Drittmittelstelle: Projektfinanzierte Wissenschaft

Gehalt Recht Karriere Aktualisiert: 26. Juni 2026

Drittmittelstellen sind Wissenschaftsstellen, die nicht aus dem regulären Haushalt einer Hochschule, sondern aus eingeworbenen Forschungsgeldern finanziert werden. Sie machen einen erheblichen und wachsenden Anteil aller wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen in Deutschland aus. Für Beschäftigte bedeuten Drittmittelstellen einerseits die Chance, an spannenden Forschungsprojekten mitzuwirken — andererseits sind sie mit besonderen Befristungsregeln und einer Abhängigkeit von der Projektfinanzierung verbunden.

Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind Finanzmittel, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusätzlich zu den staatlichen Grundmitteln von externen Geldgebern einwerben. Die wichtigsten Drittmittelgeber in Deutschland sind:

GeldgeberTypische ProgrammeFördervolumen (ca.)
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)Sachbeihilfe, SFB, Graduiertenkolleg, Emmy Noether, Heisenberg3,5 Mrd. €/Jahr
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)Förderprogramme, Verbundprojekte2+ Mrd. €/Jahr
EU (Horizon Europe)ERC Grants, Marie-Curie-Stipendien, Verbundprojekteca. 95 Mrd. € (2021–2027)
StiftungenVolkswagen-Stiftung, Fritz Thyssen, Alexander von HumboldtVariiert stark
IndustrieAuftragsforschung, KooperationsprojekteVariiert stark

Befristung: WissZeitVG § 2 Abs. 2

Die Befristung von Drittmittelstellen wird durch § 2 Abs. 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) geregelt. Diese sogenannte Drittmittelbefristung unterscheidet sich grundlegend von der Qualifikationsbefristung nach § 2 Abs. 1:

  • Befristungsgrund: Die Beschäftigung wird überwiegend aus Drittmitteln finanziert, und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird überwiegend für das drittmittelfinanzierte Projekt eingesetzt.
  • Dauer: Die Befristung richtet sich nach der bewilligten Projektlaufzeit.
  • Verlängerung: Bei Projektverlängerung kann auch der Vertrag verlängert werden.
Wichtig: Drittmittelstellen zählen NICHT auf die 6-Jahres-Grenze Beschäftigungszeiten auf Drittmittelstellen nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG werden nicht auf die 6-Jahres-Höchstbefristungsdauer vor bzw. nach der Promotion angerechnet. Das bedeutet: Wer zuerst drei Jahre auf einer Haushaltsstelle promoviert hat, kann anschließend auf einer Drittmittelstelle weiterarbeiten, ohne dass diese Zeit die verbleibenden drei Jahre Qualifikationsbefristung aufzehrt.

Gehalt: Gleich wie auf Haushaltsstellen

Die Vergütung auf Drittmittelstellen erfolgt nach den gleichen Tarifverträgen wie auf Haushaltsstellen — typischerweise E13 TV-L für Promovenden und E13/E14 für Postdocs. Der Stellenanteil (50 %, 65 %, 100 %) richtet sich nach dem bewilligten Projektbudget. In DFG-Projekten werden seit einigen Jahren zunehmend 65-%- statt 50-%-Stellen bewilligt.

Ein Unterschied ergibt sich bei der VBL-Betriebsrente: Da Drittmittelstellen oft kürzer laufen als Haushaltsstellen, sammeln Beschäftigte dort weniger Rentenansprüche an. Die Sozialversicherungsbeiträge sind jedoch identisch.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Thematisch fokussiert: Drittmittelstellen sind an ein konkretes Forschungsprojekt gebunden. Das kann mehr thematische Klarheit bieten als eine Lehrstuhlstelle mit diffusen Aufgaben.
  • Geringeres Lehrdeputat: Auf reinen Drittmittelstellen entfällt oft das Lehrdeputat oder es ist stark reduziert — mehr Zeit für Forschung.
  • Befristung unabhängig von WissZeitVG-Limit: Wer das 6-Jahres-Limit auf Haushaltsstellen ausgeschöpft hat, kann auf Drittmittelstellen weiterarbeiten.
  • Netzwerkaufbau: Verbundprojekte (SFBs, EU-Projekte) bieten Zugang zu einem breiten Forschungsnetzwerk.

Nachteile

  • Projektabhängigkeit: Wenn das Projekt endet und keine Anschlussfinanzierung da ist, endet auch die Stelle — unabhängig vom Stand der eigenen Forschung.
  • Thematische Bindung: Die Arbeit muss sich am Projektantrag orientieren. Eigene Forschungsinteressen, die vom Projekt abweichen, kommen oft zu kurz.
  • Keine Entfristungsperspektive: Drittmittelstellen führen nicht automatisch zu einer Dauerstelle. Sie sind per Definition projektgebunden und temporär.
  • Planungsunsicherheit: Ob ein Folgeprojekt bewilligt wird, ist oft erst wenige Monate vor Vertragsende klar.
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Overhead-Pauschalen und indirekte Kosten

Neben den direkten Projektkosten (Personal, Sachmittel, Reisen) fallen bei Drittmittelprojekten auch indirekte Kosten an — etwa für Gebäudenutzung, Verwaltung und IT-Infrastruktur. Diese werden über sogenannte Overhead-Pauschalen (Programmpauschalen) abgedeckt:

  • DFG: Programmpauschale von 22 % auf die direkten Projektkosten
  • EU Horizon Europe: Pauschale von 25 % der förderfähigen direkten Kosten
  • BMBF: Projektpauschale von 20 % (bei Hochschulen)
  • Stiftungen: Variiert stark, oft keine oder geringe Overhead-Erstattung

Diese Pauschalen fließen an die Hochschule, nicht an die Projektmitarbeiter. Sie sollen die tatsächlichen Gemeinkosten der Forschung zumindest teilweise decken.

Wie Drittmittel einwerben: Der DFG-Antrag

Die Einwerbung von Drittmitteln ist eine Kernkompetenz, die für eine wissenschaftliche Karriere — insbesondere auf dem Weg zur Professur — unverzichtbar ist. Der klassische Einstieg ist der DFG-Sachbeihilfeantrag:

  1. Projektidee entwickeln: Originelle Forschungsfrage mit klarer Methodik und realistischem Zeitplan.
  2. Antrag schreiben: Üblicherweise 15–20 Seiten plus Anlagen. Entscheidend sind: Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Arbeitsprogramm, Zeit- und Finanzplan.
  3. Begutachtung: Zwei bis drei externe Fachgutachter bewerten den Antrag. Zusätzlich entscheidet ein DFG-Fachkollegium.
  4. Bewilligungsquote: Bei der DFG liegt die Bewilligungsquote je nach Fach bei 25–35 %. Ein Erstantrag wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt — das ist normal.
Praxis-Tipp Lassen Sie Ihren Antragsentwurf von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen gegenlesen, bevor Sie ihn einreichen. Viele Universitäten bieten zudem Forschungsförderberatung an, die bei formalen Fragen und der Budgetplanung hilft. Ein abgelehnter Antrag sollte überarbeitet und erneut eingereicht werden — die Bewilligungsquote steigt bei der Zweiteinreichung deutlich.
Quellen und Arbeitsstand Stand: 26. Juni 2026. Fördervolumina je nach Haushaltsjahr/Programmperiode; hier als Größenordnung. Redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist eine Drittmittelstelle?

Eine Drittmittelstelle ist eine Wissenschaftsstelle, die nicht aus dem regulären Haushalt einer Hochschule, sondern aus eingeworbenen Forschungsgeldern finanziert wird. Solche Stellen machen einen erheblichen und wachsenden Anteil aller wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen in Deutschland aus.

Wie werden Drittmittelstellen befristet?

Die Befristung richtet sich nach der sogenannten Drittmittelbefristung des § 2 Abs. 2 WissZeitVG: Voraussetzung ist, dass die Stelle überwiegend aus Drittmitteln finanziert und die Person überwiegend im Projekt eingesetzt wird. Die Dauer orientiert sich an der bewilligten Projektlaufzeit, bei einer Projektverlängerung kann der Vertrag verlängert werden.

Zählen Drittmittelstellen auf die 6-Jahres-Grenze des WissZeitVG?

Nein. Beschäftigungszeiten auf Drittmittelstellen nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG werden nicht auf die 6-Jahres-Höchstbefristungsdauer vor bzw. nach der Promotion angerechnet. Wer das Qualifikationslimit ausgeschöpft hat, kann so auf einer Drittmittelstelle weiterarbeiten.

Wie wird auf Drittmittelstellen vergütet?

Die Vergütung erfolgt nach denselben Tarifverträgen wie auf Haushaltsstellen — typischerweise E13 TV-L für Promovenden und E13/E14 für Postdocs. Der Stellenanteil richtet sich nach dem bewilligten Projektbudget; die Sozialversicherungsbeiträge sind identisch zu Haushaltsstellen.

Welche Vor- und Nachteile haben Drittmittelstellen?

Vorteile sind die thematische Fokussierung auf ein konkretes Projekt, oft ein geringeres oder entfallendes Lehrdeputat und der Zugang zu Forschungsnetzwerken. Nachteile sind die Projektabhängigkeit, das Fehlen einer automatischen Entfristungsperspektive und die Planungsunsicherheit, weil eine Folgefinanzierung oft erst kurz vor Vertragsende feststeht.

Was sind Overhead-Pauschalen?

Overhead- oder Programmpauschalen decken die indirekten Kosten der Forschung wie Gebäudenutzung, Verwaltung und IT-Infrastruktur ab — etwa 22 % bei der DFG, 25 % bei EU Horizon Europe und 20 % beim BMBF. Diese Mittel fließen an die Hochschule, nicht an die Projektmitarbeiter.