Gehalt Professoren Brandenburg: W-Besoldung ohne Erfahrungsstufen, ohne Ehegattenzuschlag – alle Daten 2026

Gehalt Professur Stand: 1. Juli 2026

Brandenburg ist ein kleines, aber wissenschaftlich bedeutsames Bundesland mit drei Universitäten und mehreren Fachhochschulen. Bei der Professorenbesoldung geht Brandenburg einen eigenen Weg: Feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen, extrem hohe Kinderzuschläge – aber kein Ehegattenzuschlag. Gehaltssteigerungen sind ausschließlich über Leistungsbezüge möglich. Diese bundesweit einzigartige Kombination macht Brandenburg besonders für kinderreiche Familien attraktiv, während kinderlose Ehepaare im Vergleich weniger profitieren. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Besoldungsdaten im Detail.

W-Besoldung Brandenburg
W15.446 €Grundgehalt Stufe 1
W2-Professur7.115 €Grundgehalt Stufe 1
W3-Professur8.407 €Grundgehalt Stufe 1

Das W2-Professur-Gehalt in Brandenburg und das W3-Professur-Gehalt in Brandenburg bestehen aus Grundgehalt, möglichen Leistungsbezügen sowie familien- oder ortsbezogenen Zuschlägen. Netto hängt die Besoldung stark von Steuerklasse, Beihilfe, Krankenversicherung und Familienstand ab.

Netto im Gehaltsrechner berechnen →

W-Besoldung Brandenburg: Grundgehalt ohne Erfahrungsstufen

Anders als in Bayern oder Sachsen kennt Brandenburg keine Erfahrungsstufen für die W-Besoldung. Jede Besoldungsgruppe hat einen einzigen festen Grundgehaltsbetrag gemäß Anlage 4 BbgBesG (Stand: Oktober 2024). Gehaltssteigerungen sind ausschließlich über individuell verhandelte Leistungsbezüge möglich.

BesoldungsgruppeGrundgehalt (brutto/Monat)
W1 (Juniorprofessur)5.445,67 €
W27.114,57 €
W38.407,12 €

Ohne Erfahrungsstufen bleibt das Grundgehalt über die gesamte Dienstzeit konstant. Das W2-Grundgehalt von 7.114,57 € liegt knapp unter dem Berliner Niveau (7.117 €). Entscheidend für die langfristige Gehaltsentwicklung sind daher die Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung vereinbart werden.

Keine Erfahrungsstufen – was bedeutet das? In Ländern mit Erfahrungsstufen (z. B. Bayern, Sachsen) steigt das Grundgehalt automatisch mit der Dienstzeit. In Brandenburg gibt es diesen Automatismus nicht. Wer sein Gehalt steigern will, muss aktiv Leistungsbezüge verhandeln – etwa bei der Erstberufung, durch besondere Leistungen oder durch Bleibeverhandlungen bei einem externen Ruf.

Leistungsbezüge in Brandenburg

Neben dem Grundgehalt erhalten Professorinnen und Professoren in Brandenburg variable Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung individuell ausgehandelt werden. Sie setzen sich typischerweise zusammen aus:

  • Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Verhandelt bei Erstberufung oder bei einem Gegenruf (Bleibeverhandlung)
  • Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Forschungs- oder Lehrleistungen
  • Funktionsleistungsbezüge: Für Ämter wie Dekan, Studiendekan oder Prorektor
Keine belastbare Statistik pro Bundesland: Eine amtliche Durchschnittsstatistik isolierter Leistungsbezüge je Bundesland existiert nicht – Leistungsbezüge werden bei jeder Berufung individuell verhandelt. Bundesweit nennt der Deutsche Hochschulverband als grobe Orientierung etwa ~850 € in W2 und ~1.600 € in W3. Eine Erklärung der drei Leistungsbezugs-Arten und Verhandlungstipps finden sich im Glossar-Eintrag Leistungsbezüge.

Reale Durchschnittsbesoldung in Brandenburg (06/2022)

Belegbar ist die tatsächlich gezahlte Gesamtbesoldung. Eine Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV zeigt für Brandenburg (Datenstand 06/2022):

BesoldungsgruppeBrandenburg (06/2022)Gewichteter Bundesdurchschnitt
W27.010 €7.400 €
W38.810 €9.530 €

Brutto monatlich. Werte enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind kein reiner Leistungsbezugswert. Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des DHV, in: Forschung & Lehre 11/2023.

Einordnung Brandenburg: W2 liegt 5.3 % unter dem Bundesdurchschnitt, W3 liegt 7.6 % unter dem Bundesdurchschnitt. Die Differenz zum Grundgehalt ist kein reiner Leistungsbezug – sie kann Erfahrungsstufen, Familienzuschlag und anteilige Sonderzuwendungen enthalten. Eine Trennung nach Universität und HAW/FH lässt sich aus den Werten nicht unmittelbar ableiten.

Familienzuschlag Brandenburg – die große Besonderheit

Brandenburg hat als einziges Bundesland den Ehegattenzuschlag vollständig abgeschafft. Verheiratete Professoren erhalten keinen zusätzlichen Cent allein aufgrund ihres Familienstands. Im Gegenzug sind die Kinderzuschläge extrem hoch – deutlich über dem Niveau aller anderen Bundesländer.

StufeVoraussetzungBetrag (mtl.)
EhegattenzuschlagVerheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft0 €
Kind 1Erstes kindergeldberechtigtes Kind377,16 €
Kind 2Zweites kindergeldberechtigtes Kind377,16 €
Kind 3+Drittes und jedes weitere Kind888,39 €
Kein Ehegattenzuschlag – was bedeutet das? In Bayern erhält eine verheiratete Professorin ohne Kinder zusätzlich 85,11 € monatlich, in Berlin 176,44 €, in BW 175,51 €. In Brandenburg: 0 €. Diese politische Entscheidung spiegelt den Trend wider, Familienleistungen stärker an Kinder zu knüpfen statt an den Familienstand.

Vergleich der Kinderzuschläge: Brandenburg vs. andere Länder

BundeslandKind 1Kind 2Kind 3
Brandenburg377,16 €377,16 €888,39 €
Baden-Württemberg153,45 €153,45 €989,17 €
Bayern252,35 €252,35 €406,53 €
Berlin124,84 €124,84 €388,26 €

Bei den ersten beiden Kindern liegt Brandenburg mit 377,16 € pro Kind mit großem Abstand an der Spitze. Selbst Bayern (252,35 €) kommt nicht an diesen Wert heran. Ab dem dritten Kind übernimmt Baden-Württemberg mit 989,17 € knapp die Führung gegenüber Brandenburgs 888,39 €.

Für eine verheiratete Professorin mit zwei Kindern ergibt sich in Brandenburg ein Familienzuschlag von:

0 € Ehegattenanteil (in Brandenburg abgeschafft) + 2 × 377,16 € Kinderzuschlag = 754,32 € monatlich.

Zum Vergleich in Bayern: 85,11 € Ehegattenanteil + 2 × 252,35 € Kinderzuschlag = 589,81 € (ohne OFZ). Brandenburg liegt hier trotz fehlendem Ehegattenzuschlag um 164,51 € vorne.

Familien mit Kindern profitieren stark: Obwohl Brandenburg keinen Ehegattenzuschlag zahlt, ist die Gesamtsumme des Familienzuschlags für Familien mit Kindern oft höher als in anderen Ländern. Nur kinderlose Ehepaare sind in Brandenburg klar benachteiligt – sie erhalten gar keinen Familienzuschlag, während sie in Berlin immerhin 176,44 € bekommen würden.
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Sonderzahlung in Brandenburg

Brandenburg gewährt eine minimale Sonderzahlung von 21 € monatlich, die bereits in die reguläre Besoldung eingebaut ist. De facto handelt es sich um keine echte Sonderzahlung im üblichen Sinne – es gibt kein zusätzliches Weihnachtsgeld oder eine Einmalzahlung im Dezember.

Der Betrag von 21 € monatlich (entspricht 252 € jährlich) ist im bundesweiten Vergleich vernachlässigbar. Zum Vergleich:

  • Bayern: 65 % des Dezember-Bruttos (bei 10.000 € Brutto = 6.500 €)
  • Berlin: 1.350 € Festbetrag
  • Baden-Württemberg: keine Sonderzahlung (in Grundgehalt integriert)
  • Brandenburg: 21 €/Monat (in Besoldung eingebaut)

Brandenburg kompensiert die fehlende Sonderzahlung durch das hohe Grundgehalt. Dennoch fehlt der psychologische Effekt einer spürbaren Einmalzahlung im Dezember.

Kirchensteuer in Brandenburg

Der Kirchensteuersatz beträgt in Brandenburg 9 % der Einkommensteuer – wie in den meisten Bundesländern. Nur Bayern und Baden-Württemberg erheben einen niedrigeren Satz von 8 %. Allerdings ist der Anteil kirchensteuerpflichtiger Beamter in Brandenburg aufgrund der historisch niedrigen Kirchenzugehörigkeit in Ostdeutschland deutlich geringer als in westdeutschen Ländern – viele Professoren in Brandenburg zahlen daher gar keine Kirchensteuer.

Gesamtgehalt-Beispielrechnung: W2-Professur in Brandenburg

Die folgende Rechnung zeigt das monatliche Bruttogehalt eines W2-Professors in Brandenburg, verheiratet, mit zwei Kindern, mit durchschnittlichen Leistungsbezügen:

GehaltsbestandteilBetrag (mtl.)
Grundgehalt W27.114,57 €
Ehegattenzuschlag+0 €
Familienzuschlag Kind 1+377,16 €
Familienzuschlag Kind 2+377,16 €
Leistungsbezüge (Durchschnitt W2)+700 €
Brutto gesamt~8.569 €

Das Jahresbrutto liegt bei rund 103.080 € (inkl. der minimalen Sonderzahlung von 252 €). Da Brandenburg keine Erfahrungsstufen kennt, bleibt das Grundgehalt über die gesamte Dienstzeit konstant – Gehaltssteigerungen sind nur über höhere Leistungsbezüge möglich.

Netto-Hinweis: Bei einem Brutto von ~8.569 € (verbeamtet, Steuerklasse III, 2 Kinder, keine Kirchensteuer) liegt das Nettogehalt erfahrungsgemäß bei rund 6.300–6.700 €, je nach PKV-Tarif. Da in Brandenburg deutlich weniger Menschen kirchensteuerpflichtig sind, entfällt für viele Professoren die Kirchensteuer, was das Netto zusätzlich erhöht. Nutzen Sie unseren Gehaltsrechner für eine individuelle Berechnung.

Brandenburg im Vergleich: Nähe zu Berlin als Standortfaktor

Brandenburgs Hochschulstandorte – insbesondere Potsdam – profitieren erheblich von der Nähe zu Berlin. Viele Professorinnen und Professoren an brandenburgischen Hochschulen leben in Berlin und pendeln. Dies ermöglicht eine interessante Konstellation: das höhere Grundgehalt und die besseren Kinderzuschläge Brandenburgs nutzen, während man die kulturellen und infrastrukturellen Vorteile Berlins genießt.

Im direkten Vergleich der Besoldung übertrifft Brandenburg das benachbarte Berlin in fast allen Kategorien:

MerkmalBrandenburgBerlinDifferenz
W2 Grundgehalt7.114,57 €7.117 €−2,43 €
ErfahrungsstufenKeineKeineGleich
Kinderzuschlag (2 Kinder)754,32 €249,68 €+504,64 €
Leistungsbezüge (W2)700 €900 €−200 €

Brandenburgische Hochschullandschaft

Brandenburg verfügt über drei Universitäten: die Universität Potsdam, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Hinzu kommen mehrere Fachhochschulen, darunter die Technische Hochschule Wildau und die Fachhochschule Potsdam.

Die Universität Potsdam ist als forschungsstarke Volluniversität das Flaggschiff der brandenburgischen Hochschullandschaft. Die Nähe zum Wissenschaftspark Potsdam-Golm mit mehreren Max-Planck- und Fraunhofer-Instituten sowie dem Hasso-Plattner-Institut bietet hervorragende Kooperationsmöglichkeiten. Die Lebenshaltungskosten in Potsdam und Umgebung sind zwar gestiegen, liegen aber noch unter dem Berliner Niveau – das höhere brandenburgische Gehalt reicht hier also weiter.

Brandenburg im Ländervergleich – Zusammenfassung

MerkmalBrandenburgBewertung
W2 Grundgehalt7.114,57 €Durchschnitt
W3 Grundgehalt8.407,12 €Durchschnitt
ErfahrungsstufenKeineNachteil
Leistungsbezüge (W2)~700 €Unterdurchschnittlich
Ehegattenzuschlag0 €Einziges Land ohne
Kinderzuschlag (pro Kind)377,16 €Bundesweit Spitze
Sonderzahlung21 €/MonatDe facto keine
Kirchensteuer9 %Wenige zahlen sie
Quellen Leistungsbezüge werden individuell verhandelt; eine belastbare amtliche Per-Land-Statistik existiert nicht.

Häufige Fragen zur W-Besoldung in Brandenburg

Was verdient eine W2-Professur in Brandenburg?

Das W2-Grundgehalt in Brandenburg beträgt 7.115 € brutto pro Monat – ein fester Betrag ohne Erfahrungsstufen. Hinzu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge sowie – je nach Familienstand – der Familienzuschlag.

Was verdient eine W3-Professur in Brandenburg?

Das W3-Grundgehalt in Brandenburg liegt bei 8.407 € brutto pro Monat, ebenfalls als fester Betrag ohne Erfahrungsstufen. Leistungsbezüge und Familienzuschlag erhöhen das Gehalt zusätzlich.

Gibt es in Brandenburg Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Nein. Brandenburg zahlt das W-Grundgehalt als festen Betrag ohne Erfahrungsstufen – W2 und W3 steigen nicht mit den Dienstjahren. Die Juniorprofessur W1 beträgt 5.446 € brutto pro Monat.

Zahlt Brandenburg Weihnachtsgeld an Beamte und Professoren?

Brandenburg zahlt keine echte separate Sonderzahlung – lediglich 21 € monatlich sind in die reguläre Besoldung eingebaut, ein zusätzliches Weihnachtsgeld gibt es nicht. Angestellte Beschäftigte fallen unter die Jahressonderzahlung des TV-L.

Wie hoch ist das Professorengehalt in Brandenburg netto?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab und lässt sich nicht pauschal angeben. Einen individuellen Wert liefert der Gehaltsrechner.