Promotionsrecht an HAW in Rheinland-Pfalz
Kurzantwort: Rheinland-Pfalz hat am 24. Februar 2026 zum ersten Mal in der Landesgeschichte ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht verliehen. Wissenschaftsminister Clemens Hoch überreichte die Urkunden im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) in Mainz an drei hochschulübergreifende Promotionscluster: Applied Computer Science (koordiniert von der Hochschule Trier), Medical and Environmental Life Sciences (koordiniert von der Hochschule Kaiserslautern) und Sustainable Technology and Natural Sciences (koordiniert von der Hochschule Koblenz). Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Verleihung des Promotionsrechts an HAW (HAW-PromRLVO). Das Promotionsrecht wird über das jeweilige Promotionscluster nach Promotionsordnung ausgeübt; die formale Verleihung folgt der jeweiligen Promotionsordnung.
1. Rechtsgrundlage
Das HAW-Promotionsrecht in Rheinland-Pfalz stützt sich auf eine spezialgesetzliche Landesverordnung mit Ermächtigung aus dem Hochschulgesetz:
- HAW-PromRLVO (Landesverordnung über die Verleihung des Promotionsrechts an HAW Rheinland-Pfalz) — verkündet durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) Rheinland-Pfalz. Volltext und Begründung sind auf der Website des MWG dokumentiert.
- Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (HochSchG RLP) als Ermächtigungsgrundlage der HAW-PromRLVO.
- Verleihung am 24.2.2026 durch Wissenschaftsminister Clemens Hoch (MWG RLP) — erste Verleihung des HAW-Promotionsrechts in der Landesgeschichte.
Die Antragsrunde startete im Herbst 2025; die Prüfung wurde Anfang 2026 abgeschlossen. Die Verleihung erfolgt fachlich begrenzt für die jeweilige Disziplin des Promotionsclusters.
2. Modell im Bundesland
Rheinland-Pfalz hat sich für ein hochschulübergreifendes Cluster-Modell entschieden — anders als Bayern (verteilte Zentren je HAW), Baden-Württemberg (zentraler Verband BW-CAR), Hessen (Mix aus hochschulinternen und hochschulübergreifenden Promotionszentren) oder NRW (Promotionskolleg NRW als Körperschaft). Zentrale Merkmale:
- Hochschulübergreifendes Promotionscluster als organisatorische Klammer: Mehrere HAW arbeiten in einem Cluster gemeinsam; je Cluster ist eine HAW Koordinatorin.
- Drei Cluster für fünf Disziplinen an fünf HAW: Das Promotionsrecht ist fachlich auf die Cluster-Disziplinen begrenzt.
- Ausübung des Promotionsrechts: Das Promotionsrecht wird im jeweiligen hochschulübergreifenden Promotionscluster nach Promotionsordnung ausgeübt; die formale Verleihung folgt der jeweiligen Promotionsordnung. Einzelne HAW sind nicht pauschal promotionsberechtigt wie Universitäten.
- Zentrale Cluster-/Anlaufstelle: Die Hochschule Mainz koordiniert die landesweite Cluster-Anlaufstelle promotion@HAW-rlp.
Parallel bleibt die kooperative Promotion mit Universitäten (Universität Mainz, TU Kaiserslautern-Landau, Universität Trier u. a.) weiterhin möglich — dabei wird der Doktorgrad formal von der Universität verliehen.
3. Die drei Promotionscluster
Am 24. Februar 2026 wurden in Mainz drei Promotionscluster mit dem eigenständigen Promotionsrecht ausgestattet — jeweils mit einer koordinierenden HAW:
- Applied Computer Science — koordiniert von der Hochschule Trier
- Medical and Environmental Life Sciences — koordiniert von der Hochschule Kaiserslautern
- Sustainable Technology and Natural Sciences — koordiniert von der Hochschule Koblenz
Die Hochschule Kaiserslautern ist nach eigener Mitteilung mit Professorinnen und Professoren in allen drei Clustern beteiligt. Die TH Bingen erhielt im Rahmen des Aktes ebenfalls Promotionsrecht über eine Cluster-Beteiligung. Die vollständige Liste der beteiligten HAW pro Cluster wird über die landesweite Anlaufstelle promotion@HAW-rlp an der Hochschule Mainz dokumentiert.
4. Aktivität und Stand der Verfahren
Die Antragsrunde der HAW startete im Herbst 2025; das MWG schloss die Prüfung Anfang 2026 ab. Am 24. Februar 2026 erfolgte die feierliche Verleihung der drei Promotionsrechte. Die konkreten Promotionsordnungen je Cluster, Antragswege und die ersten Promotionsverfahren sind über die Cluster-Koordinatorinnen und die Anlaufstelle promotion@HAW-rlp zu prüfen.
5. Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren
Die HAW-PromRLVO und die Promotionsordnungen der drei Cluster regeln die Voraussetzungen. Wichtige Eckpunkte aus der Verordnung und ihrer Begründung:
- Cluster als forschungsstarke Einheit: Das Promotionsrecht ist an die forschungsstarke Personalbasis und das Forschungsprofil des Clusters gebunden.
- Antragsweg: Promovierende werden über das fachlich passende Cluster und nach dessen Promotionsordnung aufgenommen.
- Fachliche Begrenzung: Das Promotionsrecht ist auf die Disziplinen des jeweiligen Clusters begrenzt.
Konkrete Zugangsvoraussetzungen (Hochschulabschluss, Mindestnote, Eignungsverfahren) sowie Forschungsanforderungen an betreuende Professorinnen und Professoren ergeben sich aus den Promotionsordnungen der Cluster und sind über promotion@HAW-rlp (Hochschule Mainz) zu beziehen.
6. Was bedeutet das für Promovierende?
Wer in Rheinland-Pfalz über eines der drei Promotionscluster promoviert, erhält einen Doktorgrad: Der Doktorgrad wird im Rahmen des nach HAW-PromRLVO verliehenen Promotionsrechts und der jeweiligen Promotionsordnung des Clusters vergeben; einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht.
Praktischer Bewerbungsweg:
- Fachlich passendes Cluster identifizieren — Applied Computer Science (Trier), Medical and Environmental Life Sciences (Kaiserslautern) oder Sustainable Technology and Natural Sciences (Koblenz).
- Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors einer beteiligten HAW im Cluster einholen.
- Aufnahme nach der Promotionsordnung des Clusters beantragen — Anlaufstelle ist die Hochschule Mainz mit promotion@HAW-rlp.
Alternativ bleibt die kooperative Promotion mit einer rheinland-pfälzischen Universität weiterhin möglich. Dabei wird der Doktorgrad formal von der Universität verliehen.
7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?
Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine HAW-Professur in Rheinland-Pfalz wird die Zugehörigkeit zu einem Promotionscluster zum Karriere-Asset:
- Cluster-Mitwirkung als Profilmerkmal: Aktive Mitwirkung in einem der drei Cluster macht Forschungsstärke und strukturierte Promotionsbetreuung sichtbar.
- Betreuung in der HAW-Promotion: Wer im Cluster-Modell eigenständig betreuen will, muss am Cluster beteiligt sein.
- Verbund-Logik: Da jedes Cluster hochschulübergreifend organisiert ist, kommen Professorinnen und Professoren mehrerer HAW im selben Cluster zusammen — interhochschulische Kooperation ist Strukturmerkmal.
- Stellenausschreibungen: Achten Sie auf Hinweise zur Beteiligung an einem konkreten Cluster und zur Anbindung an promotion@HAW-rlp.
8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität
Beide Wege existieren in Rheinland-Pfalz parallel:
- Ausübung des Promotionsrechts: Im RLP-Modell wird das Promotionsrecht im jeweiligen hochschulübergreifenden Promotionscluster nach Promotionsordnung ausgeübt; die formale Verleihung folgt der jeweiligen Promotionsordnung. Beim kooperativen Modell wird der Doktorgrad formal von der Universität verliehen.
- Trägerschaft: RLP-Modell — Promotionscluster aus mehreren HAW mit koordinierender HAW. Kooperativ — HAW und Universität gemeinsam.
- Organisation: RLP-Modell — Verfahren nach Promotionsordnung des Clusters. Kooperativ — Verfahren nach Promotionsordnung der Universität.
9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen
Wer in Rheinland-Pfalz HAW-Stellenausschreibungen liest, sollte gezielt prüfen:
- Wird die HAW als Beteiligte oder Koordinatorin eines der drei Cluster genannt (Trier, Kaiserslautern, Koblenz)?
- Welches Cluster ist gemeint — Applied Computer Science, Medical and Environmental Life Sciences oder Sustainable Technology and Natural Sciences?
- Wird Mitwirkung an promotion@HAW-rlp oder am Cluster erwähnt?
- Bei Promotionsstellen: Handelt es sich um eine HAW-PromRLVO-Promotion (Cluster) oder eine kooperative Promotion mit Universität?
- Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, nach welcher Promotionsordnung der Doktorgrad verliehen wird und welches Cluster trägt.
10. Häufige Fragen (FAQ)
Welche rheinland-pfälzischen HAW haben Promotionsrecht?
Stand 2026 erhielten am 24. Februar 2026 drei Promotionscluster das eigenständige Promotionsrecht — mit den Hochschulen Trier, Kaiserslautern und Koblenz als Koordinatorinnen. Weitere HAW sind in den Clustern beteiligt (Hochschule Kaiserslautern in allen drei Clustern, TH Bingen u. a.); die vollständige Liste ist über promotion@HAW-rlp dokumentiert.
Welche drei Promotionscluster gibt es?
Applied Computer Science (Koordinatorin Hochschule Trier), Medical and Environmental Life Sciences (Koordinatorin Hochschule Kaiserslautern) und Sustainable Technology and Natural Sciences (Koordinatorin Hochschule Koblenz).
Wer verleiht den Doktorgrad — das Cluster oder die einzelne HAW?
Das Promotionsrecht wird über das jeweilige Promotionscluster nach Promotionsordnung ausgeübt; die formale Verleihung folgt der jeweiligen Promotionsordnung des Clusters. Einzelne HAW sind nicht pauschal promotionsberechtigt wie Universitäten.
Seit wann hat Rheinland-Pfalz das HAW-Promotionsrecht?
Seit dem 24. Februar 2026. An diesem Tag überreichte Wissenschaftsminister Clemens Hoch im MWG in Mainz die Urkunden — die erste Verleihung des HAW-Promotionsrechts in der Geschichte des Landes.
Ist ein RLP-HAW-Doktorgrad regulär?
Der Doktorgrad wird im Rahmen des nach HAW-PromRLVO verliehenen Promotionsrechts und der jeweiligen Promotionsordnung des Clusters vergeben. Einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht.
Wie bewerbe ich mich um eine Promotion über ein Cluster?
Über drei Schritte: 1) fachlich passendes Cluster identifizieren, 2) Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors einer beteiligten HAW einholen, 3) Aufnahme nach der Promotionsordnung des Clusters beantragen — Anlaufstelle ist promotion@HAW-rlp an der Hochschule Mainz.
11. Quellen
Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt:
- MWG Rheinland-Pfalz — Pressemitteilung 24.2.2026 zur Verleihung des Promotionsrechts an drei HAW-Promotionscluster (Wissenschaftsminister Clemens Hoch)
- MWG Rheinland-Pfalz — Vorankündigung zur Antragsrunde und Prüfung 2025/2026
- HAW-PromRLVO — Volltext der Landesverordnung über die Verleihung des Promotionsrechts an HAW Rheinland-Pfalz (PDF)
- HAW-PromRLVO — Begründung der Landesverordnung (PDF)
- promotion@HAW-rlp — zentrale Cluster-/Anlaufstelle der HAW (Hochschule Mainz)
- idw — Hochschule Kaiserslautern beim historischen Meilenstein für HAWs in RLP vertreten (24.2.2026)
- Hochschule Koblenz — Drei Promotionscluster der Hochschule Koblenz erhalten Promotionsrecht
- Umwelt-Campus Birkenfeld (Hochschule Trier) — Promotionsrecht offiziell verliehen
- TH Bingen — TH Bingen erhält Promotionsrecht (Cluster-Beteiligung)