Promotionsrecht an HAW in Bayern

Recht Karriere Aktualisiert: Juni 2026

Kurzantwort: Bayern hat ein eigenständiges, fachlich begrenztes Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) etabliert. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) verleiht das Recht direkt an forschungsstarke wissenschaftliche Einrichtungen einzelner HAW oder an Verbünde von bis zu vier HAW. Bis Juli 2025 wurden in drei Antragsrunden insgesamt 22 Promotionszentren mit befristetem, fachlich begrenztem Promotionsrecht ausgestattet. Parallel besteht weiterhin der kooperative Weg über das Bayerische Wissenschaftsforum (BayWISS) in Zusammenarbeit mit bayerischen Universitäten.

1. Rechtsgrundlage

Das HAW-Promotionsrecht in Bayern stützt sich auf zwei aufeinander abgestimmte Normen — ein Gesetz und eine Ausführungsverordnung — sowie auf eine amtliche Bekanntmachung über die einzelnen Verleihungen.

  • Art. 96 Abs. 7 BayHIG (Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, Fassung vom 5. August 2022, in der aktuellen Form gültig ab 16. Mai 2026) ist der Kernparagraf: „Das Staatsministerium kann Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein befristetes, fachlich begrenztes Promotionsrecht für wissenschaftliche Einrichtungen verleihen…" — er gilt zunächst für staatliche HAW.
  • Art. 109 Abs. 5 BayHIG erweitert die Regelung des Art. 96 Abs. 7 auf nichtstaatliche HAW — also etwa kirchliche oder private Einrichtungen.
  • §§ 17–20 AVBayHIG (Ausführungsverordnung zum BayHIG, Teil 3) konkretisieren Verleihung, Verfahren, Verleihungsvoraussetzungen und das Zusammenwirken mehrerer Hochschulen. Die aktuelle konsolidierte Fassung regelt dies in §§ 17–20 und gilt ab 1. März 2026; der Mechanismus der befristeten, fachlich begrenzten Verleihung selbst besteht bereits seit 2023 (in damaliger AVBayHIG-Fassung mit anderer Paragrafenstruktur).
  • Bekanntmachung des StMWK über die Verleihung des Promotionsrechts (BayVV 2210-4-WK-14107-0, gilt ab 1.10.2025): amtliche Liste der bisher verliehenen Promotionsrechte in drei Antragsrunden.

Wichtig: Die aktuelle Fassung der AVBayHIG gilt zwar ab 1.3.2026 — Verleihungen durch das StMWK gab es aber bereits in den Jahren 2023, 2024 und 2025 auf Grundlage der damaligen Fassung. Das bayerische HAW-Promotionsrecht ist also keine Zukunftsmusik, sondern bereits in der Praxis etabliert.

2. Modell im Bundesland

Bayern wendet nicht ein einziges Modell an, sondern lässt drei Wege nebeneinander gelten:

  • Modell A — Eigenständiges, fachlich begrenztes Promotionsrecht (AVBayHIG-Modell): Das StMWK verleiht einer HAW für eine ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen ein befristetes (maximal sieben Jahre, verlängerbar), fachlich begrenztes Promotionsrecht. Die HAW vergibt den Doktorgrad im Rahmen dieser Einrichtung — typischerweise als „Promotionszentrum" bezeichnet.
  • Modell B — Kooperative Promotion über BayWISS: Das Bayerische Wissenschaftsforum (BayWISS) ist die etablierte Kooperationsplattform zwischen 12 bayerischen Universitäten, 19 HAW/TH und 6 Kunsthochschulen. Promovierende sind formal an einer Universität eingeschrieben, der Doktorgrad wird von der Universität verliehen.
  • Modell C — Hochschulübergreifender Verbund nach § 20 AVBayHIG: Bis zu vier HAW können sich für die Erfüllung der Voraussetzungen zusammenschließen. Die antragstellende HAW muss die Mehrheit der erforderlichen Professuren stellen, jede zusätzliche Partner-HAW bringt mindestens drei weitere qualifizierte Professuren mit.

Die beiden Wege A und B sind nicht als Standard- vs. Spezialmodell zu verstehen, sondern als zwei parallele Promotionswege: AVBayHIG-Promotionszentren sind der direkte HAW-Weg mit eigenem fachlich begrenztem Promotionsrecht. BayWISS bleibt der kooperative Weg über Universitäten und wird vom StMWK auch 2025 weiterhin offiziell als Option benannt.

3. Beteiligte Einrichtungen

Stand der amtlichen StMWK-Bekanntmachung (BayVV 2210-4-WK-14107-0, gilt ab 1.10.2025): Bis 14. Juli 2025 wurden in drei Antragsrunden insgesamt 22 Promotionszentren mit befristetem, fachlich begrenztem Promotionsrecht ausgestattet. Das StMWK spricht inzwischen von einem flächendeckenden Netz an bayerischen HAW/TH.

Beispiele aus der amtlichen Liste:

  • TH Würzburg-Schweinfurt (Verbund mit TH Aschaffenburg und HAW Coburg): Promotionszentrum „Nachhaltige und intelligente Systeme" — verliehen am 26.9.2023
  • TH Ingolstadt: Promotionszentren „Künstliche Intelligenz/Informatik" sowie „Ingenieurwissenschaften" — verliehen am 26.9.2023
  • TH Deggendorf: „Digitale Technologien und ihre Anwendung" (Verbund mit TH Augsburg und HAW Landshut, 26.9.2023) sowie „PRISMA Health" (Verbund mit TH Rosenheim, 14.7.2025)
  • Hochschule München: u. a. „Integrales Bauen (PZIB)", „CARRI", „Center for Physical and Biomedical Engineering" und „Integrierte Mobilität" — Verleihungen in den Runden 2023, 2024 und 2025
  • Katholische Stiftungshochschule München (Verbund mit Evangelischer Hochschule Nürnberg): „Menschenorientierte Forschung für innovative Versorgung und Teilhabe (PromZen MeVuT)" — verliehen am 14.7.2025; erstmals Promotion an kirchlichen Hochschulen in Bayern möglich

Parallel zu den Promotionszentren ist das BayWISS-Netzwerk aktiv: 269 aktive Promovierende sowie 173 abgeschlossene Promotionen (Alumni) — Stand 2025. BayWISS organisiert die Kooperationen thematisch in zehn Verbundkollegs, darunter Mobilität, Energie, Wirtschaft, Digitalisierung, Gesundheit, Sozialer Wandel und Life Sciences.

4. Voraussetzungen für die Verleihung

Die wissenschaftliche Einrichtung einer HAW muss harte Schwellenwerte erfüllen, damit ihr das Promotionsrecht verliehen wird. § 19 AVBayHIG nennt unter anderem:

  • Personelle Ausstattung: mindestens 12 Professorinnen und Professoren mit Erfahrung in Promotionsbetreuung und Dissertationsbewertung
  • Drittmittel-Schwelle (3-Jahres-Zeitraum): in technischen Fächern mindestens 300.000 €, in nicht-technischen Fächern mindestens 150.000 € pro forschungsaktivem Professor. Diese Werte werden alle drei Jahre zum 1. Januar um 7 % erhöht.
  • Publikationsleistung (3-Jahres-Zeitraum): in technischen Fächern mindestens 6, in nicht-technischen Fächern mindestens 7 Veröffentlichungen pro Professor — wovon mindestens die Hälfte peer-reviewed sein muss
  • Lehrentlastung: mindestens 4 SWS Reduktion pro forschungsaktivem Professor zugunsten der Forschungsaktivitäten
  • Professorenqualifikation (Art. 96 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 BayHIG): mindestens die durch die Qualität einer Promotion nachgewiesene besondere Befähigung sowie herausragende Forschungsleistungen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen

Für nicht-universitär geprägte Disziplinen — etwa Soziale Arbeit, Pflege und Gesundheit — sieht die AVBayHIG alternative Nachweise vor: Patente und Praxisforschung mit vergleichbarem Gewicht können klassische Drittmittel- und Publikationsanforderungen ersetzen.

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5. Erfasste Fächer und Bereiche

Das Promotionsrecht ist auf „besonders forschungsstarke Bereiche" beschränkt und bleibt damit fachlich begrenzt auf die in der Verleihung bezeichnete wissenschaftliche Einrichtung. Innerhalb dieses Bereichs muss die Einrichtung ein „angemessen differenziertes Forschungsspektrum" abdecken (§ 19 AVBayHIG).

In der Praxis bilden die 22 amtlich verliehenen Promotionszentren ein breites Spektrum ab: Ingenieurwissenschaften, Künstliche Intelligenz und Informatik, nachhaltige Systeme, integrales Bauen, biomedizinische Technik, integrierte Mobilität, digitale Technologien, Gesundheits- und Versorgungsforschung, menschenorientierte Forschung im sozialen Bereich.

6. Was bedeutet das für Promovierende?

Wer in Bayern an einer HAW promovieren möchte, hat zwei klar getrennte Wege:

  • Über ein Promotionszentrum der HAW: Die Bewerbung läuft direkt über die promotionsberechtigte wissenschaftliche Einrichtung der HAW. Der Doktorgrad wird von der HAW im Rahmen des promotionsberechtigten Promotionszentrums verliehen. Nach BayHIG/AVBayHIG ist dieser Doktorgrad rechtlich ein regulärer Doktorgrad; einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht.
  • Über eine kooperative Promotion in BayWISS: Die Bewerbung läuft über ein BayWISS-Verbundkolleg; formal sind Promovierende an der beteiligten Universität eingeschrieben und der Doktorgrad wird von der Universität verliehen.

Forschungsumgebung HAW-typisch: stärker anwendungsorientiert als an Universitäten, mit ausgeprägten Praxiskooperationen und oft mit Industriepartnern. Konkrete Ausrichtung ist je Promotionszentrum unterschiedlich.

7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?

Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine bayerische HAW-Professur verändert das Promotionsrecht das Anforderungsprofil sichtbar:

  • Erfahrung in Promotionsbetreuung ist eine explizite Anforderung in § 19 AVBayHIG und wird zunehmend berufungsrelevant — gerade an HAW mit etabliertem oder beantragtem Promotionszentrum.
  • Drittmittel- und Publikationsstärke gewinnen an Gewicht, weil die Schwellenwerte je Einrichtung von einer ausreichenden Anzahl forschungsstarker Professorinnen und Professoren getragen werden müssen.
  • Verbundbeteiligung kann das eigene Profil stärken: HAW-Professoren können sich in hochschulübergreifenden Verbünden engagieren (bis zu vier HAW gemeinsam nach § 20 AVBayHIG) — relevant für Profile an kleineren oder weniger forschungsstarken HAW.

8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität

Der wesentliche Unterschied zwischen dem AVBayHIG-Modell und der kooperativen Promotion über BayWISS lässt sich an vier Punkten festmachen:

  • Verleihende Einrichtung: AVBayHIG — Doktorgrad wird von der HAW (über ihr Promotionszentrum) verliehen. BayWISS — Doktorgrad wird formal von der beteiligten Universität verliehen.
  • Trägerschaft: AVBayHIG — HAW eigenständig oder im HAW-Verbund (§ 20). BayWISS — gemeinsam HAW und Universität, ohne dass die HAW eigenes Promotionsrecht braucht.
  • Anforderungen an die HAW: AVBayHIG — harte Schwellenwerte (12 Profs, Drittmittel, Publikationen). BayWISS — Mitgliedschaft in einem Verbundkolleg, keine eigenen Schwellenwerte für die Einzel-HAW.
  • Praxis: Beide Wege laufen parallel und ergänzen sich. Promotionszentren sind der direkte HAW-Weg für forschungsstarke Einrichtungen; BayWISS bleibt der kooperative Weg, der vom StMWK auch 2025 weiterhin offiziell ausgewiesen wird.

9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen

Wer in Bayern Stellenausschreibungen an HAW oder Technischen Hochschulen liest, sollte gezielt auf folgende Signale achten:

  • Promotionszentrum-Erwähnung: Wird die ausschreibende HAW mit einem konkreten Promotionszentrum genannt (z. B. „Promotionszentrum Nachhaltige und intelligente Systeme" oder „PromZen MeVuT")? Dann besteht eigenständiges Promotionsrecht in dem genannten Bereich.
  • Forschungsschwerpunkt: Passt die ausgeschriebene Professur fachlich in eines der bestehenden 22 Promotionszentren? Das ist relevant für die Forschungsperspektive und für eigene Promotionsbetreuung.
  • Verbund-Hinweise: Werden gemeinsame Strukturen mit Partner-HAW genannt (z. B. „TH Deggendorf in Kooperation mit TH Rosenheim")? Dann handelt es sich um einen Verbund nach § 20 AVBayHIG.
  • BayWISS-Verweise: Wird auf BayWISS oder ein Verbundkolleg verwiesen? Dann läuft die Promotionsbetreuung über den kooperativen Weg mit einer Universität.
  • Drittmittel- und Publikationsanforderungen im Ausschreibungstext: Erwartungen sind insgesamt gewachsen — auch jenseits der konkreten Schwellenwerte aus § 19 AVBayHIG.
Verfahrenshinweis Die drei bisherigen Antragsrunden zeigen einen Praxiswert von grob sieben bis neun Monaten zwischen Ausschreibung und Verleihung (Runde 1: Ausschreibung 7.2.2023, Verleihungen 26.9.2023; Runde 2: 7.11.2023 → 1.7.2024; Runde 3: 25.10.2024 → 14.7.2025). Eine gesetzliche Regelfrist existiert nicht. Verleihungen werden vom StMWK im Ministerialblatt veröffentlicht.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein Doktorgrad einer bayerischen HAW gleichwertig zu einem Uni-Doktorgrad?

Ja. Nach BayHIG und AVBayHIG ist der Doktorgrad, den eine HAW über ein promotionsberechtigtes Promotionszentrum verleiht, rechtlich ein regulärer Doktorgrad. Einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht. Die Verleihung des Promotionsrechts an die wissenschaftliche Einrichtung ist fachlich begrenzt und zeitlich befristet — der erworbene Doktorgrad selbst gilt unbefristet.

Wie lange ist das Promotionsrecht einer HAW gültig?

Das Promotionsrecht wird einer wissenschaftlichen Einrichtung der HAW jeweils auf maximal sieben Jahre verliehen (§ 17 AVBayHIG). Eine Verlängerung ist möglich, der Antrag muss spätestens zwölf Monate vor Fristende beim StMWK gestellt werden (§ 18 AVBayHIG).

Können auch private oder kirchliche HAW in Bayern Promotionsrecht erhalten?

Ja. Art. 109 Abs. 5 BayHIG erweitert die Regelung aus Art. 96 Abs. 7 ausdrücklich auf nichtstaatliche HAW. Die Verleihung an die Katholische Stiftungshochschule München (im Verbund mit der Evangelischen Hochschule Nürnberg) am 14.7.2025 war die erste Promotion an einer kirchlichen Hochschule in Bayern.

Was passiert, wenn die ausgewählte Forschungsrichtung nicht zu einem bestehenden Promotionszentrum passt?

Dann bleibt die kooperative Promotion über BayWISS in Zusammenarbeit mit einer bayerischen Universität der etablierte Weg. BayWISS organisiert das Verfahren über zehn thematische Verbundkollegs.

Muss eine HAW sich allein bewerben oder kann sie sich mit anderen zusammenschließen?

Beides ist möglich. § 20 AVBayHIG erlaubt ausdrücklich, dass eine antragstellende HAW zur Erfüllung der Voraussetzungen mit bis zu drei weiteren HAW zusammenwirkt — insgesamt also bis zu vier Hochschulen. Pro zusätzlicher Partner-HAW sind mindestens drei weitere qualifizierte Professuren erforderlich. Die antragstellende HAW muss die Mehrheit der Professuren stellen.

11. Quellen

Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt: