Promotionsrecht an Fachhochschulen in der Schweiz

Recht Karriere Aktualisiert: Juni 2026

Kurzantwort: Schweizer Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH) haben kein eigenes Promotionsrecht. Dissertationen erfolgen ausschließlich in Zusammenarbeit mit promotionsberechtigten Partnerhochschulen — Erstbetreuung und Titelvergabe liegen bei der Partnerhochschule. Dieses Modell ist von der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen (swissuniversities) in der Position vom 22. April 2021 dokumentiert und wird in der Praxis von Hochschule Luzern (HSLU) und Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) bestätigt. Kantonale und institutionelle Unterschiede in der Praxis bestehen — gemeinsam ist allen Schweizer FH und PH, dass der Doktorgrad immer von einer promotionsberechtigten Hochschule kommt.

1. Rechtsgrundlage

Das Schweizer Hochschulsystem wird durch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als Bundesrahmen geregelt:

  • Das HFKG unterscheidet drei Hochschultypen: universitäre Hochschulen (Universitäten, ETH/EPFL), Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH).
  • Die operative Aussage „FH und PH haben kein eigenes Promotionsrecht" wird über die swissuniversities-Position vom 22. April 2021 dokumentiert und durch die Praxis der Schweizer FH bestätigt.
  • Aus dem HFKG selbst wird hier kein direktes Promotionsrechtsverbot abgeleitet — die Aussage stützt sich auf die swissuniversities-Position und die offiziellen Selbstdarstellungen der Schweizer FH wie HSLU.

2. Modell

Schweizer FH und PH promovieren über drei Modelle:

  • Modell A — Doktorat an einer universitären Hochschule: Universitäten und ETH/EPFL haben das Promotionsrecht in der Schweiz. FH- und PH-Master-Absolventen können an einer universitären Hochschule promovieren — Aufnahmebedingungen variieren je nach Institution.
  • Modell B — Promotionspartnerschaft / kooperative Promotion: swissuniversities fördert finanziell Promotionspartnerschaften zwischen Schweizer FH/PH und universitären Hochschulen. Die Partnerhochschule trägt Erstbetreuung und Titelvergabe; die FH/PH bringt Forschungsumgebung und Co-Betreuung ein.
  • Modell C — Cotutelle de thèse (binational): Kooperative oder binationale Struktur mit einer oder mehreren promotionsberechtigten Hochschulen (Schweizer Universität, ETH/EPFL oder ausländische Partneruniversität). Cotutelle ist nicht „FH verleiht mit", sondern ein kooperatives Verfahren — der Doktorgrad wird von der/den promotionsberechtigten Hochschulen verliehen.

Das bundesfinanzierte P-1-Programm 2021–2024 und seine Nachfolgeprogramme koordinieren Mobilität und die Entwicklung des Doktoratswesens („Third Cycle") in der Schweiz.

3. Beteiligte Hochschulen

Die Schweizer Hochschullandschaft umfasst drei voneinander unterschiedene Typen:

  • Universitäre Hochschulen mit Promotionsrecht: die zehn kantonalen Universitäten sowie die beiden Bundeshochschulen ETH Zürich und EPFL Lausanne
  • Fachhochschulen ohne Promotionsrecht: u. a. FHNW (Nordwestschweiz, mehrkantonal getragen AG/BL/BS/SO), HSLU (Hochschule Luzern), FHO/OST (Fachhochschule Ostschweiz), HES-SO (Westschweiz), SUPSI (Tessin), BFH (Bern), ZHAW (Zürich)
  • Pädagogische Hochschulen ohne Promotionsrecht: u. a. PHZH (Zürich), PH Bern, PH Luzern

Wer den Doktorgrad eines bestimmten Fachs anstrebt, geht den Weg über eine universitäre Hochschule oder eine Promotionspartnerschaft mit einer solchen.

4. Praxisbeispiele Schweizer FH

Die Selbstdarstellungen von HSLU und FHNW zeigen das Modell praktisch:

  • Hochschule Luzern (HSLU): Dissertationen sind nur in Zusammenarbeit mit promotionsberechtigten Partnerhochschulen möglich. Die HSLU formuliert klar, dass sie wie alle Schweizer FH bisher kein Promotionsrecht hat; Erstbetreuung und Titelvergabe übernimmt die promotionsberechtigte Hochschule.
  • Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Soziale Arbeit: Kooperatives Doktoratsprogramm Soziale Arbeit gemeinsam mit der Universität Neuchâtel und der HES-SO — ein konkret strukturiertes Beispiel für eine Promotionspartnerschaft. Der Doktorgrad wird formal von der promotionsberechtigten Universität verliehen.
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5. Kantonale und institutionelle Unterschiede

Schweizer FH sind kantonal oder mehrkantonal getragen. So liegt die FHNW etwa in der Trägerschaft der vier Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Daraus ergeben sich Unterschiede in der Praxis: welche Partner-Hochschulen bevorzugt werden, welche strukturierten Doktoratsprogramme aufgebaut sind und wie Co-Betreuung organisiert ist, variiert je nach FH und Fachbereich.

Im Artikel wird daher bewusst nicht pauschalisiert — sondern jeweils auf die HSLU- und FHNW-Beispiele verwiesen, die das Modell konkret abbilden.

6. Was bedeutet das für Promovierende mit FH-/PH-Hintergrund?

Wer in der Schweiz mit FH- oder PH-Master promovieren möchte:

  • Verleihende Einrichtung ist immer eine promotionsberechtigte Hochschule — Schweizer Universität, ETH/EPFL oder eine ausländische Partneruniversität bei Cotutelle.
  • Bewerbungsweg läuft über die Promotionsordnung der promotionsberechtigten Hochschule; ggf. zusätzlich über ein strukturiertes Programm einer FH (z. B. FHNW Soziale Arbeit + Universität Neuchâtel + HES-SO).
  • Forschung kann an einer Schweizer FH/PH stattfinden — der Doktorgrad kommt aber stets von der promotionsberechtigten Partnerhochschule.

FH-/PH-Master-Absolventen sind promotionsfähig — die Aufnahmebedingungen werden von der jeweils promotionsberechtigten Hochschule festgelegt.

7. Was bedeutet das für FH-/PH-Professoren?

Für FH-/PH-Professorinnen und -Professoren in der Schweiz:

  • Co-Betreuung: FH-/PH-Professorinnen und -Professoren können bei kooperativen Doktoraten Zweitbetreuung oder fachliche Co-Betreuung übernehmen; Erstbetreuung liegt bei der promotionsberechtigten Partnerhochschule.
  • Strukturierte Programme: Mitwirkung in einem strukturierten Doktoratsprogramm (z. B. FHNW Soziale Arbeit + Universität Neuchâtel + HES-SO) macht Forschungsstärke sichtbar und ist für forschungsorientierte FH-/PH-Profile relevant.
  • Habilitation: In der Schweiz nicht regelhaft wie in Deutschland oder Österreich — Berufungspraxis und akademische Qualifikationsmuster unterscheiden sich entsprechend.

8. Unterschied zur kooperativen Promotion / zur Cotutelle

Drei Aspekte unterscheiden die Wege im Detail:

  • Verleihende Einrichtung: Immer eine promotionsberechtigte Hochschule (Schweizer Universität, ETH/EPFL oder ausländische Partneruniversität). FH/PH verleiht keinen Doktorgrad.
  • Cotutelle de thèse: Binationale Promotion — kooperative oder binationale Struktur mit promotionsberechtigter Hochschule. Der Doktorgrad wird von der/den promotionsberechtigten Hochschulen verliehen — Cotutelle ist nicht eine FH-Mitverleihung.
  • Promotionspartnerschaft: Kooperationsmodell zwischen Schweizer FH/PH und einer universitären Hochschule (Beispiel FHNW Soziale Arbeit + Universität Neuchâtel + HES-SO). Doktorgrad wird formal von der promotionsberechtigten Hochschule verliehen.

9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen und Bewerbungen

Wer in der Schweiz Stellenausschreibungen an FH/PH oder Promotionsstellen liest, sollte gezielt prüfen:

  • Welche Partner-Universität hat die jeweilige FH/PH? Ist sie konkret benannt?
  • Wird ein strukturiertes Doktoratsprogramm genannt (z. B. FHNW Soziale Arbeit + Universität Neuchâtel + HES-SO)?
  • Bei FH-Forschungsstellen: Wer ist Erstbetreuung? Diese muss eine promotionsberechtigte Hochschule sein.
  • Cotutelle: Welche ausländische Partner-Universität wird angesprochen?
  • Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, welche Hochschule den Doktorgrad verleihen wird.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich an einer Schweizer FH promovieren?

Nicht direkt — das Doktorat wird immer von einer promotionsberechtigten Hochschule verliehen. Die Forschung kann aber an einer Schweizer FH stattfinden, etwa über Promotionspartnerschaften wie an der HSLU oder im kooperativen Programm der FHNW Soziale Arbeit mit der Universität Neuchâtel und der HES-SO.

Was ist eine Promotionspartnerschaft?

Ein Kooperationsmodell zwischen einer Schweizer FH/PH und einer universitären Partnerhochschule. Die universitäre Partnerhochschule trägt Erstbetreuung und Titelvergabe; die FH/PH bringt Forschungsumgebung und Co-Betreuung ein. swissuniversities fördert solche Programme finanziell.

Welche Hochschule verleiht den Doktorgrad?

Eine promotionsberechtigte Hochschule — eine Schweizer Universität, eine der Bundeshochschulen ETH Zürich oder EPFL Lausanne, oder eine ausländische Partneruniversität bei Cotutelle.

Ist ein FH-Master in der Schweiz promotionsfähig?

Ja. Die Aufnahmebedingungen werden allerdings von der jeweils promotionsberechtigten Hochschule festgelegt und können Zusatzleistungen vorsehen.

Gibt es kantonale Unterschiede beim FH-Doktorat?

Ja — die Schweizer FH sind kantonal oder mehrkantonal getragen, und Kooperationspartner sowie strukturierte Programme variieren institutionsspezifisch. Konkrete Modelle zeigen sich am besten an den HSLU- und FHNW-Beispielen.

11. Quellen

Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen und institutionellen Quellen belegt — swissuniversities als zentrale Systemquelle, HSLU und FHNW als institutionelle Praxisquellen.