Gehalt von Professorinnen und Professoren in Hessen: 5 Erfahrungsstufen, TV-H und alle Zulagen
Hessen nimmt bei der Professorenbesoldung eine Sonderstellung unter den Bundesländern ein. Als einziges Land verfügt Hessen über fünf Erfahrungsstufen bei W2 und W3 — das differenzierteste Stufensystem Deutschlands. Außerdem gilt in Hessen nicht der übliche Tarifvertrag TV-L, sondern der eigenständige Tarifvertrag TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen). Und Hessen ist das einzige Bundesland, das auch Tarifbeschäftigten eine Kinderzulage gewährt. All das macht die hessische Besoldungslandschaft einzigartig. Dieser Beitrag erklärt alle Gehaltsbestandteile im Detail.
Das W2-Professur-Gehalt in Hessen und das W3-Professur-Gehalt in Hessen bestehen aus Grundgehalt, möglichen Leistungsbezügen sowie familien- oder ortsbezogenen Zuschlägen. Netto hängt die Besoldung stark von Steuerklasse, Beihilfe, Krankenversicherung und Familienstand ab. Sonderzahlung (Weihnachtsgeld): als Festbetrag geregelt.
Netto im Gehaltsrechner berechnen →1. Grundgehalt W1, W2 und W3 in Hessen — mit 5 Erfahrungsstufen
Das Hessische Besoldungsgesetz (HBesG) sieht für die W-Besoldung ein umfassendes Stufensystem vor. Während die meisten Bundesländer ein pauschales Grundgehalt ohne Stufen kennen und Bayern immerhin drei Stufen bietet, hat Hessen fünf Erfahrungsstufen eingeführt. Das Grundgehalt steigt damit automatisch mit zunehmender Dienstzeit — unabhängig von individuellen Leistungsbezügen.
W1-Grundgehalt (Juniorprofessur)
| Besoldungsgruppe | Grundgehalt (brutto/Monat) |
|---|---|
| W1 | 5.566 € |
Die Juniorprofessur in Hessen wird mit 5.566 € brutto monatlich vergütet. Für W1 gibt es keine Erfahrungsstufen, da Juniorprofessuren in der Regel auf sechs Jahre befristet sind.
W2-Grundgehalt: 5 Stufen
| Stufe | Grundgehalt (brutto/Monat) | Differenz zur Vorstufe |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 6.988 € | — |
| Stufe 2 | 7.251 € | +263 € |
| Stufe 3 | 7.514 € | +263 € |
| Stufe 4 | 7.778 € | +264 € |
| Stufe 5 | 8.041 € | +263 € |
W3-Grundgehalt: 5 Stufen
| Stufe | Grundgehalt (brutto/Monat) | Differenz zur Vorstufe |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 7.748 € | — |
| Stufe 2 | 8.041 € | +293 € |
| Stufe 3 | 8.348 € | +307 € |
| Stufe 4 | 8.655 € | +307 € |
| Stufe 5 | 8.959 € | +304 € |
Das Stufensystem geht auf eine umfassende Reform des hessischen Besoldungsrechts zurück, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 eingeleitet wurde. Das Gericht hatte die damalige hessische W2-Besoldung als verfassungswidrig zu niedrig eingestuft. Hessen reagierte mit dem differenziertesten Stufensystem aller Bundesländer.
Leistungsbezüge in Hessen
Neben dem Grundgehalt erhalten Professorinnen und Professoren in Hessen variable Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung individuell ausgehandelt werden. Sie setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Verhandelt bei Erstberufung oder bei einem Gegenruf (Bleibeverhandlung)
- Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Forschungs- oder Lehrleistungen
- Funktionsleistungsbezüge: Für Ämter wie Dekan, Studiendekan oder Prorektor
Reale Durchschnittsbesoldung in Hessen (06/2022)
Belegbar ist die tatsächlich gezahlte Gesamtbesoldung. Eine Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV zeigt für Hessen (Datenstand 06/2022):
| Besoldungsgruppe | Hessen (06/2022) | Gewichteter Bundesdurchschnitt |
|---|---|---|
| W2 | 7.340 € | 7.400 € |
| W3 | 9.580 € | 9.530 € |
Brutto monatlich. Werte enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind kein reiner Leistungsbezugswert. Hessen-Werte inklusive fünf Prozent eines Monatsbezugs als monatliche Auszahlung der Sonderzuwendungen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des DHV, in: Forschung & Lehre 11/2023.
3. Familienzuschlag in Hessen
Der Familienzuschlag für verbeamtete Professorinnen und Professoren in Hessen richtet sich nach dem Hessischen Besoldungsgesetz. Die aktuellen Sätze:
| Familiensituation | Zuschlag (brutto/Monat) |
|---|---|
| Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft | 172,10 € |
| 1. Kind | 263,22 € |
| 2. Kind | 263,22 € |
| 3. Kind und jedes weitere | 806,72 € |
Der Ehegatten-Zuschlag liegt in Hessen bei 172,10 € — leicht über dem Bremer Wert (165,40 €). Die Kinderzuschläge für das erste und zweite Kind sind mit 263,22 € überdurchschnittlich hoch. Ab dem dritten Kind springt der Zuschlag auf beachtliche 806,72 € pro Kind — nur Hamburg (905 €) liegt darüber.
4. Sonderzahlung / Weihnachtsgeld für Beamte und Professoren in Hessen
Wer bekommt was? Die als Festbetrag geregelte Sonderzahlung gilt für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Hessen – und damit auch für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3. Angestellte Professuren sowie wissenschaftliche Mitarbeitende erhalten diese Beamten-Sonderzahlung nicht, sondern die Jahressonderzahlung nach TV-L bzw. eine vertragliche Regelung. Rechtsgrundlage: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG).
Hessen gewährt eine jährliche Sonderzahlung, die als Festbetrag geregelt ist. Die genaue Höhe variiert und wird regelmäßig angepasst. Zusätzlich erhalten hessische Beamte einen monatlichen Sonderzuschlag, der rechnerisch etwa 5 % des Jahresbruttos entspricht. Im Gegensatz zu Ländern wie Bayern (65 % des Dezember-Bruttos) oder Bremen (50 %) fällt die Sonderzahlung in Hessen damit moderater aus. Der fehlende prozentuale Dezember-Bonus wird jedoch durch die höheren Grundgehälter in den oberen Erfahrungsstufen mehr als kompensiert.
5. Der Tarifvertrag TV-H — Hessens Sonderweg
Während die meisten Bundesländer ihre Tarifbeschäftigten nach dem TV-L (Tarifvertrag der Länder) bezahlen, hat Hessen einen eigenen Tarifvertrag: den TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen). Hessen trat 2004 aus der Tarifgemeinschaft der Länder aus und verhandelt seitdem eigenständig mit den Gewerkschaften.
Für die Professorenbesoldung hat der TV-H keine direkte Auswirkung, da Professorinnen und Professoren nach dem Besoldungsgesetz (nicht nach Tarifvertrag) bezahlt werden. Der TV-H betrifft jedoch die wissenschaftlichen Mitarbeiter und das Verwaltungspersonal an hessischen Hochschulen. Für Professorinnen und Professoren ist der TV-H vor allem in zwei Situationen relevant:
- Angestellte Professoren: Professorinnen und Professoren, die nicht verbeamtet werden (z. B. aufgrund des Alters oder der Staatsangehörigkeit), erhalten ein Gehalt, das sich an der W-Besoldung orientiert, aber nach den Regelungen des TV-H ausgestaltet wird.
- Ausstattung der Mitarbeiter: Da die Gehälter nach TV-H in der Regel geringfügig von den TV-L-Gehältern abweichen, kann dies die Personalausstattung eines Lehrstuhls beeinflussen.
6. Hochschullandschaft in Hessen
Hessen verfügt über eine breit aufgestellte und forschungsstarke Hochschullandschaft:
- Goethe-Universität Frankfurt: Eine der größten Universitäten Deutschlands mit rund 45.000 Studierenden. Stark in Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Medizin und Naturwissenschaften. Als Stiftungsuniversität verfügt sie über besondere Autonomie — auch bei Berufungsverhandlungen.
- Technische Universität Darmstadt: Exzellenzuniversität mit Schwerpunkt auf Ingenieur- und Naturwissenschaften, Informatik und Maschinenbau. Rund 26.000 Studierende.
- Justus-Liebig-Universität Gießen: Volluniversität mit starker Medizin und Veterinärmedizin. Ca. 28.000 Studierende.
- Philipps-Universität Marburg: Eine der ältesten Universitäten Deutschlands (gegr. 1527) mit Schwerpunkten in Pharmazie, Medizin und Geisteswissenschaften.
- Universität Kassel: Reform-Universität mit starkem Profil in Nachhaltigkeit, Ingenieurwissenschaften und Kunst.
- Mehrere Hochschulen für Angewandte Wissenschaften: Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Darmstadt, Technische Hochschule Mittelhessen (Gießen/Friedberg), Hochschule RheinMain (Wiesbaden/Rüsselsheim) und Hochschule Fulda.
7. Gesamtgehalt: Beispielrechnungen für Hessen
Beispiel 1: W2-Professur Stufe 1, ledig
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgehalt W2 Stufe 1 | 6.988 € |
| Leistungsbezüge (Durchschnitt) | +1.100 € |
| Familienzuschlag | 0 € |
| Brutto monatlich | ~8.088 € |
| + Sonderzahlung (Festbetrag, ca.) | +1.500 €/Jahr |
| Brutto Jahresgehalt | ~98.556 € |
Beispiel 2: W2-Professur Stufe 5, verheiratet, 2 Kinder
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgehalt W2 Stufe 5 | 8.041 € |
| Leistungsbezüge (Durchschnitt) | +1.100 € |
| Familienzuschlag (Ehegatte) | +172,10 € |
| Familienzuschlag (2 Kinder) | +526,44 € |
| Brutto monatlich | ~9.840 € |
| + Sonderzahlung (Festbetrag, ca.) | +1.500 €/Jahr |
| Brutto Jahresgehalt | ~119.580 € |
Beispiel 3: W3-Professur Stufe 5, verheiratet, 1 Kind
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgehalt W3 Stufe 5 | 8.959 € |
| Leistungsbezüge (Durchschnitt) | +1.700 € |
| Familienzuschlag (Ehegatte) | +172,10 € |
| Familienzuschlag (1 Kind) | +263,22 € |
| Brutto monatlich | ~11.094 € |
| + Sonderzahlung (Festbetrag, ca.) | +1.500 €/Jahr |
| Brutto Jahresgehalt | ~134.628 € |
8. Nettoverdienst in Hessen
Verbeamtete Professorinnen und Professoren in Hessen erhalten wie in allen Bundesländern Beihilfe und sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Die Beihilfe in Hessen beträgt 50 % für den Beamten, 70 % für den Ehepartner und 80 % für Kinder. Die verbleibenden Kosten deckt eine private Restkostenversicherung ab (typisch: 250–500 €/Monat).
Faustformel: Von einem Brutto von 8.088 € (W2 Stufe 1, ledig) bleiben nach Steuern und PKV rund 5.600–5.900 € netto. In Steuerklasse III mit Kindern liegt der Nettoverdienst entsprechend höher.
9. Besonderheiten der hessischen Professorenbesoldung
- 5 Erfahrungsstufen: Hessen hat das differenzierteste Stufensystem aller Bundesländer. Das Grundgehalt steigt bei W2 um über 1.000 €, bei W3 um über 1.200 € automatisch mit der Dienstzeit.
- Eigener Tarifvertrag TV-H: Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder und verhandelt eigenständig. Das betrifft primär die Tarifbeschäftigten, wirkt sich aber auch auf angestellte Professoren aus.
- Kinderzulage für Tarifbeschäftigte: Als einziges Bundesland gewährt Hessen auch nicht-verbeamteten Beschäftigten eine kinderbezogene Zulage — ein erheblicher finanzieller Vorteil für Familien auf allen Karrierestufen.
- BVerfG-Urteil als Auslöser: Das hessische Stufensystem geht direkt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 zurück, das die damalige hessische W2-Besoldung als verfassungswidrig einstufte.
- Stiftungsuniversität Frankfurt: Die Goethe-Universität Frankfurt verfügt als Stiftungsuniversität über besondere Handlungsspielräume, die auch die Berufungsverhandlungen betreffen können.
- Hohe Lebenshaltungskosten im Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden gehören zu den teuersten Städten Deutschlands. Standorte wie Marburg, Gießen oder Kassel sind dagegen deutlich günstiger.
- W-Grundgehalt (Stufe 1): HBesVAnpG 2025 Anlage IV (Anhänge 6-10), gültig ab 01.08.2025 — innen.hessen.de.
- Reale Durchschnittsbesoldung: Statistisches Bundesamt im Auftrag des DHV, Forschung & Lehre 11/2023 (Datenstand 06/2022).
Häufige Fragen zur W-Besoldung in Hessen
Was verdient eine W2-Professur in Hessen?
Das W2 Professur Gehalt in Hessen liegt beim Grundgehalt zwischen 6.988 € (Stufe 1) und 8.041 € (Stufe 5) brutto/Monat – Hessen hat mit fünf Erfahrungsstufen die meisten bundesweit. Dazu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge (DHV-Orientierung rund 850 € in W2).
Was verdient eine W3-Professur in Hessen?
Das W3 Professur Gehalt in Hessen liegt beim Grundgehalt zwischen 7.748 € (Stufe 1) und 8.959 € (Stufe 5) brutto/Monat. Leistungsbezüge (DHV-Orientierung rund 1.600 € in W3) erhöhen das Gehalt zusätzlich.
Gibt es in Hessen Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Ja – Hessen hat fünf Erfahrungsstufen, die meisten in Deutschland. Das Grundgehalt steigt über die Dienstjahre von Stufe 1 bis Stufe 5 (W2: 6.988 → 8.041 €; W3: 7.748 → 8.959 €).
Zahlt Hessen Weihnachtsgeld an Beamte und Professoren?
Ja. Hessen zahlt Landesbeamtinnen und Landesbeamten eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“), die als Festbetrag geregelt ist. Für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3 gilt dieselbe Systematik. Angestellte Professuren und wissenschaftliche Beschäftigte fallen nicht unter die Beamten-Sonderzahlung, sondern unter die Jahressonderzahlung des TV-L.
Wie hoch ist das Professorengehalt in Hessen netto?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab. Für belastbare Werte den Gehaltsrechner nutzen.