Promotionsrecht an HAW in Sachsen-Anhalt

Recht Karriere Aktualisiert: Juni 2026

Kurzantwort: Sachsen-Anhalt hat seinen forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) mit der Promotionsverordnung für HAW (HAWPromVO) vom 3. Mai 2021 ein eigenständiges Promotionsrecht eröffnet — auf Grundlage von § 18 Abs. 1 Satz 6 HSG LSA (Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Die jeweilige HAW bzw. der hochschulübergreifende Verbund übt das Promotionsrecht über ein Promotionszentrum nach der jeweiligen Promotionsordnung aus. Heute gibt es fünf Promotionszentren an vier HAW (Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal, Merseburg). Stand April 2026 wurden 13 Promotionen abgeschlossen.

1. Rechtsgrundlage

Das HAW-Promotionsrecht in Sachsen-Anhalt stützt sich auf eine spezialgesetzliche Verordnung mit ausdrücklicher Landesermächtigung:

  • HAWPromVO (Promotionsverordnung für HAW in Sachsen-Anhalt) vom 3. Mai 2021 — verkündet als Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt (MWU).
  • § 18 Abs. 1 Satz 6 HSG LSA (Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) ermächtigt das Land, HAW unter klar definierten Voraussetzungen ein eigenständiges Promotionsrecht zu verleihen.
  • Pressemitteilung des MWU vom 14. Mai 2021 dokumentiert die Erstverleihung: „Promotionsrecht für forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften". Wissenschaftsminister war Prof. Dr. Armin Willingmann.

Die HAWPromVO legt unter anderem fest, dass das Promotionsrecht thematisch begrenzt erteilt wird, dass je Promotionszentrum eine forschungsstarke Personalbasis vorhanden sein muss und dass die Ehrenpromotion vom HAWPromVO-Promotionsrecht nicht umfasst ist.

2. Modell im Bundesland

Sachsen-Anhalt hat sich für ein Promotionszentrum-Modell mit Verbund-Option entschieden — anders als Baden-Württemberg (zentrale Trägereinrichtung BW-CAR) oder Nordrhein-Westfalen (Promotionskolleg NRW als Körperschaft). Zentrale Merkmale:

  • Promotionszentrum als organisatorische Grundlage: kann an einer HAW oder hochschulübergreifend organisiert sein.
  • Hochschulübergreifender Verbund: Mehrere HAW gemeinsam tragen ein Promotionszentrum — derzeit bei den Zentren „IWIT" und „SGW" der Fall.
  • Ausübung des Promotionsrechts: Die jeweilige HAW bzw. der hochschulübergreifende Verbund übt das Promotionsrecht über das Promotionszentrum nach der jeweiligen Promotionsordnung aus.
  • Mindestschwelle: mindestens sechs forschungsstarke Professorinnen und Professoren je Promotionszentrum nach HAWPromVO.
  • Ausschluss: die Ehrenpromotion fällt nicht unter das HAWPromVO-Promotionsrecht.

Damit existieren in Sachsen-Anhalt zwei Promotionswege parallel: das HAWPromVO-Modell über ein Promotionszentrum und die kooperative Promotion mit einer Universität, bei der der Doktorgrad formal von der Universität verliehen wird.

3. Die fünf Promotionszentren

Insgesamt gibt es fünf Promotionszentren mit vier beteiligten HAW (Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal, Merseburg). Die Hochschule Anhalt führt drei Zentren und ist an einem fünften beteiligt:

  • Architektur- und Designforschung — Hochschule Anhalt
  • Life Sciences — Hochschule Anhalt
  • Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien (IWIT) — hochschulübergreifend: Hochschule Anhalt, Hochschule Harz, Hochschule Merseburg
  • Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften (SGW) — hochschulübergreifend: Hochschule Anhalt, Hochschule Harz, Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Merseburg
  • Umwelt & Technik — Hochschule Magdeburg-Stendal

Drei Zentren sind hochschulintern, zwei (IWIT, SGW) sind hochschulübergreifend organisiert. Bei den hochschulübergreifenden Zentren tragen mehrere HAW das Promotionszentrum gemeinsam.

4. Aktivität und Stand der Verfahren

Stand April 2026 sind über die fünf Promotionszentren 13 Promotionen abgeschlossen worden, mehrere weitere Verfahren laufen. Die HAWPromVO ist seit Mai 2021 in Kraft; die ersten Verfahren wurden in den Promotionszentren der Hochschule Anhalt geöffnet, später folgten die hochschulübergreifenden Zentren IWIT und SGW.

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5. Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren

Die HAWPromVO definiert sowohl Anforderungen an das Promotionszentrum als auch das Aufnahmeverfahren der Promovierenden:

  • Forschungsstärke des Zentrums: mindestens sechs forschungsstarke Professorinnen und Professoren als personelle Mindestschwelle.
  • Antragsweg: Promovierende werden über das fachlich passende Promotionszentrum aufgenommen — nach der jeweiligen Satzung und Promotionsordnung des Zentrums.
  • Ausschluss Ehrenpromotion: Die Ehrenpromotion ist vom HAWPromVO-Promotionsrecht nicht umfasst.
  • Hochschulübergreifende Organisation: Promotionszentren können als Verbund mehrerer HAW gegründet werden.

Die konkreten Zugangsvoraussetzungen (Hochschulabschluss, Mindestnote, Eignungsverfahren) ergeben sich aus den Satzungen und Promotionsordnungen der einzelnen Promotionszentren. Diese sind über die Hochschule Anhalt als zentrale Trägerin und über die jeweiligen Verbund-Partner abrufbar.

6. Was bedeutet das für Promovierende?

Wer in Sachsen-Anhalt über ein HAWPromVO-Promotionszentrum promoviert, erhält einen Doktorgrad: Der Doktorgrad wird im Rahmen des nach HAWPromVO verliehenen Promotionsrechts und der jeweiligen Promotionsordnung vergeben; einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht.

Praktischer Bewerbungsweg:

  1. Fachlich passendes Promotionszentrum identifizieren (Architektur- und Designforschung, Life Sciences, IWIT, SGW oder Umwelt & Technik).
  2. Betreuungszusage eines Mitglieds des Promotionszentrums einholen.
  3. Aufnahme nach Satzung und Promotionsordnung des Zentrums beantragen.

Alternativ bleibt die kooperative Promotion mit einer Universität weiterhin möglich. Dabei wird der Doktorgrad formal von der Universität verliehen.

7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?

Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine HAW-Professur in Sachsen-Anhalt wird die Zugehörigkeit zu einem Promotionszentrum wichtiger:

  • Mitgliedschaft als Karriere-Asset: Aktive Mitwirkung in einem der fünf Promotionszentren macht Forschungsstärke und strukturierte Promotionsbetreuung sichtbar.
  • Betreuung im Promotionszentrum: Wer im HAWPromVO-Modell Doktorandinnen und Doktoranden eigenständig betreuen will, muss Mitglied des entsprechenden Zentrums sein.
  • Verbund-Logik: Bei IWIT und SGW kommen Professorinnen und Professoren mehrerer HAW im selben Zentrum zusammen — interhochschulische Kooperation ist ein direktes Strukturmerkmal.

8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität

Beide Wege existieren in Sachsen-Anhalt parallel:

  • Ausübung des Promotionsrechts: Im HAWPromVO-Modell übt die jeweilige HAW bzw. der hochschulübergreifende Verbund das Promotionsrecht über das Promotionszentrum nach der jeweiligen Promotionsordnung aus. Beim kooperativen Modell wird der Doktorgrad formal von der Universität verliehen.
  • Trägerschaft: HAWPromVO-Modell — Promotionszentrum als organisatorische Einheit einer HAW oder eines hochschulübergreifenden Verbunds. Kooperativ — HAW und Universität gemeinsam.
  • Organisation: HAWPromVO-Modell — Promotionsverfahren nach Satzung und Promotionsordnung des Zentrums. Kooperativ — Promotionsverfahren nach Promotionsordnung der Universität.

9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen

Wer in Sachsen-Anhalt HAW-Stellenausschreibungen liest, sollte gezielt prüfen:

  • Gibt es Bezug zu einem der fünf Promotionszentren der HAWPromVO?
  • Wird die HAW als Trägerin oder Verbund-Partnerin (IWIT, SGW) genannt?
  • Wird Promotionsbetreuung im Promotionszentrum erwähnt?
  • Bei Promotionsstellen: Handelt es sich um eine HAWPromVO-Promotion oder eine kooperative Promotion mit Universität?
  • Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, nach welcher Promotionsordnung der Doktorgrad verliehen wird und welches Promotionszentrum trägt.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein HAWPromVO-Doktorgrad ein regulärer Doktorgrad?

Der Doktorgrad wird im Rahmen des nach HAWPromVO verliehenen Promotionsrechts und der jeweiligen Promotionsordnung des Promotionszentrums vergeben. Einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht.

Welche HAW gehören zu welchem Promotionszentrum?

Architektur- und Designforschung sowie Life Sciences werden von der Hochschule Anhalt getragen. IWIT ist ein Verbund aus Hochschule Anhalt, Hochschule Harz und Hochschule Merseburg. SGW ist ein Verbund aus Hochschule Anhalt, Hochschule Harz, Hochschule Magdeburg-Stendal und Hochschule Merseburg. Umwelt & Technik wird von der Hochschule Magdeburg-Stendal getragen.

Wer verleiht den Doktorgrad — die HAW oder das Promotionszentrum?

Die jeweilige HAW bzw. der hochschulübergreifende Verbund übt das Promotionsrecht über das Promotionszentrum nach der jeweiligen Promotionsordnung aus. Die formale Verleihung folgt der Promotionsordnung des Zentrums.

Wie viele Promotionen wurden über die HAWPromVO-Zentren bereits abgeschlossen?

Stand April 2026 sind 13 Promotionen abgeschlossen; mehrere weitere Verfahren laufen.

Ist die Ehrenpromotion vom HAWPromVO-Promotionsrecht umfasst?

Nein. Die HAWPromVO schließt die Ehrenpromotion ausdrücklich aus.

Kann jede HAW in Sachsen-Anhalt eigenständig promovieren?

Nein. Das Promotionsrecht wird thematisch und fachbezogen über konkrete Promotionszentren ausgeübt — entweder hochschulintern oder im hochschulübergreifenden Verbund. Außerhalb dieser Zentren bleibt die kooperative Promotion mit einer Universität der Weg.

11. Quellen

Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt: