Promotionsrecht an HAW in Brandenburg
Kurzantwort (Status-/Übergangsartikel, Stand Juni 2026): Brandenburg hat sein Hochschulgesetz am 30. April 2024 novelliert. § 33 BbgHG ist die zentrale Norm: Auf Antrag der Fachhochschulen kann das zuständige Mitglied der Landesregierung dem Promotionskolleg der Fachhochschulen oder fachlich abgrenzbaren Teilen das Promotionsrecht verleihen. Verleihung und Verlängerung sind auf längstens acht Jahre begrenzt; eine Begutachtung durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist vorgesehen. Trägerhochschulen sind die vier brandenburgischen FH/HAW: TH Wildau, TH Brandenburg, FH Potsdam und HNE Eberswalde (HNEE). Stand Juni 2026 ist keine konkrete Verleihung des Promotionsrechts an das Brandenburgische Promotionskolleg (BPK) öffentlich belegt; eine Promotionsordnung und operative Promotionsverfahren des BPK sind ebenfalls noch nicht belegt. Bis dahin bleibt die kooperative Promotion mit Brandenburger und Berliner Universitäten der reguläre Weg.
1. Rechtsgrundlage
Das HAW-Promotionsrecht in Brandenburg stützt sich auf eine BbgHG-Novelle und einen klaren Promotionskolleg-Paragrafen:
- BbgHG-Novelle vom 30. April 2024 — das neue Brandenburgische Hochschulgesetz mit Promotionskolleg-Regelung für die Fachhochschulen.
- § 33 BbgHG — Promotionskolleg der Fachhochschulen als zentrale Norm: Das zuständige Mitglied der Landesregierung kann dem Promotionskolleg oder fachlich abgrenzbaren Teilen auf Antrag der Fachhochschulen das Promotionsrecht verleihen.
- Befristung: Verleihung und Verlängerung sind auf längstens acht Jahre begrenzt.
- Externe Begutachtung: Begutachtung durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist vorgesehen.
- Pressemitteilung des MWFK Brandenburg vom 28.11.2023 zur BbgHG-Novelle; Vereinbarungen zur Zukunft der Hochschulen (Juli 2024) dokumentieren den weiteren Aufbau.
Stand Juni 2026 ist der Rechtsrahmen vollständig vorhanden — eine konkrete Verleihung des Promotionsrechts an das BPK oder an fachlich abgrenzbare Teile ist öffentlich noch nicht belegt.
2. Modell im Bundesland
Brandenburg hat sich für ein multi-institutionelles Promotionskolleg der Fachhochschulen entschieden — strukturell verwandt mit dem PK NRW oder dem PKSH in Schleswig-Holstein, aber Stand Juni 2026 ohne öffentlich belegte Erstverleihung. Zentrale Merkmale aus § 33 BbgHG:
- Promotionskolleg als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschulen — getragen von den vier brandenburgischen FH/HAW.
- Verleihung an das Promotionskolleg oder fachlich abgrenzbare Teile: Die Verleihung kann das ganze Kolleg oder einzelne fachlich abgrenzbare Bereiche betreffen — auf Antrag der Fachhochschulen.
- Längstens acht Jahre Befristung je Verleihung bzw. Verlängerung.
- Externe Begutachtung als gesetzliche Voraussetzung.
- Verleihungslogik (konditional): Das Promotionsrecht würde nach einer Verleihung an das Brandenburgische Promotionskolleg oder fachlich abgrenzbare Teile nach der jeweiligen Promotionsordnung ausgeübt. Solange Stand Juni 2026 keine konkrete Verleihung öffentlich belegt ist, werden in diesem Artikel keine aktivisch-präsentischen Aussagen über eine bereits erfolgte Verleihung oder eine bereits laufende Ausübung des Promotionsrechts getroffen.
3. Beteiligte Einrichtungen — die vier brandenburgischen FH/HAW
Trägerhochschulen des Brandenburgischen Promotionskollegs sind die vier brandenburgischen Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften:
- Technische Hochschule Wildau (TH Wildau)
- Technische Hochschule Brandenburg (TH Brandenburg)
- Fachhochschule Potsdam (FH Potsdam)
- Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)
Die vier HAW haben am 16. September 2025 gemeinsam den Promotionstag 2025 an der HNEE veranstaltet. Vize-Präsident HNEE Prof. Alexander Pfriem gab dort Einblicke in den Entwicklungsprozess des Brandenburgischen Promotionskollegs.
4. Aktivität und Stand der Verfahren
Die Eckdaten in Brandenburg:
- BbgHG-Novelle am 30. April 2024 in Kraft — Rechtsrahmen vorhanden
- Wissenschaftsrats-Empfehlung im Rahmen der Vereinbarungen zur Zukunft der Hochschulen (Juli 2024) dokumentiert
- Promotionstag 2025 der vier HAW an der HNEE am 16.9.2025 als gemeinsames Aufbau-Signal
- Wildauer Wissenschaftswoche 2026 (9.–13. März 2026) als Forschungs-Event der TH Wildau
- Konkrete Verleihung des Promotionsrechts an das BPK oder fachlich abgrenzbare Teile — Stand Juni 2026 öffentlich nicht belegt
- Promotionsordnung des BPK und operative BPK-Promotionsverfahren — Stand Juni 2026 öffentlich nicht belegt
Bis zu einer öffentlich belegten Verleihung bleibt die kooperative Promotion der reguläre Weg für HAW-Angehörige in Brandenburg.
5. Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren
§ 33 BbgHG definiert den gesetzlichen Rahmen; die konkreten Anforderungen werden über eine künftige Satzung bzw. Promotionsordnung des BPK und im Verleihungsverfahren konkretisiert. Aus dem BbgHG lassen sich folgende Eckpunkte ableiten:
- Antrag der Fachhochschulen: Die Verleihung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag der Trägerhochschulen.
- Fachliche Abgrenzbarkeit: Die Verleihung kann das gesamte Promotionskolleg oder einzelne fachlich abgrenzbare Teile betreffen.
- Externe Begutachtung: Die Forschungsstärke und die Voraussetzungen werden durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begutachtet.
- Befristung längstens acht Jahre: Verleihung und Verlängerung gelten jeweils für höchstens acht Jahre.
Konkrete Drittmittel- und Publikationsanforderungen sowie eine Promotionsordnung des BPK sind Stand Juni 2026 öffentlich noch nicht belegt.
6. Was bedeutet das für Promovierende?
Wer Stand Juni 2026 in Brandenburg mit einer HAW promovieren möchte, geht den kooperativen Weg:
- Doktorgrad-Status (aktuell): Der Doktorgrad wird über die kooperative Promotion formal von einer Universität verliehen — Universität Potsdam, BTU Cottbus-Senftenberg, Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder) oder Berliner Universitäten (FU, HU, TU, Charité).
- Bewerbungsweg (aktuell): Über das Promotionsverfahren der jeweiligen Universität; HAW-Betreuung kooperativ — z. B. über das Kooperative Promotionskolleg (KPK) der TH Brandenburg.
- Ausblick: Bei einer öffentlich belegten Verleihung des Promotionsrechts an das BPK oder fachlich abgrenzbare Teile würde ein zusätzlicher Weg über die Promotionsordnung des Kollegs entstehen. Der konkrete Pfad steht erst nach Verleihung offen.
7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?
Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine HAW-Professur in Brandenburg ist die Anbindung an das (im Aufbau befindliche) BPK strategisch:
- Forschungsstärke sichtbar machen: Aktive Mitwirkung in der Vorbereitung des BPK und in kooperativen Promotionsverfahren macht Forschungsstärke sichtbar.
- Mitwirkung im Promotionskolleg: Bei einer künftigen Verleihung wird die professorale Mitwirkung im BPK Voraussetzung für die eigenständige Betreuung.
- Stellenausschreibungen: Achten Sie auf Hinweise zum BPK-Aufbau, zu Forschungsfeldern und kooperativen Promotionspartnern in den Ausschreibungen der TH Wildau, TH Brandenburg, FH Potsdam und HNEE.
8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität
Stand Juni 2026 läuft die HAW-Promotion in Brandenburg faktisch weiterhin kooperativ. Nach öffentlich belegter Verleihung an das BPK würde ein HAW-eigener Weg dazukommen:
- Aktueller Status: Rechtsrahmen seit BbgHG-Novelle 30.4.2024 vorhanden (§ 33 BbgHG). Das BPK ist als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschulen vorgesehen. Konkrete Verleihung, Promotionsordnung und operative Verfahren sind öffentlich noch nicht belegt.
- Brandenburg-Modell (BPK, geplant): Das Promotionsrecht würde nach einer Verleihung an das BPK oder fachlich abgrenzbare Teile nach der jeweiligen Promotionsordnung ausgeübt; längstens acht Jahre Befristung mit externer Begutachtung. Träger: vier FH/HAW gemeinsam.
- Kooperatives Modell (aktuell): Klassische kooperative Promotion mit Universität — Doktorgrad wird formal von der Universität verliehen. Träger: HAW + Universität gemeinsam.
9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen
Wer in Brandenburg HAW-Stellenausschreibungen liest, sollte gezielt prüfen:
- Wird die HAW (TH Wildau, TH Brandenburg, FH Potsdam, HNEE) als Trägerhochschule des BPK genannt?
- Welche Forschungsbereiche werden hervorgehoben — Hinweis auf fachlich abgrenzbare Antragsfelder?
- Welche kooperative Kooperation mit welcher Universität besteht aktuell (z. B. Universität Potsdam, BTU Cottbus-Senftenberg, Europa-Universität Viadrina, Berliner Universitäten)?
- Bei Promotionsstellen: Handelt es sich um eine kooperative Promotion oder um eine künftige BPK-Promotion (erst nach Verleihung)?
- Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, ob ein BPK-Teil bereits verliehen wurde und nach welcher Promotionsordnung der Doktorgrad verliehen würde.
10. Häufige Fragen (FAQ)
Hat Brandenburg ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht?
Der Rechtsrahmen ist seit der BbgHG-Novelle vom 30. April 2024 vollständig vorhanden. § 33 BbgHG ermöglicht die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg der Fachhochschulen oder an fachlich abgrenzbare Teile. Stand Juni 2026 ist eine konkrete Verleihung öffentlich noch nicht belegt — das BPK ist im Aufbau.
Welche HAW sind im BPK beteiligt?
Vier Trägerhochschulen: TH Wildau, TH Brandenburg, FH Potsdam, HNE Eberswalde (HNEE).
Was bedeutet „im Aufbau"?
Rechtsgrundlage (§ 33 BbgHG), Wissenschaftsrats-Empfehlung und gemeinsame Aktivitäten der vier HAW (Promotionstag 2025) sind vorhanden. Eine konkrete Verleihung des Promotionsrechts an das BPK oder an fachlich abgrenzbare Teile sowie eine Promotionsordnung des BPK sind Stand Juni 2026 öffentlich noch nicht belegt.
Wer würde den Doktorgrad verleihen?
Das Promotionsrecht würde nach einer Verleihung an das Brandenburgische Promotionskolleg oder fachlich abgrenzbare Teile nach der jeweiligen Promotionsordnung ausgeübt.
Wie lange wäre das Promotionsrecht befristet?
Verleihung und Verlängerung sind nach § 33 BbgHG auf längstens acht Jahre begrenzt; eine Begutachtung durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist vorgesehen.
Welche Alternative gibt es aktuell?
Kooperative Promotion mit Brandenburger und Berliner Universitäten — Universität Potsdam, BTU Cottbus-Senftenberg, Europa-Universität Viadrina, FU/HU/TU Berlin, Charité.
Ist ein künftiger BPK-Doktorgrad regulär?
Ja — ein regulärer akademischer Grad nach Landeshochschulrecht. Einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht.
11. Quellen
Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt:
- Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) — § 33 BbgHG (Promotionskolleg der Fachhochschulen): Verleihung auf Antrag, längstens acht Jahre Befristung, externe Begutachtung
- BbgHG-Volltext (PDF, Fassung 9.4.2024)
- MWFK Brandenburg — Pressemitteilung 28.11.2023 zur BbgHG-Novelle
- MWFK Brandenburg — Vereinbarungen zur Zukunft der Hochschulen (Juli 2024)
- MWFK — Zukunftsprogramm für die Fachhochschulen des Landes Brandenburg (PDF)
- Landesregierung Brandenburg — Brandenburgisches Hochschulgesetz wird novelliert
- TH Brandenburg — Promotionskolleg
- TH Brandenburg — Wissenschaftliche Karriere
- TH Wildau — Promovieren an der TH Wildau
- TH Wildau — Promotionstag 2025 an der HNEE
- HNEE — Promotionstag 2025 (16.9.2025)
- HNEE — Promotion
- TH Brandenburg, FB Wirtschaft — Promotions-Impulse
- Hochschullehrerbund (hlb) — Übersicht zum HAW-Promotionsrecht aller Bundesländer (Brandenburg: BPK im Aufbau)