DFG: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft — Programme, Anträge und Stellen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland und zugleich der größte Forschungsförderer des Landes. Mit einem Jahresbudget von rund 3,8 Milliarden Euro (Stand 2023) finanziert die DFG Tausende von Forschungsprojekten — und damit auch Tausende von Drittmittelstellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf allen Karrierestufen. Wer in der deutschen Wissenschaft arbeitet oder arbeiten will, kommt an der DFG nicht vorbei.
1. Was ist die DFG und wie ist sie organisiert?
Die DFG ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder deutsche Forschungsuniversitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Verbände sind. Sie wird zu etwa gleichen Teilen von Bund und Ländern finanziert. Ihr Sitz ist in Bonn, wo rund 900 Mitarbeitende die Förderverfahren betreuen.
Das Besondere an der DFG: Die Entscheidungen darüber, welche Projekte gefördert werden, treffen nicht Ministerialbeamte, sondern gewählte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dieses Prinzip der wissenschaftlichen Selbstverwaltung unterscheidet die DFG fundamental von staatlichen Förderbehörden.
Die Fachkollegien: Wer entscheidet über Anträge?
Alle vier Jahre wählen die in Deutschland tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die sogenannten Fachkollegien. Diese bestehen aus rund 630 Mitgliedern, aufgeteilt auf 49 Fachkollegien und über 200 Fachgebiete. Die Fachkollegiaten sind keine hauptamtlichen Gutachter, sondern aktive Professorinnen und Professoren, die diese Aufgabe neben ihrer regulären Tätigkeit wahrnehmen.
In der Praxis läuft die Begutachtung so ab: Geht ein Antrag ein, beauftragt die DFG-Geschäftsstelle zwei bis drei externe Fachgutachter mit einer schriftlichen Stellungnahme. Anschließend bewerten die zuständigen Fachkollegiaten den Antrag im Kontext aller eingegangenen Gutachten und geben eine Förderempfehlung ab. Die endgültige Bewilligung erfolgt dann durch den Hauptausschuss der DFG.
2. Die wichtigsten DFG-Förderprogramme
Die DFG bietet ein breites Spektrum an Förderinstrumenten, die sich an verschiedene Karrierephasen richten. Die folgende Übersicht konzentriert sich auf die Programme, die für Stellensuchende besonders relevant sind — weil sie direkt Arbeitsplätze schaffen.
| Programm | Zielgruppe | Laufzeit | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Sachbeihilfe | Promovierte Wissenschaftler (mit Uni-Anbindung) | 1–3 Jahre | Das Standardprogramm; finanziert Personalstellen, Sachmittel, Reisen |
| Emmy Noether | Postdocs (2–4 J. nach Promotion) | 6 Jahre | Eigene Nachwuchsgruppe; Sprungbrett zur Professur |
| Heisenberg | Berufungsfähige Wissenschaftler | 3–5 Jahre | Heisenberg-Stelle oder -Professur; überbrückt die Wartezeit auf einen Ruf |
| Walter Benjamin | Frühe Postdoc-Phase | max. 2 Jahre | Stipendium oder Stelle; flexibel, auch im Ausland einsetzbar |
| SFB (Sonderforschungsbereiche) | Alle Karrierestufen | 4 + 4 + 4 Jahre | Großverbund an einer Uni; viele Doktoranden- und Postdoc-Stellen |
| Graduiertenkolleg (GRK) | Doktoranden | 4,5 + 4,5 Jahre | Strukturierte Promotion mit Stipendien oder Stellen |
| Exzellenzcluster | Alle Karrierestufen | 7 Jahre | Großprojekte der Exzellenzstrategie; sehr viele Stellen |
3. Erfolgsquoten: Wie realistisch ist eine DFG-Förderung?
Die DFG veröffentlicht jährlich Statistiken über ihre Bewilligungsquoten. In der Praxis schwanken diese je nach Fachgebiet und Programm erheblich, aber ein paar Richtwerte geben eine gute Orientierung:
- Sachbeihilfe: Die durchschnittliche Bewilligungsquote liegt bei rund 30–35 %. In den Ingenieurwissenschaften ist sie tendenziell etwas höher, in den stark nachgefragten Lebenswissenschaften etwas niedriger.
- Emmy Noether: Etwa 20–25 % der Anträge werden bewilligt. Hier ist das Bewerbungsfeld allerdings schon stark vorselektiert, da die meisten Antragsteller herausragende CVs mitbringen.
- Heisenberg: Die Quote liegt ähnlich wie bei Emmy Noether bei rund 25 %.
- SFB-Einrichtung: Deutlich kompetitiver, da es sich um Großprojekte handelt. Nur etwa 40–50 % der Vollanträge führen zur Bewilligung, wobei bereits die Skizzenphase stark filtert.
4. Die Programmpauschale: 20 % Overhead
Seit 2007 zahlt die DFG auf alle bewilligten Projektmittel eine sogenannte Programmpauschale von 22 % (umgangssprachlich „Overhead“). Dieses Geld geht nicht an die Antragsteller, sondern direkt an die aufnehmende Hochschule, um die indirekten Kosten der Forschung zu decken — also Gebäudenutzung, Verwaltung, Bibliothek und ähnliches.
Für Stellensuchende ist die Programmpauschale relevant, weil sie die Gesamtfördersumme erhöht und damit die Bereitschaft der Universitäten steigert, DFG-Projekte zu beherbergen. Im Klartext: Universitäten profitieren finanziell davon, wenn ihre Wissenschaftler DFG-Mittel einwerben. Das erklärt, warum Drittmitteleinwerbung ein so zentrales Kriterium in Berufungsverfahren geworden ist.
5. DFG-finanzierte Stellen: Was Bewerber wissen müssen
DFG-Projekte schaffen jedes Jahr Tausende von Stellen — von der Doktorandenstelle in einem Graduiertenkolleg bis zur Postdoc-Position in einem Sonderforschungsbereich. Einige wichtige Punkte für die Stellensuche:
Befristungsrecht bei DFG-Stellen
DFG-finanzierte Positionen sind Drittmittelstellen und unterliegen der Drittmittelbefristung nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu Haushaltsstellen: Während Haushaltsstellen an die Qualifizierungshöchstdauer von sechs Jahren vor und sechs Jahren nach der Promotion gebunden sind, können Drittmittelstellen über diese Grenzen hinaus befristet werden — solange das Drittmittelprojekt läuft. Für Wissenschaftler, die ihre Qualifizierungsbefristung bereits ausgeschöpft haben, sind DFG-Stellen daher oft die einzige Möglichkeit, weiterhin befristet an einer Universität zu arbeiten.
Vergütung und Stellenumfang
DFG-Projekte finanzieren in der Regel Stellen nach E13 TV-L (Doktoranden) oder E14/E15 TV-L (Postdocs). Der Stellenumfang wird vom Antragsteller festgelegt: In vielen Fächern sind 65-%-Doktorandenstellen üblich, in einigen Naturwissenschaften auch 100 %. Postdoc-Stellen sind fast immer Vollzeitstellen.
Ein Besonderheit: Die DFG berechnet die Personalkosten nach den offiziellen Personalmittelsätzen, die jährlich aktualisiert werden. Diese Sätze liegen über dem reinen Bruttogehalt, da sie auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung enthalten. Das bedeutet für Antragsteller, dass eine E13-Vollzeitstelle die DFG rund 75.000–80.000 € pro Jahr kostet — das Bruttogehalt der Mitarbeiterin liegt aber „nur“ bei etwa 55.000–60.000 €.
6. DFG und Gleichstellung
Die DFG hat verbindliche „Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards“ verabschiedet, an die sich alle Mitgliedshochschulen halten müssen. In der Praxis bedeutet das unter anderem:
- Bei der Antragsbegutachtung wird geprüft, ob im Projekt angemessene Gleichstellungsmaßnahmen vorgesehen sind.
- SFBs und Graduiertenkollegs müssen ein Gleichstellungskonzept vorlegen.
- Die DFG berücksichtigt Familienzeiten (Elternzeit, Pflegezeiten) bei der Beurteilung des wissenschaftlichen Lebenslaufs. Wer zwei Jahre Elternzeit genommen hat, wird nicht dafür bestraft, dass die Publikationsliste in dieser Phase dünner ist.
7. Open Access und Datenpolitik
Alle DFG-geförderten Projekte sind verpflichtet, ihre Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen. Die DFG übernimmt dafür Publikationskosten (Article Processing Charges) im Rahmen der Projektförderung. Seit 2023 gelten zudem strengere Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement: Antragsteller müssen bereits im Antrag darlegen, wie sie mit Forschungsdaten umgehen und diese langfristig verfügbar machen.
8. Der Weg zum eigenen DFG-Antrag
Für Postdocs und fortgeschrittene Wissenschaftlerinnen, die selbst einen DFG-Antrag stellen möchten, hier der typische Ablauf:
- Antragsberechtigung prüfen: Sachbeihilfe-Anträge können nur Personen stellen, die promoviert sind und eine Anbindung an eine deutsche Forschungseinrichtung haben. Doktoranden können keine eigenen Anträge stellen.
- Programm wählen: Je nach Karrierestufe und Forschungsvorhaben kommt ein anderes Programm in Frage. Die DFG bietet Beratungsgespräche an — nutzen Sie diese.
- Antrag verfassen: Der Umfang variiert: Sachbeihilfe-Anträge umfassen typischerweise 15–20 Seiten Projektbeschreibung plus Anlagen. Emmy-Noether-Anträge sind deutlich umfangreicher.
- Begutachtung abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt bei der Sachbeihilfe rund 6–8 Monate. Bei koordinierten Programmen wie SFBs kann es deutlich länger dauern.
- Bescheid und Projektstart: Nach Bewilligung hat man in der Regel 12 Monate Zeit, das Projekt zu starten — also Stellen auszuschreiben und Personal einzustellen.
9. DFG im Vergleich zu anderen Förderern
Die DFG ist nicht der einzige Forschungsförderer in Deutschland, aber der bei Weitem größte für die Grundlagenforschung. Zum Vergleich:
- BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung): Fördert stärker anwendungsorientiert und themengebunden. Die Themen werden politisch gesetzt, nicht von der Wissenschaft selbst.
- VolkswagenStiftung: Kleinerer Förderer, aber mit sehr innovativen Formaten (z. B. Experiment!, Freigeist-Fellowships). Höhere Risikobereitschaft als die DFG.
- EU (Horizon Europe, ERC): Internationaler Wettbewerb. ERC Grants sind extrem prestigeträchtig, aber mit Erfolgsquoten unter 15 % auch extrem kompetitiv.
- Alexander von Humboldt-Stiftung: Fokus auf internationale Mobilität. Nicht primär für Projektfinanzierung, sondern für Forschungsaufenthalte und Personenförderung.
10. DFG-Förderung und Ihre Karriere
Für die wissenschaftliche Karriereplanung spielt die DFG eine doppelte Rolle: Erstens schafft sie über ihre Projekte Arbeitsstellen. Zweitens ist die erfolgreiche Einwerbung von DFG-Mitteln ein zentrales Qualifikationsmerkmal in Berufungsverfahren. Kaum eine Berufungskommission würde heute jemanden auf Platz 1 einer Berufungsliste setzen, der noch nie ein DFG-Projekt eingeworben hat — zumindest an Forschungsuniversitäten.
Gleichzeitig sollte man die Bedeutung der DFG nicht überhöhen: An Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist Drittmitteleinwerbung weniger entscheidend. Und auch an Universitäten gibt es Fächer, in denen andere Förderer (EU, BMBF, Stiftungen) die dominierende Rolle spielen.
- Programm, Förderlinien, Statistik: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (offizielle Angaben). Verwandt: Emmy Noether, Heisenberg, Drittmittelstelle.
Häufige Fragen
Was ist die DFG?
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland und zugleich der größte Forschungsförderer des Landes. Sie ist ein eingetragener Verein, wird etwa zu gleichen Teilen von Bund und Ländern finanziert und hat ihren Sitz in Bonn.
Wer entscheidet bei der DFG über Anträge?
Nach dem Prinzip der wissenschaftlichen Selbstverwaltung entscheiden nicht Ministerialbeamte, sondern gewählte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Zu einem Antrag beauftragt die Geschäftsstelle zwei bis drei externe Fachgutachter, die zuständigen Fachkollegiaten geben eine Förderempfehlung ab, und der Hauptausschuss bewilligt.
Welche DFG-Programme sind für Stellensuchende besonders relevant?
Weil sie direkt Stellen schaffen, sind vor allem die Sachbeihilfe, das Emmy Noether-Programm, das Heisenberg-Programm, Walter Benjamin, Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und Exzellenzcluster relevant. Sie richten sich an unterschiedliche Karrierephasen von der Promotion bis zur Professur.
Wie hoch sind die Bewilligungsquoten bei der DFG?
Die Quoten schwanken je nach Fach und Programm: Bei der Sachbeihilfe liegen sie bei rund 30–35 %, beim Emmy Noether-Programm bei etwa 20–25 %, bei Heisenberg bei rund 25 % und bei SFB-Vollanträgen bei etwa 40–50 %.
Wie werden DFG-finanzierte Stellen befristet?
DFG-finanzierte Positionen sind Drittmittelstellen und unterliegen der Drittmittelbefristung nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG. Sie können über die Qualifizierungsgrenzen von sechs Jahren vor und nach der Promotion hinaus befristet werden, solange das Drittmittelprojekt läuft.
Wo findet man DFG-finanzierte Stellen?
DFG-finanzierte Stellen werden nicht zentral auf der DFG-Website ausgeschrieben, sondern erscheinen auf den Stellenportalen der Universitäten, in Fachgesellschafts-Newslettern und auf Plattformen wie wissenschaftsstellen.de. Erkennbar sind sie an Formulierungen wie „im Rahmen eines DFG-Projekts“, „SFB“ oder „Graduiertenkolleg“.