Promotionsrecht an HAW in Baden-Württemberg
Kurzantwort: Baden-Württemberg hat ein zentrales Verbandsmodell: Der Promotionsverband Baden-Württemberg — wissenschaftlich als Baden-Württemberg Center of Applied Research (BW-CAR) firmierend — ist die gemeinsame promotionsberechtigte Einrichtung der 24 HAW in Baden-Württemberg. Das Promotionsrecht wurde im September 2022 durch das Wissenschaftsministerium verliehen und ist nach Promotionsverleihungsverordnung (PVPromVO) bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Der Verband übt das Promotionsrecht über fünf Forschungseinheiten aus, vergibt sieben Doktorgrade und zählt aktuell 377 professorale Mitglieder. Seit der Verleihung wurden bereits über 200 Promotionsvorhaben angenommen.
1. Rechtsgrundlage
Das HAW-Promotionsrecht in Baden-Württemberg stützt sich auf das Landeshochschulgesetz, eine Verwaltungsvereinbarung der HAW und die Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts (PVPromVO):
- § 76 Abs. 2 LHG BW (Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg): erlaubt einem Zusammenschluss von HAW ein befristetes und thematisch begrenztes Promotionsrecht. Die Klausel ist seit 2014 im LHG BW verankert.
- Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionsverbands BW: veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg Nr. 6/2022 vom 29. Juni 2022.
- Verleihung des Promotionsrechts: im September 2022 durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg. Wörtlich aus der MWK-Pressemitteilung: „Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird künftig die Doktorgrade [verleihen]."
- PVPromVO (Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts): Befristet das Promotionsrecht bis zum 31. Dezember 2029. Die Ausübung setzt je Fach mindestens 18 forschungsstarke Professorinnen und Professoren im Promotionszentrum voraus.
Wichtig: Das Promotionsrecht ist nicht „auf Dauer" verliehen, sondern befristet. Eine Verlängerung wird wissenschaftspolitisch und rechtspolitisch begleitet.
2. Modell im Bundesland
Baden-Württemberg hat sich für ein gemeinsames Verbandsmodell entschieden — anders als Bayern mit verteilten, fachlich begrenzten Promotionszentren an einzelnen HAW oder NRW mit dem Promotionskolleg NRW als hochschulübergreifender Körperschaft. Der Promotionsverband BW ist:
- eine gemeinsame Einrichtung der 24 HAW mit eigenständigem Promotionsrecht
- wissenschaftlich tätig als BW-CAR (Baden-Württemberg Center of Applied Research)
- organisatorisch in fünf Forschungseinheiten (FE I–V) gegliedert
- operativ getragen vom Promotionszentrum als Dach für die Promotionsverfahren
Daraus ergeben sich in Baden-Württemberg zwei klar getrennte Promotionswege:
- PV-BW-Promotion: Promotion über eine Forschungseinheit des Verbands. Der Doktorgrad wird vom Promotionsverband Baden-Württemberg verliehen; das Verfahren läuft im Promotionszentrum BW-CAR und seinen Forschungseinheiten — nach Promotionsordnung des Verbands.
- Kooperative Promotion: HAW-Professorin oder -Professor betreut die Doktorandin / den Doktoranden gemeinsam mit einer Universität. Der Doktorgrad wird formal von der Universität verliehen.
3. Beteiligte Einrichtungen
Der Promotionsverband BW / das BW-CAR wird von 24 Mitgliedshochschulen getragen — 21 staatliche und 3 kirchliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Aktuell sind 377 professorale Mitglieder aktiv, die die forschungsstarken Bereiche tragen.
Beispielhafte Mitgliedshochschulen aus verschiedenen Regionen Baden-Württembergs:
- Technische Hochschule Mannheim
- Hochschule für Technik Stuttgart
- Technische Hochschule Ulm
- Hochschule Karlsruhe
- Hochschule Reutlingen
- Hochschule Esslingen
- Evangelische Hochschule Freiburg
- Katholische Hochschule Freiburg
Die vollständige Liste aller 24 Mitgliedshochschulen ist auf der offiziellen Website des Promotionsverbands dokumentiert (siehe Quellenblock am Ende).
Seit der Verleihung des Promotionsrechts im September 2022 wurden bereits über 200 Promotionsvorhaben angenommen.
4. Forschungseinheiten des BW-CAR
Der Promotionsverband BW gliedert sich in fünf Forschungseinheiten, über die das Promotionsrecht ausgeübt wird. Insgesamt vergibt der Verband sieben Doktorgrade:
- FE I — Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften
- FE II — Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Medizintechnik
- FE III — Informatik, Elektrotechnik
- FE IV — Ingenieurwissenschaften
- FE V — Rechts- und Verwaltungswissenschaften
5. Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren
Anders als in Bayern (mit den AVBayHIG-Schwellenwerten zu Drittmitteln und Publikationen je wissenschaftlicher Einrichtung) wird in Baden-Württemberg die Voraussetzung über die Forschungsstärke des Promotionszentrums je Fach definiert. Die zentralen Eckpunkte aus PVPromVO und Promotionsordnung:
- Forschungsstärke je Fach: Mindestens 18 forschungsstarke Professorinnen und Professoren im Promotionszentrum pro Fach (PVPromVO).
- Antragsweg: Promovierende werden über das Promotionszentrum BW-CAR und nach Promotionsordnung des Verbands angenommen.
- Wissenschaftlicher Beirat: Der Promotionsverband BW hat einen wissenschaftlichen Beirat, der die strategische Entwicklung begleitet.
6. Was bedeutet das für Promovierende?
Wer in Baden-Württemberg über den Promotionsverband BW promoviert, erhält einen regulären Doktorgrad, der vom Promotionsverband Baden-Württemberg verliehen wird. Es handelt sich um einen regulären akademischen Grad nach LHG BW; einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht. Das Verfahren läuft im Promotionszentrum BW-CAR und seinen Forschungseinheiten.
Praktischer Bewerbungsweg:
- Forschungseinheit identifizieren (FE I–V), die fachlich passt
- Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds des BW-CAR einholen
- Aufnahme nach Promotionsordnung des Verbands beantragen
Alternativ bleibt die kooperative Promotion in Zusammenarbeit mit einer Universität weiterhin möglich. In diesem Modell wird der Doktorgrad formal von der Universität verliehen.
7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?
Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine baden-württembergische HAW-Professur wird die Beziehung zum BW-CAR zunehmend wichtig:
- Mitgliedschaft als Karriere-Asset: 377 professorale Mitglieder tragen das BW-CAR. Eine aktive Mitwirkung in einer der fünf Forschungseinheiten macht Forschungsstärke und strukturierte Promotionsbetreuung sichtbar — wichtig für forschungsorientierte HAW-Profile in Baden-Württemberg.
- Betreuung im Promotionszentrum: Wer im BW-CAR Doktorandinnen und Doktoranden betreuen will, muss professorales Mitglied sein.
- Stellenausschreibungen: In Ausschreibungen sollte auf die BW-CAR-Mitgliedschaft der HAW, die Forschungseinheits-Zuordnung und konkrete Promotionsbetreuungsmöglichkeiten geachtet werden.
8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität
Beide Wege existieren in Baden-Württemberg parallel und ergänzen sich. Der zentrale Unterschied:
- Verleihende Einrichtung: PV-BW-Modell — der Promotionsverband Baden-Württemberg verleiht den Doktorgrad nach Promotionsordnung; das Promotionszentrum BW-CAR und seine Forschungseinheiten sind die operative Struktur, über die das Promotionsrecht ausgeübt wird. Kooperatives Modell — der Doktorgrad wird formal von der beteiligten Universität verliehen.
- Trägerschaft: PV BW — gemeinsame Einrichtung der 24 HAW. Kooperativ — HAW und Universität gemeinsam.
- Organisation: PV BW — Promotionen laufen in den fünf Forschungseinheiten unter Promotionsordnung des Verbands. Kooperativ — Promotionen folgen der Promotionsordnung der beteiligten Universität.
- Praxis: Beide Wege existieren parallel; das BW-CAR ist seit 2022 der direkte HAW-Weg mit eigenem, befristetem Promotionsrecht.
9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen
Wer in Baden-Württemberg Stellenausschreibungen an HAW oder Promotionsstellen liest, sollte gezielt prüfen:
- Wird die HAW als Mitgliedshochschule des Promotionsverbands BW / BW-CAR genannt?
- Gibt es Bezug zu einer der fünf Forschungseinheiten (FE I–V)?
- Wird professorale Mitgliedschaft im BW-CAR erwartet oder als Vorteil benannt?
- Wird Promotionsbetreuung im Promotionszentrum erwähnt?
- Bei Promotionsstellen: Handelt es sich um eine PV-BW-Promotion oder eine kooperative Promotion mit Universität?
- Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, wer den Doktorgrad verleiht und nach welcher Promotionsordnung promoviert wird.
10. Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein PV-BW-Doktorgrad ein regulärer Doktorgrad?
Ja. Nach § 76 Abs. 2 LHG BW übt der Promotionsverband BW das Promotionsrecht aus. Der Doktorgrad ist nach Landeshochschulrecht ein regulärer akademischer Grad. Einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht.
Welche HAW gehören zum Promotionsverband BW?
Der Verband umfasst 24 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg — 21 staatliche und 3 kirchliche. Beispiele aus verschiedenen Regionen: TH Mannheim, HFT Stuttgart, TH Ulm, HS Karlsruhe, HS Reutlingen, HS Esslingen, Evangelische HS Freiburg, Katholische HS Freiburg. Die vollständige Liste ist auf der Website des Promotionsverbands dokumentiert.
Wer verleiht den Doktorgrad — der Verband oder die einzelnen Hochschulen?
Der Promotionsverband Baden-Württemberg verleiht den Doktorgrad nach Promotionsordnung; das Promotionszentrum BW-CAR und seine Forschungseinheiten sind die operative Struktur, über die das Promotionsrecht ausgeübt wird. Wörtlich aus der MWK-Pressemitteilung 21.9.2022: „Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird künftig die Doktorgrade [verleihen]."
Wie bewerbe ich mich um eine Promotion am Promotionsverband BW?
Über drei Schritte: Erstens die fachlich passende Forschungseinheit (FE I–V) identifizieren. Zweitens Betreuungszusage eines professoralen Mitglieds des BW-CAR einholen. Drittens Aufnahme nach Promotionsordnung des Verbands beantragen — über das Promotionszentrum.
Ist das Promotionsrecht des PV BW dauerhaft?
Nein. Nach Promotionsverleihungsverordnung (PVPromVO) ist das Promotionsrecht bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Eine Verlängerung wird wissenschaftspolitisch begleitet, ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantiert.
Können kirchliche HAW Mitglied im Promotionsverband sein?
Ja. Drei kirchliche Hochschulen sind Mitglied im Promotionsverband BW — zusätzlich zu den 21 staatlichen HAW.
11. Quellen
Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt:
- MWK Baden-Württemberg — Pressemitteilung September 2022 zur Verleihung des Promotionsrechts an den gemeinsamen Verband der HAW
- Promotionsverband BW / BW-CAR — Forschung und Profil (5 Forschungseinheiten, 7 Doktorgrade, 24 Mitgliedshochschulen, 377 professorale Mitglieder, über 200 angenommene Promotionsvorhaben)
- Promotionsverband BW — Zur Promotion: Verfahren und Promotionsordnung
- Promotionsverband BW — Amtliche Bekanntmachungen (Verwaltungsvereinbarung 29.6.2022)
- Promotionsverband BW — Konstituierende Sitzung des wissenschaftlichen Beirats
- Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts (PVPromVO) — Befristung bis 31.12.2029, Voraussetzung ≥18 forschungsstarke Professuren je Fach
- § 76 Abs. 2 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW) — LHG-Klausel 2014: befristetes und thematisch begrenztes Promotionsrecht für einen Zusammenschluss von HAW