Gehalt von Professorinnen und Professoren in Nordrhein-Westfalen: W1, W2 & W3 im Detail
Nordrhein-Westfalen ist das größte Bundesland Deutschlands gemessen an der Zahl seiner Hochschulen. Mit über 70 Hochschulen — darunter Weltklasse-Einrichtungen wie die RWTH Aachen, die Universität zu Köln, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, die TU Dortmund, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Ruhr-Universität Bochum — bietet NRW so viele Professuren wie kein anderes Land. Allein an den 14 öffentlichen Universitäten lehren und forschen mehrere tausend Professorinnen und Professoren.
Bei der Besoldung hat NRW eine Besonderheit: Das Land verwendet ein mietenstufenabhängiges System, bei dem die Besoldung je nach Dienstort variieren kann. Die hier angegebenen Grundgehälter gelten für die Standardstufe. Zusätzlich liegt die Sonderzahlung mit 30 % des Dezember-Bruttos im unteren Mittelfeld — was durch die überdurchschnittlich hohen Leistungsbezüge jedoch teilweise kompensiert wird.
Das W2-Professur-Gehalt in Nordrhein-Westfalen und das W3-Professur-Gehalt in Nordrhein-Westfalen bestehen aus Grundgehalt, möglichen Leistungsbezügen sowie familien- oder ortsbezogenen Zuschlägen. Netto hängt die Besoldung stark von Steuerklasse, Beihilfe, Krankenversicherung und Familienstand ab. Sonderzahlung (Weihnachtsgeld): 30 % des Dezember-Bruttos.
Netto im Gehaltsrechner berechnen →1. Grundgehalt W1, W2 und W3 in Nordrhein-Westfalen
Das Grundgehalt wird durch das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) festgelegt. NRW verwendet ein einstufiges System — es gibt keine automatischen Erfahrungsstufen. Allerdings kennt das NRW-Besoldungsrecht eine Besonderheit: Die Grundgehälter können je nach Mietenstufe des Dienstortes leicht variieren. Köln und Düsseldorf (höhere Mietenstufe) führen zu einem geringfügig höheren Grundgehalt als etwa Siegen oder Paderborn.
| Besoldungsgruppe | Grundgehalt (monatlich, brutto) | Stufen |
|---|---|---|
| W1 (Juniorprofessur) | 5.409 € | 1 Stufe |
| W2 | 7.052 € | 1 Stufe |
| W3 | 7.767 € | 1 Stufe |
Das W2-Grundgehalt von 7.052 € platziert NRW im oberen Mittelfeld — über Niedersachsen (6.915 €) und Bayern-Stufe-1 (6.824 €), aber unter Baden-Württemberg (7.451 €) und Brandenburg (7.115 €). Das W3-Grundgehalt von 7.767 € liegt ebenfalls solide im oberen Drittel.
Die Juniorprofessur nach W1 wird mit 5.409 € besoldet. NRW hat in den letzten Jahren verstärkt auf Tenure-Track-Professuren gesetzt, sodass W1-Stellen häufig mit einer verbindlichen Zusage auf eine W2-Verstetigung verbunden sind.
Leistungsbezüge in Nordrhein-Westfalen
Neben dem Grundgehalt erhalten Professorinnen und Professoren in Nordrhein-Westfalen variable Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung individuell ausgehandelt werden. Sie setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Verhandelt bei Erstberufung oder bei einem Gegenruf (Bleibeverhandlung)
- Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Forschungs- oder Lehrleistungen
- Funktionsleistungsbezüge: Für Ämter wie Dekan, Studiendekan oder Prorektor
Reale Durchschnittsbesoldung in Nordrhein-Westfalen (06/2022)
Belegbar ist die tatsächlich gezahlte Gesamtbesoldung. Eine Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV zeigt für Nordrhein-Westfalen (Datenstand 06/2022):
| Besoldungsgruppe | Nordrhein-Westfalen (06/2022) | Gewichteter Bundesdurchschnitt |
|---|---|---|
| W2 | 7.590 € | 7.400 € |
| W3 | 10.010 € | 9.530 € |
Brutto monatlich. Werte enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind kein reiner Leistungsbezugswert. Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des DHV, in: Forschung & Lehre 11/2023.
3. Familienzuschlag in Nordrhein-Westfalen
Verbeamtete Professoren in NRW erhalten einen Familienzuschlag nach den Regelungen des LBesG NRW. Die Beträge sind unabhängig von der Besoldungsgruppe:
| Familienstand / Kinder | Monatlicher Zuschlag |
|---|---|
| Verheiratet (Ehegattenzuschlag) | 168,76 € |
| 1. Kind | 146,92 € |
| 2. Kind | 146,92 € |
| 3. und jedes weitere Kind | 456,06 € |
Die Familienzuschläge in NRW liegen leicht über dem Bundesdurchschnitt. Der Ehegattenzuschlag von 168,76 € ist der zweithöchste in Westdeutschland. Der Kinderzuschlag ab dem dritten Kind (456,06 €) ist dagegen etwas niedriger als in Niedersachsen (498,41 €), aber deutlich höher als in vielen ostdeutschen Ländern.
Bemerkenswert ist der Vergleich mit Rheinland-Pfalz, dem südlichen Nachbarland: Dort wurde der Ehegattenzuschlag komplett abgeschafft (0 €), dafür sind die Kinderzuschläge deutlich höher. Für verheiratete Professoren ohne Kinder ist NRW dadurch finanziell attraktiver, während kinderreiche Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz besser dastehen können.
4. Sonderzahlung / Weihnachtsgeld für Beamte und Professoren in NRW
NRW gewährt eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 30 % des Dezember-Bruttogehalts. Damit liegt das Land im unteren Mittelfeld — deutlich unter Bayern (65 %), Niedersachsen (45 %) oder Bremen (50 %).
Wer bekommt was? Die Sonderzahlung gilt für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in NRW – und damit auch für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3 (bemessen am Dezember-Brutto inkl. Grundgehalt, Familienzuschlag und ggf. Leistungsbezügen). Angestellte Professuren sowie wissenschaftliche Mitarbeitende erhalten diese Beamten-Sonderzahlung nicht, sondern die Jahressonderzahlung nach TV-L bzw. eine vertragliche Regelung. Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW).
| Bundesland (Auswahl) | Sonderzahlung |
|---|---|
| Bayern | 65 % (+ Sonderfaktor) |
| Bremen | 50 % |
| Niedersachsen | 45 % |
| Saarland | 40 % |
| Nordrhein-Westfalen | 30 % |
| Rheinland-Pfalz | keine / gering |
Die niedrigere Sonderzahlung ist ein relativer Nachteil von NRW im Bundesvergleich. Allerdings werden die höheren Grundgehälter und Leistungsbezüge von manchen als Ausgleich betrachtet. Letztlich kommt es auf die Gesamtrechnung an.
5. Beispielrechnung: Brutto-Jahresgehalt in NRW
Beispiel 1: W2-Professur, verheiratet, 2 Kinder
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgehalt W2 | 7.052 € |
| Leistungsbezüge W2 (angenommen, individuell verhandelt) | +1.200 € |
| Familienzuschlag (Ehegatte) | +168,76 € |
| Familienzuschlag (2 Kinder) | +293,84 € |
| Brutto monatlich | ~8.715 € |
| + Sonderzahlung (30 % im Dez.) | +2.614 €/Jahr |
| Brutto Jahresgehalt | ~107.194 € |
Beispiel 2: W3-Professur, verheiratet, 1 Kind
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgehalt W3 | 7.767 € |
| Leistungsbezüge W3 (angenommen, individuell verhandelt) | +1.900 € |
| Familienzuschlag (Ehegatte) | +168,76 € |
| Familienzuschlag (1 Kind) | +146,92 € |
| Brutto monatlich | ~9.984 € |
| + Sonderzahlung (30 % im Dez.) | +2.995 €/Jahr |
| Brutto Jahresgehalt | ~122.803 € |
Beispiel 3: W1-Juniorprofessur, ledig, keine Kinder
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgehalt W1 | 5.409 € |
| Leistungsbezüge (W1, typisch gering) | +0 € |
| Familienzuschlag | 0 € |
| Brutto monatlich | ~5.409 € |
| + Sonderzahlung (30 % im Dez.) | +1.623 €/Jahr |
| Brutto Jahresgehalt | ~66.531 € |
6. Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen
NRW verfügt über die mit Abstand größte Hochschullandschaft aller Bundesländer. Die wichtigsten Einrichtungen:
Universitäten
- RWTH Aachen — Eine der führenden Technischen Universitäten Europas. Exzellenzuniversität mit besonderer Stärke in Ingenieurwissenschaften, Informatik und Naturwissenschaften. Enge Kooperation mit Forschungszentrum Jülich.
- Universität zu Köln — Größte Universität in NRW mit über 50.000 Studierenden. Exzellenzuniversität mit Schwerpunkten in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Physik und Medizin.
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn — Exzellenzuniversität mit internationalem Renommee in Mathematik (Fields-Medaillen-Gewinner), Physik und Agrarwissenschaften. Hausman-Cluster und Exzellenzcluster.
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster — Volluniversität mit Exzellenzcluster in Mathematik. Stark in Jura, Theologie und Chemie.
- Ruhr-Universität Bochum — Teil der Universitätsallianz Ruhr (mit TU Dortmund und Uni Duisburg-Essen). Breites Fächerspektrum, stark in Ingenieurwissenschaften und IT-Sicherheit.
- TU Dortmund — Technische Universität mit Schwerpunkten in Physik (DESY-Kooperation), Logistik und Statistik.
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf — Medizinische Universität mit wachsendem Profil in Wirtschaftswissenschaften und Künstlicher Intelligenz.
- Universität Duisburg-Essen, Universität Bielefeld, Bergische Universität Wuppertal, Universität Siegen, Universität Paderborn, FernUniversität in Hagen — Weitere starke Standorte mit jeweils eigenem Profil.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)
- NRW hat die größte Zahl an HAW in Deutschland, darunter TH Köln, Hochschule Düsseldorf, Westfälische Hochschule, FH Münster, FH Bielefeld, FH Dortmund, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und viele weitere.
- HAW-Professuren werden nach W2 besoldet. Das Lehrdeputat beträgt in NRW 18 SWS, kann aber durch Forschungsfreisemester oder Drittmittelprojekte reduziert werden.
7. NRW im Bundesvergleich: Einordnung
Nordrhein-Westfalen bietet als Standort für Professuren ein gemischtes, insgesamt aber attraktives Bild:
- Stärke — größtes Stellenangebot: Kein anderes Bundesland hat mehr Professuren und mehr Hochschulen. Wer flexibel ist, findet in NRW mit hoher Wahrscheinlichkeit eine passende Stelle.
- Stärke — hohe Leistungsbezüge: Die überdurchschnittlichen Leistungsbezüge (W2: 1.200 €, W3: 1.900 €) kompensieren die moderate Sonderzahlung teilweise.
- Stärke — Mietenstufensystem: Professoren an Hochschulen in teuren Städten erhalten einen gewissen Ausgleich über die höhere Mietenstufe.
- Schwäche — moderate Sonderzahlung: Mit 30 % liegt NRW unter dem Schnitt vergleichbarer Westländer.
- Schwäche — hohe Lebenshaltungskosten: Standorte wie Köln, Düsseldorf oder Münster gehören zu den teuersten Städten Deutschlands. Das Mietenstufensystem gleicht dies nur teilweise aus.
- Schwäche — kein Stufensystem: Wie Niedersachsen kennt NRW keine automatischen Erfahrungsstufen.
8. Besonderheit: Mietenstufenabhängige Besoldung
NRW war eines der ersten Bundesländer, das die Besoldung an die regionalen Lebenshaltungskosten angepasst hat. Das System funktioniert über Mietenstufen, die den einzelnen Gemeinden zugeordnet sind. Je höher die Mietenstufe, desto höher der Grundgehaltszuschlag.
In der Praxis bedeutet das: Ein W2-Professor an der RWTH Aachen erhält ein geringfügig anderes Grundgehalt als ein W2-Professor an der Universität Siegen. Die Unterschiede sind allerdings moderat und bewegen sich im Bereich weniger Hundert Euro monatlich. Die hier angegeben Grundgehälter (7.052 € W2, 7.767 € W3) beziehen sich auf die Standardstufe.
Dieses System ist grundlegend sinnvoll, da es der Tatsache Rechnung trägt, dass 7.000 € brutto in Köln-Ehrenfeld eine völlig andere Kaufkraft haben als in Siegen-Weidenau. Allerdings führt es zu einer gewissen Intransparenz bei Gehaltsvergleichen.
- W-Grundgehalt (Stufe 1): Besoldungstabellen A, B, R, W Stand 01.02.2025 — LBV NRW / Finanzverwaltung NRW (amtlich, PDF als Bild publiziert) — amtliche Tabelle als Sekundärbeleg (keine separate Primärquelle hinterlegt).
- Reale Durchschnittsbesoldung: Statistisches Bundesamt im Auftrag des DHV, Forschung & Lehre 11/2023 (Datenstand 06/2022).
Häufige Fragen zur W-Besoldung in Nordrhein-Westfalen
Was verdient eine W2-Professur in NRW?
Das W2 Professur Gehalt in Nordrhein-Westfalen liegt beim Grundgehalt bei 7.052 € brutto/Monat – einstufig, ohne automatische Erfahrungsstufen. Dazu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge, die in NRW überdurchschnittlich hoch ausfallen (bundesweite DHV-Orientierung: rund 850 € in W2).
Was verdient eine W3-Professur in NRW?
Das W3 Professur Gehalt in Nordrhein-Westfalen beträgt beim Grundgehalt 7.767 € brutto/Monat. Mit Leistungsbezügen (DHV-Orientierung rund 1.600 € in W3) liegt die tatsächliche Besoldung deutlich höher – die reale W3-Durchschnittsbesoldung lag 2022 bundesweit bei rund 9.530 €.
Gibt es in NRW Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Nein. NRW verwendet ein einstufiges System ohne automatische Erfahrungsstufen. Eine Besonderheit ist das mietenstufenabhängige System: In teureren Städten wie Köln oder Düsseldorf kann das Grundgehalt geringfügig höher ausfallen als etwa in Siegen oder Paderborn.
Zahlt NRW Weihnachtsgeld an Beamte und Professoren?
Ja. NRW zahlt Landesbeamtinnen und Landesbeamten eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) von 30 % des Dezember-Bruttos – im Ländervergleich niedrig (Bayern 65 %, Bremen 50 %, Niedersachsen 45 %); höhere Grundgehälter und Leistungsbezüge gleichen dies teilweise aus. Für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3 gilt dieselbe Systematik. Angestellte Professuren und wissenschaftliche Beschäftigte fallen nicht unter die Beamten-Sonderzahlung, sondern unter die Jahressonderzahlung des TV-L.
Welche Leistungsbezüge können Professoren in NRW verhandeln?
Drei Arten: Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge (bei Erstberufung oder Gegenruf), besondere Leistungsbezüge (für herausragende Forschung oder Lehre) und Funktionsleistungsbezüge (für Ämter wie Dekanin oder Prorektor). Eine amtliche Durchschnittsstatistik je Land existiert nicht; bundesweite DHV-Orientierung: rund 850 € (W2) und 1.600 € (W3).
Wie hoch ist das Professorengehalt in NRW netto?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab. Für belastbare Werte den Gehaltsrechner nutzen.