Gehalt Professoren Baden-Württemberg: W-Besoldung ohne Stufen, ohne Sonderzahlung – alle Daten 2026

Gehalt Professur Stand: 1. Juli 2026

Baden-Württemberg ist das Bundesland mit der zweitgrößten Hochschullandschaft Deutschlands und verfügt über eine besondere Besoldungsstruktur, die sich deutlich von den meisten anderen Ländern unterscheidet. Die auffälligsten Merkmale: keine Erfahrungsstufen bei W2 und W3, keine separate Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) und ein außergewöhnlich hoher Kinderzuschlag ab dem dritten Kind. Diese Seite liefert alle relevanten Gehaltsdaten für Professorinnen und Professoren in Baden-Württemberg – von den Grundgehältern über den Familienzuschlag bis zur Netto-Beispielrechnung.

W-Besoldung Baden-Württemberg
W15.961 €Grundgehalt Stufe 1
W2-Professur7.451 €Grundgehalt Stufe 1
W3-Professur8.430 €Grundgehalt Stufe 1

Das W2-Professur-Gehalt in Baden-Württemberg und das W3-Professur-Gehalt in Baden-Württemberg bestehen aus Grundgehalt, möglichen Leistungsbezügen sowie familien- oder ortsbezogenen Zuschlägen. Netto hängt die Besoldung stark von Steuerklasse, Beihilfe, Krankenversicherung und Familienstand ab. Sonderzahlung (Weihnachtsgeld): keine separate (in die Besoldung integriert).

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W-Besoldung Baden-Württemberg: Grundgehalt nach Besoldungsgruppe

Anders als in vielen anderen Bundesländern kennt Baden-Württemberg bei den Besoldungsgruppen W2 und W3 keine Erfahrungsstufen. Das Grundgehalt bleibt über die gesamte Dienstzeit konstant – eine Steigerung ist nur über zusätzliche Leistungsbezüge möglich. Diese Struktur ist bewusst gewählt: Baden-Württemberg hat die frühere Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) vollständig in das Grundgehalt integriert, weshalb die monatlichen Grundgehälter im Vergleich relativ hoch erscheinen.

BesoldungsgruppeGrundgehalt (brutto/Monat)Erfahrungsstufen
W1 (Juniorprofessur)5.961 €Keine
W27.451 €Keine (nur 1 Stufe)
W38.430 €Keine (nur 1 Stufe)
Warum sind die Grundgehälter so hoch? Auf den ersten Blick liegt Baden-Württemberg mit einem W2-Grundgehalt von 7.451 € deutlich über Bayern (6.824 €). Dieser Vergleich ist jedoch irreführend, da Baden-Württemberg keine Sonderzahlung gewährt. In Bayern erhalten Professoren zusätzlich 65 % des Dezember-Bruttos als Weihnachtsgeld. Rechnet man die bayerische Sonderzahlung auf 12 Monate um, relativiert sich der Unterschied erheblich.

Keine Erfahrungsstufen – Vor- und Nachteile

Das Fehlen von Erfahrungsstufen hat für Professoren in Baden-Württemberg sowohl Vor- als auch Nachteile:

  • Vorteil bei Erstberufung: Neuberufene starten sofort mit dem vollen Grundgehalt. In Ländern mit Erfahrungsstufen beginnt man hingegen in der niedrigsten Stufe und muss mehrere Jahre auf die volle Grundbesoldung warten.
  • Nachteil bei langer Dienstzeit: Während Kollegen in Bayern nach sechs Jahren automatisch 675 € mehr im Monat verdienen (W2), bleibt das Grundgehalt in BW unverändert. Gehaltserhöhungen sind nur über Leistungsbezüge oder Bleibeverhandlungen möglich.
  • Planbarkeit: Die fehlende automatische Steigerung zwingt Professoren dazu, aktiv über Leistungsbezüge zu verhandeln – was nicht jedem liegt.

Leistungsbezüge in Baden-Württemberg

Neben dem Grundgehalt erhalten Professorinnen und Professoren in Baden-Württemberg variable Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung individuell ausgehandelt werden. Sie setzen sich typischerweise zusammen aus:

  • Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Verhandelt bei Erstberufung oder bei einem Gegenruf (Bleibeverhandlung)
  • Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Forschungs- oder Lehrleistungen
  • Funktionsleistungsbezüge: Für Ämter wie Dekan, Studiendekan oder Prorektor
Keine belastbare Statistik pro Bundesland: Eine amtliche Durchschnittsstatistik isolierter Leistungsbezüge je Bundesland existiert nicht – Leistungsbezüge werden bei jeder Berufung individuell verhandelt. Bundesweit nennt der Deutsche Hochschulverband als grobe Orientierung etwa ~850 € in W2 und ~1.600 € in W3. Eine Erklärung der drei Leistungsbezugs-Arten und Verhandlungstipps finden sich im Glossar-Eintrag Leistungsbezüge.

Reale Durchschnittsbesoldung in Baden-Württemberg (06/2022)

Belegbar ist die tatsächlich gezahlte Gesamtbesoldung. Eine Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV zeigt für Baden-Württemberg (Datenstand 06/2022):

BesoldungsgruppeBaden-Württemberg (06/2022)Gewichteter Bundesdurchschnitt
W27.520 €7.400 €
W39.280 €9.530 €

Brutto monatlich. Werte enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind kein reiner Leistungsbezugswert. Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des DHV, in: Forschung & Lehre 11/2023.

Einordnung Baden-Württemberg: W2 liegt 1.6 % über dem Bundesdurchschnitt, W3 liegt 2.6 % unter dem Bundesdurchschnitt. Die Differenz zum Grundgehalt ist kein reiner Leistungsbezug – sie kann Erfahrungsstufen, Familienzuschlag und anteilige Sonderzuwendungen enthalten. Eine Trennung nach Universität und HAW/FH lässt sich aus den Werten nicht unmittelbar ableiten.

Familienzuschlag Baden-Württemberg

Der Familienzuschlag in Baden-Württemberg hat eine auffallige Besonderheit: Der Zuschlag ab dem dritten Kind ist mit 989,17 € außergewöhnlich hoch – er liegt damit um ein Vielfaches über den Werten der meisten anderen Bundesländer.

StufeVoraussetzungBetrag (mtl.)
Stufe 1Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft175,51 €
Kind 1Erstes kindergeldberechtigtes Kind153,45 €
Kind 2Zweites kindergeldberechtigtes Kind153,45 €
Kind 3+Drittes und jedes weitere Kind989,17 €

Die Gesamtsumme des Familienzuschlags für eine verheiratete Professorin mit drei Kindern beträgt somit:

175,51 € Ehegattenanteil + 2 × 153,45 € Kinderzuschlag (1. u. 2. Kind) + 989,17 € Kinderzuschlag (ab 3. Kind) = 1.471,58 € monatlich.

Kinderreiche Familien profitieren enorm: Der Sprung vom zweiten zum dritten Kind ist in BW mit 989,17 € gegenüber 153,45 € extrem groß. Zum Vergleich: In Bayern beträgt der Kinderzuschlag ab dem dritten Kind 406,53 €, in Berlin sogar nur 388,26 €. Für Familien mit drei oder mehr Kindern ist Baden-Württemberg damit finanziell besonders attraktiv.
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Sonderzahlung / Weihnachtsgeld für Beamte und Professoren in Baden-Württemberg

Wer bekommt was? Baden-Württemberg zahlt Landesbeamtinnen und Landesbeamten keine separate Sonderzahlung – das frühere Weihnachtsgeld wurde in die laufende Besoldung integriert (die hohen Grundgehälter enthalten es anteilig); das gilt auch für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3. Angestellte Professuren sowie wissenschaftliche Mitarbeitende erhalten die Jahressonderzahlung nach TV-L. Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW).

Baden-Württemberg gewährt keine separate Sonderzahlung. Die frühere Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde vollständig in das monatliche Grundgehalt integriert. Das bedeutet, dass Professoren in BW 12 identische Monatsgehaltszahlungen erhalten – ohne ein „13. Gehalt“ oder eine Bonuszahlung im Dezember.

Für die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern ist dies ein wichtiger Faktor: Das scheinbar höhere Grundgehalt in BW relativiert sich, wenn man berücksichtigt, dass Bayern 65 % des Dezember-Bruttos als Sonderzahlung gewährt und Brandenburg zumindest einen kleinen monatlichen Zuschlag eingebaut hat.

Vergleich der Jahresbruttobesoldung (W2, ohne Leistungsbezüge, ledig)

BundeslandMonatsbruttoSonderzahlungJahresbrutto
Baden-Württemberg7.451 €0 €89.412 €
Bayern (Stufe 1)6.824 €~4.436 €86.324 €
Berlin7.117 €1.350 €86.754 €
Brandenburg (Stufe 1)7.115 €~252 €85.632 €
Achtung beim Vergleich: Diese Tabelle zeigt nur das Grundgehalt plus Sonderzahlung, ohne Leistungsbezüge, Familienzuschläge oder Ballungsraumzulage. In der Gesamtbetrachtung (inkl. Leistungsbezüge) kann sich das Bild deutlich verschieben.

Kirchensteuer in Baden-Württemberg

Wie in Bayern gilt auch in Baden-Württemberg ein Kirchensteuersatz von 8 % der Einkommensteuer. In allen übrigen 14 Bundesländern beträgt der Satz 9 %. Für kirchensteuerpflichtige Professorinnen und Professoren ergibt sich daraus je nach Einkommenshöhe eine monatliche Ersparnis von rund 20–30 € gegenüber Ländern mit 9 %.

Altersgrenze für die Verbeamtung

Die Verbeamtungsgrenze liegt in Baden-Württemberg bei 50 Jahren – das ist eine der niedrigsten Grenzen in Deutschland. Zum Vergleich: Bayern setzt die Grenze bei 52 Jahren an, einige andere Länder sogar noch höher.

Für Spätberufene, insbesondere für HAW-Professuren, bei denen eine mehrjährige Berufspraxis außerhalb der Hochschule gefordert wird, kann die niedrige Altersgrenze ein erheblicher Nachteil sein. Wer mit 50 oder älter berufen wird, wird als Angestellter beschäftigt und muss Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung) zahlen. Das kann den Nettounterschied gegenüber einer verbeamteten Professur auf über 1.000 € monatlich anwachsen lassen.

Praxis-Tipp für Spätberufene: Wenn Sie sich der Altersgrenze von 50 Jahren nähern und parallel Rufe aus verschiedenen Bundesländern erhalten, prüfen Sie unbedingt die jeweilige Verbeamtungsgrenze. Der Unterschied zwischen Verbeamtung und Anstellung kann über die Restdienstzeit einen sechsstelligen Betrag ausmachen – nicht nur beim laufenden Gehalt, sondern auch bei der späteren Pension.

Gesamtgehalt-Beispielrechnung: W2-Professur in BW

Die folgende Rechnung zeigt das monatliche Bruttogehalt eines W2-Professors in Baden-Württemberg, verheiratet, mit zwei Kindern und durchschnittlichen Leistungsbezügen:

GehaltsbestandteilBetrag (mtl.)
Grundgehalt W27.451 €
Familienzuschlag (verheiratet)+175,51 €
Familienzuschlag Kind 1+153,45 €
Familienzuschlag Kind 2+153,45 €
Leistungsbezüge (Durchschnitt W2)+1.500 €
Brutto gesamt9.433 €

Das Jahresbrutto liegt somit bei 113.196 €. Zum Vergleich: Die gleiche Konstellation in Bayern (München, Stufe 1) ergibt ein Monatsbrutto von ca. 10.143 €, zuzüglich der bayerischen Sonderzahlung. Auf das Jahr gerechnet liegen die beiden Länder damit relativ nah beieinander.

Besonderheiten der Hochschullandschaft in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über neun Universitäten (darunter die Exzellenzuniversitäten Heidelberg, Konstanz und Tübingen sowie das KIT), 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften und sechs Pädagogische Hochschulen. Eine Besonderheit ist, dass BW als eines der ersten Länder W3-Professuren auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglicht hat – insbesondere für forschungsstarke Professuren.

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist eine weitere Besonderheit: Ihre Professuren werden nach W2 besoldet, haben aber ein anderes Lehrdeputat als klassische HAW-Professuren.

Baden-Württemberg im Ländervergleich – Zusammenfassung

MerkmalBaden-WürttembergBewertung
W2 Grundgehalt7.451 €Hoch (keine Sonderzahlung!)
ErfahrungsstufenKeineNachteil bei langer Dienstzeit
Leistungsbezüge (W2)~1.500 €Mittelfeld
Familienzuschlag Kind 3+989,17 €Bundesweit Spitze
SonderzahlungKeineIn Grundgehalt integriert
Kirchensteuer8 %Vorteil ggü. 9 %-Ländern
Verbeamtungsgrenze50 JahreEine der niedrigsten
Quellen Leistungsbezüge werden individuell verhandelt; eine belastbare amtliche Per-Land-Statistik existiert nicht.

Häufige Fragen zur W-Besoldung in Baden-Württemberg

Was verdient eine W2-Professur in Baden-Württemberg?

Das W2 Professur Gehalt in Baden-Württemberg liegt beim Grundgehalt bei 7.451 € brutto/Monat – einer der höchsten W2-Werte bundesweit (einstufig, ohne Erfahrungsstufen). Dazu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge (DHV-Orientierung rund 850 € in W2).

Was verdient eine W3-Professur in Baden-Württemberg?

Das W3 Professur Gehalt in Baden-Württemberg beträgt beim Grundgehalt 8.430 € brutto/Monat – der höchste W3-Grundgehaltswert bundesweit. Leistungsbezüge (DHV-Orientierung rund 1.600 € in W3) erhöhen das Gehalt zusätzlich.

Zahlt Baden-Württemberg Weihnachtsgeld an Beamte und Professoren?

Baden-Württemberg zahlt keine separate jährliche Sonderzahlung – das frühere Weihnachtsgeld wurde in die laufende Besoldung integriert (die vergleichsweise hohen Grundgehälter enthalten es anteilig). Das gilt auch für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3. Angestellte fallen nicht unter diese Beamtenregel, sondern erhalten die Jahressonderzahlung des TV-L.

Gibt es in Baden-Württemberg Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Nein. Baden-Württemberg verwendet ein einstufiges System ohne automatische Erfahrungsstufen. Das Grundgehalt bleibt über die Dienstjahre konstant; Steigerungen ergeben sich vor allem über individuell verhandelte Leistungsbezüge.

Wie hoch ist das Professorengehalt in Baden-Württemberg netto?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab. Für belastbare Werte den Gehaltsrechner nutzen.