Promotionsrecht an HAW in Nordrhein-Westfalen
Kurzantwort: Nordrhein-Westfalen hat ein zentralisiertes Modell für das Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Nicht jede HAW promoviert selbst — sondern das Promotionskolleg für angewandte Forschung Nordrhein-Westfalen (PK NRW) ist die zentrale promotionsberechtigte Einrichtung der HAW in NRW. Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird von 20 staatlichen und staatlich refinanzierten HAW getragen. Das Promotionsrecht wurde am 17. November 2022 symbolisch verliehen; das PK NRW gliedert sich in acht Abteilungen und führt eigenständige Promotionsverfahren durch.
1. Rechtsgrundlage
Das HAW-Promotionsrecht in NRW stützt sich auf das Hochschulgesetz NRW, eine Wissenschaftsrats-Empfehlung und die anschließende Verleihung des Promotionsrechts durch das Land. Die drei Meilensteine sollten klar getrennt werden:
- Gesetzliche Grundlage 2019: § 67b HG NRW wurde durch Gesetz vom 12. Juli 2019 eingefügt und trat am 1. Oktober 2019 in Kraft. Der Paragraf konstituiert das Promotionskolleg für angewandte Forschung als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung und Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich in Fachbereiche gliedert. Das Ministerium kann dem Promotionskolleg oder einzelnen Fachbereichen auf Grundlage einer externen Begutachtung das Promotionsrecht verleihen.
- Errichtung 2020: Das PK NRW wurde 2020 gegründet.
- Wissenschaftsrats-Empfehlung 8. Juli 2022: Der Wissenschaftsrat empfahl dem Land NRW das eigenständige Promotionsrecht für das PK NRW.
- Verleihung des Promotionsrechts: Mit Presseinformation vom 7. November 2022 und symbolischem Festakt am 17. November 2022 verlieh das Land NRW dem PK NRW das eigenständige Promotionsrecht.
- Operative Schritte 2023/2024: Promotionseinschreibungen an den ersten Trägerhochschulen seit September 2023, Anträge auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens sind seit 1. April 2024 möglich.
- Aktuelle HG-NRW-Fassung: Die geltende Fassung des Hochschulgesetzes NRW datiert vom 7. Mai 2025. Absatz 1 des § 67b wurde zuvor durch Gesetz vom 29. August 2023 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 neu gefasst.
2. Modell im Bundesland
NRW hat sich für eine zentrale, hochschulübergreifende Einrichtung entschieden — anders als etwa Bayern mit verteilten, fachlich begrenzten Promotionszentren an einzelnen HAW oder Baden-Württemberg mit einem Promotionsverband. Das PK NRW ist:
- nach § 67b HG NRW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eigenständig promotionsberechtigt
- eine hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung, die ihre Aufgaben in Abteilungen organisiert
- die zentrale promotionsberechtigte Einrichtung der HAW in NRW — getragen von 20 Hochschulen, nicht von einzelnen HAW mit jeweils eigenem Promotionsrecht
Daraus ergeben sich in NRW zwei klar getrennte Promotionswege:
- PK-NRW-Promotion: Promotion in einem Promotionsprogramm einer Abteilung des PK NRW. Doktorgrad wird vom PK NRW verliehen.
- Kooperative Promotion: HAW-Professorin oder -Professor betreut die Doktorandin / den Doktoranden gemeinsam mit einer promotionsberechtigten Universität. Der Doktorgrad wird formal von der Universität verliehen.
3. Beteiligte Einrichtungen
Das PK NRW wird von 20 Trägerhochschulen getragen — staatliche sowie staatlich refinanzierte HAW. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des PK NRW.
Beispielhafte Trägerhochschulen aus verschiedenen Regionen NRWs:
- FH Aachen
- TH Köln
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
- FH Münster
- Hochschule Rhein-Waal
- FH Dortmund
- Hochschule Düsseldorf
- TH OWL
- katho NRW (Katholische Hochschule NRW)
Die vollständige Liste aller 20 Trägerhochschulen ist auf der offiziellen Website des PK NRW dokumentiert (siehe Quellenblock am Ende).
