach Bundesland.

Wann werden Berufungsleistungsbezüge festgelegt?

Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge werden bei der erstmaligen Berufung oder im Rahmen einer Bleibeverhandlung zwischen dem Professor und der Hochschulleitung ausgehandelt. Sie können befristet oder unbefristet gewährt werden und werden im Berufungsschreiben festgehalten.

Was bedeutet die Konsumtionsproblematik?

In einigen Bundesländern werden allgemeine Besoldungserhöhungen auf bestehende Leistungsbezüge angerechnet (sogenannte Konsumtion), sodass eine tarifliche Erhöhung nicht zu einem höheren Gesamtgehalt führt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis mehrfach kritisiert.