Gehalt von Professorinnen und Professoren in Sachsen-Anhalt: Hoher Kinderzuschlag, keine Sonderzahlung

Gehalt Professur Stand: 1. Juli 2026

Sachsen-Anhalt verfolgt bei der Professorenbesoldung ein eigenständiges Modell: Die Grundgehälter liegen im mittleren Bereich, es gibt keine Erfahrungsstufen bei W2 und W3, und die Sonderzahlung wurde komplett abgeschafft — dafür bietet das Land einen der höchsten Kinderzuschläge aller Bundesländer. Mit 344,25 € pro Kind liegt Sachsen-Anhalt weit über dem Bundesdurchschnitt von rund 125 €. Für Familien mit mehreren Kindern kann das einen erheblichen Gehaltsunterschied ausmachen. Dieser Beitrag stellt alle Bestandteile der Professorenbesoldung in Sachsen-Anhalt detailliert vor.

W-Besoldung Sachsen-Anhalt
W15.391 €Grundgehalt Stufe 1
W2-Professur7.026 €Grundgehalt Stufe 1
W3-Professur7.777 €Grundgehalt Stufe 1

Das W2-Professur-Gehalt in Sachsen-Anhalt und das W3-Professur-Gehalt in Sachsen-Anhalt bestehen aus Grundgehalt, möglichen Leistungsbezügen sowie familien- oder ortsbezogenen Zuschlägen. Netto hängt die Besoldung stark von Steuerklasse, Beihilfe, Krankenversicherung und Familienstand ab.

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1. Überblick: Besoldungsstruktur in Sachsen-Anhalt

Das Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesG LSA) regelt die Professorenvergütung. Im Gegensatz zu Ländern wie Sachsen, Bayern oder Hessen verzichtet Sachsen-Anhalt bei W2 und W3 auf ein Stufensystem — alle drei Besoldungsgruppen kennen jeweils nur eine einzige Gehaltsstufe. Das vereinfacht die Gehaltsstruktur, bedeutet aber auch, dass Gehaltssteigerungen ausschließlich über Leistungsbezüge oder Bleibeverhandlungen möglich sind.

Die Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts ist trotz der vergleichsweise geringen Landesgröße vielfältig: Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bilden die universitären Flaggschiffe, ergänzt durch spezialisierte Hochschulen wie die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder die Hochschule Harz in Wernigerode.

2. Grundgehalt W1, W2 und W3

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Grundgehälter für alle drei Besoldungsgruppen. Da es keine Erfahrungsstufen gibt, ist der angegebene Betrag das dauerhafte Grundgehalt:

BesoldungsgruppeGrundgehalt / MonatErfahrungsstufen
W1 (Juniorprofessur)5.391 €1 Stufe
W27.026 €1 Stufe
W37.777 €1 Stufe
Einordnung im Bundesvergleich: Das W2-Grundgehalt von 7.026 € liegt leicht über dem Median der Bundesländer. Das W3-Grundgehalt von 7.777 € ist ebenfalls im oberen Mittelfeld. Allerdings fehlt die Sonderzahlung, was den Jahresvergleich verändert — dazu mehr in Abschnitt 5.

Leistungsbezüge in Sachsen-Anhalt

Neben dem Grundgehalt erhalten Professorinnen und Professoren in Sachsen-Anhalt variable Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung individuell ausgehandelt werden. Sie setzen sich typischerweise zusammen aus:

  • Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Verhandelt bei Erstberufung oder bei einem Gegenruf (Bleibeverhandlung)
  • Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Forschungs- oder Lehrleistungen
  • Funktionsleistungsbezüge: Für Ämter wie Dekan, Studiendekan oder Prorektor
Keine belastbare Statistik pro Bundesland: Eine amtliche Durchschnittsstatistik isolierter Leistungsbezüge je Bundesland existiert nicht – Leistungsbezüge werden bei jeder Berufung individuell verhandelt. Bundesweit nennt der Deutsche Hochschulverband als grobe Orientierung etwa ~850 € in W2 und ~1.600 € in W3. Eine Erklärung der drei Leistungsbezugs-Arten und Verhandlungstipps finden sich im Glossar-Eintrag Leistungsbezüge.

Reale Durchschnittsbesoldung in Sachsen-Anhalt (06/2022)

Belegbar ist die tatsächlich gezahlte Gesamtbesoldung. Eine Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV zeigt für Sachsen-Anhalt (Datenstand 06/2022):

BesoldungsgruppeSachsen-Anhalt (06/2022)Gewichteter Bundesdurchschnitt
W27.350 €7.400 €
W38.980 €9.530 €

Brutto monatlich. Werte enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind kein reiner Leistungsbezugswert. Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des DHV, in: Forschung & Lehre 11/2023.

Einordnung Sachsen-Anhalt: W2 liegt 0.7 % unter dem Bundesdurchschnitt, W3 liegt 5.8 % unter dem Bundesdurchschnitt. Die Differenz zum Grundgehalt ist kein reiner Leistungsbezug – sie kann Erfahrungsstufen, Familienzuschlag und anteilige Sonderzuwendungen enthalten. Eine Trennung nach Universität und HAW/FH lässt sich aus den Werten nicht unmittelbar ableiten.

4. Familienzuschlag: Sachsen-Anhalts herausragender Kinderzuschlag

Das Alleinstellungsmerkmal der sachsen-anhaltischen Besoldung ist der außergewöhnlich hohe Kinderzuschlag. Während die meisten Bundesländer für das erste und zweite Kind rund 125 € zahlen, gewährt Sachsen-Anhalt 344,25 € pro Kind — fast das Dreifache. Ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag sogar auf 818,98 €.

KomponenteBetrag / Monat
Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaft164,44 €
1. Kind344,25 €
2. Kind344,25 €
3. und jedes weitere Kind818,98 €
Rechenbeispiel — Familie mit 3 Kindern: Ein verheirateter Professor mit drei Kindern in Sachsen-Anhalt erhält einen monatlichen Familienzuschlag von 164,44 € + 344,25 € + 344,25 € + 818,98 € = 1.671,92 €. Zum Vergleich: In Berlin betrüge der Familienzuschlag für dieselbe Konstellation nur rund 650 €. Der Unterschied von über 1.000 € monatlich summiert sich auf mehr als 12.000 € pro Jahr.

Der Ehegattenzuschlag von 164,44 € ist dagegen unauffällig und liegt im Bundesdurchschnitt. Die Strategie Sachsen-Anhalts ist klar: Statt den Ehestatus besonders zu honorieren, wird gezielt die Familienförderung über den Kinderzuschlag gestärkt.

5. Sonderzahlung: Sachsen-Anhalt zahlt kein Weihnachtsgeld

In Sachsen-Anhalt gibt es keine jährliche Sonderzahlung. Das frühere Weihnachtsgeld wurde abgeschafft und — anders als etwa in Baden-Württemberg oder Hamburg — nicht in die reguläre Besoldung integriert. Professoren erhalten zwölf Monatsgehälter ohne zusätzliche Einmalzahlung.

BerechnungsgrundlageSonderzahlung
Dezember-Bruttokeine
Auswirkung auf das Jahresgehalt: Die fehlende Sonderzahlung wirkt sich spürbar auf den Jahresvergleich aus. Ein W2-Professor in Sachsen mit 6.826 € Grundgehalt erhält dank 50 % Sonderzahlung ein effektives 13. Monatsgehalt von ~3.413 €. In Sachsen-Anhalt fällt dieser Betrag komplett weg. Trotz des höheren Grundgehalts (7.026 € vs. 6.826 €) kann Sachsen-Anhalt im Jahresvergleich daher zurückfallen — es sei denn, der hohe Kinderzuschlag gleicht den Unterschied aus.
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6. Steuern und Abzüge

Die Kirchensteuer in Sachsen-Anhalt beträgt 9 % der Einkommensteuer. Wie in allen Bundesländern zahlen verbeamtete Professoren keine Sozialversicherungsbeiträge. Statt gesetzlicher Krankenversicherung erhalten sie Beihilfe vom Dienstherrn (typischerweise 50–70 % der Krankheitskosten) und versichern den Rest privat. Typische PKV-Beiträge für Professoren liegen bei 250–500 € monatlich.

Da Sachsen-Anhalt keine Sonderzahlung gewährt, verteilt sich die Steuerlast gleichmäßig über zwölf Monate. In Ländern mit hoher Sonderzahlung (z. B. Bayern mit 65 %) kann die Steuerbelastung im Dezember dagegen überproportional steigen, was den Nettovorteil der Sonderzahlung etwas schmälert.

7. Beispielrechnungen

Profil 1: W2-Professor, verheiratet, 2 Kinder, Uni Halle-Wittenberg

GehaltsbestandteilBetrag / Monat
W2-Grundgehalt7.026 €
Leistungsbezüge (Ø)650 €
Familienzuschlag Ehegatte164,44 €
Familienzuschlag 1. Kind344,25 €
Familienzuschlag 2. Kind344,25 €
Monats-Brutto8.529 €
Sonderzahlung0 €
Jahres-Brutto~102.348 €

Profil 2: W3-Professor, verheiratet, 3 Kinder, Uni Magdeburg

GehaltsbestandteilBetrag / Monat
W3-Grundgehalt7.777 €
Leistungsbezüge (Ø)1.000 €
Familienzuschlag Ehegatte164,44 €
Familienzuschlag 1. Kind344,25 €
Familienzuschlag 2. Kind344,25 €
Familienzuschlag 3. Kind818,98 €
Monats-Brutto10.449 €
Sonderzahlung0 €
Jahres-Brutto~125.388 €
Netto-Schätzung (W2, Steuerklasse III, 2 Kinder): Nach Lohnsteuer (ca. 1.600 €), ggf. Kirchensteuer (ca. 145 €) und PKV (ca. 400 €) verbleiben etwa 6.200–6.500 € netto monatlich. Für eine präzise Berechnung nutzen Sie unseren Gehaltsrechner.

8. Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verfügt über zwei Universitäten und mehrere Fachhochschulen:

  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg — Volluniversität mit langer Tradition, stark in Naturwissenschaften, Medizin und Geisteswissenschaften
  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg — Schwerpunkte in Ingenieurwissenschaften, Informatik, Medizin und Neurowissenschaften
  • Hochschule Merseburg — angewandte Wissenschaften, insbesondere Chemie, Ingenieurwesen und Medien
  • Hochschule Harz (Wernigerode) — Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Automatisierung und Tourismus
  • Hochschule Magdeburg-Stendal — Sozial- und Gesundheitswissenschaften, Bauwesen, Wirtschaft
  • Hochschule Anhalt (Köthen/Bernburg/Dessau) — Architektur, Design, Informatik, Landwirtschaft
  • Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle — Kunst und Design

An den Universitäten werden vorwiegend W3-Professuren besetzt, an den Fachhochschulen W2-Professuren. Das Lehrdeputat beträgt an Universitäten 8–9 SWS, an HAW typischerweise 18 SWS. Alle Hochschulen unterliegen denselben landesweiten Besoldungsregelungen.

9. Sachsen-Anhalt im Bundesländer-Vergleich

Die Besoldung in Sachsen-Anhalt lässt sich wie folgt einordnen:

  • Grundgehalt: Im oberen Mittelfeld. W2 mit 7.026 € liegt über Sachsen (6.826 €), aber unter Brandenburg (7.115 €).
  • Kinderzuschlag: Spitzengruppe mit 344,25 € pro Kind. Nur Brandenburg (377,16 €) zahlt mehr.
  • Sonderzahlung: Nachteil — keine Sonderzahlung. Im Jahresvergleich verlieren Professoren in Sachsen-Anhalt dadurch gegenüber Ländern wie Bayern (65 %) oder Sachsen (50 %) an Boden.
  • Lebenshaltungskosten: Sehr günstig. Halle und Magdeburg gehören zu den preiswertesten Universitätsstädten Deutschlands. Die Kaufkraft des Gehalts ist dadurch überdurchschnittlich hoch.

10. Tipps für die Berufungsverhandlung in Sachsen-Anhalt

Da das Grundgehalt in Sachsen-Anhalt nicht durch Erfahrungsstufen steigt und keine Sonderzahlung gewährt wird, ist die Berufungsverhandlung der einzige Hebel für eine überdurchschnittliche Vergütung. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  1. Hohe Leistungsbezüge anstreben: Ohne Erfahrungsstufen und ohne Sonderzahlung sind Leistungsbezüge der wichtigste Gehaltsbestandteil. Verhandeln Sie ambitioniert.
  2. Ruhegehaltfähigkeit sichern: Bestehen Sie darauf, dass die Leistungsbezüge als ruhegehaltfähig vereinbart werden.
  3. Dynamisierung verhandeln: Versuchen Sie, eine Anpassungsklausel zu erreichen, die Ihre Leistungsbezüge an die allgemeine Besoldungsentwicklung koppelt.
  4. Ausstattung nicht vernachlässigen: Mitarbeiterstellen, Sachmittel und Laborausstattung sind oft leichter zu verhandeln als das Gehalt und können Ihre Arbeitsbedingungen erheblich verbessern.
Quellen Leistungsbezüge werden individuell verhandelt; eine belastbare amtliche Per-Land-Statistik existiert nicht.

Häufige Fragen zur W-Besoldung in Sachsen-Anhalt

Was verdient eine W2-Professur in Sachsen-Anhalt?

Das W2-Grundgehalt in Sachsen-Anhalt beträgt 7.026 € brutto pro Monat – ein fester Betrag ohne Erfahrungsstufen. Hinzu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge sowie – je nach Familienstand – der Familienzuschlag.

Was verdient eine W3-Professur in Sachsen-Anhalt?

Das W3-Grundgehalt in Sachsen-Anhalt liegt bei 7.777 € brutto pro Monat, ebenfalls als fester Betrag ohne Erfahrungsstufen. Leistungsbezüge und Familienzuschlag erhöhen das Gehalt zusätzlich.

Gibt es in Sachsen-Anhalt Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Nein. Sachsen-Anhalt zahlt das W-Grundgehalt als festen Betrag ohne Erfahrungsstufen – W2 und W3 steigen nicht mit den Dienstjahren. Die Juniorprofessur W1 beträgt 5.391 € brutto pro Monat.

Zahlt Sachsen-Anhalt Weihnachtsgeld an Beamte und Professoren?

Nein. In Sachsen-Anhalt gibt es keine jährliche Sonderzahlung; das frühere Weihnachtsgeld wurde abgeschafft. Angestellte Beschäftigte erhalten weiterhin die Jahressonderzahlung des TV-L.

Wie hoch ist das Professorengehalt in Sachsen-Anhalt netto?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab und lässt sich nicht pauschal angeben. Einen individuellen Wert liefert der Gehaltsrechner.