4. Abteilungen des PK NRW
Das PK NRW gliedert sich in acht aktive Abteilungen, die den Kern der wissenschaftlichen Arbeit bilden und in denen die Promotionsprogramme angesiedelt sind. Sie organisieren Professorinnen und Professoren sowie Promovierende thematisch über Hochschul- und teilweise auch Hochschultyp-Grenzen hinweg:
- Bau und Kultur
- Informatik und Data Science
- Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien
- Medien und Interaktion
- Ressourcen und Nachhaltigkeit
- Soziales und Gesundheit
- Technik und Systeme
- Unternehmen und Märkte
5. Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren
Wer am PK NRW promovieren möchte, durchläuft ein mehrstufiges Verfahren. Die zentralen Eckpunkte:
- Zugangsvoraussetzung: Ein zur Promotion berechtigender Abschluss nach § 67 Abs. 4 HG NRW — typischerweise ein Masterabschluss einer HAW oder Universität. Abteilungsordnungen und Promotionsausschüsse können weitere Anforderungen festlegen.
- Betreuungszusage: Eine Promotion in einem Promotionsprogramm des PK NRW setzt die Betreuung durch ein professorales Mitglied des PK NRW voraus. Bei der Annahme wird ein Betreuungsteam vorgeschlagen.
- Doppelte Einschreibung: Erforderlich sind Einschreibung an einer Trägerhochschule des PK NRW und Einschreibung am PK NRW selbst.
- Antragstellung: Anträge auf Annahme in ein Promotionsprogramm laufen über das Antragsportal KISS des PK NRW.
- Dauer der Mitgliedschaft: Annahme und Einschreibung als Doktorandin oder Doktorand sind in der Regel auf fünf Jahre befristet; eine Verlängerung nach Promotionsordnung ist möglich.
Anders als in Bayern (AVBayHIG § 19) gibt es in NRW keine pauschalen Schwellenwerte für Drittmittel, Publikationen oder Personalausstattung der Trägerhochschulen, die auf das PK NRW übertragen würden. Maßgeblich sind § 67 Abs. 4 HG NRW, die Mitgliedschaft im PK NRW und die jeweiligen Abteilungs- und Promotionsordnungen.
6. Was bedeutet das für Promovierende?
Wer in NRW über das PK NRW promoviert, erhält einen regulären Doktorgrad des PK NRW. Das PK NRW ist eine promotionsberechtigte Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht nur eine Vermittlungsplattform. Der Doktorgrad ist nach HG NRW ein regulärer akademischer Grad; ein gesonderter FH-Doktorgrad wird nicht verliehen.
Praktischer Bewerbungsweg über das PK NRW:
- Betreuungszusage von einem professoralen Mitglied des PK NRW einholen
- Einschreibung an einer Trägerhochschule des PK NRW
- Einschreibung am PK NRW selbst
- Antrag auf Annahme in ein Promotionsprogramm einer Abteilung — Antragstellung über KISS
Alternativ bleibt die kooperative Promotion in Zusammenarbeit mit einer promotionsberechtigten Universität in NRW oder anderswo weiterhin möglich. In diesem Modell wird der Doktorgrad formal von der Universität verliehen, die Forschung kann aber an einer HAW erfolgen.
7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?
Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine NRW-HAW-Professur ist die Beziehung zur PK-NRW-Struktur ein zunehmend wichtiges Karriere-Asset:
- Betreuung im Promotionsprogramm: Wer in einem PK-NRW-Programm Doktorandinnen und Doktoranden betreuen will, muss professorales Mitglied des PK NRW sein.
- Mitgliedschaft als Karriere-Asset: Eine aktive Mitwirkung im PK NRW macht Forschungsstärke, Abteilungszugehörigkeit und strukturierte Promotionsbetreuung sichtbar — und ist damit für forschungsorientierte HAW-Profile berufungsrelevant.
- Stellenausschreibungen: In Ausschreibungen sollte auf die PK-NRW-Abteilung, eine erwartete oder gewünschte professorale Mitgliedschaft, die Mitarbeit in einem Promotionsprogramm oder eine konkrete Promotionsbetreuungsmöglichkeit geachtet werden.
8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität
Beide Wege existieren in NRW parallel und ergänzen sich. Der zentrale Unterschied:
- Verleihende Einrichtung: PK-NRW-Modell — das PK NRW führt eigenständige Promotionsverfahren durch und verleiht Doktorgrade. Kooperatives Modell — der Doktorgrad wird formal von der beteiligten Universität verliehen.
- Trägerschaft: PK NRW — zentrale promotionsberechtigte Einrichtung der HAW. Kooperativ — HAW und Universität gemeinsam.
- Organisation: PK-NRW-Promotionen laufen in den Promotionsprogrammen der acht Abteilungen. Kooperative Promotionen folgen der Promotionsordnung der beteiligten Universität.
9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen
Wer in NRW Stellenausschreibungen an HAW oder Promotionsstellen liest, sollte gezielt prüfen:
- Wird die HAW als Trägerhochschule des PK NRW genannt?
- Gibt es Bezug zu einer der acht PK-NRW-Abteilungen?
- Wird professorale Mitgliedschaft im PK NRW erwartet oder als Vorteil benannt?
- Wird Promotionsbetreuung, strukturierte Promotion oder Mitarbeit in einem Promotionsprogramm erwähnt?
- Bei Promotionsstellen: Handelt es sich um eine PK-NRW-Promotion oder eine kooperative Promotion mit Universität?
- Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, wer den Doktorgrad verleiht und nach welcher Promotionsordnung promoviert wird.
10. Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein PK-NRW-Doktorgrad ein regulärer Doktorgrad?
Ja. Nach § 67b HG NRW ist das PK NRW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eigenständig promotionsberechtigte Einrichtung. Promotionen über ein Promotionsprogramm des PK NRW führen zu einem regulären Doktorgrad. Einen gesonderten FH-Sonderdoktor gibt es nicht.
Welche HAW gehören zum PK NRW?
Das PK NRW wird von 20 staatlichen und staatlich refinanzierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW getragen — darunter etwa FH Aachen, TH Köln, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, FH Münster, Hochschule Rhein-Waal, FH Dortmund, Hochschule Düsseldorf und TH OWL. Die vollständige Liste ist auf der PK-NRW-Website dokumentiert.
Wie bewerbe ich mich um eine Promotion am PK NRW?
Über vier Schritte: Erstens Betreuungszusage von einem professoralen Mitglied des PK NRW einholen. Zweitens Einschreibung an einer Trägerhochschule des PK NRW. Drittens Einschreibung am PK NRW selbst. Viertens Antrag auf Annahme in ein Promotionsprogramm einer Abteilung über das Antragsportal KISS.
Was ist der Unterschied zwischen kooperativer Promotion und PK-NRW-Promotion?
Bei der PK-NRW-Promotion verleiht das PK NRW selbst den Doktorgrad — die Promotion erfolgt im Promotionsprogramm einer Abteilung. Bei der kooperativen Promotion wird der Doktorgrad formal von einer Universität verliehen, auch wenn die Forschung an einer HAW stattfindet. Beide Wege sind in NRW parallel möglich.
Kann ich auch ohne Betreuungszusage Mitglied im PK NRW werden?
Nein. Die Aufnahme als Promovierende in ein Promotionsprogramm setzt eine Betreuungszusage durch ein professorales Mitglied des PK NRW voraus. Bei der Annahme wird ein Betreuungsteam vorgeschlagen.
Muss ich an einer Trägerhochschule eingeschrieben sein?
Ja. Für eine PK-NRW-Promotion sind die Einschreibung an einer Trägerhochschule des PK NRW und die Einschreibung am PK NRW selbst erforderlich. Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist in der Regel auf fünf Jahre befristet, eine Verlängerung nach Promotionsordnung ist möglich.
11. Quellen
Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt:
- Hochschulgesetz NRW (HG NRW), aktuelle Fassung vom 7.5.2025 (recht.nrw.de)
- § 67b HG NRW — Wortlaut und Normverlauf (gesetze.co) — nichtamtliche Lesefassung als Fallback für den Paragrafentext; amtliche Quelle ist recht.nrw.de
- MKW NRW — Themenseite Promotionskolleg NRW — Gründung 2020, Einschreibung 9/2023, Verfahrenseröffnung seit 4/2024
- PK NRW / MKW — Presseinformation vom 7.11.2022 zur Verleihung des Promotionsrechts (PDF) — symbolische Verleihung am 17.11.2022
- Wissenschaftsrat — Pressemitteilung vom 8.7.2022 (Empfehlung zum eigenständigen Promotionsrecht des PK NRW)
- PK NRW — Hauptseite
- PK NRW — Liste der 20 Trägerhochschulen
- PK NRW — Acht Abteilungen
- PK NRW — FAQ für Promovierende (Voraussetzungen, Antragsweg, Betreuung, Einschreibung, Mitgliedschaftsdauer